Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 10. April 2014, 18:19:34

Titel: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 10. April 2014, 18:19:34
Ab sofort darf ein Fahrer nicht mehr allein entscheiden, ob er Fahrgäste (bei einem Falschparker, Unfall, Stau o.ä.) außerhalb einer Hst. aus dem Zug aussteigen lässt.

Er muss dazu per Funk von der Leitstelle die Anordnung einholen (oder von einem anwesenden Eisenbahnaufsichtsorgan) und einen vordefinierten Satz durchsagen (gut, dass man die Rechtschreibfehler in dem Satz im Dienstauftrag dann nicht hört).

Der Satz kann von der Leitstelle um einen Zusatz wie "Achten Sie auf die Rutschgefahr auf der Grünfläche" ergänzt werden :D

Die Fahrgäste sind auf Höhe der Tür 1 vom Fahrer zu beobachten, natürlich mit angelegter Warnweste.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 60er am 10. April 2014, 18:21:14
In Zeiten von immer mehr Wagenbewegern statt Fahrern ist das wohl leider notwendig... :(
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: E2 am 10. April 2014, 19:01:13
und einen vordefinierten Satz durchsagen (gut, dass man die Rechtschreibfehler in dem Satz im Dienstauftrag dann nicht hört).

[attach=1]

Suuuuper.

Sie bekommen die Möglichkeit....

Wann denn? In 10 Minuten?
In einer Stunde?
Nächstes Jahr?

Tür auf - raus - fertig, das wirds dann seiten der Fahrgäste spielen...
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 10. April 2014, 19:56:17
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???


Und wie ist das beim Bus? Den braucht ein Eisenbahnaufsichtsorgan überhaupt nicht zu interessieren!


Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 10. April 2014, 20:59:06
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???

Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: tramway.at am 10. April 2014, 21:51:22
Und warum muss man bitte alles immer komplizierte machen, was seit hundert Jahren problemlos funktioniert? Im angelsächsischen Raum ist man schon so weit, dass man die FG garnicht mehr aussteigen lässt, die sitzen dann zwei Stunden in der Bim bei geschlossenen Türen!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 10. April 2014, 22:09:20
In dem Fall muss ich die WL allerdings in Schutz nehmen, da implementieren sie nur das EisbSV, das eigentlich schon längst in Kraft ist. Aber auch hier machen sie es nicht ordentlich: In Wirklichkeit müsste sich das Eisenbahnaufsichtsorgan mit eigenen Augen davon überzeugen, dass das Verlassen der Straßenbahn gefahrlos möglich ist. Das wird über Funk etwas schwer werden...
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: mike1163 am 10. April 2014, 22:28:24
In Wirklichkeit müsste sich das Eisenbahnaufsichtsorgan mit eigenen Augen davon überzeugen, dass das Verlassen der Straßenbahn gefahrlos möglich ist. Das wird über Funk etwas schwer werden...
Steht wo?
Zitat
§ 47b. (1) Bahnbenützende haben den dienstlichen Anordnungen der Eisenbahnaufsichtsorgane (§ 30) Folge zu leisten und sich bei Benützung der Eisenbahnanlagen und der Schienenfahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes der Eisenbahn, des Betriebes von Schienenfahrzeugen auf der Eisenbahn, des Verkehrs auf der Eisenbahn sowie die Rücksicht auf andere gebieten.

(2) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen.
Auf Strecken mit dichter Zugfolge wie Ring oder Währinger Straße stell ich mir die Funkerei sehr lustig vor...

Aber gut, bei dem Gesetz hat man auch nicht an die Bim gedacht sondern mehr an Vollbahnen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 10. April 2014, 22:33:00
EisbSV § 6, Abs. 5:

Zitat
Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen.

Und die Ausnahme in Abs. 9:

Zitat
Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann.

Wie sollen sie sich per Funk davon überzeugen?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 10. April 2014, 22:38:10
Und warum muss man bitte alles immer komplizierte machen, was seit hundert Jahren problemlos funktioniert?
Man bemüht sich halt, eine Sinnlosigkeit nahtlos an die andere zu reihen! Und das gilt nicht (nur) für die WiLi, das ist irgendwie der Zug unserer überverwalteten Zeit!  ::)


Zitat
Im angelsächsischen Raum ist man schon so weit, dass man die FG garnicht mehr aussteigen lässt, die sitzen dann zwei Stunden in der Bim bei geschlossenen Türen!
Naja, aber irgendwie SSKM. Da macht man die Tür mittels Notöffnung auf und geht. Irgendwo muss eine Grenze sein, wie weit man sich gängeln lässt!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 10. April 2014, 22:59:56

Wie sollen sie sich per Funk davon überzeugen?
Das ist sicher so gemeint, dass die Leitstelle über Funk dem Fahrer erlaubt, die Leute nach dem Eintreffen des Aufsichtsorgans aussteigen zu lassen und ihm beim Funkgespräch auch gleich den entsprechenden Durchsagetext vorgibt. Das Aufsichtsorgan kann ja mangels Mikrofonzugang von außen keine Durchsage machen und mit dem Fahrer eigentlich auch nur visuell Kontakt durch die Fensterscheibe suchen (beim E1 und E2 kann man ja grad noch Anweisungen durch das geöffnete Fahrerfenster rufen)! Nachdem das KO dem Fahrer seinen Ausweis gezeigt hat, ist alles rechtssicher, dann dürfen die Leute raus, ist ja jetzt wer da, der die Verantwortung übernimmt!


Aber nachdem es ja eh viel mehr Kontrollorgane gibt als Züge, braucht man diese Leute ja nur strategisch über Wien verteilt Aufstellung nehmen zu lassen und dann ist binnen zwei Minuten garantiert einer an jedem erdenklichen Vorfallsort. Der Aufenthalt an der frischen Luft ist sowieso gesünder als das Kaffetrinken in stickiger Kanzleiluft oder in lauten Pausenräumen. Ein bissl einsam wird es halt, weil für kurzweiligere Doppelposten wird es wohl zu knapp werden. Umso schöner, wenn dann alsbald der nächste Einsatz ruft!   :)


Blöd ist es halt, wenn der Funk nicht geht, dann bleiben die Leute wirklich gefangen!  :o
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 10. April 2014, 23:03:23
Man bemüht sich halt, eine Sinnlosigkeit nahtlos an die andere zu reihen! Und das gilt nicht (nur) für die WiLi, das ist irgendwie der Zug unserer überverwalteten Zeit!  ::)
Die Überverwaltung resultiert zu einem Großteil daraus, dass den vielen Mitarbeitern in Erdberg die echte (sinnvolle) Arbeit fehlt, da heutzutage das meiste sowieso der Computer erledigt, wofür man früher Heerscharen an Beamten brauchte. Darum sucht man (oder der Abteilungsleiter für einen) sich noch so sinnlose Beschäftigungen, damit man den eigenen Arbeitsplatz rechtfertigen kann.

Man könnte die Effizienz in diesem Unternehmen dramatisch steigern, wenn man nur mehr die Hälfte der Mitarbeiter von heute in der Verwaltung hätte. Den Rest könnte man zu Fahrern, Fahrscheinprüfern oder sonstigen sinnvollen Tätigkeiten umschulen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 10. April 2014, 23:50:25
Ich halte die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes für sinnvoll - für echten Eisenbahnbetrieb. Es sollte bei einigen Punkten im Eisenbahngesetz für im Straßenraum fahrende Straßenbahnen Ausnahmen angeführt sein.

Wie ist das, wenn da ein Eisenbahnaufsichtsorgan der Graz-Köflach-Bahn oder der Westbahn das Aussteigen anordnet - darf er das?

Aber wie gesagt, als Fahrgast: Türe händisch öffnen und Tschüss.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 11. April 2014, 00:04:29

Wie ist das, wenn da ein Eisenbahnaufsichtsorgan der Graz-Köflach-Bahn oder der Westbahn das Aussteigen anordnet - darf er das?
Natürlich nicht, er darf das nur im eigenen Unternehmen, wo er vom Betriebsleiter vereidigt wurde und soweit es im Rahmen der Vorschriften und seiner Befugnisse liegt!


Zitat
Aber wie gesagt, als Fahrgast: Türe händisch öffnen und Tschüss.
Ja, sowieso.

Man kann den Unfug ja auch weiter spinnen. Sagen wir, es raucht oder stinkt im Zug gewaltig. Darf der Fahrer die Leute erst raus und die Feuerwehr rein lassen, wenn ein Aufsichtsorgan da ist, sich ausweist und seine Anordnungen trifft? Oder der Zug ist schadhaft und der Rüstwagen ist schon vor der Funkstreife da. Müssen die Techniker da draußen stehen und auf bessere Zeiten warten, damit nicht vorwitzige Fahrgäste die Chance nützen unerlaubt auszusteigen? Darf der Fahrer überhaupt auf der Strecke aussteigen, um eine Weiche zu stellen? Auch da muss er die Türe öffnen! Absurd? Nein, nur konsequent weitergedacht!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 217Essling am 11. April 2014, 07:09:42
und einen vordefinierten Satz durchsagen (gut, dass man die Rechtschreibfehler in dem Satz im Dienstauftrag dann nicht hört).

(Dateianhang Link)

Suuuuper.

Sie bekommen die Möglichkeit....

