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Historisches / Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Letzter Beitrag von Cerberus2 am Heute um 15:26:52 »
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.
Zitat
Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Nothilfe“ auf das Strafrecht und findet sich im Strafgesetzbuch (StGB), speziell im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen für bestimmte Handlungen. Nach § 3 StGB ist die Nothilfe eine besondere Form der Notwehr. Sie erlaubt es, einem anderen beizustehen, wenn dieser angegriffen wird, um den Angriff abzuwehren.

Der wesentliche Punkt bei der Nothilfe ist, dass sie dieselben Voraussetzungen hat wie die Notwehr.
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Allgemeines / Re: Hier kommt der Flexity
« Letzter Beitrag von Schienenchaos am Heute um 15:10:31 »
Mit den Talent-STAs hat der bei den WL aber wirklich gar nichts zu tun. ::)
Selbiger ist der Standardstromabnehmer (von Schunk) bei allen aktuellen LightRail-Fahrzeugen und findet sich genauso auf nahezu allen Citadis und Flexitys.

https://www.schunk-group.com/transit-systems/de/produkte/stromabnehmer-bahn/stromabnehmer-nahverkehr-sbe-sbf-sbl~p6352
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Zukunftsperspektiven / Re: Diverse Netzausbauten
« Letzter Beitrag von Katana am Heute um 15:01:37 »
Im bestehenden Netz fielen mir nicht so viele Situationen ein, wo ein Zweirichter die Situation deutlich verbessern würde.
Macht nichts, wir sind hier eh im Thread "Diverse Netzausbauten>:D
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Technik / Re: Rasengleis
« Letzter Beitrag von 60er am Heute um 14:59:19 »
Das war allerdings das dürrste Rasengleis, das ich jemals gesehen habe.
Aber nur ganz zum Schluss, als man es weghaben wollte.
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Zukunftsperspektiven / Re: Diverse Netzausbauten
« Letzter Beitrag von KSW am Heute um 14:58:01 »
Ich würde einen Sinn eher in künftigen, stadtbahnähnlichen Neubaulinien sehen, die großteils auf eigener Trasse und längeren Garnituren verkehren, teils ev. mit nur einem Gleis und einem Bahnsteig.
Im bestehenden Netz fielen mir nicht so viele Situationen ein, wo ein Zweirichter die Situation deutlich verbessern würde. Und eines ist auch klar: beim heutigen dichten Straßenverkehr sowie den heutigen Intervallen spielt's das einfache Umsetzen an einer Weiche nicht mehr so einfach, z.B. 49er in der Siebensterngasse, oder 6er auf der Quellenstraße? Viel Spaß, wenn da der Wagen mal 2-3 Minuten die Straße und Gleise blockiert.
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Gleisschäden und -bauarbeiten / Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Letzter Beitrag von Linie 25/26 am Heute um 14:56:06 »
Zitat von:
Die Linie 11 fährt derzeit nur zwischen Otto-Probst-Platz und Fickeysstraße. Die Linie 71 fährt derzeit nur zwischen Schottenring und Fickeysstraße. Weichen Sie auf die Linien 69A, 71A, sowie 73B. Die Störung dauert voraussichtlich bis 20:00 Uhr. Grund dafür ist ein Gleisschaden im Bereich Simmeringer Hauptstraße # Gattergasse. Seit: 2025-12-28 14:40:00
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Gleisschäden und -bauarbeiten / Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Letzter Beitrag von 60er am Heute um 14:52:40 »
Die "Dreickerln" vermehren sich in der Kälte wie die Karnickeln
Dabei ist es derzeit nicht einmal besonders kalt. Was passiert denn dann mit den Gleisen, wenn es mal einen längeren Dauerfrost gibt?
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Allgemeines / Re: Hier kommt der Flexity
« Letzter Beitrag von 60er am Heute um 14:40:53 »
Laut dem Wiki verwenden der Flexity, der T1 und der UBL1 6923 den selben Stromabnehmer, welcher baugleich mit denen der ÖBB Talent Zügen ist.
Das ist halt der Standard-Stromabnehmer von Bombardier/Alstom.
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Historisches / Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Letzter Beitrag von Katana am Heute um 14:36:01 »
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.

Überschießende Gewalt ist nicht zulässig.
Richtig, steht auch im zitierten §. "... wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, ..."
Wenn man einen körperlich weitaus überlegenen Handtaschenräuber sieht, wird man einen letalen Schusswaffengebrauch nicht rechtfertigen können. Pfefferspray aber wahrscheinlich schon.
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Historisches / Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Letzter Beitrag von haidi am Heute um 14:23:40 »
Bei Notwehr und Nothilfe ist körperliche Gewalt in beschränktem Ausmaß, so weit es zum Erreichen des legalen Zieles benötigt wird. Überschießende Gewalt ist nicht zulässig.

Beispiel: Juwelier im 14. Bezirk bei der Brücke der Vorortelinie:
Räuber tritt ein, bedroht die Frau mit einer Schusswaffe, sie hat eine unter der Pudel liegen, holt die heraus und das war letal für den Räuber. Wurde als eindeutige Notwehr beurteilt.
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