Äh, sorry, daß ich den Thread noch einmal aufwärme. Blöde Frage vielleicht: Wenn gemäß Art. IX (1) Z 2 EGVG Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung darstellt, die mit bis zu 218 EUR bestraft werden kann, warum wird das dann eigentlich nie gemacht (vor allem nicht bei den U-Bahn-Kontrollen, wo die Polizei eh dabei ist)?
Und noch eine Frage: Warum finde ich den blöden Artikel IX zum EGVG nicht im RIS?