Autor Thema: ULF und Einstiegshöhe  (Gelesen 17249 mal)

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coolharry

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #30 am: 22. Dezember 2011, 13:23:21 »
Hohe Randsteine sind aber auch jenseits von Autofahrerproblemchen störend. Wenn gerade keine Straßenbahn dortsteht, wollen vielleicht auch Fußgänger ohne den Mont-Blanc-Aufstieg auf einen 30cm hohen Stein die Haltestelle betreten. An den vorgesehenen Stellen mag es ja Abschrägungen und alles geben, aber eine fußgängerfreundliche Stadt ist auch abseits des vorgeplanten Schachbrettrasters gut zu begehen.

Schon mal deine Stufen daheim nachgemessen? Die sind sicher 25cm hoch und vorallem funktionierts woanders auch ohne Umleitungsschilder für Fussmarode Fussgänger. Wir reden hier über einen 40m langen Haltestellenabschnitt, der nopch dazu dann mitten auf einer Straße liegt und von Autos befahren wird und vermutlich in 90% aller Fälle bei einer mit Ampeln geregeltten Kreuzung ist, bei der man den Zebrastreifen zu benutzen hat. Und dort gibts dann abgeflachte Gehsteige für Rollifahrer und Fussmarode und alle anderen die die Füße nicht heben wollen.
Kinderwägen hab ich absichtlich nicht erwähnt. Damit bin ich selber genug unterwegs um zu wissen, dass Gehsteigkanten, egal wie hoch, keine unüberwindbaren Hindernisse sind.

Abgesehen davon gibt es diverse Haltestellen, die man kaum je aus engen Bögen rauskriegen wird, wo es folglich auch nie Kanten geben wird, zum Beispiel Jonasreindl.

Dann mus man den Haltestellenbereich woanders hinlegen. Es ist ja sowieso planerischer Schwachsinn eine Haltestelle so dermassen dämlich zu positionieren. Selbst bei den alten Ex, war aufgrund der Kurvenneigung der Aufstieg, gefühlt, höher als sonst.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

benkda01

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #31 am: 22. Dezember 2011, 14:18:50 »
Mont-Blanc-Aufstieg auf einen 30cm hohen Stein
::) ::)

Linie 41

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #32 am: 22. Dezember 2011, 14:30:36 »
Dann mus man den Haltestellenbereich woanders hinlegen. Es ist ja sowieso planerischer Schwachsinn eine Haltestelle so dermassen dämlich zu positionieren. Selbst bei den alten Ex, war aufgrund der Kurvenneigung der Aufstieg, gefühlt, höher als sonst.
Die Situation ist insofern schon Schwachsinn als, daß von der Zugspitze aus der Fahrer nicht über Tür 2 hinaussieht (wobei das natürlich erst seit Einführung der Rückspiegel überhaupt relevant ist).
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

60er

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #33 am: 22. Dezember 2011, 15:01:22 »
Abgesehen davon gibt es diverse Haltestellen, die man kaum je aus engen Bögen rauskriegen wird, wo es folglich auch nie Kanten geben wird, zum Beispiel Jonasreindl.
Die absolute Krönung sind aber die im Bogen liegenden Stationen der Linien 9, 52 und 58 am Westbahnhof! Dort musste eine vorhandene Bahnsteigkante für den ULF wieder rückgebaut werden. :o

haidi

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #34 am: 22. Dezember 2011, 15:22:30 »
Bei den befahrbaren Haltestellenkaps ist ein niedriger Randstein allerdings tatsächlich nützlich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Autowahn-MA46 und Co so etwas bewilligen würden, wenn die Gefahr besteht, dass man sich die Bodenplatte des tiefergelegten BMWs oder Audis beschädigt. Bekanntlich sind das die wahren Probleme, die in der Stadt bestehen, und nicht etwa die Unbewohnbarkeit der innerstädtischen Bezirke durch die Verkehrshölle, von der diese höchst suspekte Mehrheit an Nicht-Autobesitzern immer schwafelt.

Auffahrtsrampen kann man auch länger machen. Das ändert ja nichts an deren Funktion. Und ob das befahrbare Kap jetzt 18cm oder 25-30cm ist, ist für die meisten Autofahrer unerheblich und wie gesagt dann ist halt die Rampe um 50cm länger. Bei den tiefergelegten kommts ja nur auf den Radius drauf an.

Es geht wahrscheinlich weniger um die Auffahrtsrampe als um die parallel zum Verkehr liegende Kante, die zu Beschädigungen führen kann, wenn man mit einer Seite oben, mit der anderen unten ist. Und gleich als Antwort auf entsprechendes kommendes Posting: Bei Schneelage kann diese Kante durchaus nicht erkennbar sein. Wer zahlt dann?

Hannes
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coolharry

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #35 am: 22. Dezember 2011, 16:14:14 »
Es geht wahrscheinlich weniger um die Auffahrtsrampe als um die parallel zum Verkehr liegende Kante, die zu Beschädigungen führen kann, wenn man mit einer Seite oben, mit der anderen unten ist. Und gleich als Antwort auf entsprechendes kommendes Posting: Bei Schneelage kann diese Kante durchaus nicht erkennbar sein. Wer zahlt dann?

Hannes

Das schrammt bei vielen aber jetzt auch schon. Und das fällt dann unter den gleichen Punkt wie alles andere das man im Schnee nicht sieht - Pech gehabt. Schliesslich bekommt man ja kaputte Stoßfänger auch nicht ersetzt wenn man eine Geschwindigkeitsschwelle nicht rechtzeitig gesehen hat. Und da gibts ein paar bei denen Schritttempo schon zu schnell ist damit man nicht mit dem Spoiler am Asphalt schrammt. Dazu muss man nicht mal ein tiefer gelegtes Fahrzeug haben.
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invisible

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #36 am: 23. Dezember 2011, 01:36:24 »
Hohe Randsteine sind aber auch jenseits von Autofahrerproblemchen störend. Wenn gerade keine Straßenbahn dortsteht, wollen vielleicht auch Fußgänger ohne den Mont-Blanc-Aufstieg auf einen 30cm hohen Stein die Haltestelle betreten. An den vorgesehenen Stellen mag es ja Abschrägungen und alles geben, aber eine fußgängerfreundliche Stadt ist auch abseits des vorgeplanten Schachbrettrasters gut zu begehen.

25-30cm sind jedenfalls stadtbild- und auch Fußgängerverträglich, wie man in diversen französischen, schweizer, deutschen, ... Städten jederzeit ausprobieren kann. Für die Leute, die über Stufen wirklich nicht drüber kommen (z.B. Leute, die auf einen Elektro-Rollstuhl angewiesen sind) ist es völlig egal, ob die Kante 10, 15 oder 25cm hoch ist. Siehe z.B. Jakominiplatz in Graz, wo die (absurd niedrigen) nicht-mal-10cm-Gehsteigkanten an den Enden der Haltestelle ebenfalls im Sinne der Barrierefreiheit auf 0-1cm abgesenkt sind.
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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #37 am: 23. Dezember 2011, 01:41:42 »
Auffahrtsrampen kann man auch länger machen. Das ändert ja nichts an deren Funktion. Und ob das befahrbare Kap jetzt 18cm oder 25-30cm ist, ist für die meisten Autofahrer unerheblich und wie gesagt dann ist halt die Rampe um 50cm länger. Bei den tiefergelegten kommts ja nur auf den Radius drauf an.

Es geht wahrscheinlich weniger um die Auffahrtsrampe als um die parallel zum Verkehr liegende Kante, die zu Beschädigungen führen kann, wenn man mit einer Seite oben, mit der anderen unten ist. Und gleich als Antwort auf entsprechendes kommendes Posting: Bei Schneelage kann diese Kante durchaus nicht erkennbar sein. Wer zahlt dann?

Hannes

Wer zahlt wenn die armen Autofahrer irgendeine andere Kante - etwa einen ganz normalen Gehsteig oder eine schneebedeckte Verkehrsinsel - übersehen?
Wenn man mit eineinhalb Tonnen Blech durch die Gegend fährt sollte man halt die Augen aufmachen (und im Zweifelsfall - z.B. wenn irgendwo ein Schneehaufen liegt und man nicht sieht was sich darunter befindet - halt nicht einfach drüberfahren).

Ganz abgesehen davon, dass die Fahrbahnen in Wien eh schon beim ersten Anzeichen eines Schneeflöckchens geräumt werden (ganz im Gegensatz zu Gehsteigen und Radwegen übrigens). Ich wohne jetzt seit über 6 Jahren in dieser Stadt und kann mich nicht erinnern, auf irgendeinem Fahrstreifen je mehr als 5cm Schnee gesehen zu haben, egal wie sehr es geschneit hat.
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HLS

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #38 am: 23. Dezember 2011, 01:50:31 »

Ganz abgesehen davon, dass die Fahrbahnen in Wien eh schon beim ersten Anzeichen eines Schneeflöckchens geräumt werden (ganz im Gegensatz zu Gehsteigen und Radwegen übrigens). Ich wohne jetzt seit über 6 Jahren in dieser Stadt und kann mich nicht erinnern, auf irgendeinem Fahrstreifen je mehr als 5cm Schnee gesehen zu haben, egal wie sehr es geschneit hat.
Also 5cm sind in Wien wie 50cm und mehr in Tirol. Und somit mindestens 49mm zuviel. ;D
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #39 am: 23. Dezember 2011, 08:20:24 »
Wer zahlt wenn die armen Autofahrer irgendeine andere Kante - etwa einen ganz normalen Gehsteig oder eine schneebedeckte Verkehrsinsel - übersehen?
Wenn man mit eineinhalb Tonnen Blech durch die Gegend fährt sollte man halt die Augen aufmachen (und im Zweifelsfall - z.B. wenn irgendwo ein Schneehaufen liegt und man nicht sieht was sich darunter befindet - halt nicht einfach drüberfahren).

Was ist der Unterschied zwischen einer Verkehrsinsel und einem überfahrbaren Haltestellencap?
Na?
Na?
Falsch - das Verkehrszeichen am Beginn, bei der Haltestelleninsel oder anderen Längsinseln hast entweder den blauen Pfeil oder das weiße, gelbrote oder rote Licht am Beginn.

Zitat
Ganz abgesehen davon, dass die Fahrbahnen in Wien eh schon beim ersten Anzeichen eines Schneeflöckchens geräumt werden (ganz im Gegensatz zu Gehsteigen und Radwegen übrigens). Ich wohne jetzt seit über 6 Jahren in dieser Stadt und kann mich nicht erinnern, auf irgendeinem Fahrstreifen je mehr als 5cm Schnee gesehen zu haben, egal wie sehr es geschneit hat.

Dann ist deine Erinnerung schon sehr nachlassend, selbst in den letzten 6 Jahren hat es Tage gegeben, an denen es in der Nacht mehr als 5 cm geschneit hat, ich  kann mich an Zeiten erinnern, an denen es in einer Nacht mehr als 25 cm geschneit hat und die Schneeräumung - sagen wir es vorsichtig - nicht optimal war. Das kann sich jederzeit wiederholen.

Hannes
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coolharry

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #40 am: 23. Dezember 2011, 08:38:48 »
Falsch - das Verkehrszeichen am Beginn, bei der Haltestelleninsel oder anderen Längsinseln hast entweder den blauen Pfeil oder das weiße, gelbrote oder rote Licht am Beginn.

Wenn über die Verkehrsinsel schon einer drüber gebrettert ist, steht auch nix mehr dort.  ;D

Aber
1.) wachsen Haltestellen nicht von heut auf morgen. Die waren eigentlich vorm Schnee auch schon da.
2.) Man sollte nicht immer einfach blind der Straßenbahn hinterher fahren. Auch wenns bei Schnee so schön einfach ist.
3.) Soviel schneits in Wien wirklich sehr sehr selten, das man schlicht keinen Hinweiß mehr sieht, das sich dort eine Haltestelle befindet.´
4.) Man kann immer noch eine Tafel aufstellen der ein Piktogram anzeigt, das gleich ein Haltestellen Kap kommt. Es gibt genug Stellen wo es das jetzt schon gibt z.B.: auf der Taborstraße.


Zum Schmunzeln:

"Er war immer sehr auf Sichtbarkeit bedacht. Er hat immer weiße Sachen getragen." "Und was ist mit Ihm passiert?" "Er wurde vom Schneepflug überfahren."

 
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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #41 am: 23. Dezember 2011, 09:55:55 »
Was ist der Unterschied zwischen einer Verkehrsinsel und einem überfahrbaren Haltestellencap?
Na?
Na?
Falsch - das Verkehrszeichen am Beginn, bei der Haltestelleninsel oder anderen Längsinseln hast entweder den blauen Pfeil oder das weiße, gelbrote oder rote Licht am Beginn.

Überfahrbare Kaps werden genauso entweder durch Pfeile oder Vorankündigungstafeln zum Einordnen angekündigt. Und selbst wenn nicht bleibe ich bei der Grundaussage: wenn die Kante unter einem Schneehaufen verborgen ist dann ist sie genau das: Verborgen; folglich sollte man dort nicht drüberfahren eben weil man nicht sieht was sich dort befindet.

Zitat
Zitat
Ganz abgesehen davon, dass die Fahrbahnen in Wien eh schon beim ersten Anzeichen eines Schneeflöckchens geräumt werden (ganz im Gegensatz zu Gehsteigen und Radwegen übrigens). Ich wohne jetzt seit über 6 Jahren in dieser Stadt und kann mich nicht erinnern, auf irgendeinem Fahrstreifen je mehr als 5cm Schnee gesehen zu haben, egal wie sehr es geschneit hat.

Dann ist deine Erinnerung schon sehr nachlassend, selbst in den letzten 6 Jahren hat es Tage gegeben, an denen es in der Nacht mehr als 5 cm geschneit hat, ich  kann mich an Zeiten erinnern, an denen es in einer Nacht mehr als 25 cm geschneit hat und die Schneeräumung - sagen wir es vorsichtig - nicht optimal war. Das kann sich jederzeit wiederholen.

Hannes

Ich kann natürlich nicht für die ganze Stadt sprechen, aber dort wo ich regelmäßig vorbeikomme (Gegend Schweglerstraße, Westbahnhof, Gürtel und Taborstraße bzw. Landstraße - Dresdnerstraße/Traisengasse) war's halt so. Mag sein, dass Nebenstraßen nicht so schnell geräumt werden, aber dort gibts auch relativ wenige überfahrbare Kaphaltestellen.
Liebe Fahrgäste: Der Zug ist abgefahren.

pronay

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #42 am: 24. Dezember 2011, 10:31:59 »
Schon mal deine Stufen daheim nachgemessen? Die sind sicher 25cm hoch [. . .]
25-30cm sind jedenfalls stadtbild- und auch Fußgängerverträglich [. . .]
Sagt mal, wie ist Euch? Ich hab gerade  nachgemessen – klassisches Altbau-(Gründerzeit-)
Stiegenhaus, gefühlsmäßig vollig normale Steigung, Stufenhöhe: keine 17 cm.

Reality check, please!

W_E_St

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #43 am: 24. Dezember 2011, 11:22:38 »
Sowieso... das Bauordnungs-Limit ist so weit ich weiß in zumindest Wien und NÖ 25cm, aber über 18-20cm werden laut Architekt kaum akzeptiert.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

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Re: ULF und Einstiegshöhe
« Antwort #44 am: 24. Dezember 2011, 12:02:23 »
Sowieso... das Bauordnungs-Limit ist so weit ich weiß in zumindest Wien und NÖ 25cm, aber über 18-20cm werden laut Architekt kaum akzeptiert.
Sehr steil (und somit unangenehm zu bewältigen) sind öfters die Stiegen in Bauten aus den 1970ern und 1980ern, die über einen Aufzug verfügen und wo man davon ausgegangen ist, dass die Stiegen nur im Fall einer Aufzugsstörung benutzt werden.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!