Bei der Internetbuchung braucht es auch keine Streckenangabe, da man auch eine längere Strecke fahren darf, wenn man sie vorwärtsstrebend fährt und schneller ist als mit der kürzeren Strecke.
Beispiel: Neunkirchen NÖ - Innsbruck: Berechnung über Mürzzuschlag ..., Erlaubt ist auch die Fahrt über Wien.
Hannes
Interessant. Ich muß mich offenbar mit den Neuerungen im PTÖBB und ÖPT vertraut machen.
Trotzdem löst das mein Problem nur beschränkt. Ich möchte z.B. nicht eine längere,
schnellere Strecke fahren, sondern eine langsamere aber
bequemere (weniger Umsteigen). Z.B. von der Westbahn kommend nach Floridsdorf über Meidling. Oder ich möchte ein Rundfahrt mit oder ohne Fahrtunterbrechung machen: z.B. von Wien Westbahnhof nach Meidling über Linz, Salzburg, Bischofshofen, Mallnitz, Villach, Klagenfurt, Bruck an der Mur, Wiener Neustadt.
Tatsächlich einmal gemacht, als das noch ging: von Süßenbrunn nach Strebersdorf über Hohenau, Mistelbach Lb, Mistelbach, Laa an der Thaya, Zellerndorf, Hollabrunn, Stockerau. Damals habe ich die Fahrkarte am Schalter gekauft. Der Schalterbeamte hat sich damals sehr gewundert.