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Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: t12700 am 07. Juni 2019, 10:07:45

Titel: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: t12700 am 07. Juni 2019, 10:07:45
In den letzten Wochen habe ich an einigen Listen mit den aktuellen HU-Daten der Typen E2, c5, T und T1 gearbeitet, welche inzwischen beinahe vollständig sind und ich dann auch hier hochladen möchte!
Allerdings habe ich dabei festgestellt, dass nicht an allen Fahrzeugen eine Plakette angebracht ist bzw diese auch teilweise nicht aktuell ist.

Nachdem ich vor einigen Wochen bereits das Fehlen der Plaketten der letzten Überprüfung nach §61 StrabVO bzw. deren Aktualität über einen befreundeten User an die WL weiterleiten konnte, wurde mir versichert, dass diese in naher Zukunft an den besagten Fahrzeugen angebracht werden. Das ist jedoch bisher nur an einem Wagen (T 2630) passiert. Deshalb möchte ich das nun hier im Forum nochmals anbringen, sodass das nun passiert!

Konkret betrifft es folgende Fahrzeuge:
Im E2 4051 ist noch eine veraltete Überprüfung als letztes HU-Datum angebracht (14.10.2010), eine neue HU hat er aber letzten Herbst erhalten.
E2 4303 fährt seit 12.4.2019 mit abgelaufener HU-Frist herum, hier gehe ich sogar davon aus, dass er noch keine neue HU erhalten hat, neues Pickerl hat er sicher noch keines! Zuletzt begegnete er mir am Montag.
Bei den c5 haben 1458, 1478, 1493 und 1501 keine aktuelle Plakette im Wagen angebracht! Bei 1493 beispielsweise klebt noch eine mit Datum 18.2.2006 im Wagen! Im 1458 und 1478 ist erst gar keine vorhanden.
Bei der Type T fahren 2620, 2642 und 2651 ohne Plakette herum, bei der Type T1 sind bei 2740 die Monate 3 und 8 ausgestanzt, aber kein Monat!

Ich würde diejenigen, die bei den WL arbeiten bzw gute Kontakte haben, ersuchen das weiterzuleiten, allein aufgrund des Aspektes, dass das bei Unfällen mit jenen Fahrzeugen durchaus zu Probleme für die WL führen kann!

LG t12700
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 07. Juni 2019, 10:37:44
Ich würde diejenigen, die bei den WL arbeiten bzw gute Kontakte haben, ersuchen das weiterzuleiten, allein aufgrund des Aspektes, dass das bei Unfällen mit jenen Fahrzeugen durchaus zu Probleme für die WL führen kann!
Inwiefern? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: t12700 am 07. Juni 2019, 10:49:52
Ich würde diejenigen, die bei den WL arbeiten bzw gute Kontakte haben, ersuchen das weiterzuleiten, allein aufgrund des Aspektes, dass das bei Unfällen mit jenen Fahrzeugen durchaus zu Probleme für die WL führen kann!
Inwiefern? ???
Dass das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Plakette nicht rechtskonform unterwegs ist. Denn soweit ich weiß, muss die Plakette der letzten §61-Untersuchung zwingend am Fahrzeug angebracht sein. Das würd den WL im Unfallsfall teuer zu stehen kommen.

Bei 4303 wärs natürlich insofern blöd, wenn der aufgrund gänzlich fehlender HU gar nicht fahren dürfte!

