Tramwayforum

Allgemeines => Viennensia => Thema gestartet von: E1-c3 am 23. Februar 2020, 19:20:34

Titel: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: E1-c3 am 23. Februar 2020, 19:20:34
M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).

LG nord22
Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Paulchen am 23. Februar 2020, 19:34:23
M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).

LG nord22
Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?

Das heutige Einbahnschild wurde mit BGBl. Nr. 412/1976 (https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1976_576_0/1976_576_0.pdf) eingeführt. Laut der dortigen Übergangsbestimmungen waren die bis dahin verwendeten Einbahnschilder bis 31.12.1986 zu entfernen.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: WVB am 23. Februar 2020, 19:37:13
Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
Entlang des 5ers gibt es noch immer eines bei der Nordbahnstraße gegenüber der Darwingasse.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Paulchen am 23. Februar 2020, 20:19:56
Interessantes Einbahnschild! Wie lange gab es die zirka?
Entlang des 5ers gibt es noch immer eines bei der Nordbahnstraße gegenüber der Darwingasse.

Sollte man das auf Google Street View (https://www.google.com/maps/@48.2214165,16.3899308,3a,75y,67.04h,92.82t/data=!3m6!1e1!3m4!1s8mVeKZs-PVbuv-vB5hINgA!2e0!7i13312!8i6656) sehen?
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: WVB am 23. Februar 2020, 20:29:10
Sollte man das auf Google Street View (https://www.google.com/maps/@48.2214165,16.3899308,3a,75y,67.04h,92.82t/data=!3m6!1e1!3m4!1s8mVeKZs-PVbuv-vB5hINgA!2e0!7i13312!8i6656) sehen?
Ja genau das ist es.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Erdberg am 23. Februar 2020, 20:47:38
Ist das jetzt ein Suchbildrätsel??
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: E1-c3 am 23. Februar 2020, 21:00:28
Ist das jetzt ein Suchbildrätsel??
Ich habe es zuerst auch nicht gefunden. ;) Es ist ganz hinten auf der niedrigen Garage (oder was auch immer) links neben der grünen Dachrinne.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: WIENTAL DONAUKANAL am 23. Februar 2020, 22:38:57
Beliebte Frage bei der Führerscheinprüfung: "Wieviele Ecken hat ein Einbahnschild?"
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Erdberg am 24. Februar 2020, 08:11:25
Beliebte Frage bei der Führerscheinprüfung: "Wieviele Ecken hat ein Einbahnschild?"

Die Frage könnte ich noch immer beantworten, das Schild aus dem Gedächtnis aufzeichnen...
Danke übrigens für die Hilfe beim Finden des Schildes auf dem Nordbahnstraßen-Bild!

Es gab auch andere STOP-Tafeln, bevor das achteckige Schild eingeführt wurde. Und andere Halteverbotstafeln. Da merke ich wieder, wie alt ich geworden bin...  :(
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Ferry am 24. Februar 2020, 10:15:17
Es gab auch andere STOP-Tafeln, bevor das achteckige Schild eingeführt wurde.

Ja, die waren rund und daher von der Rückseite aus nicht als Stopptafeln zu erkennen. Die achteckigen Tafeln wurden eingeführt, um dieses Manko zu beheben (d.h., damit der Querverkehr erkennen kann, dass er gegenüber diesem Straßenzug bevorrangt ist).
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: hema am 24. Februar 2020, 10:44:50
Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.

Vorrang (als Fahrzeuglenker) hat man nur auf Vorrangstraßen, als Rechtskommender auf gleichrangigen Straßen, gegenüber ruhendem Verkehr oder falls einem andere Verkehrsteilnehmer diesen überlassen (freiwillig oder gezwungen durch ein Verkehrszeichen).
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: E1-c3 am 24. Februar 2020, 11:11:08
Es gab auch andere STOP-Tafeln, bevor das achteckige Schild eingeführt wurde.

Ja, die waren rund und daher von der Rückseite aus nicht als Stopptafeln zu erkennen. Die achteckigen Tafeln wurden eingeführt, um dieses Manko zu beheben (d.h., damit der Querverkehr erkennen kann, dass er gegenüber diesem Straßenzug bevorrangt ist).
Meines Wissens nach ist das wegen der Problematik mit Schnee so. Alle Verkehrszeichen, die dermaßen mit Schnee bedeckt sind, dass man sie nicht erkennen kann, sind ungültig, außer sie sind durch ihre Form erkennbar. Deshalb haben die Vorrangzeichen, weil sie eben so wichtig sind, spezielle Formen, sprich Achteck bei Stopptafel, umgedrehtes Dreieck bei Vorranggeben und 45° gedrehtes Quadrat bei Vorrangstraßen.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Erdberg am 24. Februar 2020, 11:28:17
Täusche ich mich, oder waren die achteckigen Stop-Tafeln vorher schon in den USA Standard? (ja, aber früher gelb, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder)) Heute sind sie international, manchmal mit den Aufschriften in unterschiedlichen Schriften, wie ich schon bemerken konnte (Israel, Thailand).
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Ferry am 24. Februar 2020, 12:23:23
Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.

Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gilt es für den, der in einer Querstraße von hinten daran vorbeifährt, nicht. Es weist ihn aber darauf hin, dass der Querverkehr aus dieser Straße anhalten - und daher auf den Vorrang verzichten - muss und dass er somit, auch wenn der Querverkehr rechtskommend ist, Vorrang hat.

Zitat von: hema
Vorrang (als Fahrzeuglenker) hat man nur auf Vorrangstraßen, als Rechtskommender auf gleichrangigen Straßen, gegenüber ruhendem Verkehr oder falls einem andere Verkehrsteilnehmer diesen überlassen (freiwillig oder gezwungen durch ein Verkehrszeichen).

Und genau das ist bei einer STOP-Tafel ja der Fall, oder?
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: WIENTAL DONAUKANAL am 24. Februar 2020, 12:29:25
Täusche ich mich, oder waren die achteckigen Stop-Tafeln vorher schon in den USA Standard? (ja, aber früher gelb, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder (https://de.wikipedia.org/wiki/Bildtafel_der_Stoppschilder)) Heute sind sie international, manchmal mit den Aufschriften in unterschiedlichen Schriften, wie ich schon bemerken konnte (Israel, Thailand).

Da täuscht du dich nicht, die haben wir beide schon in Serien wie Lassie oder Fury gesehen.
Von der Einbahntafel gab es auch linke Tafeln für breite Einbahnstrassen.
Erkennen von der Hinterseite: Bei beleuchteten Tafeln folgt in Wien das Gehäuse tunlichst der Kontur, es war aber auch möglich in einem runden Gehäuse bei Vorrang geben die Freiflächen lichtdicht schwarz auszufüllen, damit war die Erkennbarkeit an der Kontur dahin.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: RobertK am 24. Februar 2020, 19:56:00
M + c2 1086 in der Mariahilfer Straße nach dem Einbiegen aus der Millergasse (Foto: Trotskee, 1966).
Die Datierung kann nicht ganz stimmen, da der im Bild zu sehende Mercedes Strich 8 erst Ende 1967 erschienen ist.

Ich habe es zuerst auch nicht gefunden. ;) Es ist ganz hinten auf der niedrigen Garage (oder was auch immer) links neben der grünen Dachrinne.
Naja, das ist ja Privatgrund...

Bis vor ein paar Jahren stand bei einer der Einfahrten zum Arsenal bei der Ghegastraße noch eine alte Halteverbotstafel (ebenfalls nur gültig bis 31.12.1986).

Das ist ein gern kolportierter Irrtum. Kein Verkehrszeichen gilt "von hinten" und außerdem nur, wenn es, für den ankommenden Verkehr gesehen, an der vorgeschriebenen Position angebracht ist.
Du hast mich falsch verstanden. Natürlich gilt es für den, der in einer Querstraße von hinten daran vorbeifährt, nicht. Es weist ihn aber darauf hin, dass der Querverkehr aus dieser Straße anhalten - und daher auf den Vorrang verzichten - muss und dass er somit, auch wenn der Querverkehr rechtskommend ist, Vorrang hat.
Es ist für den Verkehrsfluss jedenfalls förderlich, wenn auch der Vorrang-habende Verkehrsteilnehmer seinen Vorrang möglichst einfach erkennen kann - daher die acht- bzw. dreieckige Form.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: hema am 25. Februar 2020, 09:34:06
Jeder soll glauben, was er will. Im Fall des (Un-)Falles sagt dann eh der Richter, was Sache ist!
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Katana am 25. Februar 2020, 21:34:03
Zitat
§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(2) .... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.
Wird wohl seinen Grund haben.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: Halbstarker am 25. Februar 2020, 23:41:07
Und so habe ich es auch in der Fahrschule (fürs Auto) gelernt.
Lang. lang ist's her ...  ::)
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: coolharry am 26. Februar 2020, 11:29:13
Zitat
§ 51. Allgemeines über Vorschriftszeichen.
(2) .... Die äußere Form der Zeichen „Vorrang geben“ und „Halt“ muß auch von der Rückseite her erkennbar sein.
Wird wohl seinen Grund haben.

Grundsätzlich muss das Zeichen vorallem von vorne erkennbar sein und das auch wenn grad ein Schneesturm ( >:D) herrscht. Sprich das Verkehrszeichen nur mehr weiß ist. Damit man dann eben Vorrangezichen immer noch erkennen kann, haben die alle eine Form die kein anderes Verkehrszeichen hat. Deswegen steht das Schild, welches eine Vorrangstraße kennzeichnet, am Spitz. Die Vorrang geben am Kopf und deswegen hat die "Stop" Tafel 8 Ecken. Alles andere ist ein Bonus.
Titel: Re: Altes Einbahnschild (war: Linie 5)
Beitrag von: hema am 26. Februar 2020, 12:57:07
Falls man ein Verkehrszeichen, das eigentlich nicht für einen selbst gilt, von hinten oder sonstwie zu erkennen vermag, ist das eine brauchbare Information um einen besseren Überblick über die örtliche Situation zu gewinnen, mehr nicht. Einen Rechtsanspruch auf eigenes (Verkehrs-)Verhalten erwirkt man dadurch nicht! Jeder darf natürlich glauben, was er mag, es muss ja auch jeder selber die eventuellen rechtlichen Konsequenzen aus seinem Verhalten tragen.