An 80 % der Behinderungen ist die autobesessene Stadtverwaltung und die exzessive Laxheit der W.L. schuld; Beispiel Linie 5 Blindengasse FR Praterstern von Lerchenfelder Straße bis Sanettystraße: die Parkplätze sind so schmal, dass zahlreich regulär zum Verkehr zugelassene PKW Typen (SUV, etc.) dort gar nicht parken können, ohne die Straßenbahn zu behindern, selbst wenn sie mit den Rädern direkt am Randstein geparkt sind. Das Einspruchsrecht der Bezirksvorstehung gegen eine Gehsteigvorziehung ist Schall und Rauch, denn dies kann durch einen Beharrungsbeschluss im Gemeinderat überwunden werden - wurde auch beim Bau der Gleise in der Reichsratsstraße praktiziert; da gab es einen Beharrungsbeschluss gegen die Bezirksvorstehung des 1. Bezirks (ÖVP und FPÖ waren gegen den Straßenbahnbau).
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