Zur Erläuterung der "Zählkettenkorrektur" möchte ich den schön formulierten Text aus dem Straßenbahnjournal zitieren:
Die Anlage 1 (in den Haltestellen Matzleinsdorfer Platz und Kliebergasse) kann feststellen, welcher Zug an welchem Bahnsteig der Kreuzungsstation zuerst eingefahren ist. Dementsprechend wird die Reihenfolge der Streckenfreigabe von der Signalanlage organisiert. Diese Schaltung nennt man Zählkette.
Das stimmt m.W. so nicht ganz; die Schaltung ist bedarfsgesteuert. Es wird zunächst die Fahrstraße für den zuerst eingefahrenen Zug eingerichtet. Trifft dann ein zweiter Zug ein, dessen Fahrstraße ohne Konflikt mit der des ersten Zuges eingerichtet werden kann, geschieht dies ebenfalls, d.h. es muss nicht gewartet werden, bis der erste Zug den Kreuzungsbereich geräumt hat. Bis jetzt ist da noch keine Zählkette im Spiel.
Mit der Zählkette überprüft die Signalanlage lediglich, dass ein Zug den Kreuzungsbereich vollständig verlassen hat. Dazu werden beim Einfahren in die Kreuzung die Achsen des Zuges über eine im Gleistrog angebrachte Zähleinrichtung
eingezählt und über ein gleichartige Einrichtung beim Verlassen der Kreuzung wieder
ausgezählt. Ergibt die Ein- und Auszählung in Summe 0, hat der Zug den Kreuzungsbereich vollständig verlassen und es kann die Fahrstraße für den nächsten angemeldeten Zug eingerichtet werden, wo der Vorgang wieder von vorne beginnt.
Besonders seit ULF-Zeiten (wo es ja keine Achsen im eigentlichen Sinn gibt), kommt es häufig zu Fehlern beim Auszählen, d.h., es bleiben einzelne Radachsen bzw. Radelemente unberücksichtigt. Dadurch ergibt sich nach den Auszählen kein Nullwert mehr und aus der "Sicht" der Anlage befindet sich der ausgefahrene Zug immer noch im Kreuzungsbereich. Das verhindert natürlich das Löschen der alten und das Einrichten neuer Fahrstraßen - es steht dann alles. In diesem Fall muss die erwähnte
Zählkettenkorrektur über die BI angefordert werden. Dabei werden einfach alle Zähleinrichtungen manuell in die 0-Position gebracht, wodurch ein Einrichten von Fahrstraßen und damit das Abarbeiten von Anmeldungen wieder möglich wird. Ein gänzliches "Reset" der Anlage findet aber w.M. nicht statt, weil ja dadurch auch alle Anmeldungen verloren gehen würden.
Eine Zählkettenkorrektur wird von der Anlage durchgeführt, wenn sie keine Fahrstraße frei geben kann (erkennbar durch das Nicht-Eintreten des Frei-Signals bzw. Nicht-Aufleuchten des Richtungspfeils am Signal).
Nein, das Nichtaufleuchten des "Richtungspfeils" (richtige Bezeichung
Fahrtrichtungs-Anmeldesignal) besagt, dass kein Anmeldevorgang durchgeführt wurde; diesfalls muss der Fahrer das händisch durch Betätigen des Richtungsdrehschalters (Kästchen "R") nachholen. Das hat aber noch nichts mit einer Zählkettenkorrektur zu tun.
@hema: Was meinst du mit "Eine Zählkettenkorrektur kann nur zu gelb-gelb" führen? Und darauf "pfeifen" kann man aus den von mir dargelegten Gründen nicht, weil die Anlage ja sonst ständig von einer falschen Annahme - Fahrstraße ist noch besetzt - ausgehen würde.
Edit: falsches Quoting korrigiert.