Ist die Angabe der Anzahl verfügbarer Sitz-/Stehplätze nicht gesetzlich verpflichtend?
In welchem Gesetz soll das stehen?
Schon, nur wo ist jetzt der Unterschied zwischen A(1) und B(1)? Soweit ich weiß, sind die konstruktiven Teile der Portale ident, mit "Statik" oder Belastung kann es also nichts zu tun haben, warum man in A(1) keine Sitzplätze entfernt.
Natürlich, weil die theoretische Möglichkeit, dass der A (hinten) zu schwer wird, wenn alle im Heck stehen, rechnerisch sicher irgendwie herleitbar ist. Und wenn irgendeine Belastungsgrenze einfach +10% irgendeiner Last sind, macht es halt einen Unterschied, wie viele Module der Wagen hat. Und da wird halt jemand da drauf gekommen sein. Inwieweit das in der Praxis relevant ist…
Der Grund dürfte ganz einfach sein: Wenn du du im A noch 12 oder gar 18 Sitzplätze entfernst, bleiben so gut wie keine mehr übrig. ;-)
Geh Blödsinn.
Es ging um die 6 Sitze im Heckmodul, damit man dort einen Auffangraum schafft. Wäre auf Linien wie 44 oder 46 dringend notwendig.