Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: HLS am 14. November 2016, 11:07:44
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Weil ich grad auf FB gelesen habe, dass in Gmunden ab heute die Wandanker in der kammerhofgasse montiert werden, habe ich folgende Frage diesbezüglich.
In wieweit könnte ein Hausbesitzer das verhindern?
Wer haftet für Schäden die eventuell am Mauerwerk entstehen?
Gibts ein Gesetztestext(höchstrichterliches Urteil), zu diesem Thema?
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Nur kurz: das ist öffentliches Interesse (wie auch Straßenbeleuchtung), vermutlich kannst als Hauseigentümer dagegen Einspruch erheben, der wird aber nicht halten (ebenso wie die Einsprüche gegen Unterfahrungen von Häusern beim U-Bahn-Bau). Hier gilt m.M. das Eisenbahnenteignungsgesetz. Schäden (z.B. Ausriß) werden vom betroffenen Unternehmen aus Eigeninteresse sicher gleich saniert.
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Sorry für Doppelposting: ist geklärt in § 18c Eisenbahngesetz "Duldungsrechte". Damit erübrigt sich auch ein Verfahren der Betroffenen. (das Eisenbahngesetz umfaßt auch Straßenbahnen).
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Sorry für Doppelposting: ist geklärt in § 18c Eisenbahngesetz "Duldungsrechte". Damit erübrigt sich auch ein Verfahren der Betroffenen. (das Eisenbahngesetz umfaßt auch Straßenbahnen).
Danke.
Mit Schäden meinte ich aber z.B. Wassereintritt(Feuchtigkeitsschäden), Schäden an Dämmungen(Vollwärmeschutz), Risse die sich bilden könnten?
Wie hoch sind eigentlich solche Zugkräfte, die auf Wand und Wandanker einwirken, denn auch da könnte ich mir, auf Dauer gesehen, Schadbildung vorstellen?
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Wie hoch sind eigentlich solche Zugkräfte, die auf Wand und Wandanker einwirken, denn auch da könnte ich mir, auf Dauer gesehen, Schadbildung vorstellen?
Die statischen Zugkräfte hängen wohl von der Spannweite, dem Abstand der Abspannungen (und damit von der pro Anker aufzunehmendem Gesamtgewicht) und der Spannkraft (wie stark wird das gegen Durchhängen gespannt).
Die dynamischen Kräfte (die wohl tendenziell eher zu Schäden führen) hängen von der Anzahl der Fahrten, Geschwindigkeit der Stromabnehmer, Windanfälligkeit des Systems ab. Natürlich muss das System so gestaltet sein, dass möglichst keine Eigenfrequenzen im Normalbetrieb angeregt werden, sonst kommt es wesentlich schneller (im schlimmsten Fall sofort, unverzüglich) zu Schäden.
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Klagen oder Urteile sind mir wegen ev. Gebäudeschäden nicht bekannt, ich gehe davon aus, daß entweder keine aufgetreten sind oder diese auf Grund der Rechtslage ("nur" Duldung!) vom Verursacher - auch im eigenen Interesse - saniert wurden.