LG t12700
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 07. Juni 2019, 10:52:35
Ich würde diejenigen, die bei den WL arbeiten bzw gute Kontakte haben, ersuchen das weiterzuleiten, allein aufgrund des Aspektes, dass das bei Unfällen mit jenen Fahrzeugen durchaus zu Probleme für die WL führen kann!
Inwiefern? ???
Dass das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Plakette nicht rechtskonform unterwegs ist. Denn soweit ich weiß, muss die Plakette der letzten §61-Untersuchung zwingend am Fahrzeug angebracht sein. Das würd den WL im Unfallsfall teuer zu stehen kommen.
Wo steht das? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: t12700 am 07. Juni 2019, 11:24:26
Ich würde diejenigen, die bei den WL arbeiten bzw gute Kontakte haben, ersuchen das weiterzuleiten, allein aufgrund des Aspektes, dass das bei Unfällen mit jenen Fahrzeugen durchaus zu Probleme für die WL führen kann!
Inwiefern? ???
Dass das Fahrzeug aufgrund der fehlenden Plakette nicht rechtskonform unterwegs ist. Denn soweit ich weiß, muss die Plakette der letzten §61-Untersuchung zwingend am Fahrzeug angebracht sein. Das würd den WL im Unfallsfall teuer zu stehen kommen.
Wo steht das? ???
Meines Wissens ist das in der StrabVO geregelt, ich finds aber grad auf die Schnelle nicht.

LG t12700
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: hema am 07. Juni 2019, 12:14:43
Damit es teuer werden könnte, müsste aber nachgewiesenermaßen ein Fahrzeugschaden zu einem allfälligen Unfallgeschehen geführt haben. Das bloße Fehlen der Plakette ist lediglich eine Verwaltungsübertretung.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 07. Juni 2019, 14:03:40
Meines Wissens ist das in der StrabVO geregelt, ich finds aber grad auf die Schnelle nicht.
Wäre mir nicht bekannt ???

Das bloße Fehlen der Plakette ist lediglich eine Verwaltungsübertretung.
Auf welcher rechtlichen Grundlage? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: hema am 07. Juni 2019, 14:52:53
Siehe Absatz 2, Ziffer 4.

Zitat von: StrabVO

§ 50. Beschriftung der Fahrzeuge
(1) An allen Außenseiten der Fahrzeuge ist die Fahrzeugnummer anzubringen.
(2) Zumindest rechts vorne sind anzubringen
1. Name und Anschrift des Straßenbahnunternehmens oder dessen Geschäftsbezeichnung oder Wappen,
2. das Eigengewicht,
3. Angaben über die zulässige Nutzlast bei Dienstfahrzeugen und
4. der Zeitpunkt der letzten Inspektion.
(3) Die Stellen, an denen Hebezeuge angesetzt werden dürfen, sind zu kennzeichnen.
(4) Die Beschriftungen nach den Abs. 1 bis 3 müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.
(5) Fensterscheiben müssen mit Ausnahme der Kennzeichnung der Glasscheiben nach § 33 Abs. 5 sowie notwendigen Hinweisen für
Fahrgäste nach § 49 so von Beschriftungen freigehalten werden, dass von Fahrgasträumen eine Durchsicht nach Außen vorhanden ist.

Gilt für alle Fahrzeuge, die ab Juli 2000 zum Verkehr zugelassen wurden.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 07. Juni 2019, 16:02:37
Ich weiß zwar nicht, welche StrabVO in welcher Fassung du zitierst, aber auf jeden Fall einen mit nicht (mehr) gültigen Rechtstext ??? Einen § 50 gibt es in der StrabVO nicht (mehr). Der entsprechende § 49, der Bestimmungen zur Beschriftung von Fahrzeugen, enthält keine Bestimmungen diesbezüglich:

Zitat
Beschriftung und Sinnbilder

§ 49. (1) An den Außenseiten der Fahrzeuge müssen vorhanden sein
1. auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers oder dessen Geschäftszeichen oder Wappen sowie die Fahrzeugnummer,
2. bei Personenfahrzeugen Betätigungs- und Verhaltenshinweise für Fahrgäste,
3. Zeichen an den Stellen, an denen Hebezeuge angesetzt werden dürfen,
4. bei Dienstfahrzeugen Angaben über das zulässige Ladegewicht.

(2) Im Innern von Personenfahrzeugen müssen vorhanden sein
1. Betätigungs- und Verhaltenshinweise für Fahrgäste,
2. Sinnbilder an den Sitzplätzen, die für ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen vorzusehen sind,
3. Hinweise auf Einrichtungen und Ausrüstungen für Notfälle.

(3) Beschriftungen und Sinnbilder müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein. Ihre Erkennbarkeit darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt sein.

