Aber LKW sind für 50 Fahrgäste zugelassen? Mit Fahrern, die zwar sicher den C-Schein, aber kaum den D-Schein haben?
Bei den Lkw würde ich das Problem darin sehen, dass es sich bei diesen Veranstaltungen um einen
Demonstrationszug nach dem Demonstrationsrecht handelt, also gilt dafür auch die StVO, das Kraftfahr- und das Führerscheingesetz. Anders wäre es wohl, wenn es eine Veranstaltung auf Privatgrund oder nach den Bestimmungen des zehnten Abschnitts der StVO auf einer eigens dafür abgesperrten Verkehrsfläche wäre (Benützung von Straßen zu verkehrsfremden Zwecken). Bei Demos ist die Straße ja eigentlich nur aus Sicherheitsgründen vorübergehend gesperrt und natürlich auch, weil ein Demonstrationszug nicht unterbrochen werden darf. Bei genehmigten Veranstaltungen darf man hingegen sogar nichtzahlendes Publikum am Betreten des Bereiches hindern (siene z.B. Fanmeile), außerdem können einem vom Straßenerhalter durchaus auch Kosten auferlegt werden.
Bei Schienenfahrzeugen habe ich eh schon beschrieben, wie
ich das lösen würde. Die sind dann eben keine Straßenbahn gem. StrabVO!
