Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: U4 am 14. September 2019, 18:00:37

Titel: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: U4 am 14. September 2019, 18:00:37
Frage an die Experten:
Woran liegt es, dass sich die Störungen mit der f59-Meldung "Schadhaftes Fahrzeug" in den letzten Monaten immer mehr häuft ??
Qualität der Fahrzeuge ?
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: t12700 am 14. September 2019, 20:20:26
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Hubi am 14. September 2019, 20:53:04
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Und wo steht, das ein Zug mit schadhafter Tür 1 eingezogen werden muß? Nutzfahrt beenden reicht auch!
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: t12700 am 14. September 2019, 21:07:31
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Und wo steht, das ein Zug mit schadhafter Tür 1 eingezogen werden muß? Nutzfahrt beenden reicht auch!
Ist dem nicht so? Ich dachte, dass bei defekter Tür 1 die weitere Fahrgastmitnahme untersagt ist.

Ein Beispiel von vor ein paar Wochen: ein B am 67er möchte am Otto-Probst-Platz abfahren, die Tür 1 ließ sich aber nicht schließen. Nachdem der Fahrer alles mögliche probierte, die Tür aber dennoch nicht schließte, hat der Fahrer die Fahrgäste gebeten, auszusteigen und fuhr als Sonderzug nach FAV!

LG t12700
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 14. September 2019, 21:23:22
Reicht ja schon, wenn die Tür 1 defekt ist. Ist mir in den letzten Wochen immer wieder passiert, wonach der Zug dann natürlich eingezogen werden musste.

LG t12700

Und wo steht, das ein Zug mit schadhafter Tür 1 eingezogen werden muß? Nutzfahrt beenden reicht auch!
Ist dem nicht so? Ich dachte, dass bei defekter Tür 1 die weitere Fahrgastmitnahme untersagt ist.

Ein Beispiel von vor ein paar Wochen: ein B am 67er möchte am Otto-Probst-Platz abfahren, die Tür 1 ließ sich aber nicht schließen. Nachdem der Fahrer alles mögliche probierte, die Tür aber dennoch nicht schließte, hat der Fahrer die Fahrgäste gebeten, auszusteigen und fuhr als Sonderzug nach FAV!

LG t12700

Das hast du am Anfang nicht erwähnt, dass der Fahrer die Türe nicht schließen konnte.

Wenn du eine Türe nicht zu bekommst, dann ist es egal, welche Türe es ist, dann bist du Sonderzug. Allerdings würde ich bei einer offenen Türe ausser der Tür 1 auf keinen Fall ohne einem weiteren Mitarbeiter, der mir die Türe absichert auch nur einen Milimeter weiter fahren.

Ansonsten bist du bei einem Hochflurer mit 2 schadhaften Türen am Triebwagen und auf dem Niederflur, wenn 2 nebeneinanderliegende Türen defekt sind, automatisch ein Sonderzug. Das der Disponent dich eventuell bereits bei einer schadhaften Türe einziehen lässt, ist ein anders Kapitel.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: t12700 am 14. September 2019, 22:07:02
Händisch hat er sie ja dann schließen können, indem er sie händisch nachgeholfen hat und die Schließtechnik abschaltet (ist jetzt nicht gut formuliert), und die Tür dann sperrt sodass sie nicht mehr aufgeht. Ich dachte, dass das bei allen anderen Türen sich allerdings nicht darauf auswirkt, ob der Zug weiterfahren kann, aber wenns sich um die Tür 1 handelt, man einziehen muss. In dem Fall war es so dass die Tür die letzten centimeter nicht mehr zu ging, sondern stehen blieb und wieder öffnete. Mit der Hand konnte man sie aber "zudrücken", dass sie zu blieb.

Dass bei einer nicht zu schließenden Tür (vor allem 2-7) man nicht weiterfahren, ist mir völlig klar.

Ach ok, so ist das geregelt. Das heißt wenn bei einem Hochflurer beim Trieb und Beiwagen eine defekte Tür ist, darf er weiterfahren. Wenns beim ULF mehr als zwei sind (zB Tür 2, 4, 7) muss er dann dennoch einziehen?

LG t12700
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: B1 777 am 14. September 2019, 23:04:33
.

Ach ok, so ist das geregelt. Das heißt wenn bei einem Hochflurer beim Trieb und Beiwagen eine defekte Tür ist, darf er weiterfahren. Wenns beim ULF mehr als zwei sind (zB Tür 2, 4, 7) muss er dann dennoch einziehen?

