Heißt: Das Gebäude ist rechtlich gleich wie das von jedem anderen privaten Grundbesitzer.
Der Botschafter darf aber entscheiden wen er in sein Gebäude lässt und wen nicht *. Bei Gefahr für Leib und Leben gibts eine Ausnahme, aber wenn die Bude brennt wird wohl kaum einer was dagegen haben, dass die Feuerwehr löscht.
Wenn man also unter einer Botschaft bauen will, braucht man das Einverständnis des Eigentümers. Gibt der es nicht her, muß man ihn enteignen. Aber da ist es wohl besser sich solange zusammen zu streiten bis eine Lösung am Tisch liegt. Vorallem bei Staaten wie den USA oder China.
*Auf den Fall Assange bezogen bedeutet das, das die Polizei vom Botschafter nicht ins Gebäude gelassen wurde. Somit konnte er auch nicht festgenommen werden.
Danke für die Klarstellung. Unklar ist mir noch, wieso der Botschafter das Recht hat, Exekutivorganen den Zugang zu verwehren, wenn die Liegenschaft auf dem Gebiet des jeweiligen Staates, in dem sie sich befindet, liegt. Dieses Recht haben andere ja auch nicht; wenn die Polizei mein Haus oder meine Wohnung betreten will, kann ich sie auch nicht daran hindern. Also liegt hier doch immer noch eine gewisse Sonderstellung vor.
Auf jeden Fall ist jetzt geklärt, dass die U5 bis Rennweg ohne Weiteres gebaut werden könnte, zur Not auch unterhalb des Botschaftsgebäudes. Andere Anrainer werden ja auch nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass unter ihren Liegenschaften herumgegraben wird. Noch dazu, wo das Botschaftsgebäude i.d.R. nicht dem Botschafter gehört, sondern ihm vom Gastland nur zur Verfügung gestellt wird.
Und zu Prag 89. Das war den Tschechen herzlich wurscht was da passiert. War es doch innerdeutsche Angelegenheit.
Ganz so war es nicht. Immerhin sind 1968 auch DDR-Truppen in die CSSR einmarschiert, obwohl der Prager Frühling eine rein innertschechoslowakische Angelegenheit war. Außerdem sah m.W. der Warschauer Pakt vor, dass sich seine Mitgliedsstaaten in solchen Angelegenheiten (Flüchtlinge) gegenseitig helfen. Demnach und nach dem, was du geschrieben hast, hätten die Tschechen also ohne Weiteres die Botschaft stürmen und alle Ostdeutschen festnehmen und in Bussen in DDR zurückbringen können, zumal es sich auch dort um tschechoslowakisches Staatsgebiet, auf dem tschechoslowakisches Recht exekutiert werden konnte, gehandelt hat.