Autor Thema: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof  (Gelesen 14412 mal)

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hema

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Re: 22.10.2012: Entgleisung Westbahnhof
« Antwort #45 am: 24. Oktober 2012, 18:37:50 »

Die Gesetzesstelle kenn ich auch nicht. Ich habe nur gelernt, dass man bei Fahrzeitüberschreitung bis zur nächsten Ablöse-/Abstellmöglichkeit fahren darf. Beides ist bei der Erdbrustgasse gewährleistet.
Aber dazu sollte/müsste man wohl erst verbindlich wissen, wann die gesetzliche Grenze überschritten wird, bzw. welche Ausnahmen es dann eventuell gibt!
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