Wann denn? In 10 Minuten?
In einer Stunde?
Nächstes Jahr?

Tür auf - raus - fertig, das wirds dann seiten der Fahrgäste spielen...
Von wem stammte das eingefügte Zitat, wer ist der Aussteller ? Oder handelt es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Operator am 11. April 2014, 07:17:17
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???

Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.
Muss dann ein Betriebsbeamter, der Extra fährt, auch anfunken, oder ein Kollege, sagen wir vom Schulbüro?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 11. April 2014, 07:35:04
Woher weiß der Fahrer, ob am "anderen Ende" des Funks ein befugtes Eisenbahnaufsichtsorgan sitzt?  ???

Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.
Muss dann ein Betriebsbeamter, der Extra fährt, auch anfunken, oder ein Kollege, sagen wir vom Schulbüro?

Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken. Ausserdem muss er ja wegen dem Vorfall sowieso anfunken
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 11. April 2014, 09:09:11
Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken.

Ein Beamter ist 24 Stunden am Tag Beamter. ;) Aber darum geht es ja nicht. Im Dienstauftrag ist ein EAO der Betriebsleitstelle erwähnt, also kann sich der Fahrer nur dann selbst den Auftrag zum Aussteigenlassen erteilen, wenn er ein EAO der Betriebsleitstelle ist, das gerade seinen Fahrtag hat.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 11. April 2014, 09:10:40
Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken. Ausserdem muss er ja wegen dem Vorfall sowieso anfunken

Er ist ja Eisenbahnaufsichtsorgan, auch wenn er gerade fährt (bzw. nicht mehr fährt). Das Eisenbahnaufsichtsorgan wird ja deshalb gefordert, weil der gewöhnliche Fahrer in seiner beschränkten geistigen Einsicht die Gefahren des Aussteigens an der entsprechenden Stelle nicht abschätzen kann. Dem Eisenbahnaufsichtsorgan gehen ja die höheren geistigen Fähigkeiten während des Fahrens nicht verloren.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: schaffnerlos am 11. April 2014, 09:50:19
Sagen wir, es raucht oder stinkt im Zug gewaltig. Darf der Fahrer die Leute erst raus und die Feuerwehr rein lassen, wenn ein Aufsichtsorgan da ist, sich ausweist und seine Anordnungen trifft?

Bitte dies zu klären bevor ich eine Großpackung Rauchbomben bestelle >:D
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 11. April 2014, 10:19:18
Ist er zu diesem Zeitpunkt Betriebsbeamter oder Fahrer? Ich würde sagen, er ist ein Fahrer und muss somit anfunken. Ausserdem muss er ja wegen dem Vorfall sowieso anfunken

Er ist ja Eisenbahnaufsichtsorgan, auch wenn er gerade fährt (bzw. nicht mehr fährt). Das Eisenbahnaufsichtsorgan wird ja deshalb gefordert, weil der gewöhnliche Fahrer in seiner beschränkten geistigen Einsicht die Gefahren des Aussteigens an der entsprechenden Stelle nicht abschätzen kann. Dem Eisenbahnaufsichtsorgan gehen ja die höheren geistigen Fähigkeiten während des Fahrens nicht verloren.

Ich rede da nicht von den Fähigkeiten, sondern von der Funktion. Und da der Betriebsbeamte, wenn er fährt, in der Funktion eines Fahrer befindet, so hat er sich an die Richtlinien des Fahrbetriebs zu halten.

Da greift mMn der Spruch - Vorschrift ist Vorschrift. So darf eine Funkstreife auch nicht den eigenen Unfall aufnehmen, sondern muss da eine Zweite kommen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 11. April 2014, 12:08:35
Die ganze Geschichte ist ja zum krenreiben. Wenn sich die WL schon so selbst an-defektieren, dann gehört halt eine Möglichkeit her, dass der Fahrer die Türen vom Zugsende aus öffnen kann. Aussteigen, hinten Verkehr stoppen, Türen öffnen.

Ist klar, dort wo die Gleise in Seitenlage liegen und auf der einen Seite der Autoverkehr in beide Richtungen läuft, geht das nicht mehr, für die paar Haltestellen müsste so und so eine Sonderbestimmung gelten.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 11. April 2014, 13:03:34

Ein Beamter ist 24 Stunden am Tag Beamter. ;) Aber darum geht es ja nicht. Im Dienstauftrag ist ein EAO der Betriebsleitstelle erwähnt . . . .
Das wird sowieso schwierig genug. Wie bzw. erkennt man ein Eisenbahnaufsichtsorgan der Betriebsleitstelle? Haben die einen eigenen Ausweis? Wenn einer aus dem Funkwagen aussteigt, kann man ja noch vermuten, dass er diese Funktion innehat (wissen tut man es ja nicht), aber wie ist das mit allen anderen der zahllosen Aufsichtsbediensteten?  ???


Vielleicht ist es am besten, der Fahrer lässt sich vom eintreffenden Kontrollorgan für die Zeit des Aufenthaltes in seiner Funktion als Verantwortlicher für den Zug ablösen bzw. vertreten. Das KO kann dann nach eigenem Ermessen agieren, übernimmt alle Verantwortung in Alleinregie und trägt auch die Konsequenzen seines Tuns!  :up:
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: kmh am 11. April 2014, 13:19:36
Die Geschichte ist sicher nicht ganz zu Ende gedacht! Wenn Fahrgäste beispielsweise in einer E1c3-Garnitur erkennen, dass es wegen eines Verkehrsunfalls nicht bald weiter geht, reißen sie die Türe auf und verlassen den Zug, ohne den informativen Worten des Fahrers fertig zu lauschen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 11. April 2014, 14:14:44
Und da solls dir als Fahrer noch Spass machen. 30 Jahre war ich gut genug das zu entscheiden und jetzt bin ich zu blöd?

Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 11. April 2014, 14:15:42
Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P
Die Klingelfee hat dir aber gerade erklärt, dass du in der Position des Fahrers alles vergessen musst, was du mehr weißt/kannst 8)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 11. April 2014, 14:17:21


Weil man ein Eisenbahnaufsichtsorgan sein muss, damit man auf der anderen Seite sitzen darf.

Man kann aber auch Eisenbahnaufsichtsorgan sein ohne auf der anderen Seite zu sitzen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 11. April 2014, 14:20:58
Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P
Die Klingelfee hat dir aber gerade erklärt, dass du in der Position des Fahrers alles vergessen musst, was du mehr weißt/kannst 8)

und damit siehst du welche Schwachsinnigkeiten in diesem Unternehmen Platz greifen. Als Altdiener vergeht dir da schon lange das Lachen. Früher war ich mal echt stolz Bim Fahrer zu sein - jetzt muss man sich ja schon genieren.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: E2 am 11. April 2014, 14:30:35
Von wem stammte das eingefügte Zitat, wer ist der Aussteller ? Oder handelt es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz?

DA 62/14  :lamp:
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 11. April 2014, 15:13:47
Eure Sorgen will ich haben.

Aber es ist einmal so, dass die Vorschriften für die jeweilige Position, die man Gerade inne hat gelten, und nicht für die Position. Und wenn ich fahre, dann gelten auch für mich die Vorschriften des Fahrers und nicht die des Eisenbahnaufsichtsorganes.

Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass ich als Fahrer alles vergessen musst, was man mehr weis/kann. Sondern es geht auch darum, dass man als Betriebsbeamter eine gewisse Vorbildfunktion hat. Und wenn man sich dann nicht an die geltenden Vorschriften hält, wie soll man es dann von einem Fahrer verlangen.

Und wie ich schon in erwähnt habe. Und da wird mir E2 sicher recht geben. Wenn er einen Unfall mit dem Einsatzfahrzeug hat, dann muss eine andere Polizeistreife kommen und den Vorfall aufnehmen. Er selbst darf das nicht. Ausser die Vorschriften haben sich diesbezüglich in den letzten 5 Jahren geändert.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 217Essling am 11. April 2014, 15:22:43
Von wem stammte das eingefügte Zitat, wer ist der Aussteller ? Oder handelt es sich hier um einen verspäteten Aprilscherz?

DA 62/14  :lamp:
Danke für Deine Info, könntest Du vielleicht den ganzen DA ins Forum stellen?
Auf alle Fälle, danke.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 217Essling am 11. April 2014, 15:28:41
Und da solls dir als Fahrer noch Spass machen. 30 Jahre war ich gut genug das zu entscheiden und jetzt bin ich zu blöd?

Wobei ich bin ja eh Eisenbahnaufsichtsorgan - kann ich mir da nach einem Zwiegespräch selber den Auftrag geben :P
Traurig aber wahr.
Es gibt zu viele Führungskräfte ohne Betriebserfahrung, bzw. Sonnenkönige im Schatten.
Da du ja schon 30 Jahre beim Unternehmen bist wirst du ja nicht mehr lange zur Pension haben und daß soll Dir ein Ansporn sein.
Dieses Management müsste raschest  entfernt werden.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 11. April 2014, 15:29:18
Zitat
Betreff: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen

Auf Grund der Änderung der normativen Vorgaben (§6 Abs. 5 und 9 Eisenbahnschutzvor-
schrift) ist das Aussteigen zwischen den Haltestellen nur mehr nach Anordnung durch ein
Eisenbahnaufsichtsorgan gestattet. Ein eigenmächtiges Aussteigenlassen zwischen den
Haltestellen ist untersagt.