LG t12700

Ja genau außer ein A/A1 da sind es 2 Türen = Sonderzug.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: HLS am 15. September 2019, 14:53:49
Ansonsten bist du bei einem Hochflurer mit 2 schadhaften Türen am Triebwagen und auf dem Niederflur, wenn 2 nebeneinanderliegende Türen defekt sind, automatisch ein Sonderzug.
Also wenn sich in den letzten 18 Monaten nichts in den Vorschriften geändert hat, bist du nur dann bei zwei Türen ein Sonderzug, wenn diese an einem A(A1) Ulf sind oder an einem Triebwagen, sprich Ex. Es ist dabei völlig egal welche Türen das betrifft.
Hingegen bei einem B(B1) Ulf bist erst ab der dritten Tür ein Sonderzug.
Es ist somit auch möglich, dass die Tür 1 & 2 defekt sind, ohne das du ein Sonderzug bist.
Wo ich dir zustimme, dass die BI für gewöhnlich sich einklingt, sofern der Disponent nicht schon Sonderzug befohlen hat, da so ein Zug, vorallem untertags ein Verkehrshindernis ist und somit eingezogen wird.

Die A & B haben eine "Schwachstelle" bzgl. Türschaltung, denn wenn die jeweils hinterste Tür abgesperrt und somit abgeschalten werden muß, ist auch automatisch die vorletzte Tür "defekt" und für den A bedeutet es damit auch gleichzeitig Sonderzug.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 15. September 2019, 16:41:55
Ansonsten bist du bei einem Hochflurer mit 2 schadhaften Türen am Triebwagen und auf dem Niederflur, wenn 2 nebeneinanderliegende Türen defekt sind, automatisch ein Sonderzug.
Also wenn sich in den letzten 18 Monaten nichts in den Vorschriften geändert hat, bist du nur dann bei zwei Türen ein Sonderzug, wenn diese an einem A(A1) Ulf sind oder an einem Triebwagen, sprich Ex. Es ist dabei völlig egal welche Türen das betrifft.
Hingegen bei einem B(B1) Ulf bist erst ab der dritten Tür ein Sonderzug.
Es ist somit auch möglich, dass die Tür 1 & 2 defekt sind, ohne das du ein Sonderzug bist.
Wo ich dir zustimme, dass die BI für gewöhnlich sich einklingt, sofern der Disponent nicht schon Sonderzug befohlen hat, da so ein Zug, vorallem untertags ein Verkehrshindernis ist und somit eingezogen wird.

Die A & B haben eine "Schwachstelle" bzgl. Türschaltung, denn wenn die jeweils hinterste Tür abgesperrt und somit abgeschalten werden muß, ist auch automatisch die vorletzte Tür "defekt" und für den A bedeutet es damit auch gleichzeitig Sonderzug.

Sorry, wenn ich die wiedersprechen muss. Sind auf einem B(B1) die Türen 1 und 2 defekt sind, gilt die 2 Türen Reglung. 2 Türen  nebeneinander = Sonderzug.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: denond am 15. September 2019, 18:51:28
Frage:
Woran liegt es, dass sich die Störungen mit "Schadhaftes Fahrzeug" in den letzten Monaten immer mehr häuft ??
Qualität der Fahrzeuge ?

An mangelnder Wartung einer Komponente durch länger hinausgezögertem zeitlichem Zwischenraum zwischen zwei Service-Zeitpunkten...
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Hubi am 15. September 2019, 19:09:25
Zitat
Sorry, wenn ich die wiedersprechen muss. Sind auf einem B(B1) die Türen 1 und 2 defekt sind, gilt die 2 Türen Reglung. 2 Türen  nebeneinander = Sonderzug.

Hier muß ich dir widersprechen, auch das bedeutet nicht automatisch Sonderzug! Steht nirgends, auch wenn sich dieses Gerücht hartnäckig im Fahrerkreis hält! Im Zweifel, frag bei BS nach! ;)
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: HLS am 15. September 2019, 19:48:13
Sorry, wenn ich die wiedersprechen muss. Sind auf einem B(B1) die Türen 1 und 2 defekt sind, gilt die 2 Türen Reglung. 2 Türen  nebeneinander = Sonderzug.
Seit wann ist das so?

Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.

Aber wie gesagt, es kann schon sein das es diesbezüglich jetzt anders geregelt ist, sprich es einen Dienstauftrag oder ähnliches aufgelegt wurde. Daher würde ich gern wissen, seit wann das so ist?
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: haidi am 15. September 2019, 20:47:49
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Katana am 15. September 2019, 22:37:01
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.