(4) Fensterscheiben müssen mit Ausnahme der Kennzeichnung der Glasscheiben nach § 33 Abs. 5 sowie notwendiger Hinweise für Fahrgäste so von Beschriftungen freigehalten werden, dass von Fahrgasträumen eine Durchsicht nach Außen vorhanden ist.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000465
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: WIENTAL DONAUKANAL am 07. Juni 2019, 19:33:44
Ich stolpere da über den Punkt 4, wo die Fensterscheiben eine Durchsicht nach Aussen haben müssen - wie verhält sich das mit den Werbefolien?
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: t12700 am 07. Juni 2019, 20:11:00
Genau diesen §50 Abs 2 Ziffer 4 meinte ich - aber wieso gibt's den nicht mehr?  ???

LG t12700
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 158er am 07. Juni 2019, 20:13:00
Genua diesen §50 Abs 2 Ziffer 4 meinte ich - aber wieso gibt's den nicht mehr?  ???

LG t12700
Mit 18.9.2018 außer Kraft getreten.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Stadler Tango am 07. Juni 2019, 23:51:08
Weil es eh unnötig ist, die notwendigen und durchgeführten Überprüfungen wird sowieso auch die Behörde wissen, und zudem wird auch alles digital erfasst. Bei der ÖBB schreibt mam auch nur mehr das Datum der letzten Teilausbesserung an den Lokomotiven an, was eigentlich keinerlei Bedeutung hat da die Wartung km-abhängig funktioniert.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: t12700 am 08. Juni 2019, 00:18:36
Weil es eh unnötig ist, die notwendigen und durchgeführten Überprüfungen wird sowieso auch die Behörde wissen, und zudem wird auch alles digital erfasst.
Wieso soll das unnötig sein? ???

LG t12700
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 08. Juni 2019, 00:56:45
Ich stolpere da über den Punkt 4, wo die Fensterscheiben eine Durchsicht nach Aussen haben müssen - wie verhält sich das mit den Werbefolien?
Diese sind offensichtlich nicht StrabVO-konform.

Weil es eh unnötig ist, die notwendigen und durchgeführten Überprüfungen wird sowieso auch die Behörde wissen, und zudem wird auch alles digital erfasst.
Wieso soll das unnötig sein? ???
Weil es sich aus keiner betrieblichen oder behördlichen Notwendigkeit heraus ergibt. Aufzeichnungen zu Untersuchungen (behördlich: Inspektionen) sind unabhängig davon sowieso zu führen.

Außerdem ist das Datum der letzten HU nicht aussagekräftig, da diese auch kilometerabhängig erfolgen kann. Somit: Wieso soll das notwendig sein? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 95B am 08. Juni 2019, 09:46:04
Ich stolpere da über den Punkt 4, wo die Fensterscheiben eine Durchsicht nach Aussen haben müssen - wie verhält sich das mit den Werbefolien?
Diese sind offensichtlich nicht StrabVO-konform.

Warum nicht? Durch die Lochfolien kann man durchschauen. Es steht nirgends, dass die Durchsicht nicht eingeschränkt sein darf.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: WIENTAL DONAUKANAL am 08. Juni 2019, 13:58:53
Ich stolpere da über den Punkt 4, wo die Fensterscheiben eine Durchsicht nach Aussen haben müssen - wie verhält sich das mit den Werbefolien?
Diese sind offensichtlich nicht StrabVO-konform.

Warum nicht? Durch die Lochfolien kann man durchschauen. Es steht nirgends, dass die Durchsicht nicht eingeschränkt sein darf.

Dem Sinne nach steht da, dass die Scheiben von notwendigen Angaben der Machart des Glases und wichtiger Hinweise von jeglicher Beschriftung freizuhalten ist.

Bösartige Auslegung:
Trägt die Werbefolie einen Text –> unzulässig
Trägt die Werbefolie nur Grafik  –> zulässig.         >:D
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 09. Juni 2019, 08:13:07
Ich stolpere da über den Punkt 4, wo die Fensterscheiben eine Durchsicht nach Aussen haben müssen - wie verhält sich das mit den Werbefolien?
Diese sind offensichtlich nicht StrabVO-konform.

