Grenzt an Rechtsbeugung, genau betrachtet, find ich.
Dienstauftrag kann kein Gesetz ersetzen, im Gegentum, der sollte ja gesetzeskonform sein!
EDIT:
Also hebt der 25er jetzt den 15er auf?
Oder liegt dann lediglich falsche Anbringung der La-Tafel vor?
Oder gilt der 15er trotz 25er La?
Oder gilt der 15er gar nicht, weil nicht ganz Konform mit der Strab-VO?
Find ich dann schon ein wenig verwirrend.
Und noch was hab ich gehört. Sollten die Strab-Signale nicht auf Balkensignale umgerüstet werden (müssen)?