Wenn ich das wörtlich nehme, darf man eine gestörte Tür 1 auch bei einem Sonderzug nicht absperren.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: t12700 am 16. September 2019, 00:30:26
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.
Das würde ja wiederum heißen dass der Fahrer mit defekter Tür 1 zwar weiterfahren darf (aber eben in den Stationen die Freigabe nicht geben darf), aber diese nicht sperren darf. Sobald er sie versperren muss, um weiterfahren zu können (zB wie in meinem oben genannten Beispiel), muss er einziehen. Stimmt das so?

LG t12700
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: HLS am 16. September 2019, 09:15:18
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.
Wie gesagt, es ist grundsätzlich nicht verboten, denn wie lang ein Fluchtweg ist, ist nicht bei einer Bim festgelegt, auch sind die Türen nicht als spezieller Fluchtweg gekennzeichnet.
Es kann aber durchaus sein, dass man inzwischen eine Änderung hervorgebracht hat. Wenn dem so sei, würde ich es gern schwarz auf weiß lesen und nicht irgendeine Aussage, dass das eben so sei.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 16. September 2019, 09:40:23
Denn dieses Gerücht gabs auch zu meiner Zeit scho, entsprach aber niccht der Wahrheit. Es wurde immer so argumentiert, dass die Selbstrettung für den Fahrer zu lange dauern würde... Was aber klarerweise quatsch ist, da ja der Fahrer jederzeit die Möglichkeit hat, die versperrte Tür wieder zu öffnen.
Das Arbeitsinspektorat verlangt auf Grund der Gesetzeslage, dass Fluchttüren nicht versperrt sein dürfen. Wenn man die Tür1 als Fluchtweg ansieht, dann kann ich mir das schon vorstellen.
Wie gesagt, es ist grundsätzlich nicht verboten, denn wie lang ein Fluchtweg ist, ist nicht bei einer Bim festgelegt, auch sind die Türen nicht als spezieller Fluchtweg gekennzeichnet.
Es kann aber durchaus sein, dass man inzwischen eine Änderung hervorgebracht hat. Wenn dem so sei, würde ich es gern schwarz auf weiß lesen und nicht irgendeine Aussage, dass das eben so sei.

Ich finde die Unterlagen jetzt auch nicht, aber ich kann mich noch erinnern, dass bei 2 Türen hintereinander im ULF man ein Sonderzug ist. Und da ist es unerheblich, ob es die ersten Beiden, die letzten Beiden oder 2 dazwischen sind.

Und seid ehrlich, wenn bei einem ULF die beiden ersten oder beiden letzen Türen defekt sind und es nicht gerade im 15 min Intervall ist. dann ist es besser, wenn der Zug sofort von der Strecke verschwindet. Denn stellt euch einmal auf der Linie 43 einen Zug vor, wo die beiden ersten oder letzten Türen gesperrt sind. Der kommt ja aus einigen Haltestellen dann überhaupt nicht mehr weg und behindert mehr, als er noch nützt.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: U4 am 16. September 2019, 09:46:15
Noch dazu wenn die p.t. Fahrgäste sich zuerst einmal vor diesen gesperrten Türen "anstellen" und bis sie begriffen haben, dass die Türen nicht aufgehen zu den anderen Türen hetzen  >:D
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Rodauner am 16. September 2019, 10:14:29
Ich finde die Unterlagen jetzt auch nicht, aber ...

DAS - mit Verlaub - ist mehr als schwach, und ich erachte die ganze Türen-Diskussion sowieso für müssig, denn: Kombinatsmitarbeiter im Fahrdienst - egal ob jetzt gerade im Dienst oder nicht - haben bestimmt jederzeit die Möglichkeit, das mit einem Anruf in der Schulungsabteilung ein für alle Mal abzuklären! >:D
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 16. September 2019, 10:47:06
Ich finde die Unterlagen jetzt auch nicht, aber ...

