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Chronik / Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Letzter Beitrag von denond am Heute um 10:11:45 »Geschwindigkeitsbeschränkung: Ja, aber spitzwinkelig mit 25 km/h
Bei Spitzwinklig gilt 20 km/h (soweit ich weiß sind mittlerweile aber auch rechtwinklige Gleiskreuzungen nur mit 20 km/h zu befahren). Allerdings gilt für den stadtauswärtigen Zug wohl "Abbiegen im Gleiskreuzungsbereich" -> also 15 km/h.
Ja, du hast Recht, ich war bei Befahren einer Vereinigungsweiche in der Folge (Vereinigung aus der Gleisschleife heraus wie früher die Linie 10) in der Geraden. Und ja, man fährt auch dort nicht schneller ob des vielen "Verkehrs", den man dort hat. Ist eine exponierte Stelle.
Ich muß ehrlich schreiben, über eine Geschwindigkeitsbeschränkung denke ich dort gar nicht nach. Für mich ist dort wichtig: Vorrang I und II und eben der übrige Verkehr dort.

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