Autor Thema: westbahn nach Villach ab 1.3.2026  (Gelesen 347 mal)

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alteremil6

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westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« am: Heute um 16:54:29 »
Seit heute bietet das EVU Westbahn die Bahnverbindung Wien Hbf><Villach Hbf an.
Am Foto sieht man den Zug west 1005 in den Bahnhof Wien Meidling einfahren.
61218591

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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #1 am: Heute um 21:07:15 »
Wir hatten in unserer Zeitschrift ein Interview mit GF Diewald / Stadler dazu, leider können Züge nur sieben Jahre lang gebaut werden, deswegen haben auch Serien wie der Flexity ein eingebautes Ablaufdatum.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

Klingelfee

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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #2 am: Heute um 21:15:49 »
Wir hatten in unserer Zeitschrift ein Interview mit GF Diewald / Stadler dazu, leider können Züge nur sieben Jahre lang gebaut werden, deswegen haben auch Serien wie der Flexity ein eingebautes Ablaufdatum.

Sorry, aber was soll dieseGenehmigung? Ich dachte immer, wenn Einfahrzeug einmal zugelassen ist, gilt die Zulassung unbeschränkt. Ausser es gibt ein großes Update an dem Fahrzeug.

Kannst du vielleicht ein Aufklärung geben?
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #3 am: Heute um 21:42:28 »
Ich interpretiere das eher so, dass die Fahrzeuge sieben Jahre lang zugelassen werden dürfen, aber keine Verwendungsgrenze besteht.
Man muss schlimmstenfalls die Bauartgenehmigung nach sieben Jahren wiederholen und die Neufahrzeuge an neue Vorschriften anpassen um die Bauartgenehmigung zu bekommen, mit der man diese Fahrzeuge wieder sieben Jahre lang neu zulassen kann.
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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #4 am: Heute um 21:42:32 »
Wir hatten in unserer Zeitschrift ein Interview mit GF Diewald / Stadler dazu, leider können Züge nur sieben Jahre lang gebaut werden, deswegen haben auch Serien wie der Flexity ein eingebautes Ablaufdatum.

Sorry, aber was soll dieseGenehmigung? Ich dachte immer, wenn Einfahrzeug einmal zugelassen ist, gilt die Zulassung unbeschränkt. Ausser es gibt ein großes Update an dem Fahrzeug.

Kannst du vielleicht ein Aufklärung geben?
Geht es nicht um die Bau-Zeitlänge der Fahrzeuge?
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haidi

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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #5 am: Heute um 21:43:49 »
Net schlecht - gleicher Gedanke, 4 Sekunden Zeitdifferenz :)
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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #6 am: Heute um 21:46:40 »
TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.

Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI. Die letzte größere Änderung der TSI war 2023, der Typ SMILE wurde 2019 nach den damaligen TSI genehmigt, damit dürfen in den sieben Jahren bis 2026 SMILE zugelassen werden, aber danach müsste eine neue Typgenehmigung nach den TSI im aktuellen Stand eingeholt werden, und vermutlich erfüllt der SMILE diese nicht. Die bis dorthin zugelassenen SMILE dürften aber weiter eingesetzt werden.

Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...
o_O

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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #7 am: Heute um 22:07:24 »
TSI = Technische Spezifikationen für die Interoperabilität. Die Erfüllung dieser sind eine Voraussetzung für eine Fahrzeugtypgenehmigung (im EWR und in der Schweiz), eine aufrechte solche ist wiederum die Voraussetzung für die Zulassung der einzelnen Fahrzeuge.

Ist ein Fahrzeug zugelassen, bleibt es das grundsätzlich auch. Die Fahrzeugtypgenehmigung gilt aber nur für sieben Jahre - man kann danach eine neue erhalten, aber nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen TSI.
Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)? Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat. Und seit wann gibt es die Konstruktion?
Es ist ein ähnliches Problem, wie man es auch aus vielen anderen Bereichen kennt: Immer weiter höher geschraubte Anforderungen für Neues, mit großzügigen Bestandsschutz-Regelungen für Altes. Was dann zu solchen Absurditäten führt, wie dass die Talent 3 nicht einmal eine eingeschränkte, temporäre Zulassung wie in Deutschland bekommen haben (maximal 140 km/h und kein ETCS), aber die 4020er weiterhin fahren dürfen, obwohl sie in jeglicher Hinsicht schlechter sind...
Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?
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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #8 am: Heute um 22:23:54 »
Ist das nicht schon großzügig bei all dieser rasanten Entwicklung(en)?

Bei Schienenfahrzeugen rechnet man mit einer Lebensdauer von 40 Jahren und die TSI sind technische Mindestanforderungen, die die Sicherheit und Interoperabilität gewährleisten sollen, nicht Komfortwünsche.

Zitat
Wie oben erwähnt gilt das auch für den Flexity - ist ja doch klar wenn man „vor langer Zeit“ 2014 bestellt hat.

In Österreich nur für die Badner-Bahn-Flexitys, nicht für die WL-Flexitys. Die TSI sind nur für die Vollbahn relevant. (Möglicherweise gibt es separat davon andere Regelungen für die Straßenbahn, die ich aber nicht im Detail kenne.)

Relevant ist übrigens nur das Datum der Typgenehmigung - Bestellung, Auslieferung, Inbetriebnahme, Zulassung einzelner Fahrzeuge etc. sind irrelevant.

Zitat
Wie kann man solch eine „Verschwendung“ konkret verhindern?

Man reduziert die Anforderungen auf die tatsächlich relevanten und legt fest, dass diese von allen Fahrzeugen ab einem Stichtag erfüllt werden müssen, wenn sie ab dann weiter in Betrieb bleiben sollen. Es gibt lediglich kurze Übergangsfristen für die Nachrüstung bei Bestandsfahrzeugen, Neufahrzeuge müssen, wenn sie ab dem Stichtag zugelassen werden, die Bedingungen von Anfang an erfüllen.
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Re: westbahn nach Villach ab 1.3.2026
« Antwort #9 am: Heute um 22:47:17 »
Ich interpretiere das eher so, dass die Fahrzeuge sieben Jahre lang zugelassen werden dürfen, aber keine Verwendungsgrenze besteht.
Man muss schlimmstenfalls die Bauartgenehmigung nach sieben Jahren wiederholen und die Neufahrzeuge an neue Vorschriften anpassen um die Bauartgenehmigung zu bekommen, mit der man diese Fahrzeuge wieder sieben Jahre lang neu zulassen kann.

Genau, aber die Bauartgenehmigung ist dermaßen aufwendig, dass schon kleine Änderungen in den Vorschriften massive Umkonstruktionen auslösen.
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