DAS - mit Verlaub - ist mehr als schwach, und ich erachte die ganze Türen-Diskussion sowieso für müssig, denn: Kombinatsmitarbeiter im Fahrdienst - egal im jetzt gerade im Dienst oder nicht - haben bestimmt jederzeit die Möglichkeit, das mit einem Anruf in der Schulungsabteilung ein für alle Mal abzuklären! >:D

Nur das ich wegen jetzt dem sicherlich jetzt nicht die Schulungsabteilung quäle. Denn ich will mir mein gutes Verhältnis dorthin nicht schmälern. Und wenn ich in die Situation komme, dann habe ich immer noch einen Disponenten, den ich dann anfunke. Und der entscheidet dann schußendlich, was ich machen soll. Denn wenn er sagt, ich soll die Nutzfahrt fortsetzen, dann wird er auch sehen, wie sich die Linie weiter entwickelt. Ich werde zwar nicht absichtlich langsam fahren, aber die Aufenhalte in manchen Haltestellen werden dann auch nicht die Kürzeresten sein. Schließlich muss ich ja dann den Fahrgästen im abgesperrten Bereich auch die Zeit geben, dass sie aussteigen können.

Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: HLS am 17. September 2019, 14:06:36

Und seid ehrlich, wenn bei einem ULF die beiden ersten oder beiden letzen Türen defekt sind und es nicht gerade im 15 min Intervall ist. dann ist es besser, wenn der Zug sofort von der Strecke verschwindet. Denn stellt euch einmal auf der Linie 43 einen Zug vor, wo die beiden ersten oder letzten Türen gesperrt sind. Der kommt ja aus einigen Haltestellen dann überhaupt nicht mehr weg und behindert mehr, als er noch nützt.
Klingelfee, ich kann dir nur sagen, dass ich am 49er(und auch einige andere Linien) nicht nur einmal Ulfe mit zwei gesperrten Türen nebeneinander gefahren bin und für gewöhnlich hat man mich nen Sonderzug/Nutzfahrt bis zur nächsten Endstelle beenden machen lassen. Es gab aber auch zwei Situationen am 49er, wo mir dieses nicht angeordnet wurde und da habe ich von der Johnstraße bis Baumgarten geschafft 15min aufzubauen und erst dann hat ein befreundetet BI-Mitarbeiter mich angefunkt und hat mich dann "erlöst"... Ich hab nur scherzhaft zu ihm gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, da ich wenigstens einmal einen kompletten Auslauf auf der Hütteldorfer Straße hinter mir haben will um den Dispo dann anzufunken er möchte mir doch bitte einen Screenshot vom RBL-Display schicken.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 17. September 2019, 14:36:39

Und seid ehrlich, wenn bei einem ULF die beiden ersten oder beiden letzen Türen defekt sind und es nicht gerade im 15 min Intervall ist. dann ist es besser, wenn der Zug sofort von der Strecke verschwindet. Denn stellt euch einmal auf der Linie 43 einen Zug vor, wo die beiden ersten oder letzten Türen gesperrt sind. Der kommt ja aus einigen Haltestellen dann überhaupt nicht mehr weg und behindert mehr, als er noch nützt.
Klingelfee, ich kann dir nur sagen, dass ich am 49er(und auch einige andere Linien) nicht nur einmal Ulfe mit zwei gesperrten Türen nebeneinander gefahren bin und für gewöhnlich hat man mich nen Sonderzug/Nutzfahrt bis zur nächsten Endstelle beenden machen lassen. Es gab aber auch zwei Situationen am 49er, wo mir dieses nicht angeordnet wurde und da habe ich von der Johnstraße bis Baumgarten geschafft 15min aufzubauen und erst dann hat ein befreundetet BI-Mitarbeiter mich angefunkt und hat mich dann "erlöst"... Ich hab nur scherzhaft zu ihm gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin, da ich wenigstens einmal einen kompletten Auslauf auf der Hütteldorfer Straße hinter mir haben will um den Dispo dann anzufunken er möchte mir doch bitte einen Screenshot vom RBL-Display schicken.
@Hls: Diesbezüglicvh könne wir noch endlos weiter diskutieren. Ich habe kann mich an den Passus erinnern, dass beim ULF unabhängig davon, ob es sich um einen A/A1/B/B1 handelt, bei 2 nebeneinander liegenden Türen ein Sonderzug bin. Es kann sein, dass ich dann Situationsbedingt beim melden einer Türstörung dies verschweige. Aber in der HVZ auf einer Linie 43 oder 49 lasse ich dem Disponenten gar nicht die Wahl, da melde ich nur Störungen auf mehreren Türen und ziehe den Zug ein.

Aber solange das Personal diesbezüglich sich nicht korrekte Ansagen macht, oder das Ganze gar nicht meldet, werden diese Züge auch weiter im Betrieb gelassen. Ich denke da nur an einen Zug auf der Linie 33, wo ein Teil der Stoßverzehreinrichtung ausgebrochen war und der Zug weder eingezogen, noch zum Tausch angemeldet wurde.

