Autor Thema: 31.03.2025 - 06.07.2025: Gleiserneuerung Breitensee  (Gelesen 58788 mal)

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Re: 31.03.2025 - 06.07.2025: Gleiserneuerung Breitensee
« Antwort #240 am: Heute um 08:24:55 »

Auf einer geregelten Kreuzung darf es eigentlich nicht in einer Relation einen ungeregelten Teil geben.
Darf es schon, kommt natürlich auf die Situation an!
Wie müsste so eine Situation aussehen?

Der klassische Rechtsabbieger der durch eine Verkehrsinsel von der übrigen Kreuzung abgetrennt ist.
Stimmt, an das habe ich nicht gedacht. Kommt eher selten vor. Kommt mir irgendwie nicht mehr als Kreuzung vor, obwohl es ein  Bestandteil der Kreuzung ist.
In Deutschland habe ich derartige Abbiegespuren auch gesehen, die sind dort beampelt mit einem Grünlicht, das dann leuchtet, wenn es keine konkurrierenden Verkehrsstrom gibt, d.h. Gegenverkehr hat Rot, Rot für Linksabbieger oder ein Linksabbiegeverbot. Sonst ist es finster.

Weil in Deutschland die Rechtslage etwas anders ist - da muss jede Relation einer Kreuzung eine Ampel haben:
https://www.youtube.com/watch?v=RlVPM0ZjWB4

Gutes Beispiel zum Thema Überregulierung. Sieht man sich die vielen Straßenmarkierungen und Ampeln mittlerweile bei uns an, sieht man wohin die Reise geht.
 :fp:

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Re: 31.03.2025 - 06.07.2025: Gleiserneuerung Breitensee
« Antwort #241 am: Heute um 12:18:35 »
In Frankreich, wo man ja eher pragmatischer und mehr "down to earth" unterwegs ist, hab ich was ähnliches entdeckt :) Der Zebrastreifen wurde schwarz übermalt, die Radampel blieb aktiv, wurde aber mit einem "Vorrang geben für Radfahrer" praktisch außer Kraft gesetzt.
Harald A. Jahn, www.tramway.at