Autor Thema: Kontrolleure der Wiener Linien bekommen 7,30 Euro Prämie je Schwarzfahrer  (Gelesen 1971 mal)

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U4

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Steigende Prämien bei hohen Aufgriffszahlen
Lange galt es als gut gehütetes Geheimnis, nun fand das Online-Magazin campus a heraus, ob und wie viel Prämie Kontrolleure der Wiener Stadtwerke je erwischtem Schwarzfahrer bekommen. Laut dem campus a vorliegenden aktuellen Kollektivvertrag der Wiener Linien handelt es sich um ein gestaffeltes System. 7,30 Euro erhalten die „Schwarzkappler“ bis zum 316. Schwarzfahrer. Danach verdoppelt sich die Prämie auf 14,60 Euro. Ab dem 417. steigt sie noch einmal auf 18,25 Euro. Das Grundgehalt beträgt 2.579,25 Euro brutto monatlich. Auch die Möglichkeit, Überstunden zu machen, ist von der Erfolgsrate abhängig. Zum ganzen Artikel geht es hier: https://campus-a.at/2025/08/05/wie-viel-provision-kontrolleure-fur-schwarzfahrer-bekommen/.
Rückfragehinweis:
campus a
E-Mail: presse@campus-a.at

🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

Klingelfee

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Wobei ich stark bezeifle, ob auch nur ein Kontrollor auf die doppelte oder gar die große Prämie bekommt.

Denn bei angenommenen 23 Schichten benötigt der Kontrollor für die doppelte Prämie im Schnitt 14 erfolgreiche Beanstandung (alle 30 min eine Beanstandung) und für die große Prämie 18 Beanstandung (alle 25 min). Und für diese Rechnung ist noch keine Vor-/Nachbereitungs, Pausen-, Fahrgastinformationszeit, Warten auf Kollegen mit eingerechnet.
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JochenK

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Für das sehe ich aber wenige Kontrollen... die Verdoppelung wäre ja ein Anreiz entsprechend mehr zu kontrollieren.

Klingelfee

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Für das sehe ich aber wenige Kontrollen... die Verdoppelung wäre ja ein Anreiz entsprechend mehr zu kontrollieren.

Du bist haltimmer am falschen Platz. MAn darf nicht vergessen, dass wenn man zum Beispiele eine Zug der Type V oder X auf einmal kontrollieren will 12-15 mMitrabeiter benötigt. Für einen langen ULF oder Flexity brauchst du 5 Mitarbeiter
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60er

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Du bist haltimmer am falschen Platz. MAn darf nicht vergessen, dass wenn man zum Beispiele eine Zug der Type V oder X auf einmal kontrollieren will 12-15 mMitrabeiter benötigt. Für einen langen ULF oder Flexity brauchst du 5 Mitarbeiter
Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.

U4

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Auch in Strabzügen brauchst nicht mehr als 2 oder 3 Kontrollorinnen und Kontrollore ... 8)
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haidi

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Auch in Strabzügen brauchst nicht mehr als 2 oder 3 Kontrollorinnen und Kontrollore ... 8)
Da werden wohl etliche flüchten können.
Du bist haltimmer am falschen Platz. MAn darf nicht vergessen, dass wenn man zum Beispiele eine Zug der Type V oder X auf einmal kontrollieren will 12-15 mMitrabeiter benötigt. Für einen langen ULF oder Flexity brauchst du 5 Mitarbeiter
Bei der U-Bahn wird ohnehin meist in den Stationen kontrolliert und nicht im Zug.
Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

petestoeb

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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?

Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.

haidi

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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?

Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.
Zum Polizisten sage ich, ich verweigere die Aufnahme der Personalien, dann müssens mich schlimmstenfalls auf die Wache mitnehmen, dort gebe ich sie dann an. Ich wäre nicht interessiert, dass die Polizisten mithören, wenn der Kontrollor sich nur den Namen dann aufschreiben kann, wenn er ihn sich dabei laut mitliest
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U4

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Auch in Strabzügen brauchst nicht mehr als 2 oder 3 Kontrollorinnen und Kontrollore ... 8)
Da werden wohl etliche flüchten können.
Wenn die Kontrollorinnen und Kontrollore gezielt stehen aber nicht -  ;D
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Klingelfee

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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?

Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.

Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
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oepnvlover

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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?

Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.

Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Das mit dem Filmen stimmt so nicht ganz. Du darfst jeden Menschen Filmen, solange du es nicht öffentlich Postest oder das Gesicht der Person nicht klar erkennbar ist, also von hinten gefilmt bzw ohne Gesicht

haidi

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Stimmt so nicht ganz. Schmückendes Beiwerk, also z.B. Personen, die man auf einem Bild vom Rathaus sieht, oder die man auf einem Video bei einem Schwenk über den Rathausplatz aufnimmt, sind nicht verboten.
In meinem geschilderten Fall kann das ein Richter sehr wohl als Beweismittel zulassen.
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Gast1090

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Stimmt so nicht ganz. Schmückendes Beiwerk, also z.B. Personen, die man auf einem Bild vom Rathaus sieht, oder die man auf einem Video bei einem Schwenk über den Rathausplatz aufnimmt, sind nicht verboten.
In meinem geschilderten Fall kann das ein Richter sehr wohl als Beweismittel zulassen.
Dann darfst Du aber während der Aufnahme nicht sagen, "Meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.", da dadurch das Argument des "schmückenden Beiwerks" wegfällt. 

Klingelfee

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Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?

Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.

Probiere es aus, dann wirst du auf die Seife steigen und noch dazu eine Anzeige wegen Verstoß der DSGVO. Weil du darfst niemanden ohne sein Einverständnis filmen. Und ein bloßes berühren der Kontrollorgane kann dir als versuchte Körperverletzung ausgelegt werden und dann sind die Kontrollore auch durch das Jedermannsrecht dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.
Das mit dem Filmen stimmt so nicht ganz. Du darfst jeden Menschen Filmen, solange du es nicht öffentlich Postest oder das Gesicht der Person nicht klar erkennbar ist, also von hinten gefilmt bzw ohne Gesicht

Aber nicht, wenn du damit jemanden erpressne willst. Und die Ansage, dass man entweder gehen darf oder es kommt die Anzeige ist eine eindeutige Erpressung.
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