Auf einen erkennbaren, bzw. erkannten Fehler eines anderen Verkehrsteilnehmers muss man immer reagieren und versuchen einen Unfall seinerseits zu verhindern, sonst ist man ganz schnell mitschuldig*! Also nix mit Augen und Ohren zu im Straßenverkehr, das gilt auch für das Tragen von Kopfhörern, welche das Geschehen rundherum voll ausblenden oder das ausschließliche Starren aufs Handy während des Gehens.
*) Ausgenommen, man fällt unter jene Gruppe, die auch der Vertrauensgrundsatz der Eigenverantwortung im Verkehr entbindet.