Ich dachte, dass die 15km/h prinzipiell beim Abbiegen gelten. Der Ulf ist ja beim Knicken ab einer gewissen Stärke auf 15km/h gedrosselt, und der weiß nicht, ob da eine Kreuzung ist oder Weichen befahren werden.
Nein das ist nicht prinzipiell so.
Die alten Ulfe konnten auch ohne diese 15km/h-Schwelle im Kurvenradius beschleunigen, die Software wurde aber irgendwann angepasst, die neuen Ulfe, sprich A
1/B
1, konnten ab Werk nur bis maximal 15km/h im Kurvenradius beschleunigen, was aber alt und neu können und konnten, ist mit mehr als 15km/h in einen Kurvenradius einfahren und mit dieser Geschwindigkeit auch durch den Kurvenradius durchfahren.
Wenn allerdings die sogenannte "Kurvenbegrenzung" wirkt, muss(te) man eben die 35,5m, ab den gerade stehendem Bugmodul, fahren oder aber die Geschwindigkeit zumindestens unter 15km/h drosseln, um sofort beschleunigen zu können.
Natürlich weiß der Uf nicht wann eine Abbiegefahrt im Gleiskreuzungsbereichvonstatten geht, dass wissen aber auch nicht die anderen Bimtypen der WL. Dafür gibts ja das Fahrpersonal, die sollten ja ihre Vorschriften kennen und können.
Das selbst teilweise höhere Posten der WL nicht ihre Vorschrift kennen, weiß ich auch, somit darf ich auch nicht von ausgehen, dass es das Fahrpersonal weiß. Wenn sie sich zumindest den bedenklichsten Fall merken, sprich V
max 15 im Kreuzungsbereich, ist aber auch schon viel geholfen.
erlaubte Abbiegegeschwindigkeit mit 15km/h
Wo sollte denn die festgeschrieben sein?
Das verstehen viele unter Abbiegefahrt im Kreuzungsbereich, verstehen aber nicht, dass es dort um Straßenbahnkreuzungen geht.
Das weiß ich eh, es war mehr eine rhetorische Frage. In den aktuellen Unterlagen steht zumindest teilweise "schon" die korrekte Formulierung "Abbiegefahrt im Gleiskreuzungsbereich".
Na jetzt überraschen mich aber die WL, hat ja eh nur etwa 10 Jahre(plus/
minus X-Jahre) gedauert, bis sie selbst ihre Vorschriften allgemein verständlich formulieren konnten.
