Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: noniq am 22. August 2013, 23:51:53

Titel: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: noniq am 22. August 2013, 23:51:53
Interessantes Urteil:

Zitat
[...] Das nunmehr geforderte “zusätzliche Beförderungsentgelt”, das die klagende Partei begehrt, weil der Beklagte ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist, also seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat, ist rechtlich als Konventionalstrafe gem § 1336 ABGB, also als pauschaler Schadenersatz zu qualifizieren ist (LGZ Wien 6.2.1996, 37R 1164/95s.). Die klagende Partei hat keinerlei Vorbringen dazu erstattet, wie sich das “zusätzliche Beförderungsentgelt” berechnet, oder auch nur, welche Berechnungsgrößen bei der Berechnung berücksichtigt wurden, und es liegen auch sonst keinerlei Anhaltspunkte dazu vor, welcher konkrete Schaden bei der klagenden Partei durch Handlung des Beklagten eingetreten sein könnte, und wie man diesen berechnen und pauschal bemessen könnte.

Dass die klagende Partei selbst ihren erlittenen Schaden in ihren “Tarifbestimmungen” pauschaliert hat, ändert nichts daran, dass die herangezogenen Parameter und ihre Gewichtung überprüfbar sein müssen. Nachdem die Parameter nicht einmal ansatzweise offengelegt wurden, kann die Größe eines allfälligen klägerischen Schadens nicht einmal vermutet werden.

Es bleibt sohin kein Spielraum für den Zuspruch des “zusätzlichen Beförderungsentgelts”.
Quelle: http://schmecks.noblogs.org/post/2013/07/30/es-bleibt-somit-kein-spielraum-fur-den-zuspruch-des-zusatzlichen-beforderungsentgelts/ (http://schmecks.noblogs.org/post/2013/07/30/es-bleibt-somit-kein-spielraum-fur-den-zuspruch-des-zusatzlichen-beforderungsentgelts/) (dort ist auch das komplette Urteil als PDF verlinkt)
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: HLS am 23. August 2013, 01:30:17
Also wird die Zahl der Jahreskartenbesitzer rückläufig werden und im gleichem Ausmaß, die Zahl der Schwarzfahrer steigen.
Denn nun ist es eindeutig, Schwarzfahren ist legal und völlig unproblematisch, man braucht sich nur auf dieses Urteil berufen und Zahlt nur den Ersatzfahrschein mit 2,20€.  :bh: :fp:
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Klingelfee am 23. August 2013, 08:33:27
Also wird die Zahl der Jahreskartenbesitzer rückläufig werden und im gleichem Ausmaß, die Zahl der Schwarzfahrer steigen.
Denn nun ist es eindeutig, Schwarzfahren ist legal und völlig unproblematisch, man braucht sich nur auf dieses Urteil berufen und Zahlt nur den Ersatzfahrschein mit 2,20€.  :bh: :fp:

Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst. Da dieses Urteil jedoch nur von einem Bezirksgericht ist und wir kein amerikanisches Rechtssystem haben, kannst du dieses Urteil nicht Pauschal verwerten. Sonst hätte das die Presse schon lange ausgeschlachtet. Außerdem ist mittlerweile im Amtsblatt der Stadt Wien die jetzt gültigen Tarife und Mehrgebühren veröffentlicht. Und ich bin zwar kein Jurist, jedoch glaube ich, damit ist die gegenständliche Klagegrundlage für eine neue Klage nicht mehr anwendbar.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 13er am 23. August 2013, 08:40:51
Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst.
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".

Übrigens ist auch der dort verlinkte Artikel sehr lesenswert und - meine Vertragsrecht-Vorlesung liegt schon lange zurück - recht einleuchtend. Man sollte mal die AGBs der WL überhaupt juristisch durchleuchten, da wird es sicher etliche Punkte geben, die so nicht halten können. Ist aber fast bei jedem Unternehmen so - die schreiben einfach mal irgendwas rein und solange es niemand beeinsprucht, ist ja alles ok.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 95B am 23. August 2013, 09:23:55
Ich habe mir das Urteil durchgelesen und möchte behaupten, dass es in dieser Form nur zustandekam, weil die Rechtsabteilung der WL erhebliche Schlamperei geleistet hat.

Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Ich schon eher... gerade bei solchen Kleinigkeiten könnte man verhältnismäßig starke Lenkungseffekte erzielen. Wäre beispielsweise die Wahrscheinlichkeit höher. fürs Falschparken* bestraft zu werden, ginge es im ruhenden Verkehr viel gesitteter zu. Und das hohe Schwarzfahrerentgelt ist meiner Meinung nach auch dafür verantwortlich, dass die Schwarzfahrerquote bei uns recht niedrig liegt. (Und ja, Intensivkontrollen am Schottentor kurz nach Semesterbeginn sind zu befürworten: Die Damen und Herren Studenten könnten ja aus eigenem Antrieb rechtzeitig ihre Semesterkarte kaufen, es sei denn, sie spenden gern 100 Euro für den Erhalt der Wiener U-Bahn. :) )

*) damit meine ich jetzt nicht bloße Übertretungen nach dem Parkometergesetz, denn die werden ohnehin recht lückenlos überwacht, sondern richtiges Falschparken (Abstellen von Fahrzeugen auf so nicht dafür vorgesehenen Flächen)
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 13er am 23. August 2013, 09:30:49
Die Schwarzfahrerquote war aber auch schon früher eher niedrig, als das Strafentgelt noch geringer war. Wiener sind offenbar einfach aufrichtig(er) ;)
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Ferry am 23. August 2013, 09:33:09
Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst.
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.

