Es gilt noch immer, dass unmittelbar vor oder hinter einer Straßenbahn das Befahren des Gleiskörpers verboten ist.
Wenn halt alle die StVO vollkommen einhalten würden, dann hätten wir keine Unfälle mehr. Und wenn man selbst die StVO in allen Punkten einhält. dann ist man auch nicht vor Unfällen gefeit.
Noch dazu, da es vielen Fahrern von Fahrzeugen erst im letzten Moment einfällt zum Blinken zu beginnen, wenn sie schon einbiegen 
Das ist auch ein Fluch der Komfortblinker, antippen und das Ding blinkt drei Mal.Entweder wird unmittelbar vor dem Abbiegen geblinkt und wenn die vorher blinken, dann teilen sie durch das Abbrechen des Blinkens mit, dass sie nicht abbiegen wollen.
Ich habe noch in der Fahrschule gelernt, zuerst blinken, dann bremsen. Leider machen es viele Lenker umgekehrt.
Und die Regel mit dem befahren der Gleise kennen die wenigsten.....
Und unabhängig davon hat ein Linksabbieger NIEMALS Vorrang gegenüber einem entgegenkommenden Geradeausfahrer. Da muss es sich noch nicht ein Mal um eine Straßenbahn handeln. Das Blinken ist auch irrelevant, da das ja nur die Absicht des Abbiegens ankündigt. Daraus kann man keine Vorrangverletzung ableiten. Und dass man nicht mehr bremsen kann wenn diese passiert versteht sich von selbst. Dem Straßenbahnfahrer da eine Teilschuld ankreiden zu wollen ist einfach unendlich weit hergeholt. Solche Situationen gibt es am Ring alle paar Hundert Meter, würden Bimfahrer überall vorauseilend auf 15 km/h runter bremsen, dann würde vor allem die Auslastung der U2 zwischen Schottentor und Karlsplatz ordentlich ansteigen, weil die Fahrzeit der Ringlinien ein Graus wären!