Und Juristen nennen das dann den Schaden 2:1 zu teilen? Bei Juristen scheint zwischen Mathematik und Deutsch eine nicht unwesentliche Diskrepanz zu bestehen.
Die Forderungen sind ja unterschiedlich hoch.
Die Verfahrenskosten selber werden sicher 2:1 geteilt worden sein, also zwei Drittel zahlt die Frau bzw. ihre Rechtsschutzversicherung. Die Kosten des Verfahrens waren sicher um etliches höher als die Beträge um die gestritten wurde.
P.S.: Für alle, die es noch nicht gecheckt haben, hier ging es um Forderungen in einem
Zivilprozess. Im Strafverfahren nach dem Unfall wurde die Straßenbahnfahrerin freigesprochen.