Autor Thema: Bei Grün von Bim erfasst - 2:1 Verschuldensteilung  (Gelesen 14000 mal)

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13er

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Re: Bei Grün von Bim erfasst - 2:1 Verschuldensteilung
« Antwort #15 am: 27. Mai 2013, 11:03:42 »
Bei Juristen scheint zwischen Mathematik und Deutsch eine nicht unwesentliche Diskrepanz zu bestehen.
Wie hieß es schon im alten Rom: Iudex non calculat :)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

hema

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Re: Bei Grün von Bim erfasst - 2:1 Verschuldensteilung
« Antwort #16 am: 27. Mai 2013, 11:19:26 »

Und Juristen nennen das dann den Schaden 2:1 zu teilen? Bei Juristen scheint zwischen Mathematik und Deutsch eine nicht unwesentliche Diskrepanz zu bestehen.
Die Forderungen sind ja unterschiedlich hoch.


Die Verfahrenskosten selber werden sicher 2:1 geteilt worden sein, also zwei Drittel zahlt die Frau bzw. ihre Rechtsschutzversicherung. Die Kosten des Verfahrens waren sicher um etliches höher als die Beträge um die gestritten wurde.




P.S.: Für alle, die es noch nicht gecheckt haben, hier ging es um Forderungen in einem Zivilprozess. Im Strafverfahren nach dem Unfall wurde die Straßenbahnfahrerin freigesprochen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

haidi

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Re: Bei Grün von Bim erfasst - 2:1 Verschuldensteilung
« Antwort #17 am: 27. Mai 2013, 12:26:52 »
Warum muss sich ein Fußgänger "wie ein Autofahrer" verhalten?

Ich denke, da wurde der § 38 (4) subsidiär herangezogen, weil es für Fußgänger keinen entsprechende Vorschrift gibt:
Zitat
(4) Grünes Licht gilt als Zeichen für “Freie Fahrt”. Bei diesem Zeichen haben die Lenker von Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt, weiterzufahren oder einzubiegen.
Sie bekommt ein Drittel ihrer vom Gericht anerkannten Forderungen, die WiLi zwei Drittel.
Und Juristen nennen das dann den Schaden 2:1 zu teilen? Bei Juristen scheint zwischen Mathematik und Deutsch eine nicht unwesentliche Diskrepanz zu bestehen.

Ich weiß ja nicht, wie es im Urteil ausschaut, ich denke, das wird so drinnen stehen, dass die richtige Interpretation lautet "Die jeweiligen Schäden werden 2:1 zu Gunsten von ... geteilt", aber das ist so wie "mit der Schneiderin verschwunden".

Hannes
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ThomasS

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Re: Bei Grün von Bim erfasst - 2:1 Verschuldensteilung
« Antwort #18 am: 30. Mai 2013, 17:47:23 »
Wenn der Schaden zu Lasten der Passantin 2:1 geteilt wird, warum bekommt sie dann 1900 und muß 500 hergeben? Da steigt sie ja mit Gewinn aus?!

 Schaden an der Tramway wird die Frau ja keinen verursacht haben.

Wenns ein Ulf war ?  8) Locker