Ich dachte eher an eine Pausenregelung wie z.B. bei den LKW-Fahrern, deren Einhaltung ja kontrolliert und ziemlich gestraft wird.
Die längste im Schienenverkehr zulässige durchgehende Fahrtätigkeit bis zur Ablöse habe ich eh schon genannt, das sind, glaube ich, 4,5 Stunden. Bei der Straßenbahn müsste man da aber u. U. Stehzeiten in den Endstellen berücksichtigen, die zwar nicht betrieblich, aber vor dem Gesetz als Unterbrechung der Fahrdienstleistung (Pause) gelten müssten. Laut KV bzw. DBV dürfen aber nur Dienststücke* von max. 4 Stunden (während des Tages 3,5 Stunden) eingeteilt bzw. im Plan vorgegeben werden, spätestens nach diesen Zeiten ist im Plan eine Ruhepause bzw. eine "Fahrplanpause" vorzusehen. Die Mindestlängen der Pausen habe ich früher schon erwähnt.
*) Ein Dienststück im Fahrdienst beinhält sämtliche plangemäße Tätigkeiten im und am Fahrzeug (Meldezeit, Wagenübernahme, Rolldienst, Steh- und Umkehrzeiten, Einziehen eines Zuges, Nacharbeit) bis zur nächsten Pause bzw. dem Dienstende.
Wenn man das gescheit macht, muß man die Diensteinteilung halt prinzipiell so machen, daß bei Null Verspätungen die Pause(n) 45 Minuten betragen.
Sag' das den Fahrplanmachern!

Nein, im Ernst, durch kluge Fahrplangestaltung könnte manch tägliche Unannehmlichkeit vermieden werden, die sich dann in unnötigen Fahrtausfällen und Kürzungen manifestiert. Aber da man aus vorgeblichen Einsparungsgründen gern mit Minuten im Dienstplan geizt, verliert man lieber viele Stunden durch zusätzlichen Störungsausgleich. Aber zur Verteidigung sei gesagt, dass die Fahrplanerstellung in keinem Betrieb auch nur annähernd so kompliziert und umständlich sein kann, wie in Wien. Da sind zig oft kleinliche Nebenbedingungen zu beachten, die von allerlei Stellen "erfunden" wurden und deren Einhaltung peinlich kontrolliert wird!