Die Parkgenehmigungen auf Bahnhofsgrund wurden früher von den Motorsportsektionen des Kultur- und Sportvereines der jeweiligen Bahnhöfe verwaltet und vergeben. Vermutlich diente die Vorlage der Kfz-Steuerkarte des laufenden Jahres als Beweis, dass der fragliche Bedienstete (immer noch) Besitzer des Fahrzeuges mit der angegebenen Nummerntafel war. Deine Karten dürften Karteikarten sein, auf denen das vermerkt wurde und auf denen man im Zweifelsfalle nachschauen konnte, ob der Wagen zurecht dort stand.
Es war also ratsam, mit dem leitenden Funktionär der Motorsportsektion gut zu stehen (noch besser seine Aktivitäten tätig zu unterstützen), wenn man auf so eine Parkerlaubnis spekulierte.