Meldet ein Fahrzeugführer eine Störung (z. B. Verkehrsunfall) die zu einem längeren Auf-
enthalt zwischen den Haltestellen führt, ist durch den Mitarbeiter der Betriebsleitstelle das
Aussteigen anzuordnen.

Der Fahrzeugführer hat wie folgt vorzugehen:

1. Anfunken der Betriebsleitstelle und Anordnung zum Aussteigen einholen. Das
Aussteigen darf erst nach der Anordnung eines Eisenbahnaufsichtsorgans
der Betriebsleitstelle erfolgen.


2. Nachdem die Betriebsleitstelle das Aussteigen angeordnet hat ist vor dem Betäti-
gen der Türfreigabe die Warnblinkanlage des Zuges zu aktivieren und folgende
Durchsage zu machen:
„Sehr geehrte Fahrgäste auf Grund einer Störung kommt es derzeit zu einem länge-
ren Aufenthalt. Sie bekommen die Möglichkeit den Zug zu verlassen. Das Ausstei-
gen erfolgt auf eigene Gefahr!"
Anschließend ist der jeweilige Hinweis der Betriebsleitstelle (z.B. "Achten sie auf
den vorbeifahrenden Verkehr" oder "Achten sie auf die Rutschgefahr auf der Grün-
fläche") durchzusagen.

3. Nach dem Betätigen der Türfreigabe ist der Aussteigevorgang vom Fahrzeugführer
auf Höhe der Tür 1 zu beobachten, die Warnweste ist dabei zu tragen.

Der Betriebsleiter
Straßenbahn, U-Bahn
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 11. April 2014, 15:42:40
Es ist schon ein bisschen ein Unterschied.
Bei einem Eisenbahnaufsichtsorgan ist ein höherer Ausbildungstand gegeben als bei einem Fahrer. Ich wüsste zwar nicht, welche erhöhte Ausbildung man für das Aussteigen von Fahrgästen benötigt, aber soll es so sein. Diese Ausbildung hat er im Fahrdienst nicht vergessen und er ist auch kein schlechtes Vorbild für die als minderbemittelt angesehenen reinen Fahrerkollegen, weil er ja die bessere Ausbildung hat.

Mit der Unfallgeschichte gehts einfach um etwas anderes, da wird eine Tatbestandsaufnahme gemacht, die darf die Besatzung des verunfallten Fahrzeuges nicht machen - Stichwort Befangenheit. Jeder Beamte muss Tätigkeiten ablehnen, bei denen er befangen ist, also braucht es im Falle des Unfalles gar keine eigene Bestimmung deswegen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 217Essling am 11. April 2014, 16:26:55
Zitat
Betreff: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen

Auf Grund der Änderung der normativen Vorgaben (§6 Abs. 5 und 9 Eisenbahnschutzvor-
schrift) ist das Aussteigen zwischen den Haltestellen nur mehr nach Anordnung durch ein
Eisenbahnaufsichtsorgan gestattet. Ein eigenmächtiges Aussteigenlassen zwischen den
Haltestellen ist untersagt.

Meldet ein Fahrzeugführer eine Störung (z. B. Verkehrsunfall) die zu einem längeren Auf-
enthalt zwischen den Haltestellen führt, ist durch den Mitarbeiter der Betriebsleitstelle das
Aussteigen anzuordnen.

Der Fahrzeugführer hat wie folgt vorzugehen:

1. Anfunken der Betriebsleitstelle und Anordnung zum Aussteigen einholen. Das
Aussteigen darf erst nach der Anordnung eines Eisenbahnaufsichtsorgans
der Betriebsleitstelle erfolgen.


2. Nachdem die Betriebsleitstelle das Aussteigen angeordnet hat ist vor dem Betäti-
gen der Türfreigabe die Warnblinkanlage des Zuges zu aktivieren und folgende
Durchsage zu machen:
„Sehr geehrte Fahrgäste auf Grund einer Störung kommt es derzeit zu einem länge-
ren Aufenthalt. Sie bekommen die Möglichkeit den Zug zu verlassen. Das Ausstei-
gen erfolgt auf eigene Gefahr!"
Anschließend ist der jeweilige Hinweis der Betriebsleitstelle (z.B. "Achten sie auf
den vorbeifahrenden Verkehr" oder "Achten sie auf die Rutschgefahr auf der Grün-
fläche") durchzusagen.

3. Nach dem Betätigen der Türfreigabe ist der Aussteigevorgang vom Fahrzeugführer
auf Höhe der Tür 1 zu beobachten, die Warnweste ist dabei zu tragen.

Der Betriebsleiter
Straßenbahn, U-Bahn
Danke für die detaillierte Information.
Hoffentlich wissen die Kollegen in der Betriebsleitstelle wo überall Grünflächen neben den Gleisen sind , wie der Zug genau steht und bei einem Regenschauer auch wo eine Pfütze ist, damit ein Schuh von  aus steigenden Fahrgast nicht naß wird.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Bus am 11. April 2014, 22:10:25
Im Jahr 2020 muss zusätzlich an jeden Fahrgast eine Warnweste und eine Drehleuchte ausgegeben werden.    ;D
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 12. April 2014, 02:57:26
Jetzt ohne Sarkasmus und Polemik, Fakt ist, dass der § 6. Abs. 9 der EisbSV erfüllt werden muss. Und da steht, dass das Aussteigen außerhalb von Haltestellen nur von einem Eisenbahnaufsichtsorgan angeordnet werden darf, das sich überzeugt hat, dass dieser Anordnung gefahrlos nachgekommen werden kann. Die WiLi schränken das, durchaus aus eigenen Stücken, für ihren Betriebsbereich ein auf Eisenbahnaufsichtsorgane der Betriebsleitstelle. Und hier liegt auch der Hase im Pfeffer, wie soll sich der Mann am Funk in Erdberg von der Möglichkeit oder augenblicklichen Unmöglichkeit des Aussteigens an irgend einem Punkt in der Stadt überzeugen (was wohl zuverlässig nur durch Augenschein möglich ist)? Hier hängt man ihm eine Verantwortung um, die er eigentlich nicht tragen kann*, wohl muss er aber im Fall des Falles die Konsequenzen seiner Anordnung wahrnehmen.

Somit wird man das Anordnen zur Möglichkeit des Aussteigens einem Eisenbahnaufsichtsorgan vor Ort überlassen müssen. Problem dabei ist, dass es vielfach zu sehr langen Wartezeiten (mit entsprechender Fahrgastverstimmung) kommen würde oder dass man Eisenbahnaufsichtsorgane haufenweise im Netz verteilen müsste, die dann auf kurzem Weg zueilen könnten. Beides wohl im wirklichen Leben nicht gangbare Wege!

Eine echte Lösung wird es sein, alle Fahrer betrieblicherseits zu Eisenbahnaufsichtsorganen zu machen/erklären und zum Business as usual zurückzukehren. Angst, dass die Fahrer ihre neue "Würde" missbrauchen könnten, muss man wohl keine haben, da sie sich, wie schon bisher, ja nur im Rahmen ihrer Vorschriften bewegen können und keine neuen Kompetenzen und Befugnisse erhalten.

Der, bei näherem Hinschauen, rechtlich und faktisch nicht brauchbare Dienstauftrag wäre dann noch einzustampfen, und die Sache hätte sich!  :lamp:




*) Wäre durchaus interessant, was der Arbeitsinspektor dazu sagt!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 12. April 2014, 09:27:21
Noch gescheiter wäre es, diese Bestimmung, die meiner Ansicht nach für wirklichen Eisenbahnbetrieb gedacht ist, wo das Aussteigen auf der Strecke für Fahrgäste durchaus gefährlich ist und diese auch über die speziellen Gefahren nicht Bescheid wissen, für den Bereich der BO Straßenbahn aufzuheben. Ein Satz im Eisenbahngesetz genügt da und die WL sollten über die Parteischiene die Frau Verkehrsministerin leicht dazu bringen, diese Novelle einzubringen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 217Essling am 12. April 2014, 10:06:42
Noch gescheiter wäre es, diese Bestimmung, die meiner Ansicht nach für wirklichen Eisenbahnbetrieb gedacht ist, wo das Aussteigen auf der Strecke für Fahrgäste durchaus gefährlich ist und diese auch über die speziellen Gefahren nicht Bescheid wissen, für den Bereich der BO Straßenbahn aufzuheben. Ein Satz im Eisenbahngesetz genügt da und die WL sollten über die Parteischiene die Frau Verkehrsministerin leicht dazu bringen, diese Novelle einzubringen.
Auf eine eventuelle Gefährdung von Fahrgästen auf der Hochstrecke der Linie 26 wird nicht eingegangen.
Gibt es außer der Streckenbeleuchtung auch eine Notbeleuchtung in diesem Bereich?
Warum gibt es in den Fahrzeugen keine Notlampe wie auf der U-Bahn, oder leuchtet die Warnweste des bei Tür 1 zu positionierenden  Fahrzeugsführer alles aus?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: darkweasel am 12. April 2014, 11:33:52
Noch gescheiter wäre es, diese Bestimmung, die meiner Ansicht nach für wirklichen Eisenbahnbetrieb gedacht ist, wo das Aussteigen auf der Strecke für Fahrgäste durchaus gefährlich ist und diese auch über die speziellen Gefahren nicht Bescheid wissen, für den Bereich der BO Straßenbahn aufzuheben. Ein Satz im Eisenbahngesetz genügt da und die WL sollten über die Parteischiene die Frau Verkehrsministerin leicht dazu bringen, diese Novelle einzubringen.
Auf eine eventuelle Gefährdung von Fahrgästen auf der Hochstrecke der Linie 26 wird nicht eingegangen.
Gibt es außer der Streckenbeleuchtung auch eine Notbeleuchtung in diesem Bereich?
Warum gibt es in den Fahrzeugen keine Notlampe wie auf der U-Bahn, oder leuchtet die Warnweste des bei Tür 1 zu positionierenden  Fahrzeugsführer alles aus?
Dann schreibt man in den zusätzlichen Satz nicht "auf Straßenbahnen", sondern "im öffentlichen Straßenraum". Dann sind solche Fälle wie die 26er-Hochstrecke oder der Maurer Einschnitt eben nicht mehr ausgenommen., aber dafür die Badner Bahn in der Feldgasse schon. :)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 12. April 2014, 15:19:58
Ein Satz im Eisenbahngesetz genügt da und die WL sollten über die Parteischiene die Frau Verkehrsministerin leicht dazu bringen, diese Novelle einzubringen.
Es geht nicht um das Eisenbahngesetz, sondern um die Eisenbahnschutzvorschriften. Und die könnte Frau Bures im Alleingang im Handumdrehen ändern, da das eine Verordnung des Verkehrsministers ist!  ;)


