Rechtsfahrgebot.
Das Rechtsfahrgebot gilt im Ortsgebiet nicht, innerorts herrscht freie Fahrstreifenwahl!
Wenn man dem (baulichen) Verlauf einer Straße folgt, z.B. der Höhenstraße, muss man natürlich nicht in jeder Kurve blinken.
Es hat schon einmal jemand Recht bekommen, der argumentiert hat, zum "Tatzeitpunkt" der einzige Straßenbenützer gewesen zu sein, als er einen Kreisverkehr ohne zu blinken verlassen hat und hätte dies deshalb auch niemand wie vorgeschrieben anzeigen können. Der hat sicher einen gefinkelten Anwalt gehabt!
In dem Moment, wo ihn ein anderer gesehen hat, muss es einen anderen Straßenbenützer gegeben haben (außer die Anzeige erfolgte nach einem Blick aus dem Wohnungsfenster – aber an Kreisverkehren befinden sich nur selten Wohnhäuser).
Mir gefällt in der STVO die überraschend klare Formulierung
hat die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung oder den bevorstehenden Wechsel des Fahrstreifens so rechtzeitig anzuzeigen, daß sich andere Straßenbenützer auf den angezeigten Vorgang einstellen können.
Und deshalb wundert es mich nicht, wenn jemand trotz Nichtblinkens Recht bekommt. Einen mir vorausfahrenden Autolenker beeinflusst es sowieso nicht, einen in ausreichend großem Abstand folgenden auch nicht. Einen in den Kreisverkehr einfahrenden beeinflusst es natürlich schon, wenn ich blinke. Und bei Fußgängern ist es nicht viel anders.
Wegen Wohnhäusern: nicht nur beim obigen Beispiel aus der Hasenauerstraße
https://goo.gl/maps/55s6F3SK4mpECQy56, auch in am anderen Ende von Wien, in Hasenleiten
https://goo.gl/maps/9d7xDkPJ8wqw7nD7A, am gut bekannten Gaußplatz
https://goo.gl/maps/2dA3EFS811JzJtbz7 und in Bezirkshauptstädten
https://goo.gl/maps/WrxL6VsFJv94vw6n7 und Dörfern
https://goo.gl/maps/Fv8Zwg4tgCYu1Xgk7 /
https://goo.gl/maps/mf8JgALqWhvoNWt77 gibt es Anrainer (Wohnende und Parkplatzbenützer) zuhauf.