Es gibt kein Stop-Schild mit Ausnahmen, auch nicht für die Straßenbahn. Wenn dort ein Stop-Schild ist, hat die Straßenbahn ebenfalls anzuhalten. Auf Grund des § 19(4) haben alle Fahrzeuge den von Rechts oder LInks komenden Fahrzeugen oder den Fahrzeugen die auf einem am Zusatzschild angebrachten Verlauf kommen, der Vorrang zu gewähren. Außerdem ist vor der Kreuzung anzuhalten und damit tritt auch noch der Vorrangverzicht (auch für Straßenbahnen) in Kraft.
Der Fahrer, der angefunkt hat, gehört zur Nachschulung, der Revisor in die Fahrzeugreinigung.
Hannes