statt
Zitat
(5) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten
Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei
Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlas-
sen.

könnte der Absatz 5 des § 6. EisbSV z.B. lauten
Zitat
(5) Bahnbenützende dürfen im Regelfall nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten
Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge der
Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen bzw. außerhalb von Haltestellen zu verlas-
sen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 14. April 2014, 21:16:23
Es ist schon ein bisschen ein Unterschied.
Bei einem Eisenbahnaufsichtsorgan ist ein höherer Ausbildungstand gegeben als bei einem Fahrer.

Welcher höhere Ausbildungsstand sollte das sein. Ich habe als Fahrer damals nix anderes gemacht als den Fahrscheinprüfer und bin als Eisenbahnaufsichtsorgan vereidigt worden. Und welche bessere Ausbildung habe ich jetzt. Das ich mich bei den Fahrscheinen besser auskenne.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 14. April 2014, 21:37:16
Einbildung ist halt auch eine Bildung! Hat meine Oma immer gesagt.  ;)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: HLS am 14. April 2014, 22:21:24
Den DA habe ich bisher aber noch nirgens gesehn, weder ausgehangen, ausgelegt oder im Aktenordner für allgemeine DA und somit könnens normalerweise brausen gehen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 14. April 2014, 22:22:16
Es ist schon ein bisschen ein Unterschied.
Bei einem Eisenbahnaufsichtsorgan ist ein höherer Ausbildungstand gegeben als bei einem Fahrer.

Welcher höhere Ausbildungsstand sollte das sein. Ich habe als Fahrer damals nix anderes gemacht als den Fahrscheinprüfer und bin als Eisenbahnaufsichtsorgan vereidigt worden. Und welche bessere Ausbildung habe ich jetzt. Das ich mich bei den Fahrscheinen besser auskenne.
Der größte Teil meiner Aussagen zu diesem Thema ist ironisch aufzufassen, was soll man sonst noch dazu sagen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 14. April 2014, 22:32:48
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Andi_M am 14. April 2014, 23:16:06
Den DA habe ich bisher aber noch nirgens gesehn, weder ausgehangen, ausgelegt oder im Aktenordner für allgemeine DA und somit könnens normalerweise brausen gehen.

Also bei uns in FAV liegt der DA in der Mappe für allgemeine DA und ist auch ausgehängt.. Auch z.B. im Expedit Südbahnhof, wennst mal mitn D-Wagen hinkommst kanns ja selbst nachlesen
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 15. April 2014, 06:29:59
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Operator am 15. April 2014, 07:01:08
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 15. April 2014, 07:01:08
Es stellt sich ja die Frage wie wurde es bis jetzt gemacht ohne die Erlaubnis von irgendwem. Darauf kann mir Klingelfee sicher eine brauchbare Antwort geben.
Ich weiß wie ich es bis jetzt gemacht habe und das hat immer funktioniert.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 15. April 2014, 07:05:49
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!

Da irrst du dich. Dürfen schon aber nur bei Verstoß gegen Sicherheit und Ordnung. Also nicht wegen "Schwarzfahren". Steht sogar mit § auf dem Ausweiß den du bekommst. Nur wissen das die wenigsten. Wennst wem beim Schwarzfahren erwischt sind deine Rechte gleich Null.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Operator am 15. April 2014, 07:15:24
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!

Da irrst du dich. Dürfen schon aber nur bei Verstoß gegen Sicherheit und Ordnung. Also nicht wegen "Schwarzfahren". Steht sogar mit § auf dem Ausweiß den du bekommst. Nur wissen das die wenigsten. Wennst wem beim Schwarzfahren erwischt sind deine Rechte gleich Null.
Sorry, das hätte ich noch erwähnen sollen, so stimmt das natürlich!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 15. April 2014, 09:05:47
Ja, die Wiener Linien verbreiten da absichtlich (wohl zur Abschreckung) in der Öffentlichkeit eine juristisch nicht haltbare Meinung. Das OGH-Urteil hatte bestimmte Rahmenbedingungen, die bei sagen wir 99% der Schwarzfahrer einfach nicht erfüllt sind. Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...

Wie unterscheidet man eigentlich rechtlich ein Fahrscheinprüfer-EAO von einem normalen EAO? Gilt nicht eigentlich, EAO = EAO? Oder wird bei den Überwachungsbefugnissen bei Fahrscheinprüfern weniger eingetragen als bei einem normalen EAO?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Bus am 15. April 2014, 09:49:54
Was machen eigentlich Fahrgäste, wenn der Fahrer "außer Gefecht" ist? In der U-Bahn wohl nicht viel, aber in der Straßenbahn wird wohl keiner solange warten, bis wer die Türen öffnet.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: schaffnerlos am 15. April 2014, 10:00:24
Fahrgäste haben ja keine Dienstanweisung, die Genehmigung einholen zu müssen. Im Notfall bekomme ich halt schnell und unvermutet eine Panikattacke und muss umgehend den Zug verlassen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: darkweasel am 15. April 2014, 10:31:32
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871) ...
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Linie 41 am 15. April 2014, 11:05:03
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871) ...
Was aber in Abs. 4 gleich wieder entschärft wird!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 15. April 2014, 11:15:04
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871) ...
13er meinte wohl - Übertretung des Strafgesetzes.

Zu deinem Link: Schwarzfahren ist keine Verwaltungsübertretung - erst das länger als 3 Tage warten :)

Irgendwie scheint mir diese Bestimmung zahnlos durch den letzten Satz in Abs. 4:
Zitat
sofern er sich bei der Zahlungsaufforderung im Beförderungsmittel durch eine mit einem Lichtbild ausgestattete öffentliche Urkunde ausweist
Kein Mensch, auch nicht ein von den Kontrolloren herbeigerufener Polizist, kann rechtlich korrekt meine Identität feststellen, also Schwarzfahren, den Kontrollor einen schönen Tag und viel Spaß bei seiner Arbeit wünschen und weiter gehen. Wenn er mich aufhält, dann warte ich halt auf die Polizei, die hat mich aber nicht bei der Verwaltungsübertretung erwischt. (Ich fahre grundsätzlich nicht schwarz)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Inventar am 15. April 2014, 11:18:37
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871) ...
Was aber in Abs. 4 gleich wieder entschärft wird!

was wird entschärft? Die Verwaltungsübertretung hat er begangen. Zahlt er gleich oder kann sich ausweisen ist die Sache gleich wieder erledigt. Die Probleme fangen erst an wenn er nicht zahlen will und keinen Ausweis hat/herzeigen will.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 15. April 2014, 11:26:13
Schwarzfahren ist eben keine Verwaltungsübertretung...
Sondern was? Artikel III Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen 2008 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005871) ...
Das ganze ist eben leider viel komplizierter als einzelne Paragraphen!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 15. April 2014, 14:13:11
Wozu muss eigentlich ein Fahrscheinprüfer "Eisenbahnaufsichtsorgan" sein?  ???
Damit ein Fahrscheinprüfer ggf. einen Fahrgast nach dem Eisenbahngesetz anhalten, festhalten oder auch einen Platzverweis innerhalb der Stationen aussprechen kann. Ein Fahrscheinprüfer darf jedoch NICHT das aussteigen zwischen den Haltestellen erlauben.
Nochmals: Niemand darf wem festhalten! Anhalten ja, bitte hör endlich auf Blödsinn zu verzapfen.
Wenn mich wer festhalten würde ohne Grund, werde ich mcch wehren, ganz einfach! Egal von welcher Eisenbahnbehörde er ist!

