Prinzipiell halte ich die Mehrzweckstreifen für positiv.
- Die Radfahrer sind dort, wo sie hingehören, nämlich auf der Fahrbahn.
- Den Radfahrern wird sichtbar ein Bereich eingeräumt.
- Den Radfahrern wird auf diese Art auch eine Radroute signalisiert.
- Die Radfahrer könnten so direkt über die Fahrbahn links abbiegen.
- Die Radfahrern sind für den MIV besser sichtbar als auf parallelen Radwegen.
- Durch die Markierung wird die Fahrbahn optisch verschmälert, was unbewusst zu einer Geschwindigkeitsreduktion des MIV führt.
Voraussetzung ist allerdings, dass solche Markierungen auch vernünftig angelegt werden, also eine gewisse Mindestbreite haben, welche auch auf parkende Fahrzeuge Rücksicht nimmt. Und eine weitere Voraussetzung wäre, dass die Radfahrer beim Verlassen des Mehrzweckstreifens vorrangmäßig dem restlichen Verkehr gleichgestellt sind.
Ich muss dir widersprechen, du vergisst einen Punkt:
Durch den Mehrzweckstreifen erscheint der Radfahrer dem Autofahrer auf dem anderen Territorium, er (zumindest die meisten) überholen ihn ungeachtet des SEitenabstandes, weil da eh eine "Leitlinie" dazwischen ist.
Die Mindestbreite eines Mehrzweckstreifens neben parkenden Autos wäre 3 m (90 cm Breite des RAdfahrers, 1 m Abstand zum rollenden Verkehr, 1 m Abstand zu den parkenden Autos.
Ein Radfahrer braucht keine Radroute, zum Erreichen seines Zieles kann er (bis auf Autobahn und Autostraße) die gleichen Verkehrsflächen benutzen, die der Radfahrer ebenfalls benutzt.
Der Radfahrer ist am sichersten unterwegs, wenn er im Mischverkehr mit dem KFZ-Verkehr fährt, er hat alle die Vorteile, die du für den Mehrzweckstreifen aufgezählt hast. In Deutschland dürfen Radverkehrsanlagen nur mehr unter ganz bestimmten Umständen angelegt werden, weil man drauf gekommen ist, dass der Mischverkehr die sicherste Radverkehrsführung ist.
Hannes