Warum nicht? Durch die Lochfolien kann man durchschauen. Es steht nirgends, dass die Durchsicht nicht eingeschränkt sein darf.
Ich würde Werbung als Beschriftung interpretieren. Und die Durchsicht ist, je nach Folienart, manchmal gar nicht gegeben.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 95B am 09. Juni 2019, 08:38:45
Ich würde Werbung als Beschriftung interpretieren.

Es scheint, als würde die Auslegung des Gesetzes nicht deiner Interpretation entsprechen.

Und die Durchsicht ist, je nach Folienart, manchmal gar nicht gegeben.

Undurchsichtige Lochfolie wäre mir noch keine untergekommen. (Ich bin kein Freund der Lochfolie und mag die Sichteinschränkung gar nicht, aber hinausschauen kann man halt objektiv betrachtet doch noch.)
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 09. Juni 2019, 09:53:46
Ich würde Werbung als Beschriftung interpretieren.

Es scheint, als würde die Auslegung des Gesetzes nicht deiner Interpretation entsprechen.
Ich nehme schlicht an, es wird sich daran noch niemand gestoßen haben.

Zitat
Und die Durchsicht ist, je nach Folienart, manchmal gar nicht gegeben.

Undurchsichtige Lochfolie wäre mir noch keine untergekommen. (Ich bin kein Freund der Lochfolie und mag die Sichteinschränkung gar nicht, aber hinausschauen kann man halt objektiv betrachtet doch noch.)
Also ich bin letztens in einem Zug gesessen, wo die Durchsicht definitiv nicht mehr gegeben war. Es dürfte unterschiedliche Arten von Folien geben? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Taurus am 09. Juni 2019, 10:08:06
Ich würde das so auslegen, dass man sich beim Blick durch die Folie noch orientieren kann.  (es sollten auch diverse Schilder lesbar sein) .
Wenn nicht das komplette Fenster beklebt ist und man leicht vorbei schauen kann, wird auch eine undurchsichtige Folie zulässig sein.
Ein Streitfall wäre sicher wenn ein Fenster komplett verklebt ist und das daneben nicht...
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: denond am 09. Juni 2019, 10:17:48
Ich würde das so auslegen, dass man sich beim Blick durch die Folie noch orientieren kann.  (es sollten auch diverse Schilder lesbar sein) .
Wenn nicht das komplette Fenster beklebt ist und man leicht vorbei schauen kann, wird auch eine undurchsichtige Folie zulässig sein.
Ein Streitfall wäre sicher wenn ein Fenster komplett verklebt ist und das daneben nicht...

Ein Streitfall wird entstehen, wenn etwas passiert und die Einsatzkräfte nicht schnell genug - eben durch vollflächig angebrachte Werbefolien - gerade an dieser Stelle in das Fahrzeug selbst vordringen müssen. Es bedeutet für Einsatzkräfte schon alleine eine Sicherheitsscheibe eine gewisse Hürde. Bin gespannt, wer dann Verantwortung übernehmen wird...
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Taurus am 09. Juni 2019, 10:23:46
Die Folien müssen das auf alle Fälle zulassen. Ob die das wirklich tun ist eine andere Frage...
Ich probiers nicht aus.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: schaffnerlos am 10. Juni 2019, 09:59:50
Ich würde das so auslegen, dass man sich beim Blick durch die Folie noch orientieren kann.  (es sollten auch diverse Schilder lesbar sein) .

Das war hier (https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=9228.msg340098#msg340098) definitiv nicht mehr der Fall.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 95B am 10. Juni 2019, 12:14:35
Ich würde das so auslegen, dass man sich beim Blick durch die Folie noch orientieren kann.  (es sollten auch diverse Schilder lesbar sein) .

Das war hier (https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=9228.msg340098#msg340098) definitiv nicht mehr der Fall.