Da irrst du dich. Dürfen schon aber nur bei Verstoß gegen Sicherheit und Ordnung.
Bei Gefährdung der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes! Und auch da nur, wenn ein unmittelbares Einschreiten eines Organes der öffentlichen Sicherheit (Polizei) nicht möglich oder zu erwarten ist. Also wenn z.B im Schnellzug wer zwischen Salzburg und Linz randaliert und beginnt einen Wagen zu zerlegen, kann der vom Zugführer festgenommen und in Linz (angenommener nächster Halt) der herbeigerufenen Polizei übergeben werden. Im Nahverkehr oder der Straßenbahn ist hingegen die Polizei in kurzer Zeit verfügbar.


Unabhängig von der Möglichkeit der offiziellen Festnahme einer Person durch ein EAO ("Bahnpoplizei") besteht natürlich für jedermann, auch für Eisenbahner  ;), das private Festhalterecht von Personen, die eine (erhebliche) Straftat begangen haben und sich der Verfolgung zu entziehen drohen. Mit angemessenen Mitteln und auf eigenes Risiko natürlich.




Wie unterscheidet man eigentlich rechtlich ein Fahrscheinprüfer-EAO von einem normalen EAO? Gilt nicht eigentlich, EAO = EAO? Oder wird bei den Überwachungsbefugnissen bei Fahrscheinprüfern weniger eingetragen als bei einem normalen EAO?
Als Fahrgast kann dir das wurscht sein, da gelten für dich im Öffi die Beförderungsbedingungen und da steht, du musst den dienstlichen Anordnungen der Bediensteten folgen (soweit dem nicht Gesetze gegenüberstehen!). Das Unternehmen stattet verschiedene Kategorien von Bediensteten logischerweise mit unterschiedlichen betrieblichen Befugnissen aus, was den Benutzer aber primär nicht betrifft; fühlt sich der falsch behandelt kann er sich nur beschweren oder den Betrieb/den Bediensteten klagen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: U4 am 19. April 2014, 15:29:45
Wie hirnrissig der neue "Aussteige-Dienstauftrag" ist zeigt der Vorfall am Matz:

Muss der Fahrer neben dem Alarm auch noch die Durchsagen machen
oder
darf er sich selbst aus der Schusslinie retten
oder
muss er vorher die Durchsagen machen, dass die Fahrgäste aussteigen dürfen mit dem Hinweis der BI "Achtung sie begeben sich dabei in Schussgefahr"
und was passiert
wenn der Fahrer verletzt wird (hoffentlich nicht!!!): müssen dann die Fahrgäste warten, bis sie obwohl in Schussgefahr von einem Betriebsbeamten unter Einsatz seines Lebens und mit Schutzweste gerettet werden ???
 :bh: :bh: :bh:
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 19. April 2014, 17:50:08
Eure Sorgen will ich haben.

In so einen Fall gilt Eigensicherung vor Fahrgastsicherung.

Alarm schlagen, geht über den Stillen Alarm -> Sich in Sicherheit bringen -> dann die Fahrgastsicherung, sprich schauen, das in dem gegenständlichen Fall, die Fahrgäste so weit wie möglich nach hinten gehen.

Aussteigen, ich weiß nicht, ob das im gegenständlichen Fall sinnvoll ist. Womöglich wartet der Schütze nur darauf, das die Fahrgäste aussteigen.

Und zum Dienstauftrag - Bitte das ist ein Paragraph aus einem Gesetz, das die WL jetzt aus welchen Grund auch immer umgesetzt haben.

Und was machst du als Fahrgast auf der U-Bahn, wenn dem Fahrer schlecht wird und der Zug auf der Strecke zum stehen kommt? Steigst du dort aus, oder wartest du auf die Einsatzkräfte?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 13er am 19. April 2014, 19:37:22
Wie hirnrissig der neue "Aussteige-Dienstauftrag" ist zeigt der Vorfall am Matz:
So was wird halt von Leuten verbrochen, die vom praktischen Dienst null Ahnung haben. Sowohl beim Gesetzgeber als auch bei den WL...
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 19. April 2014, 19:47:45
Also, um hier mal etwas Klarheit hineinzubringen!


Von der Verordnung (EisbSV) her hat sich eigentlich nicht viel geändert. Es wird jetzt lediglich festgelegt, dass das Anordnen des Aussteigens außerhalb von Haltestellen, also die (Zwangs-)Räumung des Zuges, nur mehr von einem Eisenbahnaufsichtsorgan gemacht werden darf und nicht mehr im Ermessen des Fahrers liegt. Die Möglichkeit zum freiwilligen Verlassen eines Fahrzeugs durch Fahrgäste im Falle (längerdauernder) Störungen ist dadurch sicher nicht berührt, darf man Personen ja nicht so einfach festhalten. Vor dem Freigeben von Türen sollte man jedenfalls drauf hinweisen dass das Aussteigen in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr erfolgt. In Fällen, wo im Rahmen der Verantwortlichkeit des Eisenbahnbetriebes Gefahr für die Sicherheit und das Leben aussteigender Personen bestehen würde (z.B. eingeschaltete Stromschiene), ist ein Festhalten natürlich angebracht und man darf das Aussteigen nicht der eigenen Entscheidung eines Fahrgastes überlassen! Die Möglichkeit der Selbstrettung per Notöffnung kann/darf man natürlich trotzdem nicht technisch unterbinden (Türen versperren).

Es geht also nicht um das eigenmächtige und eigenverantwortliche Aussteigen von Fahrgästen auf offener Strecke, das ist sowieso verboten und müsste vom Betroffenen selbst vor dem Gesetz verantwortet werden, sondern um das Verhalten aller Insassen zum Verlassen eines Zuges ("Betriebsstörung, bitte alle aussteigen!").



Die andere Seite ist, was die WiLi draus gemacht haben, die verlangen halt jetzt grundsätzlich, dass jeder Fahrer jedesmal die Erlaubnis einholt, Fahrgäste im Falle eines Aufenthalts auf offener Strecke aussteigen lassen zu dürfen. Und das ist dem Unternehmen ja unbenommen, handelt man doch gern möglichst umständlich. Der Verweis auf die Änderung einer Verordnung als Grund ist hier allerdings nur halb richtig!



Im übrigen galt und gilt sowieso, dass Fahrgäste nach Möglichkeit bis zur nächsten Haltestelle mitgenommen werden sollen, auch mit schadhaften Zügen!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 19. April 2014, 19:56:19
@ Hema: Erst einmal danke an deine ausführliche Erklärung.

Ich glaube jedoch, dass der Umsetzung der Vorschrift eine Beschwerde von einem Fahrgast, der NICHT sofort aussteigen durfte, voran geht.

Wenn das der Fall ist, dann finde ich als guter Schachzug, dass man eine Vorschrift in Kraft setzt, wo man den Fahrer aus der Verantwortung nimmt. Und das man dann nicht unbedingt an die große Glocke hängt, sollte doch auch jeden klar sein. Aber bitte, dass Ganze ist nur eine Vermutung.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 19. April 2014, 20:56:09
. . . .  wo man den Fahrer aus der Verantwortung nimmt.
Nicht ganz. Das unbegründbare und unnötig lange Festhalten eines Menschen ist Freiheitsberaubung und bestraft wird jener, der das macht. Schafft es der Chef an, ist er natürlich Anstifter und wird genauso bestraft!


Was anderes ist, wenn man den/die Menschen vor für sie nicht abschätzbaren Gefahren schützen will bzw. muss. Da ist sicher auch das Anhalten bis zur möglichen Abhilfe ein legales Mittel der Wahl. Also eben eine eingeschaltete Stromschiene bei der U-Bahn, die auf dem Dach liegende abgerissene Fahrleitung, ein auf einer unüberwindlichen Aufgrabung stehender Zug usw. Auch wenn ein ertappter Taschendieb dadurch bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden soll, wäre das sicher im allgemeinen Interesse (natürlich nur soweit der friedlich ist und nicht zur Waffe greift  ;) )!


Gegen die "Selbstrettung" eines Menschen durch Benützen der Notöffnung kann man, soweit er dadurch nicht eine ernste Gefahr für sich, andere oder den Betrieb heraufbeschwört, natürlich nie was machen, außer ihn wegen Bahnfrevels anzeigen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 4463 am 19. April 2014, 21:44:50
Das unbegründbare und unnötig lange Festhalten eines Menschen ist Freiheitsberaubung und bestraft wird jener, der das macht. Schafft es der Chef an, ist er natürlich Anstifter und wird genauso bestraft!
Hat eigentlich jemand Anzeige erstattet, als die Fahrgäste bei der U4-Störung vor ca. 2 Jahren über eine Stunde lang im Zug warten mussten? Wenn ja, was kam dabei heraus?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 19. April 2014, 22:02:29
Vermutlich nicht. Aber in der U-Bahn kann man ja leichter mit der Gefahr und Sicherheit argumentieren, als irgendwo im Straßenbahnetz, wo jeder nach dem Aussteigen für sich selber sorgen kann oder eben im Zug verbleibt, wenn er will!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 4463 am 19. April 2014, 22:20:29
Vermutlich nicht. Aber in der U-Bahn kann man ja leichter mit der Gefahr und Sicherheit argumentieren,
Schon, aber die Zeitspanne bis zur Evakuierung damals war unverhältnismäßig lang. Und nach so länger Zeit hätte ich persönlich sicher längst entsprechende Aktionen gesetzt (Notsprechstelle, Türnotöffnung,...)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 20. April 2014, 00:29:38

Schon, aber die Zeitspanne bis zur Evakuierung damals war unverhältnismäßig lang. Und nach so länger Zeit hätte ich persönlich sicher längst entsprechende Aktionen gesetzt (Notsprechstelle, Türnotöffnung,...)
Da haben sie ja mit der Gefahr durch die Stromschiene argumentiert, weil man nicht sicher war, ob sie eingeschaltet oder bereits defintiv ausgeschaltet war (ohne Gefahr, dass irgendwer den Strom wieder einschaltet)! Es dauerte damals sogar an die vier Stunden bis der Zug dann in die Station geschoben wurde, glaube ich mich zu erinnern.  ::)


Dabei müsste der Fahrer spätestens nach dem Notöffnen des ersten Ausstiegs durch einen (mutigen) Fahrgast umgehend die Stromschiene kurzschließen! Anderes Handeln wäre grob fahrlässig bzw. gemeingefährlich, ganz egal, was irgendwelche WiLi-Granden oder Pfleger eigener Ansichten dazu sagen. 