Ich sehe den relativ hohen Geldbetrag als Präventivmaßnahme - wenn das Schwarzfahren z.B. nur mehr 10.- € kosten würde, könntest du im Jahr 36x erwischt werden und wärst immer noch billiger dran als mit einer Jahreskarte. Wer würde sich da noch eine solche kaufen? Denn 36x im Jahr bin ich noch nie kontrolliert worden, heuer überhaupt erst einmal. Und ich benütze die Öffis täglich!

Mit dieser Sichtweise könnte ich auch argumentieren, dass ich nicht einsehe, dass ich Strafe zahlen soll, weil ich mit 65 km/h auf der Mauerbachstraße geblitzt wurde (wie es mir vor Jahren passiert ist). Die Straße war leer, ich habe niemanden gefährdet oder behindert, es ist kein Schaden entstanden. Warum soll ich also die unverhältnismäßig hohe Strafe von (damals noch) 350.- ATS zahlen? Antwort: Weil mich eben gerade die Aussicht, diese hohen Betrag im Wiederholungsfall wieder erlegen zu müssen, künftig davon abhalten wird, die erlaube Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Also ebenfalls eine Präventivmaßnahme, und daher ist der beim Schwarzfahren anfallende, höhere Betrag m.M.n durchaus gerechtfertigt.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: moszkva tér am 23. August 2013, 09:54:24
Das heutige Rechtssystem ist so verworren, das du immer wieder Schlupflöcher finden wirst.
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Wochen- und Monatskarten sind übertragbar. Das heißt, wenn die Kappler ein Auge zudrücken, ist das deren Ermessensspielraum. Wenn das wirklich so funktionieren würde, bräuchte ich ja nur mit mehreren Freunden eine Monatskarte teilen und bei Bedarf demjenigen Übergeben, der erwischt wurde. Denn es gibt keinen Nachweis, dass das wirklich meine Monatskarte ist. Diese Praxis wird beispielsweise in Firmen auch angewandt: Statt Einzelfahrscheine für Dienstwege auszugeben, liegen im Sekretariat ein bis zwei Monatskarten auf, die man sich bei Bedarf einfach ausborgen kann.

Jahreskarten hingegen sind Personengebunden und somit kann man sehr wohl die Jahreskarte nachreichen, und man muss nur eine Deppensteuer von ein paar Euro zahlen.

Allerdings, und jetzt wirds interessant: Angenommen, mir wird in der U-Bahn das Geldbörserl gezogen, daraufhin komme ich in eine Kontrolle. Ich bin somit Schwarzfahrer, habe auch keine Ausweise dabei... was passiert dann mit mir? Polizei zwecks Identitätsfeststellung, Mitnahme aufs Wachzimmer usw?

Mir ist vor ein paar Jahren einmal was Ähnliches passiert: Meine Mutter und ich sind schnell außer Haus gegangen, meine Mutter hat aber statt ihrer Wohnungsschlüssel meine eingesteckt (wir waren bei ihrer Wohnung), wir haben beide Geld und Ausweise zu Hause gelassen. Also was machen? Ich bin mit meinen Wohnungsschlüsseln nach Hause gezischt (natürlich schwarz gefahren, weil Geld und Wochenkarte hatte ich nicht dabei), habe die Ersatzschlüsseln, die bei mir hinterlegt sind, geholt. Daheim habe ich noch mein Sparschwein geplündert und 1,80 in Münzen für einen Fahrschein rausgeholt. Wäre ich erwischt worden, hätte ich genau oben genanntes Problem gehabt...
Man sieht also, es gibt viele Arten von Schwarzfahren, daher bin ich gegen das Pauschalieren.

Zitat
Ich sehe den relativ hohen Geldbetrag als Präventivmaßnahme - wenn das Schwarzfahren z.B. nur mehr 10.- € kosten würde, könntest du im Jahr 36x erwischt werden und wärst immer noch billiger dran als mit einer Jahreskarte. Wer würde sich da noch eine solche kaufen? Denn 36x im Jahr bin ich noch nie kontrolliert worden, heuer überhaupt erst einmal. Und ich benütze die Öffis täglich!
Auch heute kann man im Jahr 3x erwischt werden, und das Schwarzfahren rechnet sich immer noch. Die Strafe tut eher den Gelegenheitsfahrern weh, die vielleicht ein, zwei Mal im Monat fahren und genau dann erwischt werden.

Zitat
Mit dieser Sichtweise könnte ich auch argumentieren, dass ich nicht einsehe, dass ich Strafe zahlen soll, weil ich mit 65 km/h auf der Mauerbachstraße geblitzt wurde (wie es mir vor Jahren passiert ist). Die Straße war leer, ich habe niemanden gefährdet oder behindert, es ist kein Schaden entstanden. Warum soll ich also die unverhältnismäßig hohe Strafe von (damals noch) 350.- ATS zahlen? Antwort: Weil mich eben gerade die Aussicht, diese hohen Betrag im Wiederholungsfall wieder erlegen zu müssen, künftig davon abhalten wird, die erlaube Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Also ebenfalls eine Präventivmaßnahme, und daher ist der beim Schwarzfahren anfallende, höhere Betrag m.M.n durchaus gerechtfertigt.
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!

Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: coolharry am 23. August 2013, 09:54:33
Mit dieser Sichtweise könnte ich auch argumentieren, dass ich nicht einsehe, dass ich Strafe zahlen soll, weil ich mit 65 km/h auf der Mauerbachstraße geblitzt wurde (wie es mir vor Jahren passiert ist). Die Straße war leer, ich habe niemanden gefährdet oder behindert, es ist kein Schaden entstanden. Warum soll ich also die unverhältnismäßig hohe Strafe von (damals noch) 350.- ATS zahlen? Antwort: Weil mich eben gerade die Aussicht, diese hohen Betrag im Wiederholungsfall wieder erlegen zu müssen, künftig davon abhalten wird, die erlaube Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Also ebenfalls eine Präventivmaßnahme, und daher ist der beim Schwarzfahren anfallende, höhere Betrag m.M.n durchaus gerechtfertigt.

Nur das zu schnelles Fahren mittels Strafrahmen in der STVO geregelt ist, Schwarzfahren aber nicht in einer Verordnung oder Gesetz ähnlicher Form vor kommt.
Es gibt meines Wissens nach nur das Hausrecht und dies darf aber nicht willkürlich sein. Zumindest nicht bei einem öffentlichen Betrieb.

Aber was vielleicht zählen täte wäre jeden Schwarzfahrer mit Hausverbot zu belegen und wenn er sich nicht daran hält (wenn er halt wieder erwischt wird) wird er weg gewiesen.
Ich weiß hart und vermutlich dem Öffi Verkehr nicht zuträglich aber lustig.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 95B am 23. August 2013, 09:56:57
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Das geht nur mehr mit Jahreskarte. Die übertragbaren Wochen- und Monatskarten erlauben dieses Vorgehen nicht mehr. (Sonst würde ich auch stets schwarzfahren und in den seltenen Fällen einer Kontrolle angeben, eine Wochenkarte vergessen zu haben, mir dann selbige nachträglich in einer Trafik kaufen und in Erdberg vorweisen.)
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: moszkva tér am 23. August 2013, 10:04:51
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Das geht nur mehr mit Jahreskarte. Die übertragbaren Wochen- und Monatskarten erlauben dieses Vorgehen nicht mehr. (Sonst würde ich auch stets schwarzfahren und in den seltenen Fällen einer Kontrolle angeben, eine Wochenkarte vergessen zu haben, mir dann selbige nachträglich in einer Trafik kaufen und in Erdberg vorweisen.)
Kann man bei den Trafikkarten nachvollziehen, wann diese gekauft wurden? Wenn ja, dann geht das nicht, da der Kaufzeitpunkt nach dem Kontrollzeitpunkt war  ;)
Eventuell könnte man aber den Besitz der Wochenkarte nachweisen, wenn sie mit der eigenen Kredit- oder Bankomatkarte bezahlt wurde. Bei Barzahlung... Pech gehabt.

Es gibt meines Wissens nach nur das Hausrecht und dies darf aber nicht willkürlich sein. Zumindest nicht bei einem öffentlichen Betrieb.
Auch nicht im Privathaushalt: Wenn ein Gast sein Getränk nicht am Untersetzer abstellt –-> Finger abschneiden; dann komme ich wegen Körperverletzung dran, da kann ich mich auch nicht auf meine Hausordnung berufen (ich habs eh an der Wohnungstür ausgehängt)  :lamp:
Wir haben glücklicherweise keine US-Amerikanischen Zustände, wo ich Personen, die mein Grundstück unbefugt betreten, einfach niederschießen kann, auch wenn diese weder eine Waffe haben noch eine Bedrohung darstellen. In Amerika kommt man, je nach Staat, mit sehr geringer bis gar keiner Strafe davon.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Ferry am 23. August 2013, 10:09:29
Wochen- und Monatskarten sind übertragbar. Das heißt, wenn die Kappler ein Auge zudrücken, ist das deren Ermessensspielraum.
Ja natürlich, ich wollte damit nur sagen, dass das von User "13er" genannte Beispiel mit der alleinerziehenden Mutter (meist) nicht stimmt.

Zitat
Auch heute kann man im Jahr 3x erwischt werden, und das Schwarzfahren rechnet sich immer noch. Die Strafe tut eher den Gelegenheitsfahrern weh, die vielleicht ein, zwei Mal im Monat fahren und genau dann erwischt werden.
Aber es macht wohl einen Unterschied, ob man 3x oder 36x erwischt werden kann!

Zitat
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!
Mir ist das Anfang/Mitte der 80er Jahre passiert, und da waren 350.- ATS (vor allem für mich!) noch sehr viel mehr Geld als sie es heute wären. Dazwischen liegen rund 30 Jahre Inflation! :lamp:

Dass es Länder gibt, wo die Strafen noch höher ausfallen, bestreite ich nicht, behaupte aber trotzdem, dass meine Strafe in Relation zu dem entstanden "Schaden" unverhältnismäßig hoch war. Wer sich noch daran erinnern kann, möge sich ausmalen, was man zu dieser Zeit um 350.- ATS bekommen konnte...
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: luki32 am 23. August 2013, 10:10:56
Die Schwarzfahrerquote war aber auch schon früher eher niedrig, als das Strafentgelt noch geringer war. Wiener sind offenbar einfach aufrichtig(er) ;)

Und sie würde steigen, wenn die Aussicht auf verlorenens Geld sinken würde. Leider ist der heutige Mensch so.

