Vermutlich war das Kuppeln von m2 oder m3 Beiwagen mit kx Beiwagen im Dreiwagenzug aufgrund interner Vorschriften (Gewichtsklassen) unzulässig.
Mir wäre nichts bekannt, dass sich unterschiedliche Gewichtsklassen bei Beiwägen ausschließen würden.
Die Regel war meines Wissens ursprünglich, dass ein TW entweder zwei BW seiner oder niedrigerer Gewichtsklassen, oder einen BW einer Gewichtsklasse ziehen darf. Später waren es zwei BW einer niedrigeren Gewichtsklasse oder ein BW seiner oder der nächsthöheren Gewichtsklasse.
Also sollte ein M (Sechseck) nach der ursprünglichen Regel einen k
x (Viereck) und einen m
2/3 (Sechseck) ziehen dürfen.