Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.
Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wien vom September 2015. Da ging es um Kontrollen der ÖBB beim Ausgang vom Bahnsteig der wiener S-Bahn. Das Gericht urteilte, dass, da es sich beim Fahrpreis um ein Beförderungs-Entgelt handelt, auch nur während der Beförderung kontrolliert werden darf. Dann wird ausdrücklich festgehalten: da es bei den ÖBB keine Bahnsteigsperren gibt, gilt das Aussteigen aus dem Zug als Ende der Beförderung. (Mit anderen Worten: Der ÖBB-Kontrollor auf dem Bahnsteig kann mir beim Aussteigen aus dem Zug zuschauen, und obwohl klar ist, dass ich den Zug benützt und noch keine Gelegenheit gehabt habe, einen Fahrschein loszuwerden, hat er kein Recht zu kontrollieren.)
Da die WiLi bei der U-Bahn überall Sperren haben und in den Beförderungsbedingungen auch steht, dass man innerhalb der Sperren einen Fahrausweis braucht, kann man aus dem Urteil schließen, dass erst das Durchschreiten der Sperre als Beendigung der Beförderung gilt. Innerhalb der Sperren und bis maximal bei diesen dürfen die WiLi also rechtmäßig kontrollieren. Wenn allerdings außerhalb der Sperren kontrolliert wird (z.B. in Michelbeuern oder bei der U4 Ausgang Landstraße - beides erlebt), können die Kontrollore "sich brausen gehen", auch wenn auch in diesem Fall klar ist, dass man die U-Bahn benützt hat.
Verurteilt wurde bei dem Verfahren vor rund 10 Jahren übrigens die Polizei, weil sie den vermeintlichen Schwarzfahrer karniefelt hat, statt ihn vor dem Übergriff zu schützen. Sie ist aber auf einen Juristen getroffen, der die Nerven gehabt hat, das vor Gericht auszufechten (und daher dankenswerter Weise Rechtsklarheit geschaffen hat). Er besaß übrigens sogar zwei gültige Fahrausweise: VOR-Jahreskarte Kernzone Wien und ÖBB Österreich-Karte 1. Klasse.