Und die Fallbeispiele, die da hervorgeholt werden, sind wirklich Einzelfälle, 99,9% fahren bewußt schwarz und mit denen habe ich genau Null Mitleid, auch wenn sie 200 Euronen blechen müssen, die sind nur Schmarotzer, die auf Kosten anderer leben!

mfg
Luki

Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: moszkva tér am 23. August 2013, 10:21:26
Zitat
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!
Mir ist das Anfang/Mitte der 80er Jahre passiert, und da waren 350.- ATS (vor allem für mich!) noch sehr viel mehr Geld als sie es heute wären. Dazwischen liegen rund 30 Jahre Inflation! :lamp:
Ok, Anfang der 80er war das schon viel Geld. Aber noch in der späten Schillingzeit hat man für eine Anonymverfügung ungefähr das Gleiche gezahlt. Ich bin ein paar Mal geblitzt worden, bei den Radarkastln, die genau 5 m nach der Ortstafel stehen. Ich habe zwar eh runtergebremst, aber nicht flott genug. 67 km/h in Mörtersdorf, 64 km/h in Ziersdorf (das ist die berüchtigte B4 ins Waldviertel, heute gibts dort überall Umfahrungen), jeweils 300 Schilling, das war mehr oder weniger gar nichts, bzw. muss man das halt nehmen "wie ein Mann", und für die eigene Unachtsamkeit geradestehen.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 95B am 23. August 2013, 10:29:54
Das stimmt so nicht, gerade in solchen Fällen wird meistens sehr tolerant agiert - es werden wohl die Personalien aufgenommen, aber man hat dann ein paar Tage Zeit, die Wochenkarte in Erdberg vorzuweisen. Ist meiner Frau (damals mit Kinderwagen unterwegs) vor Jahren genauso passiert.
Das geht nur mehr mit Jahreskarte. Die übertragbaren Wochen- und Monatskarten erlauben dieses Vorgehen nicht mehr. (Sonst würde ich auch stets schwarzfahren und in den seltenen Fällen einer Kontrolle angeben, eine Wochenkarte vergessen zu haben, mir dann selbige nachträglich in einer Trafik kaufen und in Erdberg vorweisen.)
Kann man bei den Trafikkarten nachvollziehen, wann diese gekauft wurden?
Nein, da es sich um Vordrucke handelt. Deshalb habe ich ja auch explizit "Trafik" geschrieben.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: moszkva tér am 23. August 2013, 10:46:59
Zitat
Kann man bei den Trafikkarten nachvollziehen, wann diese gekauft wurden?
Nein, da es sich um Vordrucke handelt. Deshalb habe ich ja auch explizit "Trafik" geschrieben.
Danke für die Klarstellung  :)
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: haidi am 23. August 2013, 11:12:22
Zitat
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!
Mir ist das Anfang/Mitte der 80er Jahre passiert, und da waren 350.- ATS (vor allem für mich!) noch sehr viel mehr Geld als sie es heute wären. Dazwischen liegen rund 30 Jahre Inflation! :lamp:
Ok, Anfang der 80er war das schon viel Geld. Aber noch in der späten Schillingzeit hat man für eine Anonymverfügung ungefähr das Gleiche gezahlt. Ich bin ein paar Mal geblitzt worden, bei den Radarkastln, die genau 5 m nach der Ortstafel stehen. Ich habe zwar eh runtergebremst, aber nicht flott genug. 67 km/h in Mörtersdorf, 64 km/h in Ziersdorf (das ist die berüchtigte B4 ins Waldviertel, heute gibts dort überall Umfahrungen), jeweils 300 Schilling, das war mehr oder weniger gar nichts, bzw. muss man das halt nehmen "wie ein Mann", und für die eigene Unachtsamkeit geradestehen.
Ist mir auf der Autobahn 2 mal passiert - 47 Euro wegen knapp unter 150, ich nenn es Mitgliedsbeitrag, weil es ein Mal pro Jahr war.

Der Unterschied ist aber, das eine ist eine Strafe, da muss der Staat nichts nachweisen sondern nur sagen, das kost so viel.

Im anderen Fall sagt das Gericht, die WL müssen erst einmal begründen, welchen Aufwand sie hätten, dass das erhöhte Beförderungsentgelt 100 Euro ausmacht. Ich find 100 Euro auch ziemlich übertrieben, echte Schwarzfahrer hält es nicht auf und für viele, denen es fahrlässig passiert ist, kann es durchaus eine Katastrophe sein (Mindestrentner, Arbeitslose, Alleinerziehende etc.). Denen rennt man dann mit der gesamten juristischen Macht nach und wenn sie nicht zahlen können, dann wirds teurer und teurer.

Selbst in London, so man zum Schwarzfahren um etliches mehr kriminelle Energie braucht, kostets nur 20 Pfund.

Hannes
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: coolharry am 23. August 2013, 11:21:43
Es gibt meines Wissens nach nur das Hausrecht und dies darf aber nicht willkürlich sein. Zumindest nicht bei einem öffentlichen Betrieb.
Auch nicht im Privathaushalt: Wenn ein Gast sein Getränk nicht am Untersetzer abstellt –-> Finger abschneiden; dann komme ich wegen Körperverletzung dran, da kann ich mich auch nicht auf meine Hausordnung berufen (ich habs eh an der Wohnungstür ausgehängt)  :lamp:
Wir haben glücklicherweise keine US-Amerikanischen Zustände, wo ich Personen, die mein Grundstück unbefugt betreten, einfach niederschießen kann, auch wenn diese weder eine Waffe haben noch eine Bedrohung darstellen. In Amerika kommt man, je nach Staat, mit sehr geringer bis gar keiner Strafe davon.

