Ich stelle Dir nochmals die Frage:
Wo steht in der SV, daß das Signal Grün-Gelb durch zwei unmittelbar übereinander liegenden Lampen angezeigt werden muß?
Nirgends, und damit ist dieses Signalbild zulässig, was anderes ist natürlich das von hema erwähnte Grün-Grün-Gelb, das ist eindeutig ungültig.
In der SV steht es nicht, aber in der Bedienungsanleitung zur U-Strab. Warum nimmst du das nicht zur Kenntnis?
Ist natürlich die Frage, welchem Dokument man hier die höhere Bedeutung zugesteht. Ich neige - aus Erfahrung aus anderen Bereichen - dazu, hier immer vom restriktiveren Ansatz auszugehen. Aber das ist natürlich eine persönliche Einstellung, die man teilen kann oder nicht.
Ich verstehe Dich leider nicht.
In der Bedienungsanleitung zur U-Strab steht genau so, daß man bei diesem Signalbild mit 30 km/h fahren darf, genau so wie in der SV. Was ist also das Problem?
In deiner Aussage, dass "grün-gelb" nicht über zwei unmittelbar übereinanderliegenden Lampen angezeigt werden muss. Laut Bedienungsanleitung U-Strab muss es das nämlich, die andere Variante ist unter "Signalstörungen" angeführt.
Aber ich verstehe schon, was du meinst: das Ergebnis ist für beide Signalbilder eine V
max von 30 km/h. Nur dass es sich in einem Fall um eine gültiges Signalbild, im anderen aber um eine Signalstörung handelt. Und diese gehört aus den bereits gestern geschilderten Gründen m.M.n. anders behandelt als ein gültiges Signalbild. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass ich mit dieser Ansicht alleine dastehe - ich kann damit leben.
