Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Gleisschäden und -bauarbeiten => Thema gestartet von: 13er am 09. April 2018, 19:31:50
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Heute haben die Gleisbauarbeiten auf der Alser Straße zwischen Pelikangasse und Brünnlbadgasse begonnen. Die Platten aus Gl.1 sind schon entfernt.
Detail am Rande: Das Fahrverbotsschild mit "ausgenommen Straßenbahn" wurde genau so hingestellt, dass man die Geschwindigkeit der beginnenden Langsamfahrstelle nicht lesen kann.
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Die Bauarbeiten wurden jetzt weiter stadteinwärts ausgedehnt. Die Gleise sind auch schon offen.
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Ich weiß nicht, wem das eingefallen ist, gleichzeitig die Alser Straße aufzumachen, wenn die "Flughafen Berlin"-Baustelle Rosensteingasse noch nicht fertig ist. Der 43er ist im Moment dermaßen instabil...
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Besonders schlimm, wenn ein 9er davor. Der muss die Ampel immer noch händisch schalten.
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Besonders schlimm, wenn ein 9er davor. Der muss die Ampel immer noch händisch schalten.
Und auch vor dem Signal stehenbleiben, bevor er über Pfeifsignal in die Hst. einfahren darf. Da gabs heute immer einen Rückstau fast bis zum Elterleinplatz.
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fertig ist. Der 43er ist im Moment dermaßen instabil...
Seltsam und das, obwohl die E1 weg sind?
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Du wirst nie zum ULF-Fan! >:D
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Du wirst nie zum ULF-Fan! >:D
Wie auch?!
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Hmm...
II. ALLGEMEINES
§1. Einleitung, Geltungsbereich
(...)
(5) Für das Aussehen der Signale ist die Beschreibung maßgebend. Die Abbil-
dungen dienen zur Erläuterung. Die Bezeichnung rechts ist im Sinn der Fahrrichtung zu verstehen.
(6) Die in der SV-Strab enthaltenen Signale dürfen in keinen anderen Formen und Farben verwendet werden und sind in der nachfolgend beschriebenen Art und Weise zu befolgen.
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Das Signal "Zwangshalt" ist in der aktuellen Signalvorschrift gar nicht drinnen!
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Aus meiner Strab 40:
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Das Signal "Zwangshalt" ist in der aktuellen Signalvorschrift gar nicht drinnen!
Das ist aus einer Verordnung von Verkehrsministerin Doris Bures zum Schutz der Arbeiter auf Gleisbaustellen. Die gilt für ganz Österreich und da wurde natürlich das gesetzlich vorgeschriebene Signal aus der StrabVO genommen, was auch sonst?
Dass die WiLi sich nur sehr bedingt an solche "lästige" Vorgaben halten hat sich halt nicht bis ins Ministerium rumgesprochen.
Außerdem ist diese Verordnung älter als die (zusammengeschusterte) Wiener Signalvorschrift!
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Du wirst nie zum ULF-Fan! >:D
Wie auch?!
(Dateianhang Link)
Hast du am Anfang der Baustelle eine Geschwindigkeit gesehen und zufällig ein Foto?
Wenn ja stell es mal bitte hinein und wir machen daraus ein Suchbild.
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Ich habs schon gesehen. Nur von der Fahrerkabine aus sieht man es nicht >:D
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Am offenen Gleis (Baustelle), bzw. auf und neben Aufgrabungen, gilt sowieso 15 km/h als erlaubte Höchstgeschwindigkeit! ;)
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Am offenen Gleis (Baustelle), bzw. auf und neben Aufgrabungen, gilt sowieso 15 km/h als erlaubte Höchstgeschwindigkeit! ;)
Trotzdem fehlt das "A". Das "E" steht auch bissel ungeschickt, denn es steht so, dass der Zug noch nicht komplett die Baustelle verlassen hat.
Aber das mit der Aufstellung der Schilder schaffen einige Bautrupps nie, bei anderen ist es wiederum völlig normal und klar wie sowas funktioniert.
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Auch wenn kein Signal dortsteht gilt 15! Früher war das sogar durchaus üblich bei Aufgrabungen nicht noch extra Signale hinzustellen. ;)
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Aber das mit der Aufstellung der Schilder schaffen einige Bautrupps nie, bei anderen ist es wiederum völlig normal und klar wie sowas funktioniert.
Die schaffen es ja auch nicht, das Fahrverbot in die Markierung zu stellen. Wie soll es dann mit Tafeln ohne Markierung passen?
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Auch wenn kein Signal dortsteht gilt 15! Früher war das sogar durchaus üblich bei Aufgrabungen nicht noch extra Signale hinzustellen. ;)
So wäre es eindeutig, nur eben mit der alten Signalisierung ist es eben nicht mehr korrekt.
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Na ja. In der Dienstvorschrift heißt es:
§ 37. Betriebliche Geschwindigkeitsbeschränkungen
(3) 15 km/h Höchstgeschwindigkeit:
•
•
•
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• Fahrt neben Gleisbaustellen (ohne Streckensignal) oder Aufgrabungen.
Wobei "neben" irgendwie komisch ist, wie soll die Straßenbahn neben dem Gleis fahren? ::)
In der alten DV-Strab hieß das noch:
Sind Baustellen mit Signalen gekennzeichnet, darf die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht über-
schritten werden. Baustellen, die nicht mit Signalen gekennzeichnet sind, dürfen mit höchstens 15
km/h befahren werden.
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Na ja. In der Dienstvorschrift heißt es:
§ 37. Betriebliche Geschwindigkeitsbeschränkungen
(3) 15 km/h Höchstgeschwindigkeit:
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•
•
• Fahrt neben Gleisbaustellen (ohne Streckensignal) oder Aufgrabungen.
Wobei "neben" irgendwie komisch ist, wie soll die Straßenbahn neben dem Gleis fahren? ::)
Wieso? Gleisbaustellen, die nur in einer Richtung stattfinden. Dann fährst du in der Gegenrichtung neben der Gleisbaustelle.
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Ja, und dafür mache ich extra eine Vorschrift, für das Befahren von Gleisbaustellen aber nicht? Wäre ein bissl absurd! ::)
Das ist sicher unüberlegt formuliert (wie so vieles bei den WiLi >:D ), siehe den Wortlaut der alten Vorschrift von der das ja dem Sinn nach übernommen ist!