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Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 23. Januar 2018, 22:30:12

Titel: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: 13er am 23. Januar 2018, 22:30:12
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

[attach=1]
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Santos L. Helper am 24. Januar 2018, 05:58:31
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: 106er am 24. Januar 2018, 06:28:08
Die Finanzbehörde hat nicht zu entscheiden, ob eine Rolldienstzulage steuerpflichtig ist, sondern kann nur im Rahmen einer Abgabenprüfung überprüfen, ob eine besondere "Erschwernis" im Sinne des Steuerrechts vorliegt und damit eine Erschwerniszulage steuerfrei abgerechnet und ausbezahlt werden kann (gegen die Feststellungen einer Abgabenprüfung kann Beschwerde eingelegt werden, d.h. der eigenen Rechtsansicht zur Durchsetzung verholfen werden - aber das würde hier zu weit führen). In den Lohnsteuerrichtlinien (https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s3) ist sogar ein Beispiel mit einem Busfahrer (C:-)) enthalten, wo eine Erschwernis für den Fahrdienst zuerkannt wird, und zugleich werden die entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Arbeitszeitaufzeichnungen, Überwiegen der erschwerenden Tätigkeit) genau angeführt, die diese Zulage steuerfrei belassen.

Mir persönlich ist das Abrechnungssystem der Wiener Linien unbekannt, aber schon der Text "der steuerbegünstigte 10%ige Erschwernisanteil in der "Rolldienstzulage" für das Fahren auf Schiene" weist darauf hin, dass mit der Rolldienstzulage keine Zulage zur einzelnen Stunde, sondern eine pauschale zusätzliche Abgeltung der Arbeitsleistung vorliegt. Und diese ist nun einmal steuerpflichtig. Wichtig wäre hier eine entsprechende Änderung der kollektivvertraglichen Vereinbarung (Gewerkschaft, wo bist du?), um tatsächlich die Steuerfreiheit der Zulage zu gewährleisten (egal, ob das jetzt zu einem fixen Satz pro Stunde oder mit einem Prozentsatz für die tatsächliche Fahrzeit vereinbart wird).

Mir scheint es so zu sein, dass auf Grund einer Abgabenprüfung der Abgabenprüfer wohl ein Nichtvorliegen der Voraussetzungen gesehen hat und die Rolldienstzulage als Teil des Arbeitsentgelts bewertet hat. (Und weil offensichtlich niemand mit der Finanzbehörde anecken will, wird einfach die gesamte Rolldienstzulage steuerpflichtig ...)
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Operator am 24. Januar 2018, 07:26:13
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
So ein Unsinn, was hat das damit zu tun?
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Santos L. Helper am 24. Januar 2018, 07:31:11
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
So ein Unsinn, was hat das damit zu tun?

Wahrscheinlich nix, das war einfach Ironie, hilft dabei sich nicht übermässig zu ärgern wenn man täglich mit den Wiener Linien zu tun hat  ;)
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Operator am 24. Januar 2018, 09:06:58
Ah das könnte erklären warum man gestern am Kagraner Platz geschlagene 5 Minuten auf die Ablöse gewartet hat.
So ein Unsinn, was hat das damit zu tun?

Wahrscheinlich nix, das war einfach Ironie, hilft dabei sich nicht übermässig zu ärgern wenn man täglich mit den Wiener Linien zu tun hat  ;)
Verstehe ich, niemand wartet gerne, vielleicht hatte der Mitarbeiter noch dringende Geschäfte oder musste sich geistig austauschen! 8)
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: tramway.at am 24. Januar 2018, 09:33:09
Das alles abzurechnen, muss ja ein irrer administrativer Aufwand sein... Steht das in irgendeinem Verhältnis?
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: 95B am 24. Januar 2018, 10:39:13
Das alles abzurechnen, muss ja ein irrer administrativer Aufwand sein...

Des woar scho imma so ... Wo kämen wir denn hin, wenn das Fahrpersonal Monat für Monat dieselbe Pauschalsumme bekommt, ohne 1432 Zulagen und Passierschein A 38?
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 11:01:25
Ich finde es herrlich, um was ihr euch alles Sorgen macht. Ihr solltet eine Fahrergewerkschaft gründen.

Das ist mMn nämlich einzig und allein eine Sache zwischen Fahrpersonal(Gewerkschaft) und dem Unternehmen.

und wenn sich steuerliche Vorgaben ändern, dann muss sich auch die WL danach fügen.

Im Hintergrund sollte sich jedoch die Gewerkschaft und das Unternehmen (und nur die Zwei) an einen Tisch setzten und schauen, dass diese Gehaltsverringerung wieder irgendwie ausgeglichen werden.

