Juhu!
Und wie geht das dann wirklich mit der Refundierung anlässlich der Tarifreform?!?
Also das mit dem Gutscheinheft ist aber schon ein gewisser Leger, wenn das so stimmen sollte, dass es nur dieses gibt, wenn man keine Kontonummer bekanntgibt. Wundern würd's mich aber auch nicht. Gut, dann werde ich meine Kontonummer bekanntgeben, weil dann ist ja jeder ein Trottel, der Gutscheine aus dem Heft einlöst und dafür aliquot weniger zur nächsten Jahreskarte dazugezahlt bekommt.
Nocheinmal.
Das Gutscheinheft hat NICHTS mit der Refundierung des Differenzbetrages des Tarife zu tun.
Ich weis zwar nicht den Termin, aber gibt ein Kunde an er will das Geld auf das Konto, dann bekommt er die Differenz auf das angegebene Konto. Gibt ein Kunde an, er will einen Gutschein, dann wird auf die bei Ameldung der Jahreskarte angegebenen Adresse, ein Gutschein versendet, der sicherlich bis zum Kauf der nächsten Karte gültig ist.
Die Angabe der Adresse ist schon allein deshalb notwendig, dass man den Kunden einerseits die Karte eindeutig einem Fahrgast zuordnen kann (Jahreskarten sind ja bekanntlich Personenbezogen), anderseits den Fahrgast auf den Ablauf der Karte aufmerksam machen kann, wenn die Karte verloren geht und sie gefunden wird, wieder dem richtigen Fahrgast zusenden kann.