Natürlich hat die Straßenbahn Vorrang vor all diesen Fußgängern und Radfahrern, aber da die zumeist mit verstopften Ohren und Blick aufs Smartphone unterwegs sind, fallen sie aus dem Vertrauensgrundsatz, da aufgrund ihres Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie die Umgebung nicht vollständig wahrnehmen und daher nicht regelkonform reagieren können.
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Das war mir bis vor ca. 10 Jahren aber auch unbekannt. Nachdem ich in Floridsdorf bei der Unterführung Schloßhofer Straße beobachten konnte, dass Straßenbahnen regelmäßig die "Fußgänger wegbimmeln", die Busse jedoch vor dem Zebrastreifen warten müssen, hab ich das einen mir bekannten Straßenbahn-Fahrer gefragt und er hat mir bestätigt, dass die Straßenbahn im Gegensatz zum Bus vor einem Schutzweg nicht anhalten muss, wenn Fußgänger queren wollen.