Aber ich kann denjenigen bei dem ich weiß, oder vermute, dass es keinen Untersetzer benutzt, brauch ich nicht rein lassen, bzw. kann die Polizei holen die den dann der Wohnungs verweisen darf. Ich darfs auch aber ich darf ihm ja nicht angreifen oder sonst wie was an tun.
Bzgl. Amerika: Ich bin schon froh das wir keine amerikanischen Verhältnisse haben. Wobei so manchen Besitzstörer täte ich gern mal eine rein hauen.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 60er am 23. August 2013, 11:25:25
Selbst in London, so man zum Schwarzfahren um etliches mehr kriminelle Energie braucht, kostets nur 20 Pfund.
In Paris schließen notorische Schwarzfahrer mittlerweile eine "Versicherung" um monatlich 7 Euro ab, die dann beim Erwischtwerden die Strafen von 50 Euro übernimmt. 8)

Sieben-Euro-Versicherung: Wie sich Pariser Schwarzfahrer vor Strafen schützen (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sieben-euro-versicherung-wie-sich-pariser-schwarzfahrer-vor-strafen-schuetzen-a-692679.html)
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: W_E_St am 23. August 2013, 11:33:25
Selbst in London, so man zum Schwarzfahren um etliches mehr kriminelle Energie braucht, kostets nur 20 Pfund.
In Paris schließen notorische Schwarzfahrer mittlerweile eine "Versicherung" um monatlich 7 Euro ab, die dann beim Erwischtwerden die Strafen von 50 Euro übernimmt. 8)

Sieben-Euro-Versicherung: Wie sich Pariser Schwarzfahrer vor Strafen schützen (http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/sieben-euro-versicherung-wie-sich-pariser-schwarzfahrer-vor-strafen-schuetzen-a-692679.html)
Solche Sachen hat es bei uns auch immer wieder gegeben, aber nie lange.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Klingelfee am 23. August 2013, 12:10:47
Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung. In Summe kommen die Wiederholungstäter dann wesentlich teurer weg. Ausserdem macht sich das dann in einem Führungszeugnis nicht so gut weg. Für ausländische Staatsbürger, die um eine Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen, kann diese ein Hinderungsgrund sein..
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 13er am 23. August 2013, 12:13:55
Ja, so etwas könnte ich mir auch gut vorstellen, wenn das gesetzlich machbar ist. Dann trifft man den versehentlichen Schwarzfahrer nicht so hart, aber die, die es bewusst wiederholt machen, umso härter. So etwas würde ich gerechter finden.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: moszkva tér am 23. August 2013, 12:16:02
Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung. In Summe kommen die Wiederholungstäter dann wesentlich teurer weg. Ausserdem macht sich das dann in einem Führungszeugnis nicht so gut weg. Für ausländische Staatsbürger, die um eine Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen, kann diese ein Hinderungsgrund sein..
Ausländer, die die Staatsbürgerschaft wollen, haben es eh schon schwer genug.
Aber an sich finde ich die Idee nicht schlecht. So nach dem Motto: Einmal ist Keinmal, wer öfter (innerhalb eines bestimmten Zeitraums) erwischt wird, muss progressiv mehr zahlen.
z.B. beim ersten Mal: 25 Euro. Beim 2. Mal innerhalb eines Jahres: 100 Euro, ab dem 3. Mal: je 1000 Euro
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: hema am 23. August 2013, 12:39:52
. . . .  muss progressiv mehr zahlen.
z.B. beim ersten Mal: 25 Euro. Beim 2. Mal innerhalb eines Jahres: 100 Euro, ab dem 3. Mal: je 1000 Euro
Und woher willst du wissen, wer der "Täter" ist?Wenn er bar zahlt, kannst du ihn nicht zwingen, seine Identität preiszugeben (sonst eigentlich auch nicht, aber das ist ein anderes Kapitel)!
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: darkweasel am 23. August 2013, 12:48:19
Erschleichung einer Dienstleistung.
Ist ohne Täuschungsabsicht nicht erfüllt.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: schaffnerlos am 23. August 2013, 12:51:50
Erschleichung einer Dienstleistung.
Ist ohne Täuschungsabsicht nicht erfüllt.

Und genau das ist ja das Problem. Wenn man es geschickt macht (keine Täuschungsabsicht, kein Betrug usw.) hat man kaum eine Handhabe. Deshalb hat man sich ja das erhöhte Beförderungsentgelt einfallen lassen.

Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Klingelfee am 23. August 2013, 12:55:31
Erschleichung einer Dienstleistung.
Ist ohne Täuschungsabsicht nicht erfüllt.

Und genau das ist ja das Problem. Wenn man es geschickt macht (keine Täuschungsabsicht, kein Betrug usw.) hat man kaum eine Handhabe. Deshalb hat man sich ja das erhöhte Beförderungsentgelt einfallen lassen.

Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.

Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: schaffnerlos am 23. August 2013, 13:07:47
Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.
Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.