Aussage des Fahrer, wie er den Schaden kontrollieren sollte, war nur, da brauche ich nicht nachschauen, der Schaden war schon, wie ich den Zug am Expedit übernommen habe.

Oder aber bei meinen letzten Fahrtag, wo der ZSG immer wieder ausviel, die Meldung kam, wenn man den Automat X ausschaltet und wieder einschaltet, dann funktioniert die Anzeige wieder. Wie ich angefunkt hatte, bekam ich interessanterweise binnen kürzersten Zeit einen Tauschzug.

Und beide Aktionen war mit Kollegen, die annähernd so lange dabei sind, wie ich.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: hema am 17. September 2019, 14:41:01
Wie willst du mit ausgefallenem ZSG (zentrales Steuergerät) eine Nutzfahrt machen? Da geht grad noch die Notfahrt!  ???
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 17. September 2019, 15:01:03
Wie willst du mit ausgefallenem ZSG (zentrales Steuergerät) eine Nutzfahrt machen? Da geht grad noch die Notfahrt!  ???
Indem nur die Anzeige, nicht jedoch die Technik dahinter ausgefallen ist.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Linie49 am 17. September 2019, 16:57:23

Indem nur die Anzeige, nicht jedoch die Technik dahinter ausgefallen ist.

Kein ZSG keine Nutzfahrt, egal ob Totalausfall oder nur der Bildschirm schwarz ist.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Klingelfee am 17. September 2019, 17:07:43

Indem nur die Anzeige, nicht jedoch die Technik dahinter ausgefallen ist.

Kein ZSG keine Nutzfahrt, egal ob Totalausfall oder nur der Bildschirm schwarz ist.
Und mit welcher Begründung?

Nur weil der Bildschirm einfriert und der Zug sonst normal fährt, kann man Fahrgäste mitnehmen. Überhaupt wenn man im 15 min Intervall unterwegs ist.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Geamatic am 17. September 2019, 17:38:22
Ein ausgefallener ZSG-Bildschirm heißt für den Fahrer, dass er keine Störungsmeldungen mehr ablesen. Außerdem bekommt er keine Warung zu den im Fahrzeug installierten Brandmeldern. Der Zug ist daher auf dem schnellsten Wege nach Hause zu bringen.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Schaltkurbel am 17. September 2019, 17:48:44
Wie wäre es, wenn so manches Fahrpersonal etwas Fingerspitzengefühl walten ließe?
Einen Zug im 15min Intervall wegen 2 gestörten Türen einziehen, halte ich für unnötig - in der HVZ ist dies OK.
Wenn bei manchen "Gebrechen" nicht gleich der Zug getauscht wird, kann es auch daran liegen, dass eben ganz einfach keiner vorhanden ist, selbst wenn Züge in der Halle stehen! Das kann aber der Disponent nicht wissen.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: 95B am 17. September 2019, 18:09:05
Wie wäre es, wenn so manches Fahrpersonal etwas Fingerspitzengefühl walten ließe?

Das Fahrpersonal ist zum Fahren da. Denken tun die Vorgesetzten. ;)
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: 67er am 18. September 2019, 05:41:09
Wie wäre es, wenn so manches Fahrpersonal etwas Fingerspitzengefühl walten ließe?

Das Fahrpersonal ist zum Fahren da. Denken tun die Vorgesetzten. ;)

Und dass wird einem oft eingetrichtert bis zum geht nimma... Und dann wundert man sich "warum homma kane Leit mehr?"
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Schaltkurbel am 18. September 2019, 15:00:31
Wie wäre es, wenn so manches Fahrpersonal etwas Fingerspitzengefühl walten ließe?

