Auf den Zuruf des Lkw-Lenkers hätte er sich nicht verlassen dürfen, er muss sich selber überzeugen oder einen (ihm zuverlässig erscheinenden) Bediensteten der WiLi als Einweiser verwenden, der dann auch die Verantwortung für die sichere Vorbeifahrt übernimmt.
Entweder der Straßenbahnfahrer hat sich im Maß der Heckauslenkung verschätzt oder der Lkw hat sich während der Vorbeifahrt der Straßenbahn bewegt. Eigentlich spricht der Sachverhalt, dass der Triebwagen offenbar wesentlich weniger beschädigt wurde als der Beiwagen dafür, dass der Lkw bewegt wurde. Interessant wäre auch, wo der Lkw gestanden ist, im Bogeneinlauf ist die Heckauslenkung größer als die Bugauslenkung, im weiteren (konstanten) Bogenverlauf sind sie gleich groß, am Bogenende, beim Beginn der Geraden, ist dann die Bugauslenkung größer. Einen Faktor muss man natürlich auch im Auge behalten, gibt der Fahrer im Verlauf der Bogenfahrt, also speziell mit Erreichen des Bogenauslaufes durch die Triebwagenspitze, stark "Gas", wird die Hüllkurve im Heckbereich natürlich größer, bedingt durch Fliehkraft und Nachgeben der Federung. Das kann im Extremfall durchaus bis 10 Zentimeter betragen!