Autor Thema: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U  (Gelesen 10974 mal)

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Klingelfee

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #30 am: 15. August 2024, 11:23:56 »
Das rechts hat sich auf die rechte Schiene des Gleises Richtung Aspern bezogen, also am ersten Bild die zweite Schiene von rechts und die Stelle, die ich meine, ist oberhalb des Bildausschnittes des ersten Bildes, dort wo sich die linke Schiene des abbiegenden Gleises mit der rechten Schiene des geradeaus führenden Gleises kreuzen. Auf dem erste Bild sind nämlich auch bei der linken Schiene noch keine Spuren zu sehen - das meinte ich.

Ob rechte oder linke Schiene, das ist verwirrend. Bitte in Zukunft die Richtung IMMER vom befahrenen Gleis gesehen angeben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

2er

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #31 am: 15. August 2024, 13:52:22 »
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

OK dann habe ich das immer Falsch verstanden, den ich bin davon ausgegangen das nur dann die StVo gilt wenn eine Zusatztafel angebracht ist.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.


-> Wenn auf Privatgrund eine Zusatztafel auf die StVO hinweist, ist das nur eine freundliche Erinnerung, aber nicht nötig, sofern es z.B. keinen absoluten Vorrang für Werksverkehr gibt.


Danke für den Link und die Aufklärung.
Ps.: Rechtschreibfehler sowie Satzzeichenfehler sind gewollt und gehören so

Katana

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #32 am: 15. August 2024, 21:49:33 »
Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!
Die StVO gilt auch auf Privatgrund, der von jedermann befahren werden darf (z.B. Supermarktparkplatz).
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

OK dann habe ich das immer Falsch verstanden, den ich bin davon ausgegangen das nur dann die StVo gilt wenn eine Zusatztafel angebracht ist.
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336
§ 1. Geltungsbereich.
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.
(2) Für Straßen ohne öffentlichen Verkehr gilt dieses Bundesgesetz insoweit, als andere Rechtsvorschriften oder die Straßenerhalter nichts anderes bestimmen. Die Befugnisse der Behörden und Organe der Straßenaufsicht erstrecken sich auf diese Straßen nicht.


-> Wenn auf Privatgrund eine Zusatztafel auf die StVO hinweist, ist das nur eine freundliche Erinnerung, aber nicht nötig, sofern es z.B. keinen absoluten Vorrang für Werksverkehr gibt.


Danke für den Link und die Aufklärung.
Nichts zu danken, die Aufklärung hat ja schon haidi übernommen, ich habe nur den amtlichen Text dazu geliefert.

Ferry

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #33 am: 16. August 2024, 08:52:39 »
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

Und was gilt, wenn diese Regeln im Widerspruch zur StVO stehen?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Klingelfee

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #34 am: 16. August 2024, 08:59:39 »
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

Und was gilt, wenn diese Regeln im Widerspruch zur StVO stehen?

Und die ganze Diskussion ist völlig wertlos, da es sich bei der Haltestelle NICHT um ein Privatgrundstück handelt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

coolharry

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #35 am: 16. August 2024, 09:18:20 »
Auf Privatgrundstücken, die die obige Bedingung nicht erfüllen, gilt die StVO auch, der Eigentümer kann allerdings eigene Regeln aufstellen, die zu befolgen sind, Beispiele:
Staplerverkehr hat immer Vorrang
Fahrzeuge der Wiener Linien haben immer Vorrang

Und was gilt, wenn diese Regeln im Widerspruch zur StVO stehen?

Auf einem Privatgrundstück ist das völlig unerheblich. Auf meinem Grundstück kann ich Linksverkehr, Vorrang für Blondinen oder man darf nur Rückwärts fahren verfügen, solange das Grundstück selbst nicht oder nur sehr eingeschränkt öffentlich zugänglich ist.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

petestoeb

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #36 am: 16. August 2024, 13:25:09 »
Wie ist dort der Vorrang geklärt?

Blinkende Lampe 4 der Straßenbahnlichtsignale. Ich vermute, der Buslenker ist irrigerweise davon ausgegangen, dass die Straßenbahn links abbiegen würde.

Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!

Umgekehrt ist es richtig. Die Spur quert die Schienen und hat daher nach §28,2 Wartepfllicht.

2er

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #37 am: 17. August 2024, 13:13:03 »
Wie ist dort der Vorrang geklärt?

Blinkende Lampe 4 der Straßenbahnlichtsignale. Ich vermute, der Buslenker ist irrigerweise davon ausgegangen, dass die Straßenbahn links abbiegen würde.


Nachdem das kein Privat Grund ist, würde ich sagen das hier die StVo gilt und da die Straßenbahn ja eine Spur beim Rechtsabbiegen quert hat sie Nachrang. Das ist meine Meinung !!!!

Umgekehrt ist es richtig. Die Spur quert die Schienen und hat daher nach §28,2 Wartepfllicht.

Wo bei in diesem Fall der §19.5 greifen würde. Immer noch meine Meinung


(5)Absatz 5Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Abs. 4 nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen.Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten oder nach rechts einbiegen, haben, sofern sich aus Absatz 4, nichts anderes ergibt, den Vorrang gegenüber entgegenkommenden, nach links einbiegenden Fahrzeugen; Fahrzeuge, die ihre Fahrtrichtung beibehalten, haben den Vorrang auch gegenüber aus derselben Richtung kommenden, nach rechts einbiegenden Fahrzeugen.

https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011336&FassungVom=2024-06-30&Artikel=&Paragraf=19&Anlage=&Uebergangsrecht=
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95B

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #38 am: 17. August 2024, 13:33:12 »
In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

2er

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #39 am: 18. August 2024, 14:33:29 »
In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.


Und da ist dann die Frage ob die Kreuzung als eine Gewertet wird oder als zwei eigenständige Kreuzungen, da ja extra eine Ampel für die Linksabbieger errichtet wurde wenn sie zur Parkgarage fahren. Dann würde der Bus aus der Haltestelle gerade fahren.
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petestoeb

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #40 am: 18. August 2024, 17:42:37 »
In diesem Fall hat jedoch keines der beiden Fahrzeuge seine Fahrtrichtung beibehalten.


Und da ist dann die Frage ob die Kreuzung als eine Gewertet wird oder als zwei eigenständige Kreuzungen, da ja extra eine Ampel für die Linksabbieger errichtet wurde wenn sie zur Parkgarage fahren. Dann würde der Bus aus der Haltestelle gerade fahren.

Wäre ohne belang, da der Bus eben Wartepflicht gegenüber der Straßenbahn hat.

95B

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #41 am: 18. August 2024, 18:01:00 »
Ich stelle einmal die Grundsatzfrage in den Raum, inwieweit es überhaupt zulässig ist, dass Busse auf öffentlichen Straßen nach Signalen fahren, die nicht der StVO entsprechen (seien es, wie hier, Straßenbahnverkehrslichtsignale, oder auch weiße Schrägbalken mit Pfeil und "A").
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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #42 am: 18. August 2024, 18:07:22 »
Ich stelle einmal die Grundsatzfrage in den Raum, inwieweit es überhaupt zulässig ist, dass Busse auf öffentlichen Straßen nach Signalen fahren, die nicht der StVO entsprechen (seien es, wie hier, Straßenbahnverkehrslichtsignale, oder auch weiße Schrägbalken mit Pfeil und "A").

Die Schägbalken für Busse sind mWn auch in der STVO verankert. Ansonsten wären auch nicht bei so vielen Kreuzungen auch Bussignale in Balkenausführung in Wien angebracht. Auch habe ich einmal den Passus gelesen, dass die Balkensignale mittels Leuchtpunkte ausgeführt werden. Daher sind auch die Straßenbahnlichtsignale STVO-konform.

Nahctrag: Im übrigen hast du selbst im Straßenbahnjournal die Lichtsignale beschrieben.
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haidi

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #43 am: 18. August 2024, 18:25:07 »
In der StVO habe ich sie auf die Schnelle nicht gefunden. ABer es gibt ja eine eigene Gesetzesmaterie für den Kraflinienverkehr, da sollten sie sich finden.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

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Re: Schwerer Straßenbahnunfall in Kagran U
« Antwort #44 am: 18. August 2024, 19:37:48 »
In der StVO habe ich sie auf die Schnelle nicht gefunden. ABer es gibt ja eine eigene Gesetzesmaterie für den Kraflinienverkehr, da sollten sie sich finden.
StVO § 38 (8)]
Zitat
(8) Zur gesonderten Regelung des Verkehrs auf einzelnen Fahrstreifen oder für bestimmte Gruppen
von Straßenbenützern, wie etwa Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuge des Kraftfahrlinienverkehrs sowie
Taxifahrzeuge, dürfen auch andere leicht erkennbare Lichtzeichen verwendet werden, wobei hinsichtlich
des grünen Lichtes die Bestimmung des Abs. 6 erster Satz anzuwenden ist. Hinsichtlich der Bedeutung
solcher Lichtzeichen und des Verhaltens der betroffenen Straßenbenützer gelten die Bestimmungen der
Abs. 1 bis 7 sinngemäß.
Allerdings müsste da Freisignal vor seinem Ende blinken. da es ja sinngemäß dem Grünlicht gleichgesetzt ist!
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