Autor Thema: Oktoberstreik 1950 in Wien  (Gelesen 1169 mal)

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haidi

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #15 am: Gestern um 14:23:40 »
Bei Notwehr und Nothilfe ist körperliche Gewalt in beschränktem Ausmaß, so weit es zum Erreichen des legalen Zieles benötigt wird. Überschießende Gewalt ist nicht zulässig.

Beispiel: Juwelier im 14. Bezirk bei der Brücke der Vorortelinie:
Räuber tritt ein, bedroht die Frau mit einer Schusswaffe, sie hat eine unter der Pudel liegen, holt die heraus und das war letal für den Räuber. Wurde als eindeutige Notwehr beurteilt.
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Katana

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #16 am: Gestern um 14:36:01 »
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.

Überschießende Gewalt ist nicht zulässig.
Richtig, steht auch im zitierten §. "... wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, ..."
Wenn man einen körperlich weitaus überlegenen Handtaschenräuber sieht, wird man einen letalen Schusswaffengebrauch nicht rechtfertigen können. Pfefferspray aber wahrscheinlich schon.

Cerberus2

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #17 am: Gestern um 15:26:52 »
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.
Zitat
Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Nothilfe“ auf das Strafrecht und findet sich im Strafgesetzbuch (StGB), speziell im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen für bestimmte Handlungen. Nach § 3 StGB ist die Nothilfe eine besondere Form der Notwehr. Sie erlaubt es, einem anderen beizustehen, wenn dieser angegriffen wird, um den Angriff abzuwehren.

Der wesentliche Punkt bei der Nothilfe ist, dass sie dieselben Voraussetzungen hat wie die Notwehr.

Katana

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #18 am: Gestern um 21:07:03 »
Deswegen habe ich auch nicht von Notwehr, sondern von Nothilfe gesprochen. §3 StGB: "Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."
Spannend, dass du von Nothilfe sprichst, aber aus dem StGB den Paragraphen für Notwehr zitierst.
Weiters finde ich im StGB den Begriff der Nothilfe nicht.
Zitat
Im österreichischen Recht bezieht sich der Begriff „Nothilfe“ auf das Strafrecht und findet sich im Strafgesetzbuch (StGB), speziell im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen für bestimmte Handlungen. Nach § 3 StGB ist die Nothilfe eine besondere Form der Notwehr. Sie erlaubt es, einem anderen beizustehen, wenn dieser angegriffen wird, um den Angriff abzuwehren.

Der wesentliche Punkt bei der Nothilfe ist, dass sie dieselben Voraussetzungen hat wie die Notwehr.
Der Inhalt deines Zitats ist aber abweichend vom (aktuellen) StGB. Vielleicht gibt es die Nothilfe im österreichischen Recht, aber nicht im StGb, in dem u.a. auch die verschiedenen Formen der Körperverletzungen geregelt sind.

hema

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #19 am: Gestern um 21:33:56 »
Es geht um 1950! Lustig, wie naiv Spätgeborene die Zeit sehen. Wien war besetzt, Leute wurden auf der Straße abgestiert, es gab noch Ruinen, Mangel und Schleich und oft herrschte noch das Faustrecht!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Katana

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #20 am: Gestern um 22:24:33 »
Es geht um 1950! Lustig, wie naiv Spätgeborene die Zeit sehen. Wien war besetzt, Leute wurden auf der Straße abgestiert, es gab noch Ruinen, Mangel und Schleich und oft herrschte noch das Faustrecht!
Wenn sogar heute der Einsatz von geeigneten Mitteln zur Vereitelung von Sachbeschädigungen an fremdem Eigentum erlaubt ist, z.B. Wegdrängen, Rempeln oder Androhung von Prügeln, wird es damals auch erlaubt gewesen sein. Vielleicht war auch ein Ausmaß von Gewalt erlaubt, das man heute als "überschießend" bezeichnen würde. Ob das in der Presse verwendete Vokabular ("verprügelt") wörtlich zutreffend oder übertrieben war, kann ich nicht beurteilen.

haidi

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #21 am: Heute um 00:23:16 »
Warum sollte man damals strafrechtlich gegen die Gewerkschaftsverbände vorgehen, die den kommunistischen Putsch mit vereitelt haben. Die Politiker, die Bevölkerung, die Polizei und das Heer (falls es das damals schon gegeben hat) wollten zum größten Teil nicht in den Kommunismus. Also war man froh und bedankte sich mehr oder weniger öffentlich bei den Verhinderern. Also war es das gescheiteste, den Mantel des Schweigens darüber zu breiten. Irgendwelche Verfahren gegen die "Verhinderer" hätten vielleicht die Russen auf dem Plan gerufen.
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tramway.at

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #22 am: Heute um 09:38:41 »
Ob das in der Presse verwendete Vokabular ("verprügelt") wörtlich zutreffend oder übertrieben war, kann ich nicht beurteilen.

Nachdem es jüngeren Männern bis in die 1970er durchaus passieren konnte, wegen längerer Haare einfach so eine zu "fangen" und sich kaum wer was dabei dachte, wird das nicht übertrieben gewesen sein. Körperliche Gewalt war damals in einem Ausmaß normal, das sich die heutigen woken Schneeflocken überhaupt nicht vorstellen können.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

haidi

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Re: Oktoberstreik 1950 in Wien
« Antwort #23 am: Heute um 10:44:32 »
Ich kann mich erinnern, muss so in den Sechzigern gewesen sein.
Polizei holt sich eine Platte aus dem Gemeindebau immer wieder in das KOAT Leyserstraße und verprügelt sie dort.
Eines Tages geht ein Polizist durch den Gemeindebau, die Platte erwischt ihn und rächt sich. Der Polizist flüchtete mit zerrissener Hose aufs KOAT
Diese gegenseitigen Attacken wiederholten sich ab und zu.
Nicht nur aus diesem Grund stand sehr oft die Rettung vor diesem KOAT.
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