Wenn man die Kamera auf die Folie fokussiert, ist klar, dass dieser Eindruck entsteht.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: schaffnerlos am 11. Juni 2019, 10:01:42
Ich würde das so auslegen, dass man sich beim Blick durch die Folie noch orientieren kann.  (es sollten auch diverse Schilder lesbar sein) .

Das war hier (https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=9228.msg340098#msg340098) definitiv nicht mehr der Fall.

Wenn man die Kamera auf die Folie fokussiert, ist klar, dass dieser Eindruck entsteht.

Es war auch in natura nicht viel besser. Irgendwelche Aufschriften außerhalb lesen zu wollen war unmöglich, und das bei strahlendem Sonnenschein. Etwas besser war es, wenn man genau im 90-Grad-Winkel durch die Folie geschaut hat, aber das nicht ja nicht der Normalfall.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: BingHorton am 12. Juni 2019, 11:22:38
Ich hab mal eine Frage an das technisch und fachlich äußerst fundierte Schwarmwissen hier im Forum!
Bezugnehmend auf die Fragestellung, ob Werbefolien die über Fenstern (Notausstiegen) angebracht werden, nicht im Notfall die Flucht erheblich behindern oder gar für manche (schwache) Fahrgäste unmöglich machen, gab es vor längerer Zeit mal eine parlamentarische Anfrage (ein Vorfall betr. Autobus) die aber durch das Ende der damaligen Regierung leider nicht mehr beantwortet wurde.
Hat irgendwer in Wien eigentlich schon versucht, so eine Scheibe mit Folie zur Probe einzuschlagen? In der HW vielleicht, bei einem Unfallzug der sowieso ein großes Service benötigt?
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: E1-4774 am 12. Juni 2019, 11:30:06
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Klingelfee am 12. Juni 2019, 11:40:12
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:

Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen. Wenn du anderer Meinung bist, dann zeige doch die WL an und verteile hier mMn nicht ungerechtfertigt Schweine
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: E1-4774 am 12. Juni 2019, 11:59:05
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:

Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen. Wenn du anderer Meinung bist, dann zeige doch die WL an und verteile hier mMn nicht ungerechtfertigt Schweine
Du verstehst aber bitte schon den Unterschied zwischen der fehlenden Plakette (die die aktuelle HU ausweist) und der generell fehlenden Berechtigung, im Straßenverkehr unterwegs zu sein (HU) - weil nicht gemacht oder vergessen - weshalb auch immer.
Und Fakt ist: sowohl anderen Usern als auch mir ist der Wagen in den letzten Wochen immer wieder regelmäßig begegnet, also liegt die Vermutung nahe, dass die Hu fehlt! Und dafür sind die Schweine!

Übrigens haben sonst alle Fahrzeuge in den letzten Monaten bei neuer HU eine neue Plakette er halten, und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Klingelfee am 12. Juni 2019, 12:19:38
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:

Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen. Wenn du anderer Meinung bist, dann zeige doch die WL an und verteile hier mMn nicht ungerechtfertigt Schweine
Du verstehst aber bitte schon den Unterschied zwischen der fehlenden Plakette (die die aktuelle HU ausweist) und der generell fehlenden Berechtigung, im Straßenverkehr unterwegs zu sein (HU) - weil nicht gemacht oder vergessen - weshalb auch immer.
Und Fakt ist: sowohl anderen Usern als auch mir ist der Wagen in den letzten Wochen immer wieder regelmäßig begegnet, also liegt die Vermutung nahe, dass die Hu fehlt! Und dafür sind die Schweine!

Übrigens haben sonst alle Fahrzeuge in den letzten Monaten bei neuer HU eine neue Plakette er halten, und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?

Und ich habe verstanden, dass mehrere Fahrzeuge ohne HU-Plakette unterwegs sind.