Das Fahrpersonal ist zum Fahren da. Denken tun die Vorgesetzten. ;)
So wurde es auch schon vor 30-40 Jahren verlautbart - allerdings kommen alle Vorgesetzten (außer Bhf/Referatsleiter und darüber) ausschließlich vom Fahrersektor. Eine relativ gute Zusammenarbeit zwischen Fahrpersonal und der "Aufsicht" wurde ja mutwillig zerstört (zB die fern der Linie befindlichen Disponenten). Trotz deiner, und auch der vom 67er geäußerten Meinung, bleibe ich bei dem was ich geschrieben habe!
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: fastpage am 18. September 2019, 17:18:02
Das würde ja wiederum heißen dass der Fahrer mit defekter Tür 1 zwar weiterfahren darf (aber eben in den Stationen die Freigabe nicht geben darf), aber diese nicht sperren darf. Sobald er sie versperren muss, um weiterfahren zu können (zB wie in meinem oben genannten Beispiel), muss er einziehen. Stimmt das so?
LG t12700
Es gilt bei der Eisenbahn(worunter die Bim auch fällt) die Sackgassenregelung.
Es darf für den Fahrgast keine Sackgasse entstehen, wo er nicht mehr raus kommt. Heißt Bug oder Hecktüre abgesperrt= Sackgasse.
Sind bei Schnellbahnen usw beide Türen hinterm besetzten Führerstand abgesperrt (also li und re), ist eine Sackgasse für Fahrgäste und der Fluchtweg fürn Lokführer zu lange.
Die Türe muss sich mit der Notentriegelung öffnen lassen, auch als Leerpersonenzug.

Das "Kann ja eh die Türe aufsperren" ist eine typische Aussage von jemanden, der noch nie ein Tunnelrettungsseminar hinter sich gebracht hat.
Ev hat man aber bei der Tramway aufgrund der größeren Anzahl an Türen sich mit der 2 Türenregel arangiert.
Aber das Selbstrettungskonzept müsste auch bei den Wiener Linien gelten, sonst gäbe es keine Fluchthauben in den Fahrerkabinen.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: HLS am 18. September 2019, 18:05:19
Das "Kann ja eh die Türe aufsperren" ist eine typische Aussage von jemanden, der noch nie ein Tunnelrettungsseminar hinter sich gebracht hat.
Aha, du weißt aber schon was ich arbeite und was 12 Jahre mein Hobby war?
Ansonsten frage ich mich vorher die Unterstellung und somit Falschaussage kommt?

Nochmal, bei der Bim gabs bis vor 18 Monaten(ob es jetzt eine gibt, ist ja noch immer nicht belegt) keine Anweisung das ein B-Ulf ein Sonderzug ist wenn die Tür 1 und auch nicht die Tür 1 & 2 versperrt sind.
Andersrum müßte ja es dann auch einen Sonderzug geben, wenn die letzten beiden Türen versperrt sind, nach deiner scheinbar unwissenden Annahme, müßte jede Bim mit einer Türstörung im Heck oder Bugmodul eingezogen werden und wenn mans sogar ganz genau nimmt, sobald auch nur irgendeine Tür versperrt ist, da es bekanntlich bei den derzeitigen Bims in Wien nur Türen auf einer Seite gibt, somit absolut unvergleichbar mit der ÖBB und deren Anweisungen und Vorschriften.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: 000-9 am 18. September 2019, 19:56:53
Bzgl der Anzahl abzusperrender Türen beim ULF habe ich in einem Lehrbehelf von August 2001 folgendes gefunden:

(Seite 37 des genannten Lehrbehelf)

Türstörungen

Allgemeines

Bei einer Türstörung, die im Schließ- oder Öffnungsvorgang liegt, wird im Display als Störungsanzeige „Störung Tür 1" (2, 3 usw.) und als Handlungshinweis „Türe versperren" angezeigt.
Die gestörte Tür ist aber in jedem Fall in der üblichen Form zu überprüfen.

Schließt eine Tür nicht selbsttätig aber es wird kein Fehler angezeigt, sind die Lichtschranken zu überprüfen. Kann kein Fehler festgestellt werden, ist die Türnotentriegelung zu lösen und die Tür händisch zu schließen.

Grundsätzlich darf am „ULF-A" eine Tür, am „ULF-B" dürfen zwei Türen außer Betrieb genommen werden. Eine gestörte Tür ist mittels Vierkantschloss an der Türnotbetätigung zu versperren.

Verlöschen durch eine gestörte Türe auch die roten Türkontrollleuchten nicht, ist zusätzlich der zugehörige Automat "Türsteuerung" auszuschalten.
Wird im Zusammenhang mit einer Türstörung im Fahrer-Display eine „B"-Störung angezeigt, ist der Zug als SZ einzuziehen und zwar unabhängig davon wie viele Türen gestört sind.

Störung „Türkontrolle"
a) Bei Ausfall einer der beiden Türkontrollleuchten sind mit Ausnahme der Eintragung im Wagenpaß keine weiteren Handlungen notwendig.
Fallen beide Türkontrollleuchten aus, ist der Zug als SZ einzuziehen.
b) Leuchtet die Türkontrolle obw ohl alle Türen geschlossen sind, ist der Zug als SZ mit der BAWS-Stellung „VB" einzuziehen.