Es gab da vor etwa zehn Jahren auch auf der U6 einen ähnlichen Vorfall, wo ein Zug knapp außerhalb der Haltestelle (Niederhofstraße?) zu stehen kam. Obwohl der Zug mit dem Ende nur wenige Meter vom Ende das Bahnsteigs entfernt war, mussten die Fahrgäste ca. zwei Stunden ausharren und keiner durfte aussteigen, weil man da zu große Gefahren darin sah! Und keiner hatte den Mumm, sich eine Türe selber zu öffnen. Der Österreicher ist halt sehr obrigkeitsgläubig.   C:-)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 20. April 2014, 09:40:44
Es gab da vor etwa zehn Jahren auch auf der U6 einen ähnlichen Vorfall, wo ein Zug knapp außerhalb der Haltestelle (Niederhofstraße?) zu stehen kam. Obwohl der Zug mit dem Ende nur wenige Meter vom Ende das Bahnsteigs entfernt war, mussten die Fahrgäste ca. zwei Stunden ausharren und keiner durfte aussteigen, weil man da zu große Gefahren darin sah! Und keiner hatte den Mumm, sich eine Türe selber zu öffnen. Der Österreicher ist halt sehr obrigkeitsgläubig.   C:-)

Ganz anders bei den ÓBB: Vor einiger Zeit war ich in einem Regionalzug gefangen, dessen Steuerwagen zwischen Handelskai und Florisdorf eine Person niedergestoßen hatte. Während des insgesamt ca. 90-minütigen Aufenthalts waren die Türen des Zuges freigegeben und es erfolgte keinerlei Warnhinweis oder gar Aussteigeverbot. Da es aber stockfinstere, bewölkte Nacht war und die Strecke unbeleuchtet ist, bin ich nicht ausgestiegen, zumal ich auch gar nicht weiß, ob es neben der Strecke einen durchgehenden Weg bzw. abgedeckten Kabelschacht gibt.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 20. April 2014, 11:22:56
Ganz anders bei den ÓBB: Vor einiger Zeit war ich in einem Regionalzug gefangen, dessen Steuerwagen zwischen Handelskai und Florisdorf eine Person niedergestoßen hatte. Während des insgesamt ca. 90-minütigen Aufenthalts waren die Türen des Zuges freigegeben und es erfolgte keinerlei Warnhinweis oder gar Aussteigeverbot. Da es aber stockfinstere, bewölkte Nacht war und die Strecke unbeleuchtet ist, bin ich nicht ausgestiegen, zumal ich auch gar nicht weiß, ob es neben der Strecke einen durchgehenden Weg bzw. abgedeckten Kabelschacht gibt.
Ich bin vor Jahren in der Früh in einem Regionalzug gesessen, der zwischen TErnitz und Neunkirchen mit Lokschaden 1 Stunde liegen blieb, bis die Ersatzlok da war (früher ist halt eine Verschubreserve angerückt, so was gibts ja nicht mehr). Ich hab nicht gewusst, wo wir genau stehen, aber am Zug sind immer wieder Fahrgäste vorbeigegangen. Jedenfalls sind wir wenige hundert Meter vor dem Bahnhof Neunkirchen gestanden. Als wir dann mit der Ersatzlok zum Bahnhof kamen, hab ich zum Schaffner gesagt, er hätte ja was sagen können, seine Antwort: "Aufhalten werde ich niemand, aber vor dem Anraten werde ich mich hüten".
Mir wars ja egal, wie lange ich dort stand, dank des Fluches VNC (bzw. heute Team Viewer) hab ich eh schon gearbeitet.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 4463 am 20. April 2014, 15:55:35
Dabei müsste der Fahrer spätestens nach dem Notöffnen des ersten Ausstiegs durch einen (mutigen) Fahrgast umgehend die Stromschiene kurzschließen!
Kann er das vom Fahrerstand aus machen, oder ist die Verwendung der Erdungskrücke unumgänglich?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Linie 41 am 20. April 2014, 16:13:39
Haben die U-Bahntriebwagen nicht einen Erdungsschalter?
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 20. April 2014, 16:14:44
. . . . seine Antwort: "Aufhalten werde ich niemand, aber vor dem Anraten werde ich mich hüten".

Genau das ist ja der jetzt offiziell gegebene Zustand (Wien ist natürlich anders!  ;) ): Hindern kann/darf man keinen*, zwingend verlangen darf es nur ein befugtes EAO.



*) ausgenommen es wäre mit dem Aussteigen große Gefahr für Mensch oder Bahnbetrieb gegeben.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 20. April 2014, 16:42:49
Haben die U-Bahntriebwagen nicht einen Erdungsschalter?

Gewonnen. Die genaue Bezeichnung ist Kurzschliesser.

Die Erdungskrücke einzulegen, ohne zu wissen, ob der Fahrstrom aus ist - Da kannst du dich gleich auf den elektrischen Stuhl setzen.

Sinn und Zweck der Erdungskrücke ist, dass der Abschnitt auch geerdet bleibt, wenn man aus welchen Grund auch immer den Stromabnehmer absenken muss.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 20. April 2014, 19:08:11
Die Erdungskrücke einzulegen, ohne zu wissen, ob der Fahrstrom aus ist - Da kannst du dich gleich auf den elektrischen Stuhl setzen.

Ganz so schlimm ist es nicht (aus elektrotechnischer Sicht wird dem Fahrer nichts passieren, wenn er die Erdungskrücke vorschriftsgemäß zuerst auf der Fahrschiene aufsetzt), aber vom darauffolgenden Knall wird er wohl einen ordentlichen Gehörschaden mitnehmen.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: W_E_St am 21. April 2014, 16:48:06
Die Erdungskrücke einzulegen, ohne zu wissen, ob der Fahrstrom aus ist - Da kannst du dich gleich auf den elektrischen Stuhl setzen.

Ganz so schlimm ist es nicht (aus elektrotechnischer Sicht wird dem Fahrer nichts passieren, wenn er die Erdungskrücke vorschriftsgemäß zuerst auf der Fahrschiene aufsetzt), aber vom darauffolgenden Knall wird er wohl einen ordentlichen Gehörschaden mitnehmen.
Nojo, ein sicher entstehender Lichtbogen könnte auch zu erheblichen Verbrennungen und Augenschäden führen. Stromschlag wird er vermutlich keinen kassieren.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 21. April 2014, 17:49:30
Nojo, ein sicher entstehender Lichtbogen könnte auch zu erheblichen Verbrennungen und Augenschäden führen.

Klar – hängt halt davon ab, wie schnell die Erdungskrücke eingehängt wird. Ich will das keinesfalls verharmlosen, aber tödlich ist es nicht.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 15:37:13
Zum Aussteigenlassen auf der STrecke:

Zitat
Eisenbahnschutzvorschriften aus 2012
Verhalten der Bahnbenützenden

§ 6. (1) Innerhalb der Eisenbahnanlagen ist ein den Betrieb einer Eisenbahn, den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn und den Verkehr auf einer Eisenbahn störendes Verhalten verboten. Insbesondere ist verboten, unbefugt
.....
Eisenbahnschutzvorschriften aus 2012
Verhalten der Bahnbenützenden

§ 6. (1) Innerhalb der Eisenbahnanlagen ist ein den Betrieb einer Eisenbahn, den Betrieb von Schienenfahrzeugen auf einer Eisenbahn und den Verkehr auf einer Eisenbahn störendes Verhalten verboten. Insbesondere ist verboten, unbefugt
.....

(5) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen.

.....


(5) Bahnbenützende dürfen nur an den dazu bestimmten Stellen und nur an der dazu bestimmten Seite der Schienenfahrzeuge ein- und aussteigen. Insbesondere ist auch verboten, Schienenfahrzeuge bei Haupt- und Nebenbahnen abseits von Bahnsteigen, Straßenbahnen außerhalb von Haltestellen zu verlassen.

.....

(9) Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen gefahrlos nachgekommen werden kann.