Nachtrag. Und im Fahrdienst hast du im übrigen nur eine Zulage. Alles andere sind allgemeine Zulagen, die auf Grund der Arbeitszeit auch in der Privatwirtschaft zustehen (Nacht, Sonn- und Feiertagszulage)
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Linie 360 am 24. Januar 2018, 11:02:30
Falls wer zu viel Zeit hat, hier ist der Zulagenkatalog der Wiener Stadtwerke (WL sind der Abschnitt Seiten 305-351)-> http://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/05/nebengebhrenkatalog-2017.pdf
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: oldtimer am 24. Januar 2018, 11:22:03
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

(Dateianhang Link)

Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 11:43:54
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

(Dateianhang Link)

Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)

Ist das nicht etwas hoch gegriffen? Ich kann mir nicht vorstelle, dass die Rolldienstzulage Brutto über 2.000 Euro ausmacht. Erst dann hast du nämlich eine Einbuße von ~80 Euro.

Wobei ich jedoch auch anmerken will, dass jeder Cent, was durch Änderung von Gesetzen oder Gesetzauslegung, weniger im Geldbörsel eines Fahrers landet, ein Cent zuviel Abgabe ist.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: haidi am 24. Januar 2018, 12:13:42
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:
Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)
So wie ich das Schreiben verstehe,  sind bzw.waren 10% der Rolldienstzulage steuerbefreit. Es wäre schon seltsam, wenn man für rund 20 Euro Steuern in der Höhe von 30-80 Euro zahlt.

Die Rolldienstzulage gehört in dieser Form abgeschafft. Der Fahrer bekommt sein Gehalt für das Fahren von Straßenbahngarnituren. Ihm dafür, dass er seine Arbeit macht, eine Zulage zu zahlen ist pervers, die gehört in das Grundgehalt eingerechnet. Was ich für sinnvoll erachte ist eine Pünktlichkeitszulage, von der bei jeder Verfrühung Abzüge gemacht werden.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 12:52:57
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:
Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)
So wie ich das Schreiben verstehe,  sind bzw.waren 10% der Rolldienstzulage steuerbefreit. Es wäre schon seltsam, wenn man für rund 20 Euro Steuern in der Höhe von 30-80 Euro zahlt.

Die Rolldienstzulage gehört in dieser Form abgeschafft. Der Fahrer bekommt sein Gehalt für das Fahren von Straßenbahngarnituren. Ihm dafür, dass er seine Arbeit macht, eine Zulage zu zahlen ist pervers, die gehört in das Grundgehalt eingerechnet. Was ich für sinnvoll erachte ist eine Pünktlichkeitszulage, von der bei jeder Verfrühung Abzüge gemacht werden.

Ich gebe dir Grundsätzlich recht, dass Zulagen abgeschafft werden sollten.

Nur so einfach ist es nicht. Denn derzeit hast du ich glaube 8 Gehaltsklassen. Wenn du die Zulagen in den Grundgehalt einbaust, dann hast du halt XXX, wahrscheinlich um die 100 Gehaltsklassen.

Und was machst du, wenn Mitarbeiter in einer anderen Verwendung, als eingestuft, eingesetzt wird. Den Verrechnungsaufwand dann ist mMn wesentlich höher.

Beispiel: Ein Fahrscheinkontrollor der Fiktiv eine Schichtzulage von 10 Euro täglich hat, macht einen Fahrdienst. Und wenn ich jetzt die Fahrdienstzulage fiktiv mit 25 Euro anrechne, dann habe ich eine Differenz von 15 Euro. Wie willst du ohne Zulagensystem dem Mitarbeiter der Kontrolle dann die zusätzlich 15 Euro verrechnen.

Da will ich noch gar nicht die Probleme aufzeigen, wenn Mitarbeiter von anderen Gehaltsschemata einen Fahrdienst versehen.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: 68er am 24. Januar 2018, 12:54:58
Mir scheint, der Sinn der Rolldienstzulage sollte sein, einen legalen Weg zu haben, bei Krankenstand weniger zahlen zu müssen und diesen damit weniger attraktiv zu machen. Den Ausführungen von User 106er nach könnte das aber mit dem Entscheid der Steuerbehörde auch hinfällig sein.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: tramway.at am 24. Januar 2018, 13:00:00
Falls wer zu viel Zeit hat, hier ist der Zulagenkatalog der Wiener Stadtwerke (WL sind der Abschnitt Seiten 305-351)-> http://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/05/nebengebhrenkatalog-2017.pdf

Ist ja ein Hammer. Wieviel Personal ist in der WiLi-Lohnverrechnung beschäftigt?
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 13:00:38
Mir scheint, der Sinn der Rolldienstzulage sollte sein, einen legalen Weg zu haben, bei Krankenstand weniger zahlen zu müssen und diesen damit weniger attraktiv zu machen. Den Ausführungen von User 106er nach könnte das aber mit dem Entscheid der Steuerbehörde auch hinfällig sein.