Ja und? Wenn er sich nur am Bahnsteig befindet (also nicht im Zug oder beim Aussteigen erwischt wird), wird er nicht befördert. Somit braucht er auch kein Beförderungsentgelt zu zahlen und schon gar kein erhöhtes. Er hat maximal gegen die Hausordnung verstossen - dagegen kannst du mit einer Unterlassungsklage vorgehen, aber das war es auch schon.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: MK am 23. August 2013, 13:21:59
Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung. In Summe kommen die Wiederholungstäter dann wesentlich teurer weg. Ausserdem macht sich das dann in einem Führungszeugnis nicht so gut weg. Für ausländische Staatsbürger, die um eine Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen, kann diese ein Hinderungsgrund sein..

Hierzu verweise ich auf ein älteres Posting (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2070.msg36872#msg36872) von mir.

Abgesehen davon erscheint es mir sehr fragwürdig, wegen Schwarzfahrens die Staatsbürgerschaft zu verweigern.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Klingelfee am 23. August 2013, 13:23:18
Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.
Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.

Ja und? Wenn er sich nur am Bahnsteig befindet (also nicht im Zug oder beim Aussteigen erwischt wird), wird er nicht befördert. Somit braucht er auch kein Beförderungsentgelt zu zahlen und schon gar kein erhöhtes. Er hat maximal gegen die Hausordnung verstossen - dagegen kannst du mit einer Unterlassungsklage vorgehen, aber das war es auch schon.

Und auch bei Verstößen gegen eine Hausordnung kann Entgelte verlangen
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: darkweasel am 23. August 2013, 13:26:53
Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.
Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.

Ja und? Wenn er sich nur am Bahnsteig befindet (also nicht im Zug oder beim Aussteigen erwischt wird), wird er nicht befördert. Somit braucht er auch kein Beförderungsentgelt zu zahlen und schon gar kein erhöhtes. Er hat maximal gegen die Hausordnung verstossen - dagegen kannst du mit einer Unterlassungsklage vorgehen, aber das war es auch schon.

Und auch bei Verstößen gegen eine Hausordnung kann Entgelte verlangen
Verlangen kann jeder alles, die Frage ist, ob und wie man es auch bekommt.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Linie 41 am 23. August 2013, 13:41:19
Hier geht es aber nicht um Schlupflöcher, sondern das Gericht sagt nur, wenn ich es sehr vereinfacht beschreiben darf, dass fast 100 Euro eindeutig zu viel Strafe sind, die in keiner Relation zum Vergehen steht. Und da kommt man nicht umhin, dem Gericht zuzustimmen. Man soll natürlich "Profi"-Schwarzfahrer bestrafen, aber die 100 Euro treffen eine alleinerziehende Mutter, die ihre Wochenkarte zuhause vergessen hat, genauso. Ich bin kein Fan von law & order "de soin ruhich blechn!".
Das liegt daran, daß die Wiener Linien nicht intelligent genug sind das Schwarzfahrerentgeld sinnvoll zu argumentieren. Der erste Schritt wäre einmal von jedem Schwarzfahrer die Personalien aufzunehmen – auch von "Sofortzahlern". Der zweite Schritt ist die Einführung eines gestaffelten Schwarzfahrerentgeldes, welches eine Funktion der Beanstandungshäufigkeit aus Schritt 3 ist eine moderate Intensivierung der Kontrollen inkl. Änderung der Situation bei den SMS-Tickets, sieh unten (kann aus Kostengründen auch innerhalb eines zufällig gewälten Zeitpunkt eines Jahres über mehrere Wochen sein) und Schritt 4 ist die wahrscheinlichkeitstheoretische Argumentation von Gericht, warum das Schwarzfahrerentgeld bei Dauerschwarzfahrern (d. h. solche mit einer bestimmten Beanstandungshäufigkeit) eine bestimmte Höhe haben muß, um den Einnahmenabgang entsprechend kompensieren zu können. Der mittelfristige Schritt 5 bestünde darin die Gesetzeslage auf Bundesebene dahingehend zu ändern, daß wiederholtes Schwarzfahren ein Tatbestand des StGB wird.

Zu den SMS-Tickets: Hier wäre absolut wünschenswert, daß die SMS-Tickets in irgendeiner Form am Entwerter beim ersten Fahrtantritt entwertet werden müssen, damit ein Zeitabgleich möglich ist – in Zukunft eventuel NFC-Scan oder ähnliches.

Ansonsten gehöre ich hier ausnahmsweise der Law-&-Order-Fraktion (obwohl ich durchaus zugebe, die Wahrscheinlichkeitsrechnung auch schon durchgespielt zu haben – und no na, sie zahlt sich aus) an: Einen Fahrschein vergißt man nicht und wenn man ihn vergessen hat, kann man ihn im Zug kaufen (und wenn man ihn wirklich vergessen hat, dann muß man schon extremes Pech haben auch noch in eine Kontrolle zu kommen). Das ist auch bei einer alleinerziehenden Mutter eine billige Ausrede und ein SSKM-Fall.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung.
Die Alternative ist leider zu schön um wahr zu sein. Wenn mich ein Schwarzkappler kontrolliert und ich sage daraufhin: "Ich habe keine Fahrschein", und lasse mich dann nicht zu irgendeiner unbedachten Äußerung oder Körperbewegung hinreißen und leiste der Aufforderung das Fahrzeug zu verlassen unverzüglich Folge, dann ist der Straftatbestand der "Erschleichung einer Leistung" nicht erfüllt, denn diese schließt eine Lüge mit ein bzw. den Versuch einer Kontrolle zu entgehen.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: noniq am 23. August 2013, 13:58:00
Ich versuch mal eine Zusammenfassung:

Grundsätzlich ist Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung:
Zitat
Artikel III
Wer
[…]
2. sich die Beförderung durch eine dem öffentlichen Verkehr dienende Einrichtung verschafft, ohne das nach den Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen dieser Einrichtungen festgesetzte Entgelt ordnungsgemäß zu entrichten
[…]
begeht […] eine Verwaltungsübertretung und ist […] mit einer Geldstrafe von bis zu 218 Euro […] zu bestrafen.
(http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871 (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871))

Ebenda steht aber auch (unter Z 4):
Zitat
Die Tat nach Abs. 1 Z 2 wird straflos, wenn der Täter bei der Betretung, wenngleich auf Aufforderung, den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag unverzüglich zahlt. Dies gilt auch, wenn der Täter den Fahrpreis und einen in den Tarifbestimmungen oder Beförderungsbedingungen etwa vorgesehenen Zuschlag innerhalb von drei Tagen zahlt, sofern er sich bei der Zahlungsaufforderung im Beförderungsmittel durch eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde ausweist.
Deshalb zahlt man als Schwarzfahrer*in normalerweise „nur“ das erhöhte Beförderungsentgelt an die Wiener Linien, aber keine Verwaltungsstrafe.

Was ist jetzt, wenn man das erhöhte Beförderungsentgelt eben einfach nicht bezahlt (und die WL, wie geschehen, das auch nicht einklagen können)? Bekommt man dan automatisch eine Verwaltungsstrafe?
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 60er am 23. August 2013, 14:39:09
Einen Fahrschein vergißt man nicht und wenn man ihn vergessen hat, kann man ihn im Zug kaufen (und wenn man ihn wirklich vergessen hat, dann muß man schon extremes Pech haben auch noch in eine Kontrolle zu kommen).
Wie es der Teufel will, wird man genau immer dann kontrolliert, wenn man etwas vergessen hat. Das ist fast genauso sicher, wie das Auftreten von Zahnschmerzen immer Freitag nachmittags, wenn der normale Zahnarzt geschlossen hat.

Zu meiner Schulzeit hab ich einmal meine Geldbörse inklusive Freifahrt vergessen und just bei dieser einen Straßenbahnfahrt erwischte mich ein Schwarzkappler, während ich davor jahrelang auf meinem Schulweg kein einziges Mal kontrolliert worden bin. Vor ca. 2 Jahren hab ich meine Jahreskarte verloren, also musste ich mir eine Verlustanzeige holen und damit nach Erdberg fahren, um mir die neue Jahreskarte ausstellen zu lassen. Dreimal dürft ihr raten, was auf der Fahrt nach Erdberg passiert ist, Aktion scharf auf der Landstraße in der Zwischenpassage von der U4 zur U3.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: haidi am 23. August 2013, 14:57:31
Das liegt daran, daß die Wiener Linien nicht intelligent genug sind das Schwarzfahrerentgeld sinnvoll zu argumentieren. Der erste Schritt wäre einmal von jedem Schwarzfahrer die Personalien aufzunehmen – auch von "Sofortzahlern".

Für die Aufnahme der Personalien besteht keinerlei Rechtsgrundlage. Der SChwarzkappler hat so und so  keine Rechtsgrundlage und der Polizist darf bei Verwaltungsübertretungen Personalien nur dann verlangen, wenn er die Verwaltungsübertretung wahgenommen hat, nicht jedoch auf Aufforderung des Schwarzkapplers, weil dieser dich beim Schwarzfahren erwischt hat.

Hannes
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Linie 41 am 23. August 2013, 15:20:58
Wenn keine Rechtsgrundlage besteht, dann schafft man eine – oder ganz einfach: Man verbietet den Schwarzkapplern Bargeld entgegenzunehmen, es ist ohnehin viel, viel zu gefährlich mit so viel Geld herumzulaufen.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 68er am 23. August 2013, 15:22:19
Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, es kann nicht ausgeschlossen werden. Maximal die Variante "keine großen Scheine" ist zulässig.

Edit: "keine großen Scheine" auch nur dann, wenn es deutlich erkennbar angeschrieben ist, deshalb die Schilder bei Tankstellen, Ströck und Co.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: moszkva tér am 23. August 2013, 15:42:23
Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel, es kann nicht ausgeschlossen werden. Maximal die Variante "keine großen Scheine" ist zulässig.
Es ist in anderen Ländern durchaus üblich, dass Polizisten u.dgl. keine Strafen selbst einkassieren dürfen. Dort ist die Gefahr auch groß, dass Strafen in die eigene Tasche wandern.
In Bosnien musste ich einmal wegen zu schnell fahrens (legitime Strafe übrigens) meinen Führerschein bei der Polizeistreife abgeben, dann in die nächste Stadt fahren, Geld auf der Bank wechseln, am Postamt die Strafe einzahlen, die Zahlungsbestätigung zur Polizeistation bringen und dann durfte ich wieder zurück zur Polizeistreife fahren, meinen Führerschein abholen. Die Odyssee hat mich 3 Stunden gekostet, nicht auszudenken, wenn es gerade Abend gewesen wäre.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: haidi am 23. August 2013, 16:28:22
Wenn keine Rechtsgrundlage besteht, dann schafft man eine – oder ganz einfach: Man verbietet den Schwarzkapplern Bargeld entgegenzunehmen, es ist ohnehin viel, viel zu gefährlich mit so viel Geld herumzulaufen.
Das ist auch keine Rechtsgrundlage. Ich habe keinen Ausweis mit, wenn der Schwarzkappler will, bekommt er von mir einen Namen und eine Adresse. Er kann auch einen Polizisten holen, wenn er will, das hilft ihm auch nichts.

