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Technik / Re: Tap+Ride: Ein Tap und Ihre Fahrt beginnt
« Letzter Beitrag von Katana am Gestern um 12:54:21 »Ab 28. Mai 2026 wird Öffi-fahren noch einfacher: Mit Tap+Ride, dem einjährigen Pilotprojekt der Wiener Linien, kaufen Sie Ihr Ticket so unkompliziert wie nie zuvor: Ein einziger Tap mit Debit‑ oder Kreditkarte, Smartphone oder Smartwatch genügt – und schon wird Ihr Zahlungsmittel zum gültigen Öffi-Ticket.Damit auch die mutmaßliche Quelle dokumentiert ist: https://www.wienerlinien.at/tapandride
Tap+Ride steht Ihnen derzeit an 9 U-Bahn-Stationen in Wien zur Verfügung:
Südtiroler Platz - Hauptbahnhof
Westbahnhof
Bahnhof Meidling
Stephansplatz
Schwedenplatz
Spittelau
Zieglergasse
Neubaugasse
Erdberg
Die Geräte befinden sich in der Nähe der Ticketautomaten und sind durch gut sichtbare Tap+Ride-Kennzeichnungen leicht zu finden.
Ich verstehe nicht, dass Quellenangaben immer so schwer fallen.

Weitere Infos: https://wien.orf.at/stories/3355631/
Auszüge:
Zitat
...
Bei den „Tap and Ride“-Geräten kann man nur zwischen einer Einzelfahrt und einer ermäßigten Einzelfahrt wählen. Bis zu fünf Tickets können auf einmal gekauft werden. Nach dem Hinhalten des Zahlungsmittels ertönt ein Signalton und ein Häkchen am Display bestätigt den erfolgreichen Kauf. Das Zahlungsmittel dient als Fahrschein.
...
Insgesamt gibt es vorerst 15 „Tap and Ride“-Geräte in neun zentralen Stationen: ...
Zielgruppe des Pilotprojekts sind vor allem Touristen. „Wir starten ‚Tap and Ride‘ ganz bewusst an stark frequentierten Knotenpunkten, wo viele Menschen unterwegs sind und wo vor allem auch unsere internationalen Gäste ankommen.“ Die Ticketkontrolle soll laut Wiener Linien einfach funktionieren. Fahrgäste zeigen ihr Zahlungsmittel vor, das mit dem Kontrollgerät ausgelesen werden kann. Die Belege sind in einem eigenen Portal einsehbar.
Besonders nutzerfreundlich wäre, wenn es eine automatische Deckelung gäbe, also dass bei mehrmaliger Nutzung mit derselben Bezahlkarte maximal die Kosten eines 24-Stunden-, 7-Tage- und 31-Tage-Tickets abgebucht werden.Wäre das nicht gleichheitswidrig und ungesetzlich?

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