Während sich Arbeiter im Gleisbereich aufhalten, darf man gar nicht fahren (Zwangshalt!). Nach dem Freiwerden sind 15 km/h erlaubt.
Ist schon klar, dass man sie nicht niederfährt
Die 15 km/h stimmen aber nur dann, wenn das Gleis ansonsten im normalen Zustand ist. Wenn dort der Unterbau auch gemacht wird, dann gelten in der Zeit, wo die Gleise aufgepackelt sind, sicher keine 15, sondern eher 5.