Was aber problematisch ist, da sie keine Benutzung des Beförderungsmittels nachweisen können. Abgesehen davon, woher wollen sie meine Personalien erfahren?
Dazu reicht das Betreten des Bahnsteiges. Und bei diesen Schwerpunktkontrollen ist meist auch eine Polizeistreife dabei.
Im Verwaltungrecht ist das Benutzen strafbar.
Halten die Kontrollore mit zu Dritt auf, dann nehm ich mein Handy, dreh mich filmend damit im Kreis und sage vernehmlich, meine Herren, bitte lassen Sie mich durch, ihr Verhalten könnte gegen das Strafgesetz verstoßen.
Zum Polizisten sage ich, ich verweigere die Aufnahme der Personalien, dann müssens mich schlimmstenfalls auf die Wache mitnehmen, dort gebe ich sie dann an. Ich wäre nicht interessiert, dass die Polizisten mithören, wenn der Kontrollor sich nur den Namen dann aufschreiben kann, wenn er ihn sich dabei laut mitliest