Und ich kann mich nur wiederholen. Wenn ihr der Meinung seid, dass dies nicht gesetzeskonform ist, dann macht doch eine Anzeige bei der Polizei
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: U4 am 12. Juni 2019, 13:20:51
Eure Sorgen möchte ich haben  :fp:
Ich kann mich nur Klingelfee anschließen  :bh:
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: E1-4774 am 12. Juni 2019, 13:47:13
Eure Sorgen möchte ich haben  :fp:
Ich kann mich nur Klingelfee anschließen  :bh:
Um die fehlenden Plaketten geht’s mir ja nicht , sondern dass da womöglich ein Zug nicht legal fährt, da er keine aktuelle StrabVO-Berechtigung hat! Bei den E1 war das ja immer ein Riesendrama! Aber das hast du ja auch überlesen. :down: ::)
Dass einige Plaketten fehlen ist typisch für die Wiener Linien, aber solange ihnen keiner auf die Zehen steigt bleibts eh so...
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 12. Juni 2019, 14:06:27
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:

Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen. Wenn du anderer Meinung bist, dann zeige doch die WL an und verteile hier mMn nicht ungerechtfertigt Schweine
Du verstehst aber bitte schon den Unterschied zwischen der fehlenden Plakette (die die aktuelle HU ausweist) und der generell fehlenden Berechtigung, im Straßenverkehr unterwegs zu sein (HU) - weil nicht gemacht oder vergessen - weshalb auch immer.
Und Fakt ist: sowohl anderen Usern als auch mir ist der Wagen in den letzten Wochen immer wieder regelmäßig begegnet, also liegt die Vermutung nahe, dass die Hu fehlt! Und dafür sind die Schweine!

Übrigens haben sonst alle Fahrzeuge in den letzten Monaten bei neuer HU eine neue Plakette er halten, und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?

Und ich habe verstanden, dass mehrere Fahrzeuge ohne HU-Plakette unterwegs sind.

Und ich kann mich nur wiederholen. Wenn ihr der Meinung seid, dass dies nicht gesetzeskonform ist, dann macht doch eine Anzeige bei der Polizei
:up:
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: M-wagen am 12. Juni 2019, 17:20:50
E2 4303 hat eine HU bereits bekommen - er hat bereits überall neue Logos und auch die Trittbretter sind neu lackiert worden (rot-weiße Sicherheitslackierung)
Anscheinend fehlt nur die neue Plakette
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 12. Juni 2019, 18:06:11
E2 4303 hat eine HU bereits bekommen - er hat bereits überall neue Logos und auch die Trittbretter sind neu lackiert worden (rot-weiße Sicherheitslackierung)
Anscheinend fehlt nur die neue Plakette
Wieso fehlt die Plakette? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Stadler Tango am 12. Juni 2019, 19:13:57
Weil sie nicht mehr verpflichtend anzubringen ist, das hatten wir doch am Anfang vom Fred schon...
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 5er am 12. Juni 2019, 21:59:46
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 13. Juni 2019, 08:14:36
Weil sie nicht mehr verpflichtend anzubringen ist, das hatten wir doch am Anfang vom Fred schon...
Deswegen fehlt sie ja eben nicht. ???

und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?

Mich wundert's langsam nicht mehr, wenn unser Hobby seitens der WL nicht ernst genommen wird. Wenn da massig Leute daherkommen, die meinen, es besser wissen zu müssen, ohne jegliche Grundlage nennen zu können ::)
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: E1-4774 am 13. Juni 2019, 08:27:28
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist. Sollte eigentlich aus dem Kontext hervorgehen?!

Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 13. Juni 2019, 08:34:00
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Der Reisende am 13. Juni 2019, 08:46:43
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???

§57a passt schon, ist aber das Kraftfahrgesetz.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: t12700 am 13. Juni 2019, 09:01:04
Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen. Fakt ist aber auch, dass es (erwiesenermaßen) absolut nichts bringt, dass an die betroffene Stelle weiterzuleiten, weil daraufhin eh nix passiert.
Man müsste sowas öffentlich anbringen, nur kann ich auf fadenscheinige Ausreden der WL diesbezüglich wirklich verzichten.