Hannes
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: 95B am 23. August 2013, 17:21:09
Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung.
Genau das gibt es schon, allerdings nicht bei uns, sondern in Deutschland (Beispielfoto: Schwerin). Schade, dass man hier nicht wie sonst so oft einfach deutsches Recht kopiert hat.

[attach=1]

Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: haidi am 24. August 2013, 00:00:39
Genau das gibt es schon, allerdings nicht bei uns, sondern in Deutschland (Beispielfoto: Schwerin). Schade, dass man hier nicht wie sonst so oft einfach deutsches Recht kopiert hat.

Vielleicht deswegen, weil diese Bestimmung bei uns vorher da war?
Abgesehen davon, wer hat damals gewusst, dass es einmal Straßenbahnen ohne Schaffner geben wird?

Dieses Urteil dürfte auch Auswirkungen auf die Bestimmung der ÖBB bezüglich der Selbstbedienungsstrecken haben.

Hannes
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: Interessierte am 25. November 2018, 00:54:01
Verzeihung, dass ich das aus den Tiefen hole, habs gerade gefunden, bin ja noch Jungspund hier und kenne daher noch nicht alles.

Interessantes Urteil:

Zitat
[...] Das nunmehr geforderte “zusätzliche Beförderungsentgelt”, das die klagende Partei begehrt, weil der Beklagte ohne gültigen Fahrausweis gefahren ist, also seinen Teil des Vertrages nicht eingehalten hat, ist rechtlich als Konventionalstrafe gem § 1336 ABGB, also als pauschaler Schadenersatz zu qualifizieren ist (LGZ Wien 6.2.1996, 37R 1164/95s.). Die klagende Partei hat keinerlei Vorbringen dazu erstattet, wie sich das “zusätzliche Beförderungsentgelt” berechnet, oder auch nur, welche Berechnungsgrößen bei der Berechnung berücksichtigt wurden, und es liegen auch sonst keinerlei Anhaltspunkte dazu vor, welcher konkrete Schaden bei der klagenden Partei durch Handlung des Beklagten eingetreten sein könnte, und wie man diesen berechnen und pauschal bemessen könnte.

Dass die klagende Partei selbst ihren erlittenen Schaden in ihren “Tarifbestimmungen” pauschaliert hat, ändert nichts daran, dass die herangezogenen Parameter und ihre Gewichtung überprüfbar sein müssen. Nachdem die Parameter nicht einmal ansatzweise offengelegt wurden, kann die Größe eines allfälligen klägerischen Schadens nicht einmal vermutet werden.

Es bleibt sohin kein Spielraum für den Zuspruch des “zusätzlichen Beförderungsentgelts”.
Quelle: http://schmecks.noblogs.org/post/2013/07/30/es-bleibt-somit-kein-spielraum-fur-den-zuspruch-des-zusatzlichen-beforderungsentgelts/ (http://schmecks.noblogs.org/post/2013/07/30/es-bleibt-somit-kein-spielraum-fur-den-zuspruch-des-zusatzlichen-beforderungsentgelts/) (dort ist auch das komplette Urteil als PDF verlinkt)

Die angeführte Quelle existiert so nicht mehr, verlangt Zugangsdaten. LGZ Wien 1996 ist aber ohnedies auch schon mehr als alt. Daraus ergeben sich zwei Fragen für mich, vielleicht gibt's dazu mehr Wissen hier:

TIA

PS: Nein, ich fahre nie schwarz (gehört zu den Jugensünden). Wäre mir auch zu anstrengend, mich im Falle des Erwischtwerdens mit den "Schwarzkapplern" herumzuschlagen. Ich gehöre daher auch zu den "Blöden", die selbst für die Fahrt zwischen nur zwei Stationen den teuren Fahrschein zwickt. (Die damalige Entscheidung der WL, die Kurzstrecken abzuschaffen, halte ich ich für deppert und ärgert mich bis heute!) Und um die potentielle Rückfrage gleich mitzubeantworten: Nein, ich habe keine Jahres- oder sonstige Zeitkarte. Wenn ich unterwegs bin, dann mit ÖV, zu Fuß, allenfalls auch mit Taxi - unterm Strich rechnet sich die Jahres-/sonst. Zeitkarte für mich nicht.
Titel: Re: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“
Beitrag von: hema am 25. November 2018, 07:36:21
. . . . . unterm Strich rechnet sich die Jahres-/sonst. Zeitkarte für mich nicht.
Rechnen oder nicht, betrachte es als Verkehrs-Obolus und du hast deine Ruhe. Für mich und viele andere rechnet sich z.B. die Autobahn-Vignette meist nicht, aber ich kaufe sie (zähneknirschend) trotzdem. Oder man zahlt auch brav jedes Jahr diverse Versicherungen und hat sie vielleicht sein Leben lang nie gebraucht usw.

Damit kein Irrtum aufkommt, ich habe natürlich eine Jahreskarte für die Straßenbahn!


P.S.: Wie viele Leute spielen regelmäßig Lotto und haben (praktisch) noch nie was gewonnen. Rechnet sich auch nicht!