Autor Thema: Schwarze Verkehrskompetenz  (Gelesen 17446 mal)

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E2

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #30 am: 28. Dezember 2013, 10:11:19 »
Nochmal zum Ibis: Grad in den ersten paar Tagen, verursacht das Ibis-Kastl einem zuviel zusätzlichen Streß und daher decken es viele Lehrfahrer ab, um dem Fahrschüler ein wenig den Druck zu nehmen.

Und wer kriegt dann den Fleck, wenns erwischt werden? Lehrer? Schüler? Oder beide?

95B

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #31 am: 28. Dezember 2013, 11:21:18 »
Und wer kriegt dann den Fleck, wenns erwischt werden? Lehrer? Schüler? Oder beide?
Da auch der Schüler ein erwachsener Mensch ist, sollten den Fleck beide ausfassen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
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haidi

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #32 am: 28. Dezember 2013, 11:53:32 »
Klar muß man bei den Ex Sandfüllen und eventuell aufs WC und wenns ist fährt man eben zu spät ab, geht zu spät in die Pause etc. Wenn man jetzt allerdings bedenkt, dass es Pausen gibt, die nur 11-15min sind und wenn man weiß man hat nach dieser herrlichen Pause eine kuppelte am 49er oder dreifache am 43er...etc, wird man doch versuchen wollen möglichst pünktlich in die Pause zu gehen.
Gibt es gesetzlich ähnliche Pausenvorschriften wie bei den LKW- und Busfahrern?
Zitat
Und wenn es dazu kommt, dass du durch sowas gekürzt werden mußt, kannst dir so einige Nettigkeiten der Lieben anhören und mit Pech sogar die eine oder andere Beschwerde unterschreiben.
Hängt das Fahrgastverhalten nicht auch von der Art der Durchsage ab? Wenn der Fahrer nur ein "Alles aussteigen" ins Mikrophon brüllt, dann werden die Fahrgäste wesentlich mehr (vor allem auf ihn) angefressen sein, als wenn er in der Form "Ich habe soeben den auftrag bekommen, den Zug kurz zu führen, bitte steigen sie alle aus" oder so ähnlich durchsagt.
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Klingelfee

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #33 am: 28. Dezember 2013, 12:01:11 »
Klar muß man bei den Ex Sandfüllen und eventuell aufs WC und wenns ist fährt man eben zu spät ab, geht zu spät in die Pause etc. Wenn man jetzt allerdings bedenkt, dass es Pausen gibt, die nur 11-15min sind und wenn man weiß man hat nach dieser herrlichen Pause eine kuppelte am 49er oder dreifache am 43er...etc, wird man doch versuchen wollen möglichst pünktlich in die Pause zu gehen.
Gibt es gesetzlich ähnliche Pausenvorschriften wie bei den LKW- und Busfahrern?
Zitat
Und wenn es dazu kommt, dass du durch sowas gekürzt werden mußt, kannst dir so einige Nettigkeiten der Lieben anhören und mit Pech sogar die eine oder andere Beschwerde unterschreiben.
Hängt das Fahrgastverhalten nicht auch von der Art der Durchsage ab? Wenn der Fahrer nur ein "Alles aussteigen" ins Mikrophon brüllt, dann werden die Fahrgäste wesentlich mehr (vor allem auf ihn) angefressen sein, als wenn er in der Form "Ich habe soeben den auftrag bekommen, den Zug kurz zu führen, bitte steigen sie alle aus" oder so ähnlich durchsagt.
Zur ersten Frage - Ja gibt es und die sind dem Autobus angeglichen.
Und zum zweiten Punkt. Es ist egal, wie du es sagst - Du wirst immer ein paar Fahrgäste haben, die sich beschweren. Den schließlich haben sie ja mit dem Fahrschein das Recht einer Beförderung erworben. Und das erklären sie dir auch, wenn der Folgezug schon hinten ansteht, oder auch die WL gar nicht dafür können, das der Zug/Bus kurzfahren muss (Veranstaltungen, fremder Verkehrsunfall, Falschparker, etc.).
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #34 am: 28. Dezember 2013, 15:03:19 »

Gibt es gesetzlich ähnliche Pausenvorschriften wie bei den LKW- und Busfahrern?
Es gibt eine im KV bzw. in der DBV (Altbedienstete) festgeschriebene Pausenregelung.