Und ja, also Autobesitzer ist man dazu verpflichtet (§57a Abs 5 Kraftfahrgesetz), also wieso ist das bei Straßenbahnen nicht zwingend erforderlich? Es mag vielleicht gesetzlich nicht mehr notwendig sein, aber dann müsste man ja bei gar keinen Zug die neue Plakette anbringen? (Was man aber bei zb 4064, 4311, 1471, 1464, etc. gemacht hat!)

Zu 4303: die neuen Logos hatte er schon vor seiner letzten HU, und bei den Trittbrettern sind maximal 2 neu lackiert, also diese Vermutungen als Grund für eine HU zu nennen ist sehr gewagt.

LG t12700
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 95B am 13. Juni 2019, 09:49:37
Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen.

Warum? Es ist nicht mehr erforderlich, also wird es auch nicht mehr gemacht. Irgendwann ist auch die Pflicht entfallen, die Anzahl der Plätze im Fahrzeug anzuschreiben, woraufhin man diese Angaben in allen Fahrzeugen penibel entfernt hat.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: T1 am 13. Juni 2019, 10:13:19
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???

§57a passt schon, ist aber das Kraftfahrgesetz.
Aha. Und wo steht das, das das für Straßenbahnen gilt? ???

Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen.
Fakt ist, dass hier Leute, die sich hobbymäßig mit einem Thema beschäftigen, der Überzeugung sind, es besser zu wissen, und auf Sachen herumreiten, die aus rechtlicher und betrieblicher Sicht absolut irrelevant sind.

Fakt ist aber auch, dass es (erwiesenermaßen) absolut nichts bringt, dass an die betroffene Stelle weiterzuleiten, weil daraufhin eh nix passiert.
Die betroffene Stelle wird solche Anliegen aus obrigen Grund auch nicht ernst nehmen.

Man müsste sowas öffentlich anbringen, nur kann ich auf fadenscheinige Ausreden der WL diesbezüglich wirklich verzichten.
Noch einmal: Wozu? Es ist nicht notwendig.

Und ja, also Autobesitzer ist man dazu verpflichtet (§57a Abs 5 Kraftfahrgesetz), also wieso ist das bei Straßenbahnen nicht zwingend erforderlich?
Weil ein Straßenbahnbetrieb anders funktioniert als der private Autobesitz. Hier gibt es wenige Betreiber, die zentral Aufzeichnungen zu führen haben und die auf Verlangen bei der Behörde vorzuweisen haben. Bei zwei Betrieben ist das recht einfach handhabbar.

Bei geschätzt über 500 000 Fahrzeughaltern in Wien hingegen ist das nicht so einfach, darum braucht ein Auto eine Plakette.

Es mag vielleicht gesetzlich nicht mehr notwendig sein, aber dann müsste man ja bei gar keinen Zug die neue Plakette anbringen? (Was man aber bei zb 4064, 4311, 1471, 1464, etc. gemacht hat!)
Du kennst die Wiener Linien. Es dringt nicht immer alles weiter.

Zu 4303: die neuen Logos hatte er schon vor seiner letzten HU, und bei den Trittbrettern sind maximal 2 neu lackiert, also diese Vermutungen als Grund für eine HU zu nennen ist sehr gewagt.
Es ist mindestens genauso gewagt anhand einer Plakette festzustellen, ob ein Fahrzeug eine HU hatte oder nicht.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Der Reisende am 13. Juni 2019, 10:28:16
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???

§57a passt schon, ist aber das Kraftfahrgesetz.
Aha. Und wo steht das, das das für Straßenbahnen gilt? ???

Na gar nicht. Braucht es ja auch nicht. Hier ging es ja um den Vergleich, das eben bei Autos eine Plakette anzubringen ist, welche auch als Urkunde gilt - und bei Straßenbahnen eben nicht, was ja auch nicht(mehr) vorgeschrieben ist.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: 60er am 13. Juni 2019, 10:37:16
Es ist mindestens genauso gewagt anhand einer Plakette festzustellen, ob ein Fahrzeug eine HU hatte oder nicht.
Bis vor kurzem noch war es gar nicht gewagt, da für jede durchgeführte HU verpflichtend eine Plakette angebracht war. Das ist mittlerweile durch die Gesetzesänderung anders.

Das Vorhaben, alle E2 bei der HU neu zu lackieren, hat man offenbar inzwischen auch wieder verworfen. ::)
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: normalbuerger am 13. Juni 2019, 12:48:46
Warum die E2 bei der HU nicht mehr neu lackiert werden ist sehr schade, denn die Fahrzeuge werden noch längere Zeit fahren.
Muss ja nicht jedes Fahrzeug sein eben um Kosten zu sparen, aber ganz extreme Fälle sollten schon ein neues Farbkleid erhalten.

Ja und bzg. der Plakette, wenns nicht mehr vorgeschrieben ist wofür dann noch aufkleben?
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Ferry am 14. Juni 2019, 15:52:25
Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen.

Soviel ich weiß, ist an einem Wagen das Datum seiner letzten HU deutlich sichtbar auszuweisen. Wäre mir neu, wenn sich da etwas geändert hat.
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: hema am 14. Juni 2019, 18:14:15
Ich habe es auch nicht beachtet, aber es wurden einige Bestimmungen der StrabVO geändert!
Titel: Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
Beitrag von: Katana am 14. Juni 2019, 18:38:23
Ich möchte noch einmal die Lösung des Rätsels in den Vordergrund rücken, sie steht schon in AW #8 https://www.tramwayforum.at/index.php?topic=9250.msg342421#msg342421 und stammt von T1.

In der originalen StrabVO 1999 war zu lesen:
Zitat
§ 50. Beschriftung der Fahrzeuge
(1) An allen Außenseiten der Fahrzeuge ist die Fahrzeugnummer anzubringen.
(2) Zumindest rechts vorne sind anzubringen
1. Name und Anschrift des Straßenbahnunternehmens oder dessen Geschäftsbezeichnung oder Wappen,
2. das Eigengewicht,
3. Angaben über die zulässige Nutzlast bei Dienstfahrzeugen und
4. der Zeitpunkt der letzten Inspektion.
(3) Die Stellen, an denen Hebezeuge angesetzt werden dürfen, sind zu kennzeichnen.
(4) Die Beschriftungen nach den Abs. 1 bis 3 müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein.
(5) Fensterscheiben müssen mit Ausnahme der Kennzeichnung der Glasscheiben nach § 33 Abs. 5 sowie notwendigen Hinweisen für
Fahrgäste nach § 49 so von Beschriftungen freigehalten werden, dass von Fahrgasträumen eine Durchsicht nach Außen vorhanden ist.

Nach der Änderung vom 19.6.2018 heißt es:
Zitat
Beschriftung und Sinnbilder

§ 49. (1) An den Außenseiten der Fahrzeuge müssen vorhanden sein
1. auf den Längsseiten Name und Betriebssitz des Unternehmers oder dessen Geschäftszeichen oder Wappen sowie die Fahrzeugnummer,
2. bei Personenfahrzeugen Betätigungs- und Verhaltenshinweise für Fahrgäste,
3. Zeichen an den Stellen, an denen Hebezeuge angesetzt werden dürfen,
4. bei Dienstfahrzeugen Angaben über das zulässige Ladegewicht.

(2) Im Innern von Personenfahrzeugen müssen vorhanden sein
1. Betätigungs- und Verhaltenshinweise für Fahrgäste,
2. Sinnbilder an den Sitzplätzen, die für ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen vorzusehen sind,
3. Hinweise auf Einrichtungen und Ausrüstungen für Notfälle.

(3) Beschriftungen und Sinnbilder müssen eindeutig, gut sichtbar und deutlich lesbar sein. Ihre Erkennbarkeit darf durch andere Aufschriften oder Bildzeichen nicht beeinträchtigt sein.

(4) Fensterscheiben müssen mit Ausnahme der Kennzeichnung der Glasscheiben nach § 33 Abs. 5 sowie notwendiger Hinweise für Fahrgäste so von Beschriftungen freigehalten werden, dass von Fahrgasträumen eine Durchsicht nach Außen vorhanden ist.
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20000465