Und genau das "Plus" stimmt nicht, da keine Beförderungsleistung in Anspruch genommen wurde und diese auch nicht nachgewiesen werden kann.
Nicht dass ich keine Jahreskarte hätte, aber wenn ich das gerade Richtig verstehe habe ich in einem Rechtsstreit die faktische Aussicht auf Erfolg, wenn ich sage, dass ich gar nicht mit der U-Bahn gefahren bin?
Nachweisbar ist es auch nicht da wegen Datenschutz die Aufnahmen in der Station nach 48h ins Datennirvana verschickt werden (sollten).
Das ist sogar noch einfacher als Mr. "Ich hab mein Ticket verloren" (Der ja Erstinstanzlich auch recht bekommen hat)