Die Angabe der Adresse ist schon allein deshalb notwendig, dass man den Kunden einerseits die Karte eindeutig einem Fahrgast zuordnen kann (Jahreskarten sind ja bekanntlich Personenbezogen), anderseits den Fahrgast auf den Ablauf der Karte aufmerksam machen kann, wenn die Karte verloren geht und sie gefunden wird, wieder dem richtigen Fahrgast zusenden kann.
Und - last but not least - dem Kunden die Jahresmarke per Post zusenden kann.
Aber nur bei den Teilzahler, da die Barzahler die Marke gleich bei der Bezahlung ausgehändigt bekommen und diese auch gleich auf die jahreskarte aufkleben drüfen, da eine Verlängerungsmarke nur ein Ablauf, aber kein Beginndatum haben