Das Einzige, was ich mir theoretisch überhaupt vorstellen kann, ist, daß irgendwer beim Behindertengleichstellungsgesetz Aktion scharf macht und sich ein paar "übereifrige" Mitarbeiter der Wiener Linien ins Hemd machen und herumjammern, daß die Hochflurer vielleicht weg müssen, woraus dann solche Gerüchte entstehen, wenn man nicht behirnt hat, daß es einen Bestandsschutz gibt.
Der Bestandsschutz gilt aber nur bedingt. Wenn beispielsweise die E
2 generalsaniert werden würden, müssten sie barrierefrei gemacht werden. Außerdem können bzw. müssen die Verkehrsbetriebe auch anderwertige Maßnahmen setzen, wie zum Beispiel einen gleichmäßigen Einsatz von Hochflur- und Niederflurzügen (also zumutbare Wartezeiten auf einen Niederflurzug). Ebenso müssen zumutbare Änderungen vorgenommen werden, darunter könnte etwa die Ausstattung der E
2 mit Haltestellenanzeigen für hörbeeinträchtigte Personen fallen. Aber das sind alles lösbare und nicht aktue Probleme, die sicherlich nicht die Abstellung einer ganzen Fahrzeugflotte rechtfertigen würden.