Störung „Türfreigabe"
a) Lässt sich die Türfreigabe nicht einschalten, sind die Fahrgäste über lnnenlautsprecher aufzufordern, die Türen mit der Türnotentriegelung zu öffnen. Haben die Fahrgäste den Zug verlassen, hat der Fahrer die geöffneten Türen händisch zu schließen. Der Zug ist als SZ einzuziehen.
b) Lässt sich die Türfreigabe nicht löschen, ist der Zug als SZ mit „VB" einzuziehen.

Wie gesagt, Stand 2001, einen neueren Lehrbehelf habe ich nicht.

Lg

Edit: Tippfehler ausgebessert
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: darkweasel am 18. September 2019, 20:19:31
Es gilt bei der Eisenbahn(worunter die Bim auch fällt) die Sackgassenregelung.
Es darf für den Fahrgast keine Sackgasse entstehen, wo er nicht mehr raus kommt. Heißt Bug oder Hecktüre abgesperrt= Sackgasse.
Sind bei Schnellbahnen usw beide Türen hinterm besetzten Führerstand abgesperrt (also li und re), ist eine Sackgasse für Fahrgäste und der Fluchtweg fürn Lokführer zu lange.
Die Türe muss sich mit der Notentriegelung öffnen lassen, auch als Leerpersonenzug.
Quelle? Und: wie passt das mit der Türenanordnung der Talent-Triebwagen bei den ÖBB zusammen? Da überwindet man ganz ohne versperrte Tür schon eine längere Strecke von den vordersten/hintersten Plätzen zur nächsten Tür als beim ULF zur zweitnächsten.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: hema am 19. September 2019, 01:55:01
Schlimm (eigentlich sogar kriminell schlimm!) ist ja, dass eine versperrte Türe beim ULF nicht mehr mittels Notöffnung zu öffnen geht! Woher soll ein Fahrgast, besonders in einer Paniksituation, das wissen? Ist genauso arg, wie ein versperrter Notausgang in einer Disco usw.   :down:

Bei E1 und E2 kann man versperrte Türen ohne Vierkant auch nicht öffnen, obwohl auf jeder Türe steht, dass man im Notfall an angezeigter Stelle kräftig ziehen soll! Dabei wäre das Versperren einer schadhaften E1/E2-Türe sowieso nur in extrem seltenen Fällen unumgänglich (solch eine Störung kommt so gut wie niemals vor) und da wäre es wohl zu verschmerzen, so einen Zug als Sonderzug Einzuziehen!
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: HLS am 19. September 2019, 10:11:34
Bzgl der Anzahl abzusperrender Türen beim ULF habe ich in einem Lehrbehelf von August 2001 folgendes gefunden:

(Seite 37 des genannten Lehrbehelf)

Türstörungen
...
In dem Lehrbehelf was mir vorliegt mit Stand 02/2015 steht genau das Gleiche, allerdings nicht auf Seite 37 sondern 40-42 im Lehrbehelf(als PDF geöffnet sinds die Seiten 46-48).
Und da steht auch in der Ausgabe nichts anderes drin als in der von 2001 mit Ausnahme, dass die A1/B1 anders zu versperren sind als die A/B.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: denond am 20. September 2019, 10:51:30
Schlimm (eigentlich sogar kriminell schlimm!) ist ja, dass eine versperrte Türe beim ULF nicht mehr mittels Notöffnung zu öffnen geht! Woher soll ein Fahrgast, besonders in einer Paniksituation, das wissen? Ist genauso arg, wie ein versperrter Notausgang in einer Disco usw.   :down:

Bei E1 und E2 kann man versperrte Türen ohne Vierkant auch nicht öffnen, obwohl auf jeder Türe steht, dass man im Notfall an angezeigter Stelle kräftig ziehen soll! Dabei wäre das Versperren einer schadhaften E1/E2-Türe sowieso nur in extrem seltenen Fällen unumgänglich (solch eine Störung kommt so gut wie niemals vor) und da wäre es wohl zu verschmerzen, so einen Zug als Sonderzug Einzuziehen!