Das heißt, dass auch die neue Praxis dem Eisenbahngesetz zuwiderläuft und strafbar ist, man also gleich den Fahrer das Aussteigen lassen überlassen könnte, da ist dann kein Unterschied mehr, im Gegenteil, der Fahrer kann sich von der Gefahrlosigkeit überzeugen, der in Erdberg nicht. Wenn man dann noch so weit geht, dass man am Heck der Züge die Türfreigabe mittels eines Schlüssels von außen machen könnte, könnte der Fahrer nach hinten gehen, den Verkehr anhalten und die Türen freigeben, das wäre die sicherste Praxis.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 22. April 2014, 16:12:51
Wenn man dann noch so weit geht, dass man am Heck der Züge die Türfreigabe mittels eines Schlüssels von außen machen könnte, könnte der Fahrer nach hinten gehen, den Verkehr anhalten und die Türen freigeben, das wäre die sicherste Praxis.

Der Fahrer darf den Verkehr nicht anhalten. ;)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: coolharry am 22. April 2014, 16:16:07
Wenn man dann noch so weit geht, dass man am Heck der Züge die Türfreigabe mittels eines Schlüssels von außen machen könnte, könnte der Fahrer nach hinten gehen, den Verkehr anhalten und die Türen freigeben, das wäre die sicherste Praxis.

Der Fahrer darf den Verkehr nicht anhalten. ;)

Darf nicht jeder den Verkehr anhalten wenn er davon ausgeht, dass es eine Gefährdung dritter gibt? Wie zum Beispiel bei Handgeregelten Baustellen?
Oder hab ich mal wieder den Sarkasmus nicht verstanden und es geht einfach darum, dass der Fahrer keine "Verkehraufhaltvergütung" im Katalog stehen hat.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 16:16:32
Der Fahrer gibt den Leuten ja nur die Möglichkeit auszusteigen, weil er diese ja nicht ohne triftigen (Sicherheits-)Grund einsperren darf. Wer nicht in freier Entscheidung aussteigen will, kann ja im Wagen verbleiben. Und für dieses Unterfangen verlangt der Betrieb jetzt halt, dass sich der Fahrer vorher das Okay der Leitstelle einholen muss und nicht mehr nach eigener Entscheidung* handeln darf. Ist zwar umständlich, man kann dem Betreiber aber nicht verbieten innerbetriebliche Regelungen zu treffen, soweit diese nicht zur Übertretung geltender Gesetzen und Vorschriften führen würden.


Anders ist es im Falle der Zwangsräumung eines Zuges außerhalb von Haltestellen, diese bleibt nunmehr dem befugten EAV vor Ort vorbehalten. Hier würde zweifellos eine bloße Anordnung über Funk und ohne eigenen Augenschein dem Gesetz zuwiderlaufen. Andererseits soll das Räumen eines Fahrzeuges sowieso nur in Haltestellen vorgenommen werden, soweit es technisch möglich ist diese noch anzufahren.





*) Ist aus irgend einem Grund die Leitstelle nicht erreichbar, wird der Fahrer wohl weiterhin nach eigenem Ermessen im Rahmen seiner (immer noch) geltenden Vorschriften handeln.  ;)


Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 22. April 2014, 16:24:15
Wenn man dann noch so weit geht, dass man am Heck der Züge die Türfreigabe mittels eines Schlüssels von außen machen könnte, könnte der Fahrer nach hinten gehen, den Verkehr anhalten und die Türen freigeben, das wäre die sicherste Praxis.

Der Fahrer darf den Verkehr nicht anhalten. ;)

Darf nicht jeder den Verkehr anhalten wenn er davon ausgeht, dass es eine Gefährdung dritter gibt?

Wenn du es so siehst, darf der Fahrer die Türen erst gar nicht freigeben, da er die Fahrgäste dann vorsätzlich einer Gefahr aussetzt. ;)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 16:44:31
Soweit es sich um mündige Personen handelt und soweit das Verlassen des Fahrzeuges aus freien Stücken erfolgt, ist jeder selbst für sein Tun und seine Sicherheit verantwortlich!  ;)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 16:55:18
Eisenbahnschutzvorschriften § 6 (5) verbietet allen Personen, also auch mündigen, das Straßenahnfahrzeug außerhalb von Haltestellen zu verlassen (Bestrafung nach Eisenbahngesetz). Daher wird der Fahrer entweder zum entsprechenden Eisenbahnaufsichtsorgan oder die WL-Funkstreife muss anrücken. Im letzeren Fall empfiehlt es sich, die Funkstreifen strategisch in Wien zu verteilen, dauert das Aussteigen lassen zu lange gibts wieder eine Meiden-Hetze, dann aber zu Recht.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: W_E_St am 22. April 2014, 17:01:38
Nojo, ein sicher entstehender Lichtbogen könnte auch zu erheblichen Verbrennungen und Augenschäden führen.

Klar – hängt halt davon ab, wie schnell die Erdungskrücke eingehängt wird. Ich will das keinesfalls verharmlosen, aber tödlich ist es nicht.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Großflächige Verbrennungen können sehr wohl lebensgefährlich sein und ein Lichtbogen bei Gleichspannung und SEHR viel Ampere ist äußerst unangenehm! (bei Wechselspannung verlöscht der Lichtbogen im Nulldurchgang)
Wenn dann die Erdungskrücke teilweise verdampft und flüssiges Metall durch die Gegend spritzt... na danke!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 22. April 2014, 17:48:46
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.

Ich habe einmal live mitbekommen, wie ein WLB-Mitarbeiter eine Erdungsstange in die eingeschaltete Fahrleitung gehängt hat. Es hat geblitzt und gekracht und die Erdungsstange war nachher hinüber, aber es hat nicht so ausgesehen, als hätte der Lichtbogen enorme Verbrennungshitze gehabt.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 18:12:46
Eisenbahnschutzvorschriften § 6 (5) verbietet allen Personen, also auch mündigen, das Straßenahnfahrzeug außerhalb von Haltestellen zu verlassen (Bestrafung nach Eisenbahngesetz).
Ja eben. Wenn wer aus eigenen Stücken aussteigt, ist er selbst für sein Tun verantwortlich und haftbar. Der Fahrer wird ja nicht sagen, dass wer aussteigen muss.


Du kannst ja auch eine Türe per Notöffnung aufmachen und aussteigen. Ist dein Handeln logisch argumentierbar und es sind keine Schäden für Dritte eingetreten, wird es kein Gericht geben, das dich dafür strafen könnte. Es gibt ja noch mehr Gesetze als die Eisenbahnsicherheitsvorschriften, sonst müsstest du eventuell mal in einem Waggon ersticken, weil du ja nicht ohne Aufforderung aussteigen darfst!   ;)


Irgendwie geht das schon in die Richtung "I derf ja de Notbrems'n net ziag'n, weil sunst werd' i vielleicht bestraft!".
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 19:01:07
Ja eben. Wenn wer aus eigenen Stücken aussteigt, ist er selbst für sein Tun verantwortlich und haftbar. Der Fahrer wird ja nicht sagen, dass wer aussteigen muss.
Entweder der Fahrer ist Eisenbahnaufsichtsorgan, dann hat er sich zu überzeugen, ob man gefahrlos aussteigen kann, das kann er sicher nicht vom Fahrersitz aus machen. Ist er kein Eisenbahnaufsichtsorgan, dann darf er dich auch nicht dazu anstiften bzw. die Türen zum Aussteigen frei geben.

Zitat
Du kannst ja auch eine Türe per Notöffnung aufmachen und aussteigen. Ist dein Handeln logisch argumentierbar und es sind keine Schäden für Dritte eingetreten, wird es kein Gericht geben, das dich dafür strafen könnte. Es gibt ja noch mehr Gesetze als die Eisenbahnsicherheitsvorschriften, sonst müsstest du eventuell mal in einem Waggon ersticken, weil du ja nicht ohne Aufforderung aussteigen darfst!   ;)
Ist klar, da wird mich kein Gericht der Welt strafen, weil es eine Verwaltungsübertretung ist. Wenn es eine Selbstrettung ist, dann spielt es auf einer anderen Schiene
Zitat
Irgendwie geht das schon in die Richtung "I derf ja de Notbrems'n net ziag'n, weil sunst werd' i vielleicht bestraft!".
Das redet man gerne den Leuten ein, damit man keine Scherereien mit dem Zurückstellen der Notbremse etc.hat. Es ist  nicht verboten, die Notbremse zu ziehen.


Ich hab mir heute das Szenario vorgestellt, Zug geht ein, Fahrer fordert zum Aussteigen auf, er ist ja kein Eisenbahnaufsichtsorgan, also bleibt man sitzen, weil der Zug nicht in der Haltestelle ist. Da muss erst die Funkstreife der WL anrücken (die echte Funkstreife darf mir das Aussteigen auch nicht anordnen). :)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 19:26:38

Entweder der Fahrer ist Eisenbahnaufsichtsorgan, dann hat er sich zu überzeugen, ob man gefahrlos aussteigen kann, das kann er sicher nicht vom Fahrersitz aus machen. Ist er kein Eisenbahnaufsichtsorgan, dann darf er dich auch nicht dazu anstiften bzw. die Türen zum Aussteigen frei geben.

EisbSV:
Zitat
(9) Ausnahmen von den Verboten gemäß Abs. 1 bis 8 sind zulässig, wenn solche im Einzelfall durch
Eisenbahnaufsichtsorgane angeordnet wurden, die sich überzeugt haben, dass diesen Anordnungen ge-
fahrlos nachgekommen werden kann.