Da Zulagen im Krankenstand weiter laufen, kann ich dein Bedenken nicht wirklich nachvollziehen
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: 68er am 24. Januar 2018, 13:06:54
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 13:07:06
Falls wer zu viel Zeit hat, hier ist der Zulagenkatalog der Wiener Stadtwerke (WL sind der Abschnitt Seiten 305-351)-> http://www.hg2.at/wp-content/uploads/2017/05/nebengebhrenkatalog-2017.pdf

Ist ja ein Hammer. Wieviel Personal ist in der WiLi-Lohnverrechnung beschäftigt?

Da die Zulagen heute von den einzelnen Dienststellen automatisch eingespielt werden, ist das eine eher kleine Abteilung.

Denn wenn etwas mit der Abrechnung der Zulagen nicht passt, dann gehst du zu demjenigen, der deine Arbeitsstunden erfasst hat (Diensteinteiler) und nicht in die Gehaltsverrechnung.

Die Lohnverrechner haben nämlich gar keine Möglichkeit zu überprüfen, wie sich deine Zulagen zusammen setzen. Sie prüfen dein Gehalt nur auf Plausibilität und das passiert automatisiert.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 13:10:02
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.

Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: coolharry am 24. Januar 2018, 13:14:53
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.

Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.

Die einzige Pauschale die ich kenne, die auch während Urlaub und Krankenstand weiter bezahlt wird ist eine Überstundenpauschale.
Eine Zulage steht meines Wissens nach nur für die Dauer der Arbeit zu für die er den Zuschlag erhält. Also kann auch eine Rolldienstzulage nur für die Zeit des Rollens ausbezahlt werden sonst wäre es eine Pauschale. Meiner Meinung nach.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: h 3004 am 24. Januar 2018, 13:22:48
Zulagen wurden in der Wirtschaft zwecks Steuervermeidung eingeführt. Sie sind daher auch für die Unternehmen günstiger, weil sonst die Zulage - bei einer aktiven Gewerkschaft- bei Wegfall erhöht werden müßte und der Billigkeitseffekt wegfiele . Bei einem Großbetrieb oder einer ganzen Branche streicht  das Finanzministerium die Zulage normalerweise nicht sofort, sondern es gibt Gespräche, es werden Begründungen vom Betrieb/Gewerkschaft angefordert etc. Ich sehe daher ein Versäumnis von Arbeitgeber und Gewerkschaft, die nötigen Unterlagen (Begründungen) für die Steuerfreiheit zu liefern. Dabei wäre es einfach: Begründung: der schlechte Schienenzustand bei der Tram und das damit ständige Beobachten der Schienen zusätzlich zum Fahren rechtfertigt eine 10% Steuerfreiheit der Rolldienstzulage.  >:D Bei der U-Bahn wird es schwieriger, aber vermutlich auch argumentierbar (z.B. Überführungen). 
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 13:26:31
Die Rolldienstzulage auch? Ich dachte, genau das wäre der Witz daran sie an die gefahrene Wegstrecke zu koppeln, dass sie nur bei tatsächlicher Leistung ausgezahlt werden muss.

Die Rolldienstzulage wird nicht nach Strecke, sondern nach Fahrzeit verrechnet und im Krankenstand ebenso wie Nacht, Sonntag und alle andere Zulagen sowie Überstundenentgelt im Krankenstand aliquot weiter bezahlt.

Und das ist ansich auch in der Privatwirtschaft so.

Die einzige Pauschale die ich kenne, die auch während Urlaub und Krankenstand weiter bezahlt wird ist eine Überstundenpauschale.
Eine Zulage steht meines Wissens nach nur für die Dauer der Arbeit zu für die er den Zuschlag erhält. Also kann auch eine Rolldienstzulage nur für die Zeit des Rollens ausbezahlt werden sonst wäre es eine Pauschale. Meiner Meinung nach.

Und da bist du im Irrtum.

Es gibt Zulagen, die in die "Entgeltfortzahlung" reingerechnet werden und eben nicht.

Und mWn kommen dort eben alle Zulagen, die leistungsabhängig bezahlt werden. Und berechnet werden sie anhand den Zulagen der letzten 3 oder 6 Monate. Deshalb gibt es auch Altbedienstete, die vor einer Kur dann auf einmal mit Überstunden beginnen, damit sie in der Kur ein höheres Krankengeld haben.

Und die Begründung ist, dass du unter gewissen Umständen bei Abwesenheit vom Arbeitsplatz finanziell auf keinen Fall schlechter gestellt werden darfst, als wenn du deine eigentliche Arbeit verrichtest. Da sieht ein KV-Mitarbeiter zum Beispiel auch beim Urlaub.

