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Schaut gut aus.

Gut so.

Und damit das nicht nochmal geschieht, sollte schnellstmöglich ein Anti-NIMBY-Gesetz verabschiedet werden, das festlegt, dass Klagen nicht zu einer Verzögerung führen können, sondern höchstens nachher zu einer Entschädigung, aber auch nur, wenn tatsächlich Rechte berührt sind (ein schöner Ausblick aus dem Fenster gehört nicht dazu), und die Kläger verpflichtet, bei missbräuchlicher Klageerhebung alle Kosten zu übernehmen, die die Klage beim Beklagten verursacht hat. Die ersten NIMBY-Privatkonkurse werden den Querulanten die Lust am Querulieren erfolgreich austreiben.

Allein, dass das BvwG - laut Medienberichten - zusätzliche Auflagen vorgeschrieben hat, zeigt eindeutig, dass das Rechtsmittel nicht missbräuchlich war.

Und weil alle immer noch glauben, dass die Bahn da benachteiligt wird: das BVwG hat erst unlängst einer „Autobahn“ (S8) die Bewilligung komplett versagt.

Und auch wenn ich es gut finde, dass ein bewilligungsfähiges Projekt jetzt bewilligt ist und auch meine, dass das Verfahren viel zu lange gedauert hat: aus verkehrlicher Sicht ist das ganze reine Geldverschwendung und darf eigentlich nicht umgesetzt werden.
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Allgemeines / Re: Bau der Verlängerung der Linie 18 zum Stadion
« Letzter Beitrag von luki32 am Heute um 08:54:30 »
Kann mir jemand erklären, warum in der neuen Einsteighaltestelle Schlachthausgasse in Richtung Stadthalle, die ja auch die Umstiegstelle der Linie 18 von und zu U3 nach der Verlängerung sein wird, kein Haltestellendisplay angebracht wurde? Und nein, es ist nicht noch nicht da, es wurde nur ein dünner "Häuselbesen" vulgo "Haltestelle neu" verbaut.

Es wirkt auch so als wäre überhaupt kein Display geplant mit wie hoch der Haltestellenname angebracht wurde.

Genau so ist es, der Häuselbesen ist dünner und niedriger (oder zumindest siehts so aus).
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Schaut gut aus.

Gut so.

Und damit das nicht nochmal geschieht, sollte schnellstmöglich ein Anti-NIMBY-Gesetz verabschiedet werden, das festlegt, dass Klagen nicht zu einer Verzögerung führen können, sondern höchstens nachher zu einer Entschädigung, aber auch nur, wenn tatsächlich Rechte berührt sind (ein schöner Ausblick aus dem Fenster gehört nicht dazu), und die Kläger verpflichtet, bei missbräuchlicher Klageerhebung alle Kosten zu übernehmen, die die Klage beim Beklagten verursacht hat. Die ersten NIMBY-Privatkonkurse werden den Querulanten die Lust am Querulieren erfolgreich austreiben.
Du meinst also, dass wir uns Russland, China oder andere Länder mit undemokratischen und diktatorischen Verhältnissen annähern sollten? Oder dass Autofahrerclubs die Möglichkeit haben müssen, Straßenausbauten durchzusetzen.

Es gibt da sicher noch Graustufen zwischen Russland und China einerseits und Deutschland andererseits. Oder möchtest du Zustände wie in Deutschland, ein ein paar vernetzte NIMBYs ein Projekt jahrzehntelang blockieren können? Musterbeispiel ist die Berliner Straßenbahnlinie 21, die seit einem Vierteljahr ersatzlos unterbrochen ist, weil die alte Strecke hin ist und die neue noch immer nicht rechtssicher geplant.

Außerdem, machen wir uns nichts vor: eine Autobahn quer durch Simmering oder Favoriten würde auf viel weniger rechtlichen Widerstand stoßen als der Ausbau der Verbindungsbahn in Hietzing. Das aktuelle Rechtssystem führt vor allem dazu, dass jene, die es zu nutzen wissen und die finanziellen und/oder zeitlichen Ressourcen haben, Projekte verhindern oder zumindest auf Jahre hinaus verzögern können.

Den Begriff "missbräuchliche Klageerhebung" finde ich trotzdem schwierig.
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Ich bin so froh, in einem Land zu leben, wo der Rechtsstaat hochgehalten wird.

