Und wie du richtig schreibst, sind das nur Richtlinien, aber kein Gesetz. Und ich habe die DV-Strab durchgelesen und nirgends gefunden, dass eine Straßenbahn ein Strinwandzeichen braucht.
Hättest gleich fragen sollen, das hätte dir das Lesen erspart!
DV-Strab, Anlage 1 § 59. (1)
§ 59. Fahrgeschwindigkeit
1. Der Fahrer hat die „Richtlinien betreffend höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten im Straßenbahnbe-
trieb“ einzuhalten.
Die per Auflage des Eisenbahngesetzes erstellte und behördlich genehmigte Betriebsvorschrift "DV-Strab" sowie die ebenfalls per Bescheid (GENEHMIGT MIT BESCHEID DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR VERKEHR VOM 2. DEZEMBER 1974, ZAHL 23.013/5-II/3-1974) genehmigten "Richtlinien . . . " sind eisenbahnrechtliche Bestimmungen!
Dass die Geschwindigkeitszeichen schon seit längerer Zeit obsolet sind, ist klar. Aber wer hätte den Betrieb in all der langen Zeit gehindert, die Vorschrift entsprechend anzupassen und diese kleine Änderung vom Ministerium genehmigen zu lassen? Hätte keine 14 Tage gedauert.
Was ein Jedes Fahrzeug braucht, ist ein für den Fahrer sichtbar angebrachtes "max. Bauartgeschwindigkeit". Ich weis zwar jetzt nicht wo, aber das ist sowohl im ULF, als auch im T/T1 angebracht.
Ich weiß nicht, wo du das wieder her hast.
Solche Aufschriften gibt es aber tatsächlich (noch) an einigen Hilfsfahrzeugen.
Ausserdem wüßte ich jetzt gar kein Stirnwandzeichen für eine Bauartgeschwindigkeit von 80 km/h. Denn das darf sowohl der T als auch der T1 fahren.
Gibt es auch keines. Aber die U6 fällt zwar unter die Straßenbahnverordnung, aber
nicht unter die DV-Strab! Die Badner Bahn als Lokalbahn (Eisenbahn!) fährt auch auf Straßenbahngleisen und hatte nie diese für Wiener Straßenbahnfahrzeuge vorgesehenen Zeichen.