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Ungarn / Re: [HU] Budapest
« Letzter Beitrag von nord22 am Gestern um 21:59:16 »
Der überfüllte Mitteleinstiegsbeiwagen 5626 der Linie 41 am Móricz Zsigmond körtér 1970 (Foto: BRK).

LG nord22
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U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von MK am Gestern um 21:50:56 »
Jetzt gibt es bei deinem Erlebnis höchst der Fahrer den falschen Knopf gedrückt. So hat er zwar die Freigabe gegeben, nicht jedoch den Impuls für das Zentrale Öffnen und somit auch keinen Impuls an die Bahnsteigtüren gesendet.

Aber der Fahrer hat keinerlei Anzeige, dass er eventuell einen Bedienungsfehler getätigt hat.

Außer, er schaut nach draußen und sieht, dass die Fahrgäste am Bahnsteig ratlos vor den geschlossenen Bahnsteigtüren stehen und niemand aus dem Zug herauskommt. Was er eigentlich eh machen müsste, um zu wissen, wann er die Türen wieder schließen kann.
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Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr / Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Letzter Beitrag von MK am Gestern um 21:46:40 »
TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.

Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI. Die letzte größere Änderung der TSI war 2023, der Typ SMILE wurde 2019 nach den damaligen TSI genehmigt, damit dürfen in den sieben Jahren bis 2026 SMILE zugelassen werden, aber danach müsste eine neue Typgenehmigung nach den TSI im aktuellen Stand eingeholt werden, und vermutlich erfüllt der SMILE diese nicht. Die bis dorthin zugelassenen SMILE dürften aber weiter eingesetzt werden.

Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...
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Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr / Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Letzter Beitrag von haidi am Gestern um 21:43:49 »
Net schlecht - gleicher Gedanke, 4 Sekunden Zeitdifferenz :)
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Wir hatten in unserer Zeitschrift ein Interview mit GF Diewald / Stadler dazu, leider können Züge nur sieben Jahre lang gebaut werden, deswegen haben auch Serien wie der Flexity ein eingebautes Ablaufdatum.

Sorry, aber was soll dieseGenehmigung? Ich dachte immer, wenn Einfahrzeug einmal zugelassen ist, gilt die Zulassung unbeschränkt. Ausser es gibt ein großes Update an dem Fahrzeug.

Kannst du vielleicht ein Aufklärung geben?
Geht es nicht um die Bau-Zeitlänge der Fahrzeuge?
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Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr / Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Letzter Beitrag von haidi am Gestern um 21:42:28 »
Ich interpretiere das eher so, dass die Fahrzeuge sieben Jahre lang zugelassen werden dürfen, aber keine Verwendungsgrenze besteht.
Man muss schlimmstenfalls die Bauartgenehmigung nach sieben Jahren wiederholen und die Neufahrzeuge an neue Vorschriften anpassen um die Bauartgenehmigung zu bekommen, mit der man diese Fahrzeuge wieder sieben Jahre lang neu zulassen kann.
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Historisches / Re: Lastentransporte bei der Wiener Straßenbahn
« Letzter Beitrag von nord22 am Gestern um 21:34:28 »
MH 6305 ex M 4110 fuhr anlässlich einer Sonderfahrt des VEF 1978 bis zum Ende des Schuttgleises Autokaderstraße (Foto: Henk Graalman). Das Fotomotiv bietet einen scharfen Kontrast zu Aufnahmen von M vor prächtiger Gründerzeitarchitektur oder in schönen Alleen - ein M in einer Mondlandschaft. 2026 bietet sich für ähnliche Aufnahme die Schleife am Nelson-Mandela-Platz der Linie 27 an.

LG nord22
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U2/U5-Bau / Re: Wiedereröffnung U2 Schottentor-Karlsplatz mit Bahnsteigtüren
« Letzter Beitrag von Klingelfee am Gestern um 21:26:13 »
Sorry, aber irgendetwas kann bei deiner Geschichte nicht stimmen.

Denn im bereich Rathaus - Karlsplatz werden die Türen Zentral geöffnet. Und dann wäre auch interssant, ist es ein X oder V gewesen? Und wenn es ein V-Zug gewesen ist, dann wiederum erkennen Bahnsteigtüren Nicht, wenn eine Zugtüre manuell angesteuert aufgemacht wird. Da reagieren die Bahnsteigtüren nur auf den Impuls von den Türtasten am Fahrerplatz.

Was soll an der Geschichte nicht stimmen? Ich berichte so wie persönlich erlebt. Es war ein V-Wagen. Wir waren ganz hinten, da hab ich nicht alle Türen bis vorne überblicken können, aufgrund der verdutzt schauenden Gesichtern am Bahnsteig im Vorbeifahren nehme ich an, dass keine einzige Bahnsteigtüre geöffnet hat.

Was meinst du mit "zentral geöffnet" - das sämtliche U-Bahntüren geöffnet werden unabhängig davon, ob ein Fahrgast den Türknopf betätigt? Das war jedenfalls nicht der Fall. Wir haben bei der letzten Tür schon vor der Station gedrückt, die hat geöffnet, erst dann sind wir zu vorletzten noch geschlossenen Tür, haben gedrückt und sie hat geöffnet. Nur eben die beiden zugehörigen Bahnsteigtüren nicht.

Sorry, dann habe ich nicht genau gelesen.

Aber wie ich schon versucht habe zu erklären. Der X-Wagen redet mit den Bahnsteigtüren und da sollten sich die Türen syncron öffnen, sobald ein  Fahrgast im Zug drückt.

Beim V-Zug jedoch wird beim Zentralen Öffnen ein Signal an die Bahnsteigtüren gesendet, so dass sich ALLE Bahnsteigtüren öffnen sollte.

Und deshalb gibt es die Dienstanweisung, dass zwischen Karlsplatz und Rathaus NUR das Zentrales Öffnen verwendet werden darf und somit Ja - Es werden grundsätzlich ALLE Türen geöffnet, unabhängig davon, ob ein Fahrgast gedrückt aht oder nicht.

Jetzt gibt es bei deinem Erlebnis höchst der Fahrer den falschen Knopf gedrückt. So hat er zwar die Freigabe gegeben, nicht jedoch den Impuls für das Zentrale Öffnen und somit auch keinen Impuls an die Bahnsteigtüren gesendet.

Aber der Fahrer hat keinerlei Anzeige, dass er eventuell einen Bedienungsfehler getätigt hat.
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Wir hatten in unserer Zeitschrift ein Interview mit GF Diewald / Stadler dazu, leider können Züge nur sieben Jahre lang gebaut werden, deswegen haben auch Serien wie der Flexity ein eingebautes Ablaufdatum.

Sorry, aber was soll dieseGenehmigung? Ich dachte immer, wenn Einfahrzeug einmal zugelassen ist, gilt die Zulassung unbeschränkt. Ausser es gibt ein großes Update an dem Fahrzeug.

Kannst du vielleicht ein Aufklärung geben?
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Wir hatten in unserer Zeitschrift ein Interview mit GF Diewald / Stadler dazu, leider können Züge nur sieben Jahre lang gebaut werden, deswegen haben auch Serien wie der Flexity ein eingebautes Ablaufdatum.
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