In einem Rechtsstaat, wo JAHRELANG prozessiert wird, wegen 800 (!!!!) Metern.   :bh: :bh: :bh: :bh:
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Badner Bahn / Badner Bahn: Bauarbeiten Schedifkaplatz - Inzersdorf
« Letzter Beitrag von 118 am Heute um 06:44:46 »
Zitat
Gegenständliche Vergabe dient der Beschaffung von Bauleistungen zur Weichenerneuerung und zur Ober- und Unterbausanierung inkl. Bodenstabilisierung, Entwässerungsarbeiten, Adaptierung der Streckenverkabelung und Erneuerung von Signalen zwischen den Badner Bahn Haltestellen Schedifkaplatz und Inzersdorf Lokalbahn.
https://wstw.vergabeportal.at/Detail/234372#tab1

Sind diese Bauarbeiten für dieses Jahr geplant?
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Schaut gut aus.

Gut so.

Und damit das nicht nochmal geschieht, sollte schnellstmöglich ein Anti-NIMBY-Gesetz verabschiedet werden, das festlegt, dass Klagen nicht zu einer Verzögerung führen können, sondern höchstens nachher zu einer Entschädigung, aber auch nur, wenn tatsächlich Rechte berührt sind (ein schöner Ausblick aus dem Fenster gehört nicht dazu), und die Kläger verpflichtet, bei missbräuchlicher Klageerhebung alle Kosten zu übernehmen, die die Klage beim Beklagten verursacht hat. Die ersten NIMBY-Privatkonkurse werden den Querulanten die Lust am Querulieren erfolgreich austreiben.
Du meinst also, dass wir uns Russland, China oder andere Länder mit undemokratischen und diktatorischen Verhältnissen annähern sollten? Oder dass Autofahrerclubs die Möglichkeit haben müssen, Straßenausbauten durchzusetzen.
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Polen / Re: [PL] Impressionen aus Krakau
« Letzter Beitrag von Konstal 105Na am Gestern um 23:27:42 »
Ab 31.01. wird die Strecke in der Starowiślna notdürftig in Stand gesetzt. Es gelten folgende Verkehrsmaßnahmen:

Linien 3, 24: Von Nowy Bieżanów/Kurdwanów bis Podgórze SKA auf Stammstrecke, weiter via Limanowskiego - Korona - Stradom, weiter auf Stammstrecke.

Linie 17: Von Czerwone Maki bis Korona auf Stammstrecke, weiter via Plac Wolnica - Stradom, weiter auf Stammstrecke.
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Chronik / Re: 02.02.2026: Diverse Haltestellenumbenennungen
« Letzter Beitrag von MK am Gestern um 23:16:45 »
Dann wird dir eine ordentlich programmierte App folgende Auswahl anbieten:
  • Lützowgasse (Hütteldorfer Straße)
  • Lützowgasse (Linzer Straße)

Sobald das eindeutig festgelegt ist, brauchst du die Unterscheidung nicht mehr.

Wo ist der Unterschied zu:

  • Lützowgasse/Hütteldorfer Straße
  • Lützowgasse/Linzer Straße

oder

  • Hütteldorfer Straße/Lützowgasse
  • Linzer Straße/Lützowgasse

?
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Schaut gut aus.

Gut so.

Und damit das nicht nochmal geschieht, sollte schnellstmöglich ein Anti-NIMBY-Gesetz verabschiedet werden, das festlegt, dass Klagen nicht zu einer Verzögerung führen können, sondern höchstens nachher zu einer Entschädigung, aber auch nur, wenn tatsächlich Rechte berührt sind (ein schöner Ausblick aus dem Fenster gehört nicht dazu), und die Kläger verpflichtet, bei missbräuchlicher Klageerhebung alle Kosten zu übernehmen, die die Klage beim Beklagten verursacht hat. Die ersten NIMBY-Privatkonkurse werden den Querulanten die Lust am Querulieren erfolgreich austreiben.
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Machen sie ganz sicher sogar.

Tja, dann SOFORT eine Sondersteuer exklusiv für Hietzinger. Und wer es wagt "Kaffeehäferl" zu sagen, zahlt nochmal pro Erwähnung 1000 € extra.

Ich bin so froh, in einem Land zu leben, wo der Rechtsstaat hochgehalten wird.
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