Wo die gesetzliche Reglung für Führer von Schienenfahrzeugen festgschrieben ist, weiß ich aus dem Kopf nicht, soviel ich mich erinnern kann, gelten hier 4,5 Stunden durchgehende planmäßige Fahrzeit (einschließlich Stationsaufenthalte) als Maximum bis zur nächsten Pause/Ablöse. In Wien gelten natürlich die betrieblich (KV) bzw. vom Rathaus (DBV) festgelgten Werte.
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haidi

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #35 am: 28. Dezember 2013, 17:22:55 »
Mir ging es um die Pausenlänge, wenn HLS verspätet rein kommt, dann darf er erst nach Ende der Mindestpausenzeit wieder raus.
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60er

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #36 am: 28. Dezember 2013, 18:00:01 »
Und zum zweiten Punkt. Es ist egal, wie du es sagst - Du wirst immer ein paar Fahrgäste haben, die sich beschweren. Den schließlich haben sie ja mit dem Fahrschein das Recht einer Beförderung erworben. Und das erklären sie dir auch, wenn der Folgezug schon hinten ansteht, oder auch die WL gar nicht dafür können, das der Zug/Bus kurzfahren muss (Veranstaltungen, fremder Verkehrsunfall, Falschparker, etc.).
Dennoch gilt manchmal auch für das Fahrpersonal die Regel "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus". Wenn die Grundstimmung schon eine schlechte ist und "Endstö'n, ois aussteigen!" durch den Lautsprecher gebrüllt kommt, kann man sich auch keine Freundlichkeiten erwarten.

hema

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #37 am: 28. Dezember 2013, 19:29:32 »
Mir ging es um die Pausenlänge, wenn HLS verspätet rein kommt, dann darf er erst nach Ende der Mindestpausenzeit wieder raus.
Laut geltender Gesetze stehen dir an einem normalen Arbeitstag (mindestens sechs Stunden) 30 Minuten Pause zu, die Pause muss spätestens sechs Stunden nach Arbeitsanfang beginnen. Das gilt auch für Straßenbahnfahrer. Diese Pause kann auch in 10 und 20 Minuten geteilt werden. Ist im Plan keine längere Pause vorgesehen als 20 Minuten (auch später nicht) und HLS kommt zwei Minuten zu spät, sein Zug, auf den er wieder raufsteigen soll ist aber pünktlich, kann er auf eine Pause von vollen 20 Minuten bestehen (bzw. 30 Minuten für den vollen Tag). Der Disponent kann ihm nun eine Pause für später zusichern oder sich was anderes überlegen.  Nun ist HLS sicher ein kooperativer Mitarbeiter, da findet sich relativ leicht eine rasche Lösung, es gibt aber ausreichend "Schlitzohren", da alle Tricks kennen, um immer auf die Butterseite zu fallen, da wird es für den Disponenten äußerst schwierig und es ist häufig nur mit entfallenden Fahrten zu regeln. Normal muss da jede Entscheidung sehr schnell und ohne langes rumdebattieren fallen, bei umgänglichen Fahrern kein gröberes Problem, bei Primadonnen und Meistern des zusätzlichgen Pausengewinns eine Zockerei für den gestressten Disponenten.

30 Minuten stehen jedem zu, weitere oder längere Pausen ergeben sich eventuell durch fahrplanbedingte Ablösen.



Als Schwierigkeit kommt (wie immer und überall) sicher dazu, dass zwischen Gesetzen und gültigen Regeln einerseits und dem gängigen Usus andererseits eine gewisse Diskrepanz besteht, wobei aber im Alltag den geübten und gewohnten Bräuchen mehr Bedeutung gegeben wird, die allermeisten glauben sowieso, dass nur diese Gewohnheitsgesetze gültig und bindend sind! Über was anderes zerbricht man sich gar nicht den Kopf. "Des hamma immer schon so g'mocht!" als Dogma.  8)
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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #38 am: 28. Dezember 2013, 19:48:11 »
Wann gab es je ein besseres Beispiel für die "normative Kraft des Faktischen"?
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #39 am: 28. Dezember 2013, 23:16:00 »
Hema:
Diese Pausenregelung kenn ich  eh. Hab ich selbst in meinem Job viele hundert Male nicht beachtet.

