<OT: Ausflug in die Welt der Unternehmensrechnung>
Wenn die Verluste eigentlich nur durch Rückstellungen zu Stande kommen, ist es in Wahrheit kein Verlust.
Die Bildung einer Rückstellung hat zwei Aufgaben: (1) die periodengerechte Berücksichtigung von Aufwendungen und (2) den Ausweis der am Bilanzstichtag bestehenden Schulden, deren tatsächliche Höhe und/oder Bestand noch nicht endgültig feststeht. Und wenn dieser Aufwand höher als der Ertrag ist, entsteht ein Verlust (im schlimmsten Fall der Totalverlust des eingestzen Kapitals).
Irgendwann müssen halt die Rückstellungen wieder aufgelöst werden und dann macht das Unternehmen mächtig Gewinn – vermutlich läßt man sich damit aber so lange Zeit bis man WIRKLICH Verluste macht, um die Bilanz zu schönen.
Die Auflösung der Rückstellung erfolgt dann, wenn das die Rückstellung auslösende Ereignis tatsächlich eintritt oder die Grundlage für die Bildung der Rückstellung endgültig wegfällt. Unternehmensrechtlich habe ich nicht die Wahl, wann ich bilde und auflöse, sondern die Pflicht, dies zu tun. Einen Gewinn mache ich dann, wenn ich tatsächlich keinen Aufwand habe (aber das ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise auch nur eine Verschiebung des Gewinns in eine andere Abrechnungsperiode, der Gewinn wäre sonst in der ersten Periode angefallen).
Es sind keine normalen Rückstellungen, sondern Pensionsrückstellungen! Und du glaubst ja nicht wirklich, dass sich bei der Gemeinde dramatische Pensionsänderungen (in die positive Richtung) bald bemerkbar machen werden? Dass auf einmal die Leute mit 58 statt mit 53 in Pension gehen?
Beinhart wirtschaftlich betrachtet: das Unternehmen macht dann Gewinn, wenn die Pensionisten frühzeitig versterben. Aber das ist in der Welt des Kapitalismus nichts neues.
Besser ist es bei solchen Bilanzen den Cash Flow auszurechnen, grob gesagt Cash Flow = Gewinn + Abschreibungen + Rückstellungen (minus, wenn Rückstellungen aufgelöst werden, Aufwerten von Anlagevermögen ist in Österreich meines Wissens nicht erlaubt).
Eine derartige Reduktion des CF-Begriffes ist problematisch, da der CF je nach Zielsetzung unterschiedlich eingesetzt werden kann und entsprechende Interpretationsmöglichkeiten offen lässt. Ein Ziel könnte etwa sein, die Lage der Ertragskraft unter Ausschaltung bilanzpolitischer Spielräume zu ermitteln. Und dafür sind einfach zu wenig Informationen für den unternehmensexternen Bilanzleser vorhanden.
Aufwertungen des Anlagevermögen über die ursprünglichen Anschaffungskosten hinaus - auch "Neubewertung" genannt - sind nicht durchzuführen, aber das hat so manchen nicht davon abgehalten, dies trotzdem zu tun und potentielle Investoren zu täuschen.
Wo zum Teufel sind auf der Seite eigentlich die neueren Geschäftsberichte? Die Datenaufbereitung im Jahrbuch ist ja völliger Propagandaschrott.
Das Problem mit solchen Jahresberichten korrekt erkannt: viele Seiten bedrucktes Hochglanzpapier kombiniert mit den gesetzlich vorgesehenen Mindestpflichtangaben lassen einem externen Bilanzleser kaum Spielraum, sich ein Bild über die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu bilden. Und das ist zumeist kein Zufall, denn gezielte Desinformation kann auch ein Managementziel sein.
</OT: Ausflug in die Welt der Unternehmensrechnung>