Autor Thema: Kontrolleure der Wiener Linien bekommen 7,30 Euro Prämie je Schwarzfahrer  (Gelesen 1947 mal)

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MK

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Zitat
§ 144 StGB Erpressung

    (1) Wer jemanden mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, die diesen oder einen anderen am Vermögen schädigt, ist, wenn er mit dem Vorsatz gehandelt hat, durch das Verhalten des Genötigten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
    (2) Die Tat ist nicht rechtswidrig, wenn die Anwendung der Gewalt oder Drohung als Mittel zu dem angestrebten Zweck nicht den guten Sitten widerstreitet.



Wo siehst du bei dem geschilderten Fall eine "eindeutige Erpressung"?
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

fastpage

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Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Man kanns drauf anlegen. Schwarzfahren ist eine Verwaltungsübertretung, bei der du betreten werden musst und dazu zählt der Aufenthalt am Bahnsteig nicht. Die WL können dann das Hausrecht durchsetzen und einen der Station verweisen.
Zugerufene Polizei darf da ansich auch nix tun, da sie dich dabei sehen muss bei der Verwaltungsübertretung. Daher auch kein Anlass die Personalien aufzunehmen.
Einzig wenn die Kontrollore Eisenbahnaufsichtsorgane, dürfen sie auch bei Verwaltungsübertretungen die Personalien einfordern und bei Weigerung eine Festnahme vornehmen bis zum Eintreffen der Exekutive.
Aber aufpassen, zuerst Ja sagen und suchen bzw abgelaufene Fahrscheine herzeigen kann als Erschleichung einer Leistung ausgelegt werden, daher immer gleich "Nein,habe keinen" sagen.

Ist aber alles graue Theorie, denn der erfahrene Polizist bei den "Planquadraten" findet immer was um deine Personalien einzufordern.
Aber die Schwarzfahrprofis haben sowieso die 100€(?) einstecken und drücken die kommentarlos dem Schwarzkappler in die Hand (wenn sich wegrennen usw ned ergibt...zb 1 Cornetto stellt sich in den Weg...)


Nulltarif

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Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.
Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?

Es gibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wien vom September 2015. Da ging es um Kontrollen der ÖBB beim Ausgang vom Bahnsteig der wiener S-Bahn. Das Gericht urteilte, dass, da es sich beim Fahrpreis um ein Beförderungs-Entgelt handelt, auch nur während der Beförderung kontrolliert werden darf. Dann wird ausdrücklich festgehalten: da es bei den ÖBB keine Bahnsteigsperren gibt, gilt das Aussteigen aus dem Zug als Ende der Beförderung. (Mit anderen Worten: Der ÖBB-Kontrollor auf dem Bahnsteig kann mir beim Aussteigen aus dem Zug zuschauen, und obwohl klar ist, dass ich den Zug benützt und noch keine Gelegenheit gehabt habe, einen Fahrschein loszuwerden, hat er kein Recht zu kontrollieren.)

Da die WiLi bei der U-Bahn überall Sperren haben und in den Beförderungsbedingungen auch steht, dass man innerhalb der Sperren einen Fahrausweis braucht, kann man aus dem Urteil schließen, dass erst das Durchschreiten der Sperre als Beendigung der Beförderung gilt. Innerhalb der Sperren und bis maximal bei diesen dürfen die WiLi also rechtmäßig kontrollieren. Wenn allerdings außerhalb der Sperren kontrolliert wird (z.B. in Michelbeuern oder bei der U4 Ausgang Landstraße - beides erlebt), können die Kontrollore "sich brausen gehen", auch wenn auch in diesem Fall klar ist, dass man die U-Bahn benützt hat.

Verurteilt wurde bei dem Verfahren vor rund 10 Jahren übrigens die Polizei, weil sie den vermeintlichen Schwarzfahrer karniefelt hat, statt ihn vor dem Übergriff zu schützen. Sie ist aber auf einen Juristen getroffen, der die Nerven gehabt hat, das vor Gericht auszufechten (und daher dankenswerter Weise Rechtsklarheit geschaffen hat). Er besaß übrigens sogar zwei gültige Fahrausweise: VOR-Jahreskarte Kernzone Wien und ÖBB Österreich-Karte 1. Klasse.
Wer will, findet Wege. Wer nicht will, findet Gründe. (Dalai Lama)