Sollte man sich absichtlich Zeit lassen, wäre das ein Gesetzesbruch. Die Straßenbahnverordnung, die Gesetzeskraft hat, schreibt ausdrücklich vor, Störungen raschest zu beheben. Und da steht nicht drinnen, dass man sich Zeit lassen darf, weil der nächste Tag ein Feiertag ist.
Besonders frech finde ich übrigens, dass man auf dem Innenast des 62ers ein 30-Minuten-Intervall gefahren ist (teils sogar 38 Minuten). Sieht man sich das jetzt betriebswirtschaftlich an muss man sich fragen ob hier irgendwer rechnen kann.
Offensichtlich kann hier wer rechnen, wie sonst wären die angeführten Intervalle zu erklären, Personal und Züge müßte ja eingeteilt gewesen sein um ein annähernd angedachtes Intervall zu ermöglichen; Auf beiden Ästen. Es ist wieder einmal sehr gut für die Führung der WL gelaufen: Donnerstag Feiertag, Freitag Fenstertag, nicht viel los. Somit kann man unverhofft sparen. Es wäre halt eine Frage eines geschickten Managementes gewesen und/aber das ist nicht mehr vorhanden.
Zum Gesetzesbruch: Da gehörte die gesamte Riege an Leitungsverantwortlichen längst in die Wüste geschickt...