Das mit den dienstrechtlichen Konsequenzen halte ich für ein G'schichterl. Das ganze kann sich ja nicht so abgespielt haben, daß fünf Bedienstete der Wagenreviosion ihre Arbeitsplätze verlassen haben, drei Triebwagen geschnappt haben und einfach losgefahren sind. Mag sein, daß ein Werkstättenbediensteter dazu die grundsätzliche Idee hatte, aber dann mußte er zunächst den diensthabenden Werkmeister mit dieser Idee konfrontieren. Dieser wiederum setzte sich mit dem Verkehrsführer in Verbindung und beide beschliossen, bei der BI anzurufen. Dort wird der diensthabende Bereitschaftsingenieur entschieden haben: "Macht's!" So, wer sollte da dienstrechtliche Konsequenzen zu tragen haben? Und am nächsten Tag waren alle froh, daß es funktioniert hat und nichts passiert ist.