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Chronik / Re: Werbewagen
« Letzter Beitrag von NOMoin am Heute um 18:46:50 »A1 76 wirbt für Le Burger.Tatsächlich als Vollwerbung?
Ja. Werden hier nur Vollwerbungen dokumentiert?
A1 76 wirbt für Le Burger.Tatsächlich als Vollwerbung?
A1 76 wirbt für Le Burger.Tatsächlich als Vollwerbung?
Wenn ich als Autofahrer dem Vertrauensgrundsatz entsprechend fahre, dann käme ich gar nicht mehr weiter. Streng genommen fällt der Großteil der Autofahrer nicht unter den Vertrauensgrundsatz.
Viele Unfälle verhindern und kritische Situationen eliminieren - das macht meine Nase. Ich weiß oft schon im Vorhinein, wie sich andere verhalten werden.
Eine Spezies: Autobahn 1. Spur LKW, dahinter PKW der mit nicht all zu großer Differenz sich dem LKW näher, dann langsamer wird, bis er die LKW Geschwindigkeit hat rechts blinkt und sofort in die Nebenspur wechselt, auf der ich mit höherer bis wesentlich höherer Geschwindigkeit daher komme. Fluch.
Ähnlich wird ein Straßenbahnfahrer, der vorausschauen fährt, auch seine "Gegner" riechen und entsprechend reagieren.

Ja, aber ich darf darauf vertrauen, dass sich der andere korrekt verhält, solange er sich korrekt verhält. Wenn die Straßenbahn auf einem abmarkierten Gleiskörper fährt und ein korrekt rechts vom Gleis fahrendes Auto langsamer wird und den Blinker links setzt, darf der Straßenbahnfahrer darauf vertrauen, dass der PKW nicht an der nächsten Kreuzung ohne zu nach hinten zu schauen seinen Abbiegevorgang beginnt. Vertrauen bedeutet, erst dann zu reagieren, wenn ein Fehlverhalten offensichtlich wird, und das ist in diesem Beispiel ohnehin erst, wenn das Fahrzeug schon im Gleisbereich steht, weil an Hand der Verzögerung des Fahrzeugs nicht erkennbar ist, ob er parallel zum Gleis stehen bleiben wird oder die Vorderräder Richtung Gleis einschlägt.Wenn ich als Autofahrer dem Vertrauensgrundsatz entsprechend fahre, dann käme ich gar nicht mehr weiter. Streng genommen fällt der Großteil der Autofahrer nicht unter den Vertrauensgrundsatz.
Irgendwann ist hier mal geschrieben worden, dass Straßenbahnfahrer geschult werden, auch auf einem abmarkierten Gleiskörper nicht schneller als die Autokolonne rechts neben ihnen zu fahren. Das fällt in die gleiche Kategorie. Wieso bitte?
Diese Geschichte spricht eigentlich nur gegen die Maßstäbe, die die WL damals an ihre Mitarbeiter angelegt haben.Finde ich nicht. Erklärung anschließend.
Man darf als Verkehrsteilnehmer zwar darauf vertrauen, dass sich die anderen (mit einigen Ausnahmen) an die Verkehrsregeln halten; wenn es allerdings jemand nicht tut, und man hat noch die Möglichkeit, zu reagieren, muss man das auch und darf nicht zu Fleiß einen Unfall verursachen. (Im Gegenteil, das kann sogar zu einer höheren Strafe führen!)Ja, aber ich darf darauf vertrauen, dass sich der andere korrekt verhält, solange er sich korrekt verhält. Wenn die Straßenbahn auf einem abmarkierten Gleiskörper fährt und ein korrekt rechts vom Gleis fahrendes Auto langsamer wird und den Blinker links setzt, darf der Straßenbahnfahrer darauf vertrauen, dass der PKW nicht an der nächsten Kreuzung ohne zu nach hinten zu schauen seinen Abbiegevorgang beginnt. Vertrauen bedeutet, erst dann zu reagieren, wenn ein Fehlverhalten offensichtlich wird, und das ist in diesem Beispiel ohnehin erst, wenn das Fahrzeug schon im Gleisbereich steht, weil an Hand der Verzögerung des Fahrzeugs nicht erkennbar ist, ob er parallel zum Gleis stehen bleiben wird oder die Vorderräder Richtung Gleis einschlägt.