Ich dachte eher an eine Pausenregelung wie z.B. bei den LKW-Fahrern, deren Einhaltung ja kontrolliert und ziemlich gestraft wird.
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Linie 41

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #40 am: 29. Dezember 2013, 01:18:33 »
Wenn man das gescheit macht, muß man die Diensteinteilung halt prinzipiell so machen, daß bei Null Verspätungen die Pause(n) 45 Minuten betragen.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #41 am: 29. Dezember 2013, 04:10:29 »

Ich dachte eher an eine Pausenregelung wie z.B. bei den LKW-Fahrern, deren Einhaltung ja kontrolliert und ziemlich gestraft wird.
Die längste im Schienenverkehr zulässige durchgehende Fahrtätigkeit bis zur Ablöse habe ich eh schon genannt, das sind, glaube ich,  4,5 Stunden. Bei der Straßenbahn müsste man da aber u. U. Stehzeiten in den Endstellen berücksichtigen, die zwar nicht betrieblich, aber vor dem Gesetz als Unterbrechung der Fahrdienstleistung (Pause) gelten müssten. Laut KV bzw. DBV dürfen aber nur Dienststücke* von max. 4 Stunden (während des Tages 3,5 Stunden) eingeteilt bzw. im Plan vorgegeben werden, spätestens nach diesen Zeiten ist im Plan eine Ruhepause bzw. eine "Fahrplanpause" vorzusehen. Die Mindestlängen der Pausen habe ich früher schon erwähnt.


*) Ein Dienststück im Fahrdienst beinhält sämtliche plangemäße Tätigkeiten im und am Fahrzeug (Meldezeit, Wagenübernahme, Rolldienst, Steh- und Umkehrzeiten, Einziehen eines Zuges, Nacharbeit) bis zur nächsten Pause bzw. dem Dienstende.




Wenn man das gescheit macht, muß man die Diensteinteilung halt prinzipiell so machen, daß bei Null Verspätungen die Pause(n) 45 Minuten betragen.
Sag' das den Fahrplanmachern!  ;)


Nein, im Ernst, durch kluge Fahrplangestaltung könnte manch tägliche Unannehmlichkeit vermieden werden, die sich dann in unnötigen Fahrtausfällen und Kürzungen manifestiert. Aber da man aus vorgeblichen Einsparungsgründen gern mit Minuten im Dienstplan geizt, verliert man lieber viele Stunden durch zusätzlichen Störungsausgleich. Aber zur Verteidigung sei gesagt, dass die Fahrplanerstellung in keinem Betrieb auch nur annähernd so kompliziert und umständlich sein kann, wie in Wien. Da sind zig oft kleinliche Nebenbedingungen zu beachten, die von allerlei Stellen "erfunden" wurden und deren Einhaltung peinlich kontrolliert wird!
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haidi

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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #42 am: 29. Dezember 2013, 10:46:59 »
Bei der Straßenbahn müsste man da aber u. U. Stehzeiten in den Endstellen berücksichtigen, die zwar nicht betrieblich, aber vor dem Gesetz als Unterbrechung der Fahrdienstleistung (Pause) gelten müssten.
Auch da wird der Gesetzgeber wohl eine Mindestlänge der Pause vorschreiben.
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Re: Schwarze Verkehrskompetenz
« Antwort #43 am: 29. Dezember 2013, 17:04:59 »

Auch da wird der Gesetzgeber wohl eine Mindestlänge der Pause vorschreiben.
Dazu gibt es, wie überall, die geltenden Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetze. Also (mindestens) 30 Minuten, die aber geteilt werden können. Das andere ist die maximal erlaubte durchgehende Fahrzeit am Schienenverkehrsmittel. Hat ein Fahrer seine Pause bereits gehabt, kann die nächste Unterbrechung beliebig kurz sein, im Extremfall nur aus dem Wechsel auf ein anderes Fahrzeug bestehen. Normalerweise ein oder mehrere Intervalle, weil sich das ja aus dem Fahrplan ergibt.


Was du im Hinterkopf hast, ist das Lenkzeitgesetz, welches für Lenker im Schwerverkehr gilt!
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