Es geht nicht um die prinzipielle Möglichkeit des Aussteigens, die ist immer gegeben, weil man Türen als Fahrgast ja auch per Notöffnung (Hebel, Aufreißen) jederzeit aufmachen kann. Es geht um das Anordnen, also das verpflichtende Verlassen des Fahrzeuges auf der Strecke!

Ein unnötiges und willkürliches Anhalten von Personen fällt unter andere Gesetze (Stafgesetz usw.) und hat mit der Sicherheit Bahnreisender und des Bahnbetriebes nichts zu tun.



Zitat
Ich hab mir heute das Szenario vorgestellt, Zug geht ein, Fahrer fordert zum Aussteigen auf, er ist ja kein Eisenbahnaufsichtsorgan, also bleibt man sitzen, weil der Zug nicht in der Haltestelle ist. Da muss erst die Funkstreife der WL anrücken (die echte Funkstreife darf mir das Aussteigen auch nicht anordnen). :)
Als Fahrgast kann dir wurscht sein, wer ein Eisenbahnaufsichtsorgan ist und wer nicht, da musst du sowieso gem. der Beförderungsbedingungen (und des Eisenbahngesetzes) den betriebsbezogenen Anordnungen der Bediensteten Folge leisten!  ;)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: W_E_St am 22. April 2014, 21:05:43
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.

Ich habe einmal live mitbekommen, wie ein WLB-Mitarbeiter eine Erdungsstange in die eingeschaltete Fahrleitung gehängt hat. Es hat geblitzt und gekracht und die Erdungsstange war nachher hinüber, aber es hat nicht so ausgesehen, als hätte der Lichtbogen enorme Verbrennungshitze gehabt.
Zünden wird er erst bei wenigen Millimetern Abstand, aber er kann durchaus bestehen bleiben wenn sich die Entfernung anschließend wieder vergrößert, z.B. weil der Fahrer instinktiv zurückzuckt. Außerdem kann es meiner Meinung nach durchaus einen sprühenden Funkenregen ähnlich wie beim Schneidbrenner geben, und diese Funken sind dann teilweise flüssiges Metall. Ich würde es jedenfalls definitiv nicht probieren wollen, ob es potenziell tödlich wäre oder nicht kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Beim Lichtbogen ist jedenfalls die Spannung relativ irrelevant, was zählt ist die verfügbare Stromstärke bis irgendwo eine Sicherung auslöst, denn der Lichtbogen ist praktisch ein Kurzschluss. Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Klingelfee am 22. April 2014, 21:19:28
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.

Ich habe einmal live mitbekommen, wie ein WLB-Mitarbeiter eine Erdungsstange in die eingeschaltete Fahrleitung gehängt hat. Es hat geblitzt und gekracht und die Erdungsstange war nachher hinüber, aber es hat nicht so ausgesehen, als hätte der Lichtbogen enorme Verbrennungshitze gehabt.

Und mir hat der Knall gereicht, nachdem ich einmal den Kurzschließer am Zug eingelegt hatte. Du darfst eins nicht vergessen. Bei der Erdungskrücke bist du unmittelbar bei der Stromschiene, während du bei der Erdungsstange 3-4 m von der Fahrleitung entfernt bist. Je nachdem, wo du die Stange anfasst.

Und glaube mir, wenn du einmal mit der Erdungskrücke hantiert hast, dann willst du sicher nicht ausprobieren, wie das ist, wenn die Stromschiene noch unter Spannung steht. Wir hatten schon Vorfälle, wo der Stromabnehmer, bzw die Stromschiene den Vorgang des Kurzschließens NICHT überlebt hatte. Und auf Grund der Brandmarken war es eindeutig, dass der Schaden ERST mit aktivieren des Kurzschließers aufgetreten ist.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 95B am 22. April 2014, 21:30:08
Zünden wird er erst bei wenigen Millimetern Abstand, aber er kann durchaus bestehen bleiben wenn sich die Entfernung anschließend wieder vergrößert, z.B. weil der Fahrer instinktiv zurückzuckt.

Auch wenn er zurückzuckt, macht das nichts, denn wenn die Erdungskrücke schon auf wenige Millimeter nahe ist, dann schnappt sie selbstständig ein.

Außerdem kann es meiner Meinung nach durchaus einen sprühenden Funkenregen ähnlich wie beim Schneidbrenner geben, und diese Funken sind dann teilweise flüssiges Metall. Ich würde es jedenfalls definitiv nicht probieren wollen, ob es potenziell tödlich wäre oder nicht kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Probieren mag ich es auch nicht, aber ich fände es interessant, die Sache unter Experimentalbedingungen (Roboterarm/mechanisches Gestänge betätigt die Erdungskrücke) zu testen.

Beim Lichtbogen ist jedenfalls die Spannung relativ irrelevant, was zählt ist die verfügbare Stromstärke bis irgendwo eine Sicherung auslöst, denn der Lichtbogen ist praktisch ein Kurzschluss. Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!

Die Stromstärke, die man bei der Stromschiene erreichen kann, bis das Unterwerk abschaltet, ist mit Sicherheit erheblich, ich würde durchaus von ein paar tausend Ampere ausgehen.

Und mir hat der Knall gereicht, nachdem ich einmal den Kurzschließer am Zug eingelegt hatte. Du darfst eins nicht vergessen. Bei der Erdungskrücke bist du unmittelbar bei der Stromschiene, während du bei der Erdungsstange 3-4 m von der Fahrleitung entfernt bist. Je nachdem, wo du die Stange anfasst.

Ich sag ja die ganze Zeit: Es ist für den Beteiligten ganz sicher kein schönes, sondern ein böses und schmerzhaftes Erlebnis mit hoher Wahrscheinlichkeit von Langzeitfolgen – aber eben kein unmittelbar tödliches.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: hema am 22. April 2014, 21:44:43

Probieren mag ich es auch nicht, aber ich fände es interessant, die Sache unter Experimentalbedingungen (Roboterarm/mechanisches Gestänge betätigt die Erdungskrücke) zu testen.

Das wäre vielleicht eine adäquate nächste Aufgabe für Lukas Schnell? Praktikanten kosten weniger als Roboter!
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: haidi am 22. April 2014, 22:31:35
Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
Es gibt Menschen, die bewusst mit der Autobatterie schweißen, wenn sie nichts anderes zur Verfügung haben.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: W_E_St am 22. April 2014, 22:50:26
Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
Es gibt Menschen, die bewusst mit der Autobatterie schweißen, wenn sie nichts anderes zur Verfügung haben.
Wundert mich gar nicht... ich kenne die Geschichte von wem, der unabsichtlich einen Schraubenschlüssel als Griff an die Autobatterie geschweißt hat.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: tramway.at am 22. April 2014, 23:09:07
Mit einer Autobatterie kann man da schon erheblichen Schaden anrichten!
Es gibt Menschen, die bewusst mit der Autobatterie schweißen, wenn sie nichts anderes zur Verfügung haben.
Wundert mich gar nicht... ich kenne die Geschichte von wem, der unabsichtlich einen Schraubenschlüssel als Griff an die Autobatterie geschweißt hat.

Ich hatte in den 1980er Jahren nicht nur einen Ford Anglia, sondern auch einen etwas begriffstutzigen Mechaniker, dem nicht nahezubringen war, dass bei den Engländern plus und minus vertauscht sind... *bbrrzzzzll*   ::)  :o - Wunder der Schweisstechnik.
Zum Foto - machen wir doch gleich ein Rätsel daraus, wo parke ich da? BTW, wir werden OT, bitte um eventuelle Verschiebung des Threads.
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: Ferry am 24. April 2014, 11:58:36
Klar – hängt halt davon ab, wie schnell die Erdungskrücke eingehängt wird. Ich will das keinesfalls verharmlosen, aber tödlich ist es nicht.
Würde ich nicht zu 100% unterschreiben. Wenn ich an den 4860 denke...  ::)
Titel: Re: Aussteigen auf der Strecke zwischen zwei Haltestellen
Beitrag von: 4463 am 01. Mai 2014, 01:48:52
Ab welcher Entfernung der Erdungskrücke zur Stromschiene tritt der Überschlag ein? Die Spannung ist ja recht niedrig im Vergleich zur "großen" Eisenbahn, wo immer wieder Jugendliche auf Güterwagen geröstet werden, weil sie den Überschlagsabstand unterschätzen.
Zünden wird er erst bei wenigen Millimetern Abstand, aber er kann durchaus bestehen bleiben wenn sich die Entfernung anschließend wieder vergrößert, z.B. weil der Fahrer instinktiv zurückzuckt.
Gibts da nicht eine "Faustregel": 1cm pro kV? Und Sicherheitsabstand ist normalerweise mindestens das 10-fache?

Beim Lichtbogen ist jedenfalls die Spannung relativ irrelevant, was zählt ist die verfügbare Stromstärke bis irgendwo eine Sicherung auslöst, denn der Lichtbogen ist praktisch ein Kurzschluss.
Das war auch immer recht eindrucksvoll, welche Lichtbögen man mit Modellbahntrafos (12V) machen konnte. Wenn man unvosrichtig war, hat man aber mitunter die Kabelenden verschweißt. ;D