Die Altbediensteten bekommen da keine Zulage, sondern bekommt deshalb zum Beispiel Ende August das Sechstelgeld.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: 68er am 24. Januar 2018, 13:39:22
Na gut, dann ist aber spätestens mit dem Ende der steuerlichen Privilegierung der Zeitpunkt gekommen, die Zulage zu streichen und das Grundgehalt um den Betrag zu erhöhen. Dann kann man nicht nur ein paar Personalverrechnungsstellen einsparen (nicht nachbesetzen), sondern vorallem auch Fahrpläne erstellen, wo es nicht nötig ist, jede zweite Freiphase auszulassen.
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: oldtimer am 24. Januar 2018, 14:20:30
Wieder einmal eine Verschlechterung für Fahrer:

(Dateianhang Link)

Je nach Höhe der Rolldienstzulage bewegen sich die finanziellen Einbüßen auf etwa 30-80€ monatlich!

Wobei aber auch gesagt werden muss, dass die Rolldienstzulage von Monat zu Monat erheblich schwanken kann (rd. 200€)

Ist das nicht etwas hoch gegriffen? Ich kann mir nicht vorstelle, dass die Rolldienstzulage Brutto über 2.000 Euro ausmacht. Erst dann hast du nämlich eine Einbuße von ~80 Euro.

Wobei ich jedoch auch anmerken will, dass jeder Cent, was durch Änderung von Gesetzen oder Gesetzauslegung, weniger im Geldbörsel eines Fahrers landet, ein Cent zuviel Abgabe ist.

Es war in der Tat etwas hoch gegriffen.

Wir haben nun nachgerechnet...

Bei einem Bruttolohn von 2700€ entfallen etwa 400€ auf die Rolldienstzulage. Durch die Steuerbegünstigung wurden bisher 345€ Lohnsteuer fällig.
Mit der neuen Regelung sind nun bei gleicher Rolldienstzulage 355€ Lohnsteuer fällig. Darin sind allerdings die ggf. höhere SV, Sonderzahlungen und andere ‚Nebengeräusche‘ nicht eingerechnet.

Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: haidi am 24. Januar 2018, 15:35:21
Beispiel: Ein Fahrscheinkontrollor der Fiktiv eine Schichtzulage von 10 Euro täglich hat, macht einen Fahrdienst. Und wenn ich jetzt die Fahrdienstzulage fiktiv mit 25 Euro anrechne, dann habe ich eine Differenz von 15 Euro. Wie willst du ohne Zulagensystem dem Mitarbeiter der Kontrolle dann die zusätzlich 15 Euro verrechnen.
Dann gibt es halt STundenlohnverrechnung, sollte in der heutigen, automatisierten Zeit kein Problem sein. Wenn ein Mitarbeiter 3 Stunden Fahrscheinkontrolle macht und 5 Stunden fährt, dann bekommt er 3*x und 5*y Euro für diesen Tag.

Bekommen nur Fahrscheinkontrollore eine Schichtzulage oder auch FAhrer?
Titel: Re: Rolldienstzulage - Erschwernisanteil
Beitrag von: Klingelfee am 24. Januar 2018, 16:43:08
Beispiel: Ein Fahrscheinkontrollor der Fiktiv eine Schichtzulage von 10 Euro täglich hat, macht einen Fahrdienst. Und wenn ich jetzt die Fahrdienstzulage fiktiv mit 25 Euro anrechne, dann habe ich eine Differenz von 15 Euro. Wie willst du ohne Zulagensystem dem Mitarbeiter der Kontrolle dann die zusätzlich 15 Euro verrechnen.
Dann gibt es halt STundenlohnverrechnung, sollte in der heutigen, automatisierten Zeit kein Problem sein. Wenn ein Mitarbeiter 3 Stunden Fahrscheinkontrolle macht und 5 Stunden fährt, dann bekommt er 3*x und 5*y Euro für diesen Tag.

Bekommen nur Fahrscheinkontrollore eine Schichtzulage oder auch FAhrer?

Kontrollore bekommen wie viele nur eine Schichtzulage.

Aber mit der Tatsache, dass du die Zulagen in das Grundgehalt einarbeitest löst du das Problem der vielen unterschiedlichen Bezahlungen nicht.

Jetzt hast du 10 verschiedene Zulagen, nachher hast du 10 verschiedene Grundgehälter. Wo ist da der Unterschied?

Wenn du sagst, du willst aus Zeitabhängige Zulagen, tagesabhängige Zulagen haben, das würde ich verstehen. dann OK.

Aber du hast derzeit zu viele verschiedene Tätigkeiten in einem Gehaltsschema, so dass du die Zulagen in das Grundgehalt einrechnen kannst