Genau aus diesen Gründen - besonders aus dem ersten Absatz - gehört ein Zug mit einer im Rahmen einer Türstörung versperrten Türe, egal jetzt zu welcher Tageszeit und an welchem Ort des Zuges, so schnell wie möglich von der Piste. Es spielt dabei eine ganz wesentliche Rolle, wie sattelfest in Sachen Regel-/ Vorschriftenauslegung, wie gewieft das Fahrpersonal bei einer Störungsbehebung dabei sein kann. Und da gibt es gravierende Unterschiede in Auslegung und Verstand der Vorschriften, korrekter Abarbeitung der aufgetretenen Störung, sprachliche Barrieren. Dazu kann ich hundertfach verschiedene Vorfälle schildern, wo aus den fadenscheinigsten Gründen kein Zugtausch angefordert wird, wo bei sachlicher Auslegung der geltenden Vorschrift ein sofortiger Zugtausch oder auch eine Fahrt als Sonderzug notwendig wäre. Man sieht es auch an der Schilderung der Störung weiter oben in einem Post mit dem ZSG. Hab' ich über meine wesentlichen Komponenten am Zug keine Übersicht, keine Anzeige mehr, kann ich als Fahrer nichts mehr ausschließen bzw. gewährleisten. Vielleicht sprach in diesem Fall aber der Vorteil der profunden Ausbildung und Erfahrung von Klingelfee dafür, daß er sich es zutraute bzw. die Übersicht hatte, mit finsterem ZSG eine Nutzfahrt zu riskieren und einen Kundendienst zu bieten. Geht aber - muß man auch schreiben - ganz alleine auf seine Verantwortung.

Als erster Grund dafür ist eine, nur mehr die kostengünstige, oberflächliche Ausbildung zu nennen, wo nur mehr das wesentliche Angesprochen wird. Vieles muß sich der angehende ÖFFI-Fahrer/ Lenker heute selbst aneignen bzw. für sich zurecht legen, wie er störungsfrei und ohne Vorfall durch seinen Dienst kommt. Es fehlt ihm das nötige Rüstzeug, das wir "Alten" in unserer Ausbildung noch mitbekommen haben. Da gehört einerseits ein sehr gut ausgebildeter Lehrfahrer dazu, auch Nachschulungen, Trainig gehört da jedes Jahr neuerlich dazu. Da unterschiedlichste Charakteren auf diesem Arbeitsplatz sitzen, kann man sich ausmahlen, wie so mancher Bedienstete arbeitet bzw. reagiert bzw. gewillt ist, seinen Arbeitsalltag zu absolvieren. Soviel zu dieser Sache.

Tatsache ist, daß Sicherheit für die Fahrgäste oberste Priorität hat, denn passiert nur irgend etwas, ist als erstes das Fahrpersonal verantwortlich und wird im Ernstfall vor den Richter gezerrt. Und sonst niemand.
Und diese Sicherheit kann aber u. U. auch für den Fahrgast, speziell im Abendverkehr, eine Intervallverschlechterung, ein Hochflurfahrzeug bzw. keine Anschlußsicherung aus den verschiedensten Gründen bedeuten.

Dafür sind/wären ettliche betriebliche Voraussetzungen als Ursachen zu nennen und das sind absolut keine Ausreden. Solche würden jedes Verkehrsunternehmen gleich treffen. Und alles miteinander ist kein Spaß. Es gibt also Grenzen...
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: denond am 11. November 2019, 08:59:25
Frage zu schadhaft abgestellten ULFen, bei denen ich nicht am laufenden bin:

Nach div. Vorfällen sind betroffen:
 B 651
 B 659
 B 660
 B 667

 B1  758
 B1  769

Welche von Diesen sind bereits wieder in Betrieb?

Danke für eine Antwort und
GlG
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: M-wagen am 11. November 2019, 11:32:25
659, 660, 758 und 769 fahren sicher wieder
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Alex am 11. November 2019, 12:25:58
Frage zu schadhaft abgestellten ULFen, bei denen ich nicht am laufenden bin:

Nach div. Vorfällen sind betroffen:
 B 651
 B 659
 B 660
 B 667

 B1  758
 B1  769

Welche von Diesen sind bereits wieder in Betrieb?

Danke für eine Antwort und
GlG
Was ist mit 659, 660, 667, 758 und 769 passiert? 769 war ja nach seinem Auffahrer beim Jonas-Reindl schon wieder in Betrieb, so weit ich weiß.
Titel: Re: Schadhafte Fahrzeuge
Beitrag von: Schienenchaos am 18. November 2019, 11:06:28
667 ist zumindest seit dem WE auch wieder im Einsatz und aktuell am 38er zugegen.