Autor Thema: Geschwindigkeitszeichen  (Gelesen 16981 mal)

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Operator

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #15 am: 05. März 2012, 07:41:32 »
Anläßlich der Herbstmesse 1970 verkehrte, wie üblich bei solchen Anlässen, die Linie 21 und so bin ich zum letzten Mal mit einem Triebwagen mit Dreieck-Zeichen mitgefahren und habe dabei dieses Foto gemacht.
Darf ich fragen, um welchen Triebwagentype es sich genau handelte? Type K? Type M? Oder H2?

ULF

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #16 am: 05. März 2012, 11:54:02 »
Darf ich fragen, welchen tieferen Sinn diese Geschwindigkeitszeichen überhaupt haben? Der Fahrer sollte doch ohnehin wissen, wie schnell er mit seinem Gefährt unterwegs sein darf... Mir fällt sonst beileibe kein Grund ein, was das soll (außer dass es irgendwo in einem Gesetz steht). Und selbst letzteres ist wohl nicht vom Himmel gefallen. ???

luki32

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #17 am: 05. März 2012, 12:13:57 »
Darf ich fragen, welchen tieferen Sinn diese Geschwindigkeitszeichen überhaupt haben? Der Fahrer sollte doch ohnehin wissen, wie schnell er mit seinem Gefährt unterwegs sein darf... Mir fällt sonst beileibe kein Grund ein, was das soll (außer dass es irgendwo in einem Gesetz steht). Und selbst letzteres ist wohl nicht vom Himmel gefallen. ???

Na so einfach, wie sich der kleine Hansi das vorstellt, ist das nicht.
Früher gab es auch innerhalb eine Type verschieden augerüstete Wägen, und außerdem war die Typenvielfalt so groß, daß sich das keiner leicht merken kann. Und dafür war dieses Zeichen schon ganz gut.
Und außerdem fahren kann man vor allem bergab immer schneller, nur beim Bremsen ruiniert man dann die Motoren.

mfg
Luki
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Klingelfee

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #18 am: 05. März 2012, 12:23:06 »

Ich blide mir ein, dass seit dem ULF alle Fahrzeuge ihre Bauartgeschwindigkeit nicht mehr in der Windschutzscheibe gekennzeichnet werden muss.
Aha. Und wann wurden die Vorschriften geändert? Maßgeblich sind hier die "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb" und die letzte behördlich genehmigte Ausgabe stammt aus dem Dezember 1974. Es gab dann noch interne "Überarbeitungen", die letzte mir bekannte ist aus dem Jahr 2000 und da sind die Zeichen auch noch drin. Rechtlich relevant sollte aber die (bescheidmäßig genehmigte) Ausgabe 1974 sein.


Und wie du richtig schreibst, sind das nur Richtlinien, aber kein Gesetz. Und ich habe die DV-Strab durchgelesen und nirgends gefunden, dass eine Straßenbahn ein Strinwandzeichen braucht.

Was ein Jedes Fahrzeug braucht, ist ein für den Fahrer sichtbar angebrachtes "max. Bauartgeschwindigkeit". Ich weis zwar jetzt nicht wo, aber das ist sowohl im ULF, als auch im T/T1 angebracht.

Ausserdem wüßte ich jetzt gar kein Stirnwandzeichen für eine Bauartgeschwindigkeit von 80 km/h. Denn das darf sowohl der T als auch der T1 fahren.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #19 am: 05. März 2012, 13:15:20 »
Anläßlich der Herbstmesse 1970 verkehrte, wie üblich bei solchen Anlässen, die Linie 21 und so bin ich zum letzten Mal mit einem Triebwagen mit Dreieck-Zeichen mitgefahren und habe dabei dieses Foto gemacht.
Darf ich fragen, um welchen Triebwagentype es sich genau handelte? Type K? Type M? Oder H2?

Es handelt sich um einen Triebwagen der Reihe K. Mit Inkrafttreten der StrabVO 1957 am 1. Jänner 1961 wurden die Geschwindigkeitszeichen bei allen Triebwagen ohne Schienenbremsen gelöscht, da diese Wagen nur noch 25 km/h fahren durften. Danach gab es nur bei etlichen Triebwagen der Reihe K noch das Geschwindigkeitszeichen Dreieck. Deren letzte wurden mit 28. Dezember 1970 ausgeschieden.

Darf ich fragen, welchen tieferen Sinn diese Geschwindigkeitszeichen überhaupt haben? Der Fahrer sollte doch ohnehin wissen, wie schnell er mit seinem Gefährt unterwegs sein darf... Mir fällt sonst beileibe kein Grund ein, was das soll (außer dass es irgendwo in einem Gesetz steht). Und selbst letzteres ist wohl nicht vom Himmel gefallen. ???

Da es Triebwagenreihen mit bis zu  drei verschiedenen zulässigen Höchstgeschwindigkeiten gab, mußte das dem Fahrer in irgendeiner Form zur Kenntnis gebracht werden. Dafür wählte man eben die Form der an den Stirnwandfenstern angebrachten roten Symbole.

hema

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #20 am: 05. März 2012, 13:50:55 »

Und wie du richtig schreibst, sind das nur Richtlinien, aber kein Gesetz. Und ich habe die DV-Strab durchgelesen und nirgends gefunden, dass eine Straßenbahn ein Strinwandzeichen braucht.
Hättest gleich fragen sollen, das hätte dir das Lesen erspart!  ;)


DV-Strab, Anlage 1 § 59. (1)

Zitat
§ 59. Fahrgeschwindigkeit

1. Der Fahrer hat die „Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbe-
trieb“ einzuhalten.
Die per Auflage des Eisenbahngesetzes erstellte und behördlich genehmigte Betriebsvorschrift "DV-Strab" sowie die ebenfalls per Bescheid (GENEHMIGT MIT BESCHEID DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR VOM 2. DEZEMBER 1974, ZAHL 23.013/5-II/3-1974) genehmigten "Richtlinien . . . " sind eisenbahnrechtliche Bestimmungen!



Dass die Geschwindigkeitszeichen schon seit längerer Zeit obsolet sind, ist klar. Aber wer hätte den Betrieb in all der langen Zeit gehindert, die Vorschrift entsprechend anzupassen und diese kleine Änderung vom Ministerium genehmigen zu lassen? Hätte keine 14 Tage gedauert.



Zitat
Was ein Jedes Fahrzeug braucht, ist ein für den Fahrer sichtbar angebrachtes "max. Bauartgeschwindigkeit". Ich weis zwar jetzt nicht wo, aber das ist sowohl im ULF, als auch im T/T1 angebracht.
Ich weiß nicht, wo du das wieder her hast.  :-\

Solche Aufschriften gibt es aber tatsächlich (noch) an einigen Hilfsfahrzeugen.


Zitat
Ausserdem wüßte ich jetzt gar kein Stirnwandzeichen für eine Bauartgeschwindigkeit von 80 km/h. Denn das darf sowohl der T als auch der T1 fahren.
Gibt es auch keines. Aber die U6 fällt zwar unter die Straßenbahnverordnung, aber nicht unter die DV-Strab! Die Badner Bahn als Lokalbahn (Eisenbahn!) fährt auch auf Straßenbahngleisen und hatte nie diese für Wiener Straßenbahnfahrzeuge vorgesehenen Zeichen.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

HLS

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #21 am: 05. März 2012, 14:58:23 »

Ich blide mir ein, dass seit dem ULF alle Fahrzeuge ihre Bauartgeschwindigkeit nicht mehr in der Windschutzscheibe gekennzeichnet werden muss.
Aha. Und wann wurden die Vorschriften geändert? Maßgeblich sind hier die "Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbetrieb" und die letzte behördlich genehmigte Ausgabe stammt aus dem Dezember 1974. Es gab dann noch interne "Überarbeitungen", die letzte mir bekannte ist aus dem Jahr 2000 und da sind die Zeichen auch noch drin. Rechtlich relevant sollte aber die (bescheidmäßig genehmigte) Ausgabe 1974 sein.


Und wie du richtig schreibst, sind das nur Richtlinien, aber kein Gesetz. Und ich habe die DV-Strab durchgelesen und nirgends gefunden, dass eine Straßenbahn ein Strinwandzeichen braucht.

Was ein Jedes Fahrzeug braucht, ist ein für den Fahrer sichtbar angebrachtes "max. Bauartgeschwindigkeit". Ich weis zwar jetzt nicht wo, aber das ist sowohl im ULF, als auch im T/T1 angebracht.

Ausserdem wüßte ich jetzt gar kein Stirnwandzeichen für eine Bauartgeschwindigkeit von 80 km/h. Denn das darf sowohl der T als auch der T1 fahren.
Soetwas hab ich zwar noch nirgens beim ULF gesehn aber vielleicht ist dem genüge getan weil diese seit neuestem wirklich genau auf 60km/h gedrosselt sind.
In Zügen der ÖBB(Talent Vmax 140 & Taurus Vmax 220) habe ich diese Aufkleber aber durchaus schon gesehn. Somit könnte ich mir gut vorstellen das soetwas bei den T/T1 & WLB vorhanden und irgendwo aufgeklebt ist.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

ULF

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #22 am: 05. März 2012, 15:41:49 »
@luki & Revisor: Danke für eure Aufklärung. Dass es Triebwagenreihen gab, deren Fahrzeuge unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten hatten, wusste ich nicht. Das macht natürlich Sinn.

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #23 am: 05. März 2012, 16:24:19 »
@luki & Revisor: Danke für eure Aufklärung. Dass es Triebwagenreihen gab, deren Fahrzeuge unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten hatten, wusste ich nicht. Das macht natürlich Sinn.

Aber nicht nur deswegen, sondern auch weil es eine große Zahl verschiedener Fahrzeugtypen gab, deren gegebenenfalls selbst einheitliche Höchstgeschwindigkeiten nicht von jedem Bediensteten auswendig gewußt werden konnten.

moszkva tér

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #24 am: 06. März 2012, 08:28:18 »
Nur eine Frage dazu: Wozu verwendete man irgendwelche Symbole, anstatt einfach die Zahl irgendwo anzubringen?
Also statt einem gelben Achteck mit rotem Rand einfach "40" und gut is? Wäre für Neue zu einfach, man will ja unter sich bleiben, mit Geheimcodes usw.   ???

haidi

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #25 am: 06. März 2012, 11:05:04 »
Nur eine Frage dazu: Wozu verwendete man irgendwelche Symbole, anstatt einfach die Zahl irgendwo anzubringen?
Also statt einem gelben Achteck mit rotem Rand einfach "40" und gut is? Wäre für Neue zu einfach, man will ja unter sich bleiben, mit Geheimcodes usw.   ???

Die Frage hat sich mir auch schon gestellt, ich nehme an, dass die  F59 damals erst mit der Erfindung und Gestaltung der Ziffern beschäftigt war und sie daher noch nicht anwenden konnte.

Allerdings haben die verwendeten Symbole den Vorteil, dass sie auf Glas angebracht, von beiden Seiten gleich aussehen.

Hannes
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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #26 am: 06. März 2012, 11:24:02 »
Allerdings haben die verwendeten Symbole den Vorteil, dass sie auf Glas angebracht, von beiden Seiten gleich aussehen.
Das wird wohl auch der Grund für die Verwendung dieser Symbole gewesen sein.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #27 am: 06. März 2012, 19:30:25 »
Die E1 auf den angetriebenen Achsen und E2/c5 haben auch noch andere Profile (breitere Laufflächen)!

Ja, aber das soll mWn verschwinden und durch das erste Profil im obrigen Post ersetzt werden.
Das wäre Wahnsinn, weil dann die Fahreigenschaften wieder gravierend schlechter würden! Dieses Profil hatte man früher, das war die Zeit der großen Schlitten und jaulenden Räder beim Anfahren (plus hohem Sandverbrauch). Auch die Unfallzahlen würden wieder steigen!

Ok, sorry, scheinbar habe ich etwas falsch aufgefasst: ULF und E2 sollen Profile mit breiteren Laufflächen bekommen, ich bin davon ausgegangen, dass damit obriges Profil gemeint ist. Aber scheinbar gibt's da noch ein anderes?

Vielleicht sind die Unterlagen vom 13er aktueller – meine sind schon fünf Jahre alt...

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #28 am: 06. März 2012, 21:41:04 »
Vielleicht sind die Unterlagen vom 13er aktueller – meine sind schon fünf Jahre alt...
... und meine noch älter :)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

haidi

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Re: Geschwindigkeitszeichen
« Antwort #29 am: 06. März 2012, 22:32:55 »
Sinnvoll ist es, wenn die Luafflächen von Ex und ULF gleich breit sind. Gabs doch immer wieder die schönen Stellen abgefahrener Schienen, wo in Längsrichtung 2 Kanten zu sehen sind. Wenn die Schienen von den Ex abgefahren sind, hat das ULF-Profil ja eine geringere Auflagefläche weil der innere Teil der Lauffläche dann "in der LUft" hängt und sich dort richtig hineinfräst.

Foto von Straßenbahnjournal ausgeborgt:



Hannes
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