Könnte man Fahrgäste mitnehmen, hätte man diese Diskussion nicht. Dann steigen diese entweder in der Anschützgasse, oder halt Winckelmannstraße (Halle 3) aus.
Die Mitnahme von Fahrgästen auf Bahnhofsgrund ist nun einmal verboten – Ausnahme davon ist nur, wenn es dafür eine besondere Anordnung gibt.
Und generell: Die Fahrgäste beim Einziehen in Halle 1/2 mitzunehmen (wie hin & wieder von manchen Kollegen leider so gehandhabt wird) hat bei mir schon zwei Mal zu sehr starkem Unverständnis bei Fahrgästen geführt (1x sogar fast ein Polizeieinsatz, da er kurz davor war, mir die Glastüre im Flexity einzuschlagen), da diese partout nicht einsehen wollten, warum sie nicht, beim Einziehen in Halle 3 wohlgemerkt, zur Anschützgasse weiterfahren können - sinngemäß in etwa: „weil ein anderer Fahrer hat mich mitgenommen, warum darf ich nicht bei Ihnen mitfahren Sie Ar*****ch“
Das find ich aber ehrlich gesagt ein schwaches Argument dafür, keine Fahrgäste bis zur Anschützgasse mitzunehmen. Unverständnis gibt es generell bei fast jeder Kurzführung und zahlreichen anderen Situationen – ich würde daraus keine Ablehnung einer objektiv fahrgastfreundlichen Maßnahme (Mitnahme von Fahrgästen bis zur bestmöglichen Umsteigestelle) ableiten.
Es gibt außerdem sowohl Einziehfahrten, die lt. Fahrplan bei der Anschützgasse enden, als auch welche, die (ebenfalls lt. Fahrplan) nur bis Penzinger Straße bzw. Johnstraße / Linzer Straße geführt werden. Bei
beiden Varianten können die Züge jedoch in die Halle I/II oder in die Halle III eingezogen werden (eine Logik hinter der fahrplanmäßigen Endhaltestelle erschließt mir dabei nicht

). Bei der durchaus auch vorkommenden Kombination "Fahrplan bis Anschützgasse, aber Einziehen in Halle III" wirst du also dieses Unverständnis genauso ernten – trotzdem kein Grund, die Fahrgäste schon bei der Linzer oder Penzinger Straße rauszuschmeißen.