Autor Thema: Langsamfahrstelle Dresdner Straße  (Gelesen 12696 mal)

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13er

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #15 am: 10. November 2011, 10:27:50 »
Werden solche Züge hoffentlich abgestellt, oder pfeift man sich nix?
Was mit dem (B-)ULF weiter passiert ist, weiß ich nicht. Ich habe das nur von einem Werkstattler erfahren.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #16 am: 10. November 2011, 11:29:12 »
Mit Erschrecken musste ich erfahren, dass diese Langsamfahrstelle nur die erste ihrer Art ist. Es sind noch weitere solche Stellen entlang mehrere Strecken geplant. Sobald ich die genauen Bereiche hab, werde ich sie euch mitteilen.

Ob der Fahrgast den Unterschied zum sonst üblichen Bummelzug-Betrieb überhaupt merkt?
Harald A. Jahn, www.tramway.at

68er

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #17 am: 10. November 2011, 11:54:32 »
Ob der Fahrgast den Unterschied zum sonst üblichen Bummelzug-Betrieb überhaupt merkt?

Das habe ich mir bei meiner Bummel"streik"-Vermutung auch schon gedacht. Eigentlich müsste das sehr anstrengend werden, den Status quo noch zu übertreffen. Aber o.k., es wäre ja auch kein echter Streik, sondern eine Trotzreaktion des Managements.

hema

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #18 am: 10. November 2011, 12:12:22 »
Hm. Blaue Haltestelle = Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt.

Die La gilt ja nach der Haltestelle/Kreuzung noch weiter, mindestens die Haltestellenlänge der Gegenrichtung. Also sollt das eh passen.

@Luki: und wenn die aVLSA ausgefallen is oder gelb blinkt? Sprich, Strab-Signal und Vorsignal finster bzw. Strabsignal blinkt Lampe 2?

Wo steht dass ich da 15 fahren muss?
Laut StrabVO müssen Straßenbahnlichtsignalanlagen (Fahrsignale) über Vorsignale verfügen. Bei bestehenden Anlagen kann die Nachrüstung unterbleiben, wenn die Geschwindigkeit für das Befahren der Anlage auf 15 km/h beschränkt wird. Somit hätten die WiLi überall wo es kein Vorsignal gibt (ausgenommen rote Haltestellen) 15er Taferln aufhängen müssen. Da man das - Gesetz hin, Gesetz her - nicht wollte, hat man einen Dienstauftrag verfasst, der besagt, dass Haltestellen bei Signalanlagen ohne Vorsignal nur mit max. 15 km/h durchfahren werden dürfen. Dass es solche Signale auch außerhalb von Haltestellenbereichen gibt, hat man dezent vergessen, ebenso, dass man mit der "Dienstauftrag-Regelung" eigentlich das Gesetz nicht vollzieht.


Wenn ein Signal keines der in der Signalvorschrift gegebenen Signalbilder zeigt, müsste ein Zug eigentlich beim Signal angehalten werden und die Weiterfahrt mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden. Ist kein Signalbegriff eindeutig zu erkennen ist laut Vorschrift (und Gesetz!) der bedenklichere Zustand anzunehmen.   
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E2

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #19 am: 10. November 2011, 12:21:21 »
Grenzt an Rechtsbeugung, genau betrachtet, find ich.

Dienstauftrag kann kein Gesetz ersetzen, im Gegentum, der sollte ja gesetzeskonform sein!


EDIT:
Also hebt der 25er jetzt den 15er auf?
Oder liegt dann lediglich falsche Anbringung der La-Tafel vor?

Oder gilt der 15er trotz 25er La?

Oder gilt der 15er gar nicht, weil nicht ganz Konform mit der Strab-VO?

Find ich dann schon ein wenig verwirrend.

Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?

Linie 41

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #20 am: 10. November 2011, 13:04:41 »
Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?
Wäre nicht unbedingt ein Nachteil, ich empfinde die punktförmigen Signale nämlich als wesentlich schlechter erkennbar. Im Sinne des Budgets sollte aber eine Umrüstung nur dann in Betracht kommen, wenn die Signalanlage erneuert werden muß.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #21 am: 10. November 2011, 13:11:00 »
Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?

In der Straßenbahnverordnung 1999, Abschitt 2:
Zitat
3. Fahrsignale (Fahren auf Sicht)

<.... Signalbilder gesnippt......>

Die weißen Lichtbalken können auch als Reihe von weißen Lichtpunkten dargestellt werden.

Hannes
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E2

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #22 am: 10. November 2011, 14:36:14 »
@ Hannes:
Dank, aber ob mit den Lichtpunkten nicht doch was andres gemeint ist als die 3 Lamperln quer oder 2 senkrecht/schräg?

95B

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #23 am: 10. November 2011, 16:15:59 »
Dank, aber ob mit den Lichtpunkten nicht doch was andres gemeint ist als die 3 Lamperln quer oder 2 senkrecht/schräg?
Ursprünglich vielleicht schon, aber wo steht, dass unsere Strab-VLSA nicht darunter fallen? ;)
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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #24 am: 10. November 2011, 17:32:53 »

Also hebt der 25er jetzt den 15er auf?
Oder liegt dann lediglich falsche Anbringung der La-Tafel vor?

Oder gilt der 15er trotz 25er La?

Oder gilt der 15er gar nicht, weil nicht ganz Konform mit der Strab-VO?
Rechtlich gesehen gilt der 25er (Signalvorschrift), betrieblich gesehen ein15er (Dienstauftrag)! Wenn du also auf der Kreuzung einen Unfall mit 25 km/h hast, kann dir in rechtlicher Hinsicht niemand wegen dieser Geschwindigkeit einen Strick drehen, innerbetrieblich werden dir sehr wohl Konsequenzen drohen (ev. sogar Abzug für einige Zeit). Rechtliche Konsequenzen hätte allerdings der Betrieb zu fürchten, da er ja verabsäumt hat, entweder Vorsignale nachzurüsten oder 15er-Taferln aufzuhängen.

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U4

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #25 am: 10. November 2011, 17:47:22 »
Hm. Blaue Haltestelle = Durchfahrt mit 25 km/h erlaubt.

Die La gilt ja nach der Haltestelle/Kreuzung noch weiter, mindestens die Haltestellenlänge der Gegenrichtung. Also sollt das eh passen.

@Luki: und wenn die aVLSA ausgefallen is oder gelb blinkt? Sprich, Strab-Signal und Vorsignal finster bzw. Strabsignal blinkt Lampe 2?

Wo steht dass ich da 15 fahren muss?
Laut StrabVO müssen Straßenbahnlichtsignalanlagen (Fahrsignale) über Vorsignale verfügen. Bei bestehenden Anlagen kann die Nachrüstung unterbleiben, wenn die Geschwindigkeit für das Befahren der Anlage auf 15 km/h beschränkt wird. Somit hätten die WiLi überall wo es kein Vorsignal gibt (ausgenommen rote Haltestellen) 15er Taferln aufhängen müssen. Da man das - Gesetz hin, Gesetz her - nicht wollte, hat man einen Dienstauftrag verfasst, der besagt, dass Haltestellen bei Signalanlagen ohne Vorsignal nur mit max. 15 km/h durchfahren werden dürfen. Dass es solche Signale auch außerhalb von Haltestellenbereichen gibt, hat man dezent vergessen, ebenso, dass man mit der "Dienstauftrag-Regelung" eigentlich das Gesetz nicht vollzieht.


Wenn ein Signal keines der in der Signalvorschrift gegebenen Signalbilder zeigt, müsste ein Zug eigentlich beim Signal angehalten werden und die Weiterfahrt mit besonderer Vorsicht durchgeführt werden. Ist kein Signalbegriff eindeutig zu erkennen ist laut Vorschrift (und Gesetz!) der bedenklichere Zustand anzunehmen.
Ah deshalb gibt es bei der Haltestelle Dommayergasse ein VS am Haltestellen"ende" obwohl es vollkommen egal ist für einen Linienzug, da er in der Halestelle anhaltend sowieso beim wegfahren sowieso ein anderes Signalbild hat :-)
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, "Stangln" die fast nicht zu erkennen sind im Bild der Stadt

E2

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #26 am: 10. November 2011, 17:47:49 »
@ 95B: Steht nirgends, ist (m)ein Bauchgefühl und war auch eine Frage.

hema

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Re: Langsamfahrstelle Dresdner Straße
« Antwort #27 am: 10. November 2011, 18:29:17 »
Punktsignale sind erlaubt, nur müssen sie die den Balkensignalen identen Signalbilder anzeigen. Also das Blinken einer Lampe ist keines davon und damit nicht erlaubt*, zumindest hat es keine rechtliche Bedeutung!


*) In der (bald?) kommenden Neufassung der Signalvorschrift darf das Blinken eigentlich nicht mehr enthalten sein. Wir werden ja sehen, ob man sich dran hält oder sich weiterhin der kreativen Gesetzesauslegung befleißigt. Keine Ahnung.  :-\
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