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Sonstiger öffentlicher Schienenverkehr / Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Letzter Beitrag von Linie 25/26 am 01. März 2026, 22:07:24 »TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)? Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat. Und seit wann gibt es die Konstruktion?
Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI.
Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?

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