Autor Thema: Schwarzfahren  (Gelesen 36516 mal)

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68er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #30 am: 05. Februar 2012, 13:04:44 »
Fassen wir zusammen: Die Wiener Linien sind also zu faul und/oder zu geizig, die Kontrollorgane mit UMTS-Netbooks und ZMR-Abo auszustatten (wie es jedes windige Inkassobüro hat) und belästigen stattdessen lieber die Polizei damit.
Abgesehen davon hat extra völlig recht, dass eine Meldeadresse nichts nützt, wenn ich die Identität nicht überprüfen kann. In Österreich herrscht keine Ausweispflicht, schon gar nicht gegenüber dahergelaufenen Privatpersonen.

Und nochwas : Die Polizei MUSS dir laut Bundesverfassungsgesetz helfen. Nur wissen das viele Polizisten nicht. 
Auch hier empfehle ich dir den Artikel 22 des B-VG durchzulesen.

Die Argumentation mit dem "Organ der Eisenbahnaufsicht" ist halt stark an den Haaren herbeigezogen (Art 22 B-VG ist Amtshilfe). Es handelt sich hierbei eigentlich ziemlich eindeutig um die Durchsetzung eines privatrechtlichen Anspruchs, von Hoheitsverwaltung keine Spur. Hätte man sich halt bei der Ausgliederung und privatrechtlichen Organisation des ÖPNV überlegen sollen. Und im Gegensatz zum Kaufhausdetektiv geht man auch nicht gegen ein strafrechtlich relevantes Delikt vor, damit gibts auch kein Selbsthilferecht.

extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #31 am: 05. Februar 2012, 13:10:30 »
Sinnloses geschreibe wenn wer nicht mal genau lesen kann.

Nochmal für dich TH

wenn Polizei dabei wenn du wem erwischt, z.B. Intensivkontrolle U-Bahn, dann müssen sie helfen. Erwischt du wem im Bus oder Bim und Polizei nicht dabei dann müssen sie genau nicht helfen.

und dein lieber Artikel wegen Meldeauskunft. Ich kann das ja sicher gleich machen wenn ich wem erwische. Ich hab sicher einen Laptop mit und werde aus meiner Tasche zahlen. Wo lebst du.
Und es steht ja auch so nett drin - Name und ein weiteres Merkmal wie Geb.Datum z.b..
Ich weiß den Namen meines Freundes seine Adresse und sogar sein Geb.Datum. Lt. Meldeauskunft bin ich es also, auch wenn ich es gar nicht bin.

extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #32 am: 05. Februar 2012, 13:14:47 »
Und nochwas : Die Polizei MUSS dir laut Bundesverfassungsgesetz helfen. Nur wissen das viele Polizisten nicht. 
Auch hier empfehle ich dir den Artikel 22 des B-VG durchzulesen.

Zitat
B-VG
Artikel 22. Alle Organe des Bundes, der Länder und der Gemeinden sind im Rahmen ihres gesetzmäßigen Wirkungsbereiches zur wechselseitigen Hilfeleistung verpflichtet.

Die Identitäsfeststellung bzw. Meldeauskunft bei einer nicht selbst beobachteten Verwaltungsübertretung scheint mir nicht zum gesetzmäßigen Wirkungsbereich zu gehören, abgesehen davon: Sind Kontrollore Organe des Bundes, der Länder oder der Gemeinden?

Hannes
Eisenbahnaufsichtsorgane. Durch Gelöbnis ernannt.

Und hättest dich richtig erkundigt wüsstest du das dies nur für die U-Bahn gilt. Dort glit das Eisenbahngesetz nicht aber im Oberflächenverkehr der WiLI. Also ist dieser nette Ausweis den ich habe für Bim und Bus eigentlich für die Würscht.

13er

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #33 am: 05. Februar 2012, 13:21:34 »
Und hättest dich richtig erkundigt wüsstest du das dies nur für die U-Bahn gilt.
Und für die Ustrab ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Linie 41

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #34 am: 05. Februar 2012, 13:23:19 »
Und hättest dich richtig erkundigt wüsstest du das dies nur für die U-Bahn gilt. Dort glit das Eisenbahngesetz nicht aber im Oberflächenverkehr der WiLI. Also ist dieser nette Ausweis den ich habe für Bim und Bus eigentlich für die Würscht.
Das halte ich für ein Gerücht, daß das Eisenbahngesetz für U-Bahnen gilt und für Straßenbahnen nicht. Schon gar nicht deshalb, weil in dem fraglichen Gesetz steht:

Zitat
§ 5. (1) Straßenbahnen sind für den öffentlichen Verkehr innerhalb eines Ortes bestimmte Schienenbahnen (Ortsstraßenbahnen), und zwar:
1.
straßenabhängige Bahnen,
a)
deren bauliche und betrieblichen Einrichtungen sich zumindest teilweise im Verkehrsraum öffentlicher Straßen befinden und
b)
auf denen Schienenfahrzeuge zumindest teilweise den Verkehrsraum öffentlicher Straßen benützen und sich in ihrer Betriebsweise der Eigenart des Straßenverkehrs anpassen;
2.
straßenunabhängige Bahnen, auf denen Schienenfahrzeuge ausschließlich auf einem eigenen Bahnkörper verkehren, wie Hoch- und Untergrundbahnen, Schwebebahnen oder ähnliche Bahnen besonderer Bauart.
(2) Für den öffentlichen Verkehr zwischen mehreren benachbarten Orten bestimmte Eisenbahnen gelten als Straßenbahnen, wenn sie infolge ihrer baulichen oder betrieblichen Einrichtungen oder nach der Art des auf ihnen abzuwickelnden Verkehrs im Wesentlichen den Ortsstraßenbahnen entsprechen.
(3) Oberleitungs-Omnibusse gelten als Straßenbahnen, sofern es sich nicht um die Haftung für Schäden beim Betrieb eines Oberleitungs-Kraftfahrzeuges, wenn auch in Verbindung mit ortsfesten eisenbahntechnischen Einrichtungen, handelt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

extra

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #35 am: 05. Februar 2012, 13:31:45 »
hier was zu schreiben bringt genau nix.....hier wissen eh die meisten alles besser und uns wurde damals halt ein Blödsinn gesagt.

ist mit Sicherheit mein letzter Beitrag hier gewesen. Man sollte eben Fanatiker unter sich lassen und nicht aus dem RL erzählen weil das würde ihre schöne heile Strassenbahnwelt zerstören.

Und mir is es egal wenn der Admin meinen Acc löscht. Hier versäumt man nicht wirklich was.

hema

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #36 am: 05. Februar 2012, 16:34:58 »
Und hättest dich richtig erkundigt wüsstest du das dies nur für die U-Bahn gilt.
Und für die Ustrab ;)
Unsinn, alle Straßenbahnen (damit auch U-Bahnen) fallen unter das Eisenbahngesetz, nur bezgl. Durchführung des Betriebes sieht das Eisenbahngesetz Vereinfachungen bzw. Erleichterungen vor, welche verbindlich in der Straßenbahnverordung festgelegt sind.

Natürlich ist nicht jeder Bedienstete oder Fahrscheinprüfer ein Eisenbahnaufsichtsorgan, was aber auch wurscht ist, weil die erweiterten Befugnisse der vereidigten Eisenbahnaufsichtsorgane nur in Fällen greifen, wo gegen die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes verstoßen wird und wo bzw.solange unmittelbare Abhilfe durch öffentliche Sicherheitsorgane (Polizei) nicht möglich ist.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #37 am: 05. Februar 2012, 16:50:50 »
Unsinn, alle Straßenbahnen (damit auch U-Bahnen) fallen unter das Eisenbahngesetz, nur bezgl. Durchführung des Betriebes sieht das Eisenbahngesetz Vereinfachungen bzw. Erleichterungen vor, welche verbindlich in der Straßenbahnverordung festgelegt sind.
Ich glaube 13ers Smiley sollte ohnehin aussagen, daß er das nicht wirklich ernst gemeint hat. :D
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hema

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #38 am: 05. Februar 2012, 17:34:16 »
Und ja, irgendwie kann ich den Frust des Users extra recht gut verstehen. Aus ähnlichen Motiven hat es ja leider damals auch dem guten alten Amtsrat ustrab gereicht!  :-[



Bezgl. "Schwarzfahren" habe ich eh schon alles genau beschrieben (Natürlich ohne Tips zu geben, man soll ja zahlen!), wahrscheinlich glaubt man mir genauso wenig!   :'(
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Re: Schwarzfahren
« Antwort #39 am: 05. Februar 2012, 17:36:56 »
Aus ähnlichen Motiven hat es ja leider damals auch dem guten alten Amtsrat ustrab gereicht!  :-[
Jo mei, so ist das Leben. Heute hat eben der Amtsrat selbst die Schlachtbank bedient. Wer keine Nerven hat, der ist im Internet an der falschen Stelle – vor allem, wenn er behauptet, daß die Straßenbahn nicht unter das EisbG fällt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #40 am: 05. Februar 2012, 19:38:40 »
Und ja, irgendwie kann ich den Frust des Users extra recht gut verstehen.
Ich nicht. Ich kann zwar (sehr gut) nachvollziehen, dass es manchmal unangenehm ist, wenn der eigene Blödsinn korrigiert wird, aber dass man dann wie ein beleidigtes Kind abzieht, nun ja, das muss nicht sein.

Und du hast ja auch nicht immer recht - siehe z.B. Radl in Fußgängerzonen. Das liegt so in der Natur der Sache, dass man im Zuge der Diskussion Standpunkte korrigieren und dazulernen kann. Errare humanum est...

Zum restlichen ersten Absatz von dir: Ironie des Schicksals! 8)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #41 am: 05. Februar 2012, 20:31:27 »
hier was zu schreiben bringt genau nix.....hier wissen eh die meisten alles besser und uns wurde damals halt ein Blödsinn gesagt.

ist mit Sicherheit mein letzter Beitrag hier gewesen. Man sollte eben Fanatiker unter sich lassen und nicht aus dem RL erzählen weil das würde ihre schöne heile Strassenbahnwelt zerstören.

Und mir is es egal wenn der Admin meinen Acc löscht. Hier versäumt man nicht wirklich was.

Man soll Reisende nicht aufhalten!  :lamp:

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #42 am: 05. Februar 2012, 22:02:42 »
Man soll Reisende nicht aufhalten!  :lamp:
Dem kann ich nach der Lektüre dieses Threads nur vorbehaltlos zustimmen.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #43 am: 05. Februar 2012, 22:10:19 »
Dem kann ich nach der Lektüre dieses Threads nur vorbehaltlos zustimmen.
Nach Durchsicht seines Postingarchives schaut's auch nicht anders aus.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Schwarzfahren
« Antwort #44 am: 07. Februar 2012, 15:11:46 »
Äh, sorry, daß ich den Thread noch einmal aufwärme. Blöde Frage vielleicht: Wenn gemäß Art. IX (1) Z 2 EGVG Schwarzfahren eine Verwaltungsübertretung darstellt, die mit bis zu 218 EUR bestraft werden kann, warum wird das dann eigentlich nie gemacht (vor allem nicht bei den U-Bahn-Kontrollen, wo die Polizei eh dabei ist)?

Und noch eine Frage: Warum finde ich den blöden Artikel IX zum EGVG nicht im RIS?
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.