Autor Thema: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen  (Gelesen 49867 mal)

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Straßenbahn Graz

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #195 am: 03. Februar 2024, 08:25:42 »
Die man selbst gemacht hat und daher auch selbst ändern kann.

Nach der Ausnahme kommt die Ausnahme der Ausnahme. Wo zieht man da einen Grenze? Dann klopfen als nächstes Stern und die STB an die Tür und beschweren sich warum ihre Vectrons keine Ausnahme bekommen. Klar das bei so einem Schwachsinn die Behörde nicht mitspielt.

Man kann auch Pseudo-Gründe finden, warum es angeblich nicht gehen sollte, anstatt daran zu arbeiten, dass es geht.

Also wenn das für dich wirklich alles Pseudo-Gründe sind, solltest du dir wirklich eine Modellbahn anschaffen.

MK

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #196 am: 03. Februar 2024, 08:31:37 »
Nach der Ausnahme kommt die Ausnahme der Ausnahme. Wo zieht man da einen Grenze? Dann klopfen als nächstes kommen Stern und die STB an die Tür uns beschweren sich warum ihre Vectrons keine Ausnahme bekommen. Klar das bei so einem Schwachsinn die Behörde nicht mitspielt.

Die Ausnahme könnte sein, dass Züge ohne ETCS eine temporäre Zulassung bis zum 31.12.2024 bekommen können, die auf Strecken ohne ETCS beschränkt ist. Damit könnte man die Züge auf der FJB einsetzen, bis der Fahrzeugmangel vorbei ist.

Schwachsinn ist eher, wegen "Vurschrift is Vurschrift!" ein schlechteres Angebot als geplant und möglich anzubieten.

Zitat
Also wenn das für dich wirklich alles Pseudo-Gründe sind, solltest du dir wirklich eine Modellbahn anschaffen.

Wenn du kein besseres Argument als "Modellbahn" hast, solltest du dich aus der Diskussion heraushalten.
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Straßenbahn Graz

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #197 am: 03. Februar 2024, 08:47:46 »
Wenn du alle anderen Argumente als "Pseudo" abstempelst wird eine sinnvolle Diskussion halt verunmöglicht.

haidi

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #198 am: 03. Februar 2024, 09:00:37 »
Nach der Ausnahme kommt die Ausnahme der Ausnahme. Wo zieht man da einen Grenze? Dann klopfen als nächstes kommen Stern und die STB an die Tür uns beschweren sich warum ihre Vectrons keine Ausnahme bekommen. Klar das bei so einem Schwachsinn die Behörde nicht mitspielt.

Als
Die Ausnahme könnte sein, dass Züge ohne ETCS eine temporäre Zulassung bis zum 31.12.2024 bekommen können, die auf Strecken ohne ETCS beschränkt ist. Damit könnte man die Züge auf der FJB einsetzen, bis der Fahrzeugmangel vorbei ist.

Schwachsinn ist eher, wegen "Vurschrift is Vurschrift!" ein schlechteres Angebot als geplant und möglich anzubieten.


Als Verantwortlicher in der Zulassungsbehörde würde ich auch kein Husch-Pfusch zulassen, wenn man die möglichen Folgen überlegt.
Passiert mit einem Zug ein Unfall und die Behörde hat bei der Zulassung einen Fehler übersehen, dann hat der Verantwortliche zu rechnen mit
Strafverfahren Gemeingefährdung, Fahrlässige Körperverletzung (x Fälle leicht, y Fälle schwer), Fahrlässige Tötung.

Mögliche finanziellen Forderungen: Schadenersatzzahlungen  an Unfallopfer, Hinterbliebene, ÖBB Infra im Rahmen Amtshaftplicht und daraus resultierender Organhaftpflicht.

Ich bin kein Jurist, aber diese Forderungen sehe ich als durchaus mögliche Folgen.
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denond

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #199 am: 03. Februar 2024, 09:14:28 »
Wenn man mehr sinnlose Bürokratie als sogar die Deutschen hat, dann sollte der Groschen langsam fallen.

Es gibt halt Spielregeln. Aber klar, mann kann ja alle anderen Punkte ignorieren die das ganze verunmöglichen.

Wo diese Spielregeln hingeführt haben, sieht man ja Heute oder aktuell:
Man sollte endlich als Österreich, die Behörde oder darin agierendes Verkehrsunternehmen vom hohen Roß heruntersteigen, als einziges Land bei Neubaufahrzeugen nur eine Zulassung auszusprechen bzw. zu akzeptieren, wenn diese Fahrzeuge ETCS besitzen. Und da hat @ MK schon Recht, wenn er die dzt. abgestellten 4758 wieder ins Spiel z.B. für die FJB bringt um so zumindest punktuell einen Fahrzeugengpass relativ rasch zu beseitigen, auch wenn es hier so manche nicht hören/lesen wollen. Zumindest ist diese Zeit-Phase wesentlich kürzer als die Wartezeit und Indienststellung von Neubaufahrzeugen. Und für dieses Fahrzeug genügt am Standort FJB eine Standschulung von ein paar Stunden und die Werkstätte ist ebenfalls 4024-geschult bzw. 4024-vertraut, also nicht unwesentlich anders. Und ja, den finanziellen Schaden der daraus entstehen sollte, den hat sich das EVU selbst aus/durch stümperhaftes Agieren zugefügt, wobei es bei den vielen Milliarden die versenkt werden eigentlich auch schon als egal erscheint. Und ebenfalls noch dazu hat dieses EVU - auch wenn dieses Fahrzeug nicht mehr in Österreich weilt - noch den 4758 015 in seinem Bestand. Also hat man seitens des EVU entweder noch immer eine gewisse Hoffnung an dieses Fahrzeug geknüpft oder man hat eine Karteileiche im Bestand und keiner der Zuständigen oder Verantwortlichen hat davon eine Ahnung.

Wenn schon das Wundersystem ETCS, dann hat man eindeutig das Pferd beim Schweif aufgezäumt, indem man bei den Strecken begonnen hat anstatt zuerst die Fahrzeuge dafür auszustatten. Auch die Steuerwagen in einer doch erklecklichen Zahl gehören da dazu und da hätte an Einbaumöglichkeiten die ÖBB für eine nahe, schnelle Zukunft vieles zu tun. Und auch lächerlich, wenn ich eine voll intakte 2068er von ihrem Einsatzort zu ihrem Stützpunkt durch eine E-Lok mit tauglichem ETCS schleppen muß, da sie die Strecke alleine durch eigene Kraft nicht befahren darf, da nicht mit ETCS ausgestattet. Dieser Betriebszustand ist auch kostenmäßig zu ignorieren?

Und im Übrigen werden auch noch einige Munter werden, wenn die Schnellbahnstammstrecke neu gebaut sein wird und man trotz des so hochgepriesenem milliardenteurem ETCS keine Intervallverdichtung auf 2,5 Min. zustande bringen wird, da einige Köche - sprich Behördenzweige oder darin agierende - ihr Veto bereits jetzt einlegen und so einiges - zu Recht - verhindern bzw. verunmöglichen werden. Wichtig scheint derzeit nur, die auszugebenden Milliarden irgendwie - ohne Effizienz - zu versenken...
Und die nächsten Baustellen in Sachen Punkte ignorieren bzw. verunmöglichen stehen ebenfalls schon in den Startlöchern: Der VOR und alle seine Befindlichkeiten mit NÖ und die Nichtakzeptanz des Sicherungssystems bzw. dessen Level durch die CD gegenüber der ÖBB im Bereich Břeclav/ Marchegg im grenzüberschreitendem Verkehr.

Und da bin ich noch gar nicht beim Fahrgast, dem eigentlichen Kunden der - auch - Geld bringt, der am Bahnsteig steht und wartet...

Nulltarif

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #200 am: 03. Februar 2024, 10:36:29 »
Angesichts der ETCS-Ausbaupläne der ÖBB-Infra halte ich es für grundsätzlich richtig und sinnvoll, keine neuen Fahrzeuge ohne ETCS zu übernehmen. (Ob eine Zulassung möglich wäre, steht auf einem anderen Blatt; es wäre halt das Risiko der EVU, dass die Infrastruktur für den Betrieb ETCS vorschreibt und die Fahrzeuge daher nicht mehr eingesetzt werden könnten.)

Dass ÖBB PV jetzt keine 4758 übernimmt, nachdem sie aus dem Vertrag ausgestiegen sind, kann ich gut nachvollziehen. Alstom könnte ja argumentieren, dass die Fahrzeuge doch zulassungsfähig sind, auch wenn ETCS natürlich vertraglich vereinbart war. (Und dass 4024 und 4758 so ähnlich sind, dass ein paar Stunden Standschulung reichen, mag für die Tfzf zutreffen, für die Werkstätten wage ich das zu bezweifeln, denn dann hätte es wenig Weiterentwicklung gegeben.)
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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #201 am: 03. Februar 2024, 10:51:34 »
Und im Übrigen werden auch noch einige Munter werden, wenn die Schnellbahnstammstrecke neu gebaut sein wird und man trotz des so hochgepriesenem milliardenteurem ETCS keine Intervallverdichtung auf 2,5 Min. zustande bringen wird, da einige Köche - sprich Behördenzweige oder darin agierende - ihr Veto bereits jetzt einlegen und so einiges - zu Recht - verhindern bzw. verunmöglichen werden. Wichtig scheint derzeit nur, die auszugebenden Milliarden irgendwie - ohne Effizienz - zu versenken...
Und die nächsten Baustellen in Sachen Punkte ignorieren bzw. verunmöglichen stehen ebenfalls schon in den Startlöchern: Der VOR und alle seine Befindlichkeiten mit NÖ und die Nichtakzeptanz des Sicherungssystems bzw. dessen Level durch die CD gegenüber der ÖBB im Bereich Břeclav/ Marchegg im grenzüberschreitendem Verkehr.

Du bist immer stark darin, vermeintliche Skandale und Probleme anzureißen und in den Raum zu werfen.

Es wäre aber mal eine willkommene Abwechslung wenn du Details zu deinen kryptischen Postings nennen würdest.

Welche technischen Details beim ETCS auf der Stammstrecke werden zu recht von manchen Behördenzweigen kritisiert und verhindert?

Du bist einer der "ich weiß was aber ich sags nicht"-Fraktion. Eigentlich ziemlich unnötig sowas in ein Forum zu schreiben.

MK

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #202 am: 03. Februar 2024, 13:06:36 »
Als Verantwortlicher in der Zulassungsbehörde würde ich auch kein Husch-Pfusch zulassen, wenn man die möglichen Folgen überlegt.
Passiert mit einem Zug ein Unfall und die Behörde hat bei der Zulassung einen Fehler übersehen, dann hat der Verantwortliche zu rechnen mit
Strafverfahren Gemeingefährdung, Fahrlässige Körperverletzung (x Fälle leicht, y Fälle schwer), Fahrlässige Tötung.

Mögliche finanziellen Forderungen: Schadenersatzzahlungen  an Unfallopfer, Hinterbliebene, ÖBB Infra im Rahmen Amtshaftplicht und daraus resultierender Organhaftpflicht.

Ich bin kein Jurist, aber diese Forderungen sehe ich als durchaus mögliche Folgen.

Dann sollte man am besten gar keine neuen Züge mehr zulassen und mit den 4020ern fahren, bis sie auseinanderfallen, und dann wird der Zugsverkehr halt eingestellt. Die 4020er wurden 1978 zugelassen, die damals Verantwortlichen sind also schon tot oder zumindest verhandlungsunfähig. Dafür könnte man die Zulassungsbehörde auflösen und alle entlassen, wenn eh alles abgelehnt wird, braucht man die Leute auch nicht mehr.

Vielleicht ist aber auch nur dein Argument zusammenphantasiert und nicht stichhaltig, weil die Talent 3 sicher betreibbar sind, nur halt bis 140 km/h und ohne ETCS, wie von der deutschen Zulassungsbehörde bestätigt (die diese Entscheidung sicher nicht nach dem Prinzip "schau mer mal, dann seh ma schon" getroffen hat).

Angesichts der ETCS-Ausbaupläne der ÖBB-Infra halte ich es für grundsätzlich richtig und sinnvoll, keine neuen Fahrzeuge ohne ETCS zu übernehmen. (Ob eine Zulassung möglich wäre, steht auf einem anderen Blatt; es wäre halt das Risiko der EVU, dass die Infrastruktur für den Betrieb ETCS vorschreibt und die Fahrzeuge daher nicht mehr eingesetzt werden könnten.)

Dass ÖBB PV jetzt keine 4758 übernimmt, nachdem sie aus dem Vertrag ausgestiegen sind, kann ich gut nachvollziehen. Alstom könnte ja argumentieren, dass die Fahrzeuge doch zulassungsfähig sind, auch wenn ETCS natürlich vertraglich vereinbart war. (Und dass 4024 und 4758 so ähnlich sind, dass ein paar Stunden Standschulung reichen, mag für die Tfzf zutreffen, für die Werkstätten wage ich das zu bezweifeln, denn dann hätte es wenig Weiterentwicklung gegeben.)

Es geht nicht um eine Über- oder Abnahme der Fahrzeuge, sondern um eine temporäre Anmietung bis zur Behebung der Fahrzeugknappheit in ungefähr zwei bis drei Monaten, wie sie bereits von Abellio praktiziert wird. Die Werkstätten spielen dabei keine Rolle, weil Alstom dafür verantwortlich ist, dass die Züge zur Verfügung stehen - defekte Züge müssen also von Alstom durch andere ersetzt werden.
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Linie 58

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #203 am: 03. Februar 2024, 13:45:22 »
Und die nächsten Baustellen in Sachen Punkte ignorieren bzw. verunmöglichen stehen ebenfalls schon in den Startlöchern: Der VOR und alle seine Befindlichkeiten mit NÖ und die Nichtakzeptanz des Sicherungssystems bzw. dessen Level durch die CD gegenüber der ÖBB im Bereich Břeclav/ Marchegg im grenzüberschreitendem Verkehr.

Bitte um genaue Ausführung all dieser Punkte, danke.

D 3XX

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #204 am: 03. Februar 2024, 18:53:02 »
Der Irrsinn dabei ist, dass in Mukran 25 voll funktionsfähige, bis 140 km/h und ohne ETCS zugelassene Fahrzeuge stehen, die sogar schon die richtige Lackierung hätten, von denen 19 (minus Reserve) nicht benötigt werden.

Da man auf der FJB eh nicht schneller fahren kann, und es kein ETCS gibt, könnte man einige für die paar Monate anmieten (und gegen die Pönale rechnen), die FJB damit betreiben und die freiwerdenden Züge so verteilen, dass keine Fahrplankürzungen notwendig sind.
Sehe ich auch so.
D 3XX

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #205 am: 04. Februar 2024, 05:54:58 »
Und die nächsten Baustellen in Sachen Punkte ignorieren bzw. verunmöglichen stehen ebenfalls schon in den Startlöchern: Der VOR und alle seine Befindlichkeiten mit NÖ und die Nichtakzeptanz des Sicherungssystems bzw. dessen Level durch die CD gegenüber der ÖBB im Bereich Břeclav/ Marchegg im grenzüberschreitendem Verkehr.

Bitte um genaue Ausführung all dieser Punkte, danke.

Da wird wie immer nichts von denond kommen, er war schon online aber antwortet nicht.

normalbuerger

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #206 am: 04. Februar 2024, 16:22:21 »
Als Verantwortlicher in der Zulassungsbehörde würde ich auch kein Husch-Pfusch zulassen, wenn man die möglichen Folgen überlegt.
Passiert mit einem Zug ein Unfall und die Behörde hat bei der Zulassung einen Fehler übersehen, dann hat der Verantwortliche zu rechnen mit
Strafverfahren Gemeingefährdung, Fahrlässige Körperverletzung (x Fälle leicht, y Fälle schwer), Fahrlässige Tötung.

Mögliche finanziellen Forderungen: Schadenersatzzahlungen  an Unfallopfer, Hinterbliebene, ÖBB Infra im Rahmen Amtshaftplicht und daraus resultierender Organhaftpflicht.

Ich bin kein Jurist, aber diese Forderungen sehe ich als durchaus mögliche Folgen.

Dann sollte man am besten gar keine neuen Züge mehr zulassen und mit den 4020ern fahren, bis sie auseinanderfallen, und dann wird der Zugsverkehr halt eingestellt. Die 4020er wurden 1978 zugelassen, die damals Verantwortlichen sind also schon tot oder zumindest verhandlungsunfähig. Dafür könnte man die Zulassungsbehörde auflösen und alle entlassen, wenn eh alles abgelehnt wird, braucht man die Leute auch nicht mehr.

Vielleicht ist aber auch nur dein Argument zusammenphantasiert und nicht stichhaltig, weil die Talent 3 sicher betreibbar sind, nur halt bis 140 km/h und ohne ETCS, wie von der deutschen Zulassungsbehörde bestätigt (die diese Entscheidung sicher nicht nach dem Prinzip "schau mer mal, dann seh ma schon" getroffen hat).

Angesichts der ETCS-Ausbaupläne der ÖBB-Infra halte ich es für grundsätzlich richtig und sinnvoll, keine neuen Fahrzeuge ohne ETCS zu übernehmen. (Ob eine Zulassung möglich wäre, steht auf einem anderen Blatt; es wäre halt das Risiko der EVU, dass die Infrastruktur für den Betrieb ETCS vorschreibt und die Fahrzeuge daher nicht mehr eingesetzt werden könnten.)

Dass ÖBB PV jetzt keine 4758 übernimmt, nachdem sie aus dem Vertrag ausgestiegen sind, kann ich gut nachvollziehen. Alstom könnte ja argumentieren, dass die Fahrzeuge doch zulassungsfähig sind, auch wenn ETCS natürlich vertraglich vereinbart war. (Und dass 4024 und 4758 so ähnlich sind, dass ein paar Stunden Standschulung reichen, mag für die Tfzf zutreffen, für die Werkstätten wage ich das zu bezweifeln, denn dann hätte es wenig Weiterentwicklung gegeben.)

Es geht nicht um eine Über- oder Abnahme der Fahrzeuge, sondern um eine temporäre Anmietung bis zur Behebung der Fahrzeugknappheit in ungefähr zwei bis drei Monaten, wie sie bereits von Abellio praktiziert wird. Die Werkstätten spielen dabei keine Rolle, weil Alstom dafür verantwortlich ist, dass die Züge zur Verfügung stehen - defekte Züge müssen also von Alstom durch andere ersetzt werden.


Also du fährst dann 2-3 Monate mit den Zügen und hast keine Werkstatt dafür, das nenne ich einmal wirklich gut durchdacht.
Nur weil die Fahrzeuge herum stehen heißt es auch nicht das diese einfach aktiviert werden können und damit gefahren werden kann, sie müssen zuerst durch eine Werkstätte kontrolliert werden.
Was machst du wenn der Zug wegen einem defekt liegen bleibt, wo bringst du den Zug dann hin? Oder legst du ihn auf die Seite und überlässt ihm der Natur?
Was machst du bei kleineren Mängeln? Türstörung, WC Störung? Fährst du dann einfach weiter?
Du stellst dir das ein wenig einfach vor
Nur weil es schon Talent 1 in Österreich gibt heißt es nicht das Talent 3 eben gleich sind, selbst bei der erwähnten Standschulung wird es nicht bleiben, sollte man ja doch ein wenig mehr über dieses Fahrzeug wissen.
Klar, die Situation ist nicht gut derzeit, aber die Idee mit den Talent 3 ist nicht so einfach wie du denkst.

Monorail

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #207 am: 04. Februar 2024, 16:35:25 »
Klar, die Situation ist nicht gut derzeit, aber die Idee mit den Talent 3 ist nicht so einfach wie du denkst.
Aber eben auch nicht so kompliziert, wie es andere hier darstellen.  :lamp:
Auch wenn der User MK es einfacher sieht als es ist, hat er doch zumindest in dem Punkt recht, dass eine hinreichend große Zahl an Fahrgästen einem EVU zumindest seriöse Gedanken über den Aufwand zur Instandsetzung abgestellter Garnituren wert sein sollte, als die - in diesem Fall tatsächlich simple - Option zu ziehen, Kurse ersatzlos zu streichen. Im konkreten Beispiel der 4758 ist der Zeitraum halt so kurz, dass die notwendigen Investitionen vom Zweck nicht geheiligt werden.
Die Haltestellen heißen "Dr.-Karl-Renner-Ring", "Simmering, Grillgasse" und "Kärntner Ring, Oper", Punkt. Stationsnamen haben geographisch korrekt und nicht irreführend zu sein.

Alex

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #208 am: 04. Februar 2024, 17:31:19 »
Weil hier öfter von wenigen Monaten bis zur Entspannung der Situation im NV die Rede ist. Worauf basiert die Vermutung, dass diese so bald eintreffen wird?
In naher Zukunft kommen noch 9 Stück 4748 für Tirol und 5 für Salzburg, sowie im Frühling irgendwann hoffentlich die RJ2 für den Brenner-FV.

Damit werden aber hauptsächlich FV-Garnituren und einstöckige Cityshuttle-Garnituren freigespielt.

Die Entspannung wird man vor weiteren Lieferungen, die aber erst frühestens 2025 stattfinden, nur über Reduktion beim Schadstand erzielen können.

Monorail

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Re: Jahresfahrplan 2024: Neuerungen und Änderungen
« Antwort #209 am: 04. Februar 2024, 18:05:10 »
Die Entspannung wird man vor weiteren Lieferungen, die aber erst frühestens 2025 stattfinden, nur über Reduktion beim Schadstand erzielen können.
Wenn die Situation im NV länger kritisch bleiben soll, dann könnte eine Inbetriebnahme der 4758 in Vorarlberg und Tirol durchaus in Betracht gezogen werden. Die Garnituren müssen nicht bundesweit eingesetzt werden und im Westen gab es zumindest schon einen dreimonatigen Probebetrieb. Für eineinhalb bis zwei Jahre zahlen sich die notwendigen Maßnahmen dann eher aus. Und im Nachhinein kannst die Züge ja immer noch vermieten oder als Reserve halten, um Schadstand abzufedern.
Die Haltestellen heißen "Dr.-Karl-Renner-Ring", "Simmering, Grillgasse" und "Kärntner Ring, Oper", Punkt. Stationsnamen haben geographisch korrekt und nicht irreführend zu sein.