TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.
Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI. Die letzte größere Änderung der TSI war 2023, der Typ SMILE wurde 2019 nach den damaligen TSI genehmigt, damit dürfen in den sieben Jahren bis 2026 SMILE zugelassen werden, aber danach müsste eine neue Typgenehmigung nach den TSI im aktuellen Stand eingeholt werden, und vermutlich erfüllt der SMILE diese nicht. Die bis dorthin zugelassenen SMILE dürften aber weiter eingesetzt werden.
Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...