Ich denke, dass an der Stelle der Vertrauensgrundsatz eine wichtigere Rolle als der Vorrangverzicht (der keiner ist) spielen wird, da Fahrradfahrer, Scooter und Co., die trotz Nachrang nicht anhalten werden, aus dem Vertrauensgrundsatz auszunehmen sein werden und damit auf diese aufgepasst werden muss.
Sorry, aber das ist Schwachsinn. Denn nur weil sich jemand nicht an die STVO halten, sind sie nicht automatisch aus dem Vertrauensgrundsatz auszunehmen. Denn sonst verhalte ich mich immer offensichtlich daneben und kann nie belangt werden.
Sobald sich jemand nocht StVO-gerecht verhält, fällt er aus dem Vertrauensgrundsatz. Das heißt aber nicht automatisch, dass er keine Schuld am Unfall trägt. Es kann auch zu einer unterschiedlichen Schuldverteilung führen.
Wenn sich dort ernsthafte Probleme ergeben, würde ich vorschlagen, dass die Tramwayfahrer die Kreuzung mit der Klingel dauerläutend fahren. Alle anderen Lösungen, wie Schritttempo